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  #1  
Alt 20.05.2016, 16:38
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Hallo zusammen,
irgebndwie blicke ich jetzt nach dem studium verschiedener Threads hier gar nicht mehr durch.
Man braucht zur Anmeldung des Boote beim WSA die CE Zertifizierung. (A,B,C oder D) Diese ist aber wohl nur auf Booten ab 95 ? angebracht? Wie lasse ich den Boote von vor 95 zu?
Alle Boote die ich mir bis jetzt angegeuckt habe waren von zwischen 1978 und 1988. Da gab es wohl noch keine CE Zertifizierung?
ich bin verwirrt...
Gruß Thorsten
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  #2  
Alt 20.05.2016, 16:41
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Thor Sten Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
irgebndwie blicke ich jetzt nach dem studium verschiedener Threads hier gar nicht mehr durch.
Man braucht zur Anmeldung des Boote beim WSA die CE Zertifizierung. (A,B,C oder D) Diese ist aber wohl nur auf Booten ab 95 ? angebracht? Wie lasse ich den Boote von vor 95 zu?
Alle Boote die ich mir bis jetzt angegeuckt habe waren von zwischen 1978 und 1988. Da gab es wohl noch keine CE Zertifizierung?
ich bin verwirrt...
Gruß Thorsten
Wenn das boot vor 1995 innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde, braucht man kein CE Zertifikat um es zuzulassen.
einfach zum WSA gehen und und anmelden.

Das Baujahr des Bootes ist zweitrangig. Wenn das Boot 1978 gebaut wurde und erst jetzt innerhalb der EU in Verkehr gebracht wird, dann ist es CE-Pflichtig

die Kateogorien A;B;C;D haben nichts mit dem CE-Zertifikat zu tun.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 20.05.2016, 16:44
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Ganz einfach. Du musst belegen, dass das alte Boot damals schon in die EU eingeführt wurde. Noch besser wäre die Originale Rechnung , die auch belegt, dass es EU-
versteuert ist.
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Ciao Markus

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  #4  
Alt 20.05.2016, 16:58
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn das boot vor 1995 innerhalb der eu in verkehr gebracht wurde, braucht man kein ce zertifikat um es zuzulassen.
Einfach zum wsa gehen und und anmelden.

Das baujahr des bootes ist zweitrangig. Wenn das boot 1978 gebaut wurde und erst jetzt innerhalb der eu in verkehr gebracht wird, dann ist es ce-pflichtig

die kateogorien a;b;c;d haben nichts mit dem ce-zertifikat zu tun.
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  #5  
Alt 20.05.2016, 16:59
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Jannis010701 Jannis010701 ist offline
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Hallo Thorsten,

schau mal hier, da ist das mit der Konformitätserklärung genau erklärt!

http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schiff...ung/index.html

LG, Daniela
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  #6  
Alt 20.05.2016, 17:01
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Doppelich Doppelich ist offline
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Moin,
da fragt keiner mehr nach. Solange du einen aktuellen Kaufvertrag ausm EU Land hast kriegst du dein Kennzeichen so. Fast niemand hat so alte Kaufverträge und auch bei mir hat noch niemand nachgefragt, war schon ein paar mal da zum anmelden.
__________________
Tim

Grüße von der Elbe
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  #7  
Alt 20.05.2016, 17:02
Benutzerbild von Jannis010701
Jannis010701 Jannis010701 ist offline
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Standard Auszug vom WSA !

Hinweise zur Konformitätserklärung
Seit 2006 benötigen wir für jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung (Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht. Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit an Sie ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden.
Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 erbaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.
Bei der Anmeldung von Booten mit Baujahr vor Juni 1998 ist der Nachweis zu erbringen, dass das Boot vor diesem Datum im EU-Bereich war bzw. gemeldet war; z.B. durch alte Rechnungen, vorheriges Kennzeichen eines anderen WSA oder einer anderen ausstellenden Stelle, usw.
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  #8  
Alt 20.05.2016, 17:08
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Doppelich Doppelich ist offline
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Wie gesagt, ich habe hier noch nie davon gehört das jemand den Beweis bringen musste.
An den TE: Fahr zum WSA mit dem letzten Kaufvertrag und versuch dein Glück. Wiederkommen kann man immer.
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Tim

Grüße von der Elbe
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  #9  
Alt 20.05.2016, 18:40
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gusm gusm ist offline
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Hallo
hab auch gerade erst mein neues gebrauchtes beim WSA Braunschweig angemeldet.
Kopie vom Perso und Kaufvertrag, den Antrag und 18 Eronen.
Nach 3 Tagen kam der Ausweis mit der Post.
Ach, der Kahn ist Bj.96, und einen Nachweis von irgendwas wollte keiner.
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Gruß Gerald

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  #10  
Alt 21.05.2016, 12:29
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Danke für das "Licht ins dunkle bringen"

Also kann man zusammenfassen:

Bei Booten ab 1998 brauche ich ein CE Zertifikat
Bei Booten vor 1998 brauche ich eine Bestätigung das das Boot bereits vor 1998 in der EU betrieben wurde.

Ist das so korrekt?
Gruß
Thorsten
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  #11  
Alt 21.05.2016, 13:27
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Jupp so richtig
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  #12  
Alt 21.05.2016, 14:28
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clevertherm clevertherm ist offline
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... und bei Eigenbauten braucht man nur ein paar Fotos.

Gebrauchte Eigenbauten, die nach min. 5 Jahren (ab Inbetriebnahme) verkauft werden, benötigen ebenfalls kein CE.

In diesem PDF steht alles zum Thema drin.
Eigenbauten werden auf Seite 46 behandelt.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."

Geändert von clevertherm (21.05.2016 um 14:54 Uhr)
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  #13  
Alt 21.05.2016, 15:21
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
... und bei Eigenbauten braucht man nur ein paar Fotos.

Gebrauchte Eigenbauten, die nach min. 5 Jahren (ab Inbetriebnahme) verkauft werden, benötigen ebenfalls kein CE.

In diesem PDF steht alles zum Thema drin.
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viele Grüße
Arnt
Danke für den Link.
Da steckt eine schwere Lobby dahinter um Kleinbetriebe und kleine Werften von Markt zu fegen.
In Zukunft wird man noch nicht einmal ein Lenkrad ohne CE montieren dürfen. wenn man es genau nimmt.
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Ciao Markus

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  #14  
Alt 21.05.2016, 16:03
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
... und bei Eigenbauten braucht man nur ein paar Fotos.

Gebrauchte Eigenbauten, die nach min. 5 Jahren (ab Inbetriebnahme) verkauft werden, benötigen ebenfalls kein CE.

In diesem PDF steht alles zum Thema drin.
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Arnt
Dat isse falsch, bei korrekter Auslegung der Richtlinie sollte für den Eigenbau der Nachweis über gekaufte Materialien im Verhältnis zum fertigen Produkt, einige Fotos vom Anfang bis zur Endfertigung usw. vorgelegt werden.
Bei mir käme keiner durch, der z.B. von einem Dampfer Schildchen und Namen abmontiert, etwas dran rum bastelt, dann Eigenbau von Jupp Ferkulat dran krakelt und nun meint, dass das so ginge,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
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  #15  
Alt 21.05.2016, 17:47
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
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Das kann ich so nicht unterschreiben.
Bei mir war es jetzt zwei mal der Fall, das ich zwei kleine (4m und 5m) Boote zum wiederaufbau gekauft habe. Für die Boote gabs keinerlei Papiere. Auf dem WSA musste ich nur mündlich bestätigen (bei einem wurde wärend der Zulassung der Verkäufer telefonisch gefragt, wie alt das Boot in etwa wäre) das die Boote vor 98 gebaut wurden.
Daraufhin werden die Boote als "Eigenbau" deklariert und gehandhabt.
Das man die Boote innerhalb der 5 Jahre nicht wieder neu zulassen darf, stimmt. Ein neuer Käufer müsste dann je nach dem wann ich es gekauft habe, warten, bis die 5 Jahre rum sind um es zuzulassen.

gesendet von meinem Tablet
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Gruß, Klaus

PMR Infos
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