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Zitat von Freibeuter
[...] Der Fragebogen, auch wenn annonym, läßt defintiv aufgrund der Detailtiefe Rückschlüsse auf den Befragten zu.
Die Stadt sichert absolute Datensicherheit und reine Zwecknutzung zu.
Was passiert eigentlich wenn die beauftragte Firma mbH pleite geht: Werden dann die Daten überwacht gelöscht, oder wie muss man sich das vorstellen?
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Wenn eine GmbH ihre Geschäftstätigkeit einstellt und eine geordnete Abwicklung erlebt, hat der Liquidator auch die Geheimhaltungspflichten der Gesellschaft zu erfüllen, also ggf. Daten zu vernichten. Bei einer Pleite passiert dagegen (im schlimmsten Fall) "irgendetwas" und du wirst letztlich niemanden wirklich für unrechtmäßig öffentlich gewordene Daten verantwortlich machen können.
Allerdings: Bei einer sauber durchgeführten Befragung/Untersuchung (nach den rechtlichen Maßstäben z. B. des Bundesstatistikgesetzes) bleiben keine Fragebögen übrig, weil die ausgewerteten Daten konsolidiert werden, so dass keine Individualisierung mehr möglich ist und die Original-Fragebögen genau wie die daraus im ersten Schritt abgeleiteten Daten vernichtet werden. Die Stadtverwaltung wäre nach meiner Einschätzung verpflichtet, private Auftragnehmer in entsprechender Weise rechtlich zu verpflichten. Ob sie tatsächlich dafür sorgt, das rechtlich derart enge Grenzen gezogen werden und deren Einhaltung ggf. überwacht, ist möglicherweise eine andere Frage.