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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verständnisfrage zum Datenschutz-> Firmenpleite
Eine Stadt beauftragt ein privates Unternehmen, zwecks zukünftiger Wohnraumbewirtschaftung eine schriftliche Bürgerbefragung durchzuführen und anhand der ermittelten Daten ein Konzept zu erstellen. Der Fragebogen, auch wenn annonym, läßt defintiv aufgrund der Detailtiefe Rückschlüsse auf den Befragten zu.
Die Stadt sichert absolute Datensicherheit und reine Zwecknutzung zu. Was passiert eigentlich wenn die beauftragte Firma mbH pleite geht: Werden dann die Daten überwacht gelöscht, oder wie muss man sich das vorstellen? Ich habe vor ein paar Jahen mal eine Hausbesichtigung gemacht, in dem zuvor ein Unternehmer ansässsig war. Dort stand Unmengen an Akten und Unterlagen, die einfach zurückgelassen wurden. Es gibt somit ja anscheinend keinen "kontrollierten" Rückzug. Weiß jemand genaues?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Zitat:
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es grüßt der Martin...
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#3
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Zitat:
Allerdings: Bei einer sauber durchgeführten Befragung/Untersuchung (nach den rechtlichen Maßstäben z. B. des Bundesstatistikgesetzes) bleiben keine Fragebögen übrig, weil die ausgewerteten Daten konsolidiert werden, so dass keine Individualisierung mehr möglich ist und die Original-Fragebögen genau wie die daraus im ersten Schritt abgeleiteten Daten vernichtet werden. Die Stadtverwaltung wäre nach meiner Einschätzung verpflichtet, private Auftragnehmer in entsprechender Weise rechtlich zu verpflichten. Ob sie tatsächlich dafür sorgt, das rechtlich derart enge Grenzen gezogen werden und deren Einhaltung ggf. überwacht, ist möglicherweise eine andere Frage.
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Gruß, Günter
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