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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Das Muskelkraft betriebene Fahrzeuge gegenüber motorisierten Kleinfahrzeugen Vorfahrt haben ist mir bewusst.
Doch wie sieht es hier beim Überholen aus, wenn diese von hinten aufkommen. Mein Verdränger läuft so 7-10 km/h und regelmässig werde ich von Ruderern überholt, die zum Teil (besonders 1er und 2er ohne Steuermann) gar nicht schauen und auch nicht mit Spiegel fahren (ich habe mir zu meiner Sicherheit schon einen Rückspiegel zugelegt). Wenn ich dann 10-20 Meter vor dem Einschlag in mein Heck Schallsignal gebe, sind die oft noch pickiert. Wie ist hier die Rechtslage?
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#2
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und wenn sie Dir doch möglicherweise hinten rein krachen könnten bleibt nur noch: Zitat:
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Liebe Grüße Mattze
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#3
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sich der Überholende vergewissert hat, dass dieses Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann
das müssen sie tun, sonst ist die Schuldfrage klar und wenn sie auffahrren allemal!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#4
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Aber ich möchte nicht ständig irgendwelche Bugspitzen von Ruderbooten im Heck meines Bootes stecken haben.
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Liebe Grüße Mattze
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#5
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Überholt wird von unseren Rudernden dann meistens noch rechts, was mich dann auch schon fast vor ein entgegenkommenes Binnenschiff zwang.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#6
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Alles richtig, was Sehbeer schreibt.
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![]() Beim Ausweichen musst du auch nicht vor ein Binnenschiff fahren, sondern kannst - wenn nicht anders möglich und sinnvoll - nur aufstoppen. Es gilt dann: "Sofern diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will."
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#7
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Beim überholen muss ich gar nicht ausweichen, sondern Kurshalten!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#8
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Das ist meine Frage: Muss ich ausweichen, wenn der Ruderer überholt?
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#9
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Nein! allerdings möglichst rechts halten!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#10
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Die Rennradler des Wassers...Kurs halten und fertig.
Willy |
#11
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Da steht noch Einiges zum Überholen in der BinSchStrO
Zitat:
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#12
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Ergänzend zu den Antworten u. a. von Hendrik, wie ein erfahrener Fahrlehrer dies mir gegenüber formuliert hat:
"Der Überholer hat sich vom zu Überholenden frei zu halten."
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Gruß Wilfried
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#13
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Auch wenn man Ausweichpflichtig ist, muss man sich nicht aus dem Fahrwasser drücken lassen.
So ist die Ausweichpflicht nämlich nicht gemeint. Hatte auch den Fall, folge dem Tonnenstrich. So ein Rückwärtsfahrer kommt von der Seite ins Fahrwasser und tobt rum, er hätte Vorfahrt. Nee, hat er nicht, er kreuzt das Fahrwasser, oder fährt ins Fahrwasser ein, also nix Vorrang
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Gruss Robert |
#14
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![]() Zitat:
Da, wo die Binnenschiffahrsstraßenordnung gilt, hat der Tonnestrich für Kleingemüse wie Dich (oder mich, oder ein Ruderboot) keine Relevanz! Immer wieder die selbe Scheiße mit irgendwelchen Blödmännern, die der Meinung sind, nur weil sie mit ihrer Nußschale zwischen einer roten und grünen Tonne unterwegs sind, hätten sie plötzlich mehr Rechte.
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#15
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Den Booten fehlen die Spiegel und Blinker
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#16
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![]() Zitat:
Stangenboote wollen ja auch immer vermeintliche Sonderrechte. Aber das hatten wir ja auch schon.
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Gruss Robert
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#17
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Spiegel kamen später...
Geändert von Giligan (02.12.2016 um 11:30 Uhr)
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#18
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![]() Zitat:
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander: Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen. ... Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt. Mehr muss man dazu nicht wissen, weil die Binnenschiffahrtsstraßenordnung dazu nix anders aussagt. Da die Ausweichregeln für Kleinfahrzeuge speziell geregelt sind, hebelt die spezielle Regelung die allgemeine Regelung für Fahrzeuge im Allgemeinen aus. Mal ganz davon abgesehen, dass der Grundsatz, dass man ander nicht mehr als unbedingt notwendig belästigen darf, von vielen Bratzenfahrern offenbar nicht gekannt wird. Auf die "Rechte" berufen sie sich, ihre Pflichten kennen viele nicht.... |
#19
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![]() Zitat:
Angelbratzen und Schwimmbratzen lassen wir heute mal in Ruh....
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#20
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Ich habe in 30 Jahren aktiv betriebener Binnensegelei bislang noch nie ein ernsthaftes Problem mit den "Rückwärtsfahrern" gehabt. Im Gegenteil: Da die eigentlich NUR geradeaus fahren können, sind sie sehr berechenbar. Wenn es zwischen Bratzen und Rückwärtsfahrern Probleme gibt, liegt es imho an den Bratzen. Es sei den, beim klaren Überholen.
Wenn Mobo-Kapitäne von auf dem Wasser doch reichlich unbeliebt sind, liegt das eben daran, dass es etliche Mobo-Kapitäne gibt, die Mobo-Fahrer eben unbeliebt machen. Das trifft dann ggf auch die, die das gar nicht so verdient haben. |
#21
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... doch, wie ich bereits schrieb:
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#22
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Jedes Revier hat seine Besonderheiten - und seine besonderen Menschen.
Da gibt es immer wieder Rückwärtsfahrer, die durch ihre besondere Kenntnis der Regeln und ihre individuelle Auslegung auffallen. Aber was solls, die finden auch irgendwann ihren Meister ![]() PS.: Ich habe selbst aktiv gerudert und kenne das auch aus dieser Sicht.
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Gruß Ewald |
#23
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schrub ich doch...
Ansonsten ist eigentlich auf allen Binnenrevieren, die ich so kenne (und das sind doch ziemlich viele) ausreichend Raum zum Kreuzen und Überholen von Nußschalen untereinander vorhanden. Ausnahm ist vielleicht "Die Fahrt" an der Wusterwitzer Brücke, oder die Bäk zum Rätzsee (wo Bratzen aber gar nicht langkommen), oder an 1-2 Stellen in Richtung Storkow. Geändert von Pusteblume (27.06.2016 um 21:09 Uhr) |
#24
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Nö. Eine Kurshaltepflicht gibt es in der Binnenschiffhartsstraßenordnung nicht.
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#25
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
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