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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.06.2016, 13:49
krohmie krohmie ist offline
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Standard Vorfahrtsfrage ...

Das Muskelkraft betriebene Fahrzeuge gegenüber motorisierten Kleinfahrzeugen Vorfahrt haben ist mir bewusst.

Doch wie sieht es hier beim Überholen aus, wenn diese von hinten aufkommen.

Mein Verdränger läuft so 7-10 km/h und regelmässig werde ich von Ruderern überholt, die zum Teil (besonders 1er und 2er ohne Steuermann) gar nicht schauen und auch nicht mit Spiegel fahren (ich habe mir zu meiner Sicherheit schon einen Rückspiegel zugelegt).

Wenn ich dann 10-20 Meter vor dem Einschlag in mein Heck Schallsignal gebe, sind die oft noch pickiert.

Wie ist hier die Rechtslage?
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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  #2  
Alt 27.06.2016, 14:23
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
BinSchStrO
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

  1. Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen.
  2. ...
  3. Ein Kleinfahrzeug, das nach Nummer 1 oder 2 ausweichpflichtig ist, muss beim Begegnen seinen Kurs rechtzeitig nach Steuerbord richten. Sofern diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will. ....
§ 6.09 Allgemeine Bestimmungen für das Überholen
  1. Das Überholen ist nur gestattet, nachdem sich der Überholende vergewissert hat, dass dieses Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann.
  2. Der Vorausfahrende muss das Überholen, soweit dies notwendig und möglich ist, erleichtern. Er muss nötigenfalls seine Geschwindigkeit vermindern, damit das Überholmanöver gefahrlos und so schnell ausgeführt werden kann, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Du bist m.E. immer noch Ausweichpflichtig, aber Du kannst Dich ja auch nicht in Luft auflösen. Also: Soweit als möglich nach Steuerbord ausweichen. Ggf. die Geschwindigkeit noch weiter reduzieren. Und wenns nicht passt dann dürfen die Ruderer halt nicht überholen.

und wenn sie Dir doch möglicherweise hinten rein krachen könnten bleibt nur noch:
Zitat:
Anlage 6 Schallzeichen
Abschnitt A Allgemeine Zeichen

Folge sehr kurzer Töne "Gefahr eines Zusammenstoßes"
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Liebe Grüße
Mattze

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  #3  
Alt 27.06.2016, 14:33
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Emotion Emotion ist offline
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sich der Überholende vergewissert hat, dass dieses Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann


das müssen sie tun, sonst ist die Schuldfrage klar und wenn sie auffahrren allemal!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 27.06.2016, 14:40
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
sich der Überholende vergewissert hat, dass dieses Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann


das müssen sie tun, sonst ist die Schuldfrage klar und wenn sie auffahrren allemal!
Schuld ist ein Frage, die sich ja recht eindeutig klären lässt

Aber ich möchte nicht ständig irgendwelche Bugspitzen von Ruderbooten im Heck meines Bootes stecken haben.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #5  
Alt 27.06.2016, 15:43
krohmie krohmie ist offline
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Überholt wird von unseren Rudernden dann meistens noch rechts, was mich dann auch schon fast vor ein entgegenkommenes Binnenschiff zwang.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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  #6  
Alt 27.06.2016, 16:28
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Alles richtig, was Sehbeer schreibt.

Zitat:
Zitat von krohmie
Das Muskelkraft betriebene Fahrzeuge gegenüber motorisierten Kleinfahrzeugen Vorfahrt haben ist mir bewusst.
Nur der Richtigkeit wegen: es gibt Binnen keine Vorfahrtsregeln sondern eine Ausweichpflicht.

Beim Ausweichen musst du auch nicht vor ein Binnenschiff fahren, sondern kannst - wenn nicht anders möglich und sinnvoll - nur aufstoppen.
Es gilt dann: "Sofern diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will."
__________________
Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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  #7  
Alt 27.06.2016, 16:32
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Emotion Emotion ist offline
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Beim überholen muss ich gar nicht ausweichen, sondern Kurshalten!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #8  
Alt 27.06.2016, 17:28
krohmie krohmie ist offline
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Das ist meine Frage: Muss ich ausweichen, wenn der Ruderer überholt?
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  #9  
Alt 27.06.2016, 17:39
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Emotion Emotion ist offline
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Nein! allerdings möglichst rechts halten!
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  #10  
Alt 27.06.2016, 17:43
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Giligan Giligan ist offline
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Die Rennradler des Wassers...Kurs halten und fertig.

Willy
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  #11  
Alt 27.06.2016, 18:25
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Skilsö Skilsö ist offline
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Da steht noch Einiges zum Überholen in der BinSchStrO
Zitat:
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
  1. Das Begegnen, Kreuzen oder Überholen ist nur dann gestattet, wenn das Fahrwasser unter Berücksichtigung aller örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt.
  2. ...
  3. Beim Begegnen, Kreuzen oder Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte.
... und wenn man kein Kleinfahrzeug ist so muss auch Folgendes berücksichtigt werden:
Zitat:
§ 6.10 Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen *)
  1. Der Überholende darf an Backbord oder an Steuerbord des Vorausfahrenden überholen. Ist das Überholen möglich, ohne dass der Vorausfahrende seinen Kurs zu ändern braucht, gibt der Überholende kein Schallzeichen.
  2. Wenn das Überholen nicht ausgeführt werden kann, ohne dass der Vorausfahrende seinen Kurs ändert, oder wenn zu befürchten ist, dass der Vorausfahrende die Absicht des Überholenden nicht erkannt hat und dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen kann, muss der Überholende folgende Schallzeichen geben:
    a.
    "zwei lange Töne, zwei kurze Töne", wenn er an Backbord des Vorausfahrenden überholen will,
    b.
    "zwei lange Töne, einen kurzen Ton",wenn er an Steuerbord des Vorausfahrenden überholen will.
  3. Wenn der Vorausfahrende dem Verlangen des Überholenden nachkommen kann, muss er dem Überholenden an der gewünschten Seite genügend Raum lassen, indem er erforderlichenfalls nach der anderen Seite ausweicht.
  4. Ist das Überholen nicht an der vom Überholenden gewünschten, jedoch an der anderen Seite möglich, muss der Vorausfahrende folgende Schallzeichen geben:
    a.
    "einen kurzen Ton", wenn das Überholen an Backbord möglich ist,
    b.
    "zwei kurze Töne",wenn das Überholen an Steuerbord möglich ist.
    Der Überholende muss, wenn er unter den nun gegebenen Verhältnissen noch überholen w
    ill, folgende Schallzeichen geben:
    a.
    "zwei kurze Töne",im Falle des Satzes 1 Buchstabe a,
    b.
    "einen kurzen Ton"im Falle des Satzes 1 Buchstabe b.
    Der Vorausfahrende muss alsdann dem Überholenden genügend Raum an derjenigen Seite lassen, an der das Überholen
    stattfinden soll, indem er erforderlichenfalls nach der anderen Seite ausweicht.
  5. Ist ein gefahrloses Überholen unmöglich, muss der Vorausfahrende "fünf kurze Töne" geben.
*) amtlicher Hinweis:
Vorschrift gilt weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne des § 6.02 Nummer 1 Satz 1 noch ist sie ihm gegenüber anzuwenden.
...weiterhin gilt für Alle:
Zitat:
§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
  1. ...
  2. ...
  3. Bei der Annäherung an eine bewegliche Brücke ist das Überholen ohne besondere Erlaubnis der Brückenaufsicht verboten.
  4. ... bis 5. ...
... und noch:
Zitat:
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
  1. ...
  2. ...
  3. Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten. Ein Fahrzeug darf nur dann an einem anderen auf die Schleusung wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn es vorgeschleust werden soll oder um sich in eine vorhandene Lücke zu legen. Im Schleusenbereich dürfen Antriebs- und Hilfsmaschinen nur in dem für den Schiffs- und Bordbetrieb erforderlichen Umfang betrieben werden. Dabei sind die Türen des Maschinenraums geschlossen zu halten. Sonstige Öffnungen des Maschinenraums müssen soweit geschlossen werden, wie es der Betrieb zulässt. Die Anlegestelle einer Fähre oder eines Fahrgastschiffes ist freizuhalten.
  4. ... bis 17. ...
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Gruß Jürgen
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Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #12  
Alt 27.06.2016, 18:30
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
Das ist meine Frage: Muss ich ausweichen, wenn der Ruderer überholt?
Ergänzend zu den Antworten u. a. von Hendrik, wie ein erfahrener Fahrlehrer dies mir gegenüber formuliert hat:

"Der Überholer hat sich vom zu Überholenden frei zu halten."
__________________
Gruß Wilfried
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  #13  
Alt 27.06.2016, 18:35
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Robert67 Robert67 ist offline
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Auch wenn man Ausweichpflichtig ist, muss man sich nicht aus dem Fahrwasser drücken lassen.
So ist die Ausweichpflicht nämlich nicht gemeint.

Hatte auch den Fall, folge dem Tonnenstrich.
So ein Rückwärtsfahrer kommt von der Seite ins Fahrwasser und tobt rum, er hätte Vorfahrt.
Nee, hat er nicht, er kreuzt das Fahrwasser, oder fährt ins Fahrwasser ein, also nix Vorrang
__________________
Gruss
Robert
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  #14  
Alt 27.06.2016, 19:25
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
...
Hatte auch den Fall, folge dem Tonnenstrich.
So ein Rückwärtsfahrer kommt von der Seite ins Fahrwasser und tobt rum, er hätte Vorfahrt.
Nee, hat er nicht, er kreuzt das Fahrwasser, oder fährt ins Fahrwasser ein, also nix Vorrang
Warst Du im Bereich Sewasserstraße unterwegs? Nein?
Da, wo die Binnenschiffahrsstraßenordnung gilt, hat der Tonnestrich für Kleingemüse wie Dich (oder mich, oder ein Ruderboot) keine Relevanz! Immer wieder die selbe Scheiße mit irgendwelchen Blödmännern, die der Meinung sind, nur weil sie mit ihrer Nußschale zwischen einer roten und grünen Tonne unterwegs sind, hätten sie plötzlich mehr Rechte.
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  #15  
Alt 27.06.2016, 19:27
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Den Booten fehlen die Spiegel und Blinker ***duckundwech***
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  #16  
Alt 27.06.2016, 19:33
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Warst Du im Bereich Sewasserstraße unterwegs? Nein?
Da, wo die Binnenschiffahrsstraßenordnung gilt, hat der Tonnestrich für Kleingemüse wie Dich (oder mich, oder ein Ruderboot) keine Relevanz! Immer wieder die selbe Scheiße mit irgendwelchen Blödmännern, die der Meinung sind, nur weil sie mit ihrer Nußschale zwischen einer roten und grünen Tonne unterwegs sind, hätten sie plötzlich mehr Rechte.
Lies noch mal die BSchStr. Ordnung.
Stangenboote wollen ja auch immer vermeintliche Sonderrechte.
Aber das hatten wir ja auch schon.
__________________
Gruss
Robert
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  #17  
Alt 27.06.2016, 19:49
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Den Booten fehlen die Spiegel und Blinker ***duckundwech***
Spiegel kamen später...

Geändert von Giligan (02.12.2016 um 11:30 Uhr)
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  #18  
Alt 27.06.2016, 19:56
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Lies noch mal die BSchStr. Ordnung.
Stangenboote wollen ja auch immer vermeintliche Sonderrechte.
Aber das hatten wir ja auch schon.
Die Ausweichregeln von Kleingemüse untereinander sind in wenigen prägnanten Sätzen zusammengefasst:

§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander:

Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen.

...

Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

Mehr muss man dazu nicht wissen, weil die Binnenschiffahrtsstraßenordnung dazu nix anders aussagt. Da die Ausweichregeln für Kleinfahrzeuge speziell geregelt sind, hebelt die spezielle Regelung die allgemeine Regelung für Fahrzeuge im Allgemeinen aus.


Mal ganz davon abgesehen, dass der Grundsatz, dass man ander nicht mehr als unbedingt notwendig belästigen darf, von vielen Bratzenfahrern offenbar nicht gekannt wird. Auf die "Rechte" berufen sie sich, ihre Pflichten kennen viele nicht....
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  #19  
Alt 27.06.2016, 20:01
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen

Mal ganz davon abgesehen, dass der Grundsatz, dass man ander nicht mehr als unbedingt notwendig belästigen darf, von vielen Bratzenfahrern offenbar nicht gekannt wird. Auf die "Rechte" berufen sie sich, ihre Pflichten kennen viele nicht....
Muskelbratzen, Segelbratzen oder Motorbratzen?
Angelbratzen und Schwimmbratzen lassen wir heute mal in Ruh....
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  #20  
Alt 27.06.2016, 20:56
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Ich habe in 30 Jahren aktiv betriebener Binnensegelei bislang noch nie ein ernsthaftes Problem mit den "Rückwärtsfahrern" gehabt. Im Gegenteil: Da die eigentlich NUR geradeaus fahren können, sind sie sehr berechenbar. Wenn es zwischen Bratzen und Rückwärtsfahrern Probleme gibt, liegt es imho an den Bratzen. Es sei den, beim klaren Überholen.
Wenn Mobo-Kapitäne von auf dem Wasser doch reichlich unbeliebt sind, liegt das eben daran, dass es etliche Mobo-Kapitäne gibt, die Mobo-Fahrer eben unbeliebt machen. Das trifft dann ggf auch die, die das gar nicht so verdient haben.
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  #21  
Alt 27.06.2016, 21:00
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Mehr muss man dazu nicht wissen, ....
... doch, wie ich bereits schrieb:
Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
...
Zitat:
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
  1. Das Begegnen, Kreuzen oder Überholen ist nur dann gestattet, wenn das Fahrwasser unter Berücksichtigung aller örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt.
  2. ...
  3. ...
...
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Gruß Jürgen
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  #22  
Alt 27.06.2016, 21:03
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Jedes Revier hat seine Besonderheiten - und seine besonderen Menschen.
Da gibt es immer wieder Rückwärtsfahrer, die durch ihre besondere Kenntnis der Regeln und ihre individuelle Auslegung auffallen.
Aber was solls, die finden auch irgendwann ihren Meister

PS.: Ich habe selbst aktiv gerudert und kenne das auch aus dieser Sicht.
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Gruß
Ewald
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  #23  
Alt 27.06.2016, 21:04
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Es sei den, beim klaren Überholen.
........
schrub ich doch...

Ansonsten ist eigentlich auf allen Binnenrevieren, die ich so kenne (und das sind doch ziemlich viele) ausreichend Raum zum Kreuzen und Überholen von Nußschalen untereinander vorhanden. Ausnahm ist vielleicht "Die Fahrt" an der Wusterwitzer Brücke, oder die Bäk zum Rätzsee (wo Bratzen aber gar nicht langkommen), oder an 1-2 Stellen in Richtung Storkow.

Geändert von Pusteblume (27.06.2016 um 21:09 Uhr)
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  #24  
Alt 27.06.2016, 21:21
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Beim überholen muss ich gar nicht ausweichen, sondern Kurshalten!
Nö. Eine Kurshaltepflicht gibt es in der Binnenschiffhartsstraßenordnung nicht.
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  #25  
Alt 27.06.2016, 21:24
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Nö. Eine Kurshaltepflicht gibt es in der Binnenschiffhartsstraßenordnung nicht.

Zitat:
Beim Begegnen, Kreuzen oder Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte.
Das ist Kurshaltepflicht!
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