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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Führerschein mal andersrum
Nachdem ich alle (oder wenigsten einen grossen Teil) Beiträge über die verschiedensten Führerscheinfragen gelesen habe, bleibt ein Punkt für mich immer noch unbeantwortet.
Als Binnenland (dazu noch nicht einmal EU-Mitbürger) kennen wir eigentlich nur den A- und D-Schein, wobei der A-Schein für Motorboote und der D-Schein für Segelboote auf den schweizerischen Gewässern gilt. Klar, es gibt dann noch spezielle Führerscheine für grosse kommerzielle Fahrgastschiffe (ab 12-Plätzen) und Frachtschiffe, aber die will ich mal ausser Acht lassen. 1971 wurde mangels Gesetz noch ein B-Schein kreiert, welcher zur Führung eines Bootes unter der Schweizer Flagge (egal ob Segel- oder Motorjacht) zur See berechtigt. Interessanterweise hat sich bis heute der Irrglauben gehalten es handle sich um einen Segelschein. Dies umso mehr, da dieser Führerschein in der Praxis eigentlich nur auf Segelbooten erreicht werden kann (nebst der Theorieprüfung ist der Nachweis von 1000 SM notwendig und die Schulungstörns werden bis heute nur auf Segelyachten angeboten). Soviel zur Theorie…nun zur Praxis: Ich chartere mir in Italien mit meinem A-Schein ein Sportmotorboot…..problemlos, dasselbe auch in Spanien. Wie sieht das rechtlich aus, wenn mal was passiert? Das gecharterte Boot fährt ja nicht unter Schweizer Flagge. Weiss jemand ob es mit dem Schweizerischen A-Schein z.B. in Deutschland möglich ist ein Motorboot in küstennahen Gewässern zu chartern? Gruss vom Neuenburgersee Tom www.flowmaster.ch |
#2
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Es gilt immer die Regelung des Ortes an dem du dich befindest. Schreibt Italien keinen oder nur deinen A-Schein vor, so reicht der natuerlich aus. Schweizer Recht gilt nur in der Schweiz. Und nach deutschem Recht brauchst du weder den SBF See noch irgend einen schweizer Schein sondern garnichts.
Zitat:
Gruss Kos |
#3
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@kos
Danke für den link...recht informativ. Für die deutschen Seefahrtsstrassen ist es absolut klar. Wie sieht's denn mit denn Binnenstrassen aus? Unser A-Schein ist ja gleichgesetzt mit dem Schifferpatent A für den Bodensee resp. gilt sogar als dieses. Wie sieht das für die anderen Binnengewässer in Deutschland aus? Gruss vom Neuenburgersee Tom www.flowmaster.ch |
#4
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Du musst als Ausländer nicht den deutschen Bootsführerschein machen, wenn du dich nur vorübergehend hier aufhältst. Daraus zu folgern, daß man gar keinen Führerschein braucht, ist natürlich Unsinn.
Mit den meisten Staaten gibt es Verträge zur gegenseitigen Anerkennung der Bootsführerscheine, und du musst natürlich den Führerschein haben, der in deinem Heimatland im entsprechenden Fall notwendig wäre. |
#5
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Zitat:
nung Binnen war zu stark gekürzt. In voller Länge lautet der maßgeb- liche Punkt wie folgt: § 1 Fahrerlaubnis (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen 1. [...] 2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungs- bereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Gel- tungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasser- straßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungs- nachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, Allerdings weiß ich nicht, wie das bei Binnenländern wie der Schweiz gehandhabt wird, da es dort den Seeschifffahrtsstraßen Vergleich- bares nicht geben kann. Möglicherweise orientiert man sich an den Vorschriften der Schweiz für Schiffe ihrer Flagge. Belem |
#6
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@all
Danke für die Antworten....... Das würde dann heissen, dass man als Schweizer rein theoretisch denn B-Schein haben (Theorieprüfung und 1000 Sm) um ein Boot in deutschen Küsstengewässern zu steuern....egal unter welcher Flagge. Gruss vom Neuenburgersee...mit wochenendlichem Sonnenbrand Tom www.flowmaster.ch |
#7
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Wenn in der Schweiz der B-Schein amtlich fuer Gebiete, die den deutschen Seewasserstrassen vergleichbar sind, vorgeschrieben ist, dann ja.
Ich halte diese Verordnung in diesem Zusammenhang fuer aeusserst schwammig formuliert. Meiner Ansich nach brauchst du den B-Schein in Deutschland nicht, da er nicht amtlich vorgeschrieben ist. Auch hat die Schweiz hat m.W. nach keine Seewasserstrassen aehnliche Gewaesser, und nur fuer solche in ihrem Hoheitsgebiet kann sie bindende Vorschriften erlassen. Frag aber sicherheitshalber beim WSA (e-mail: poststelle@aur.wsdnw.de) nach. Die koennen dir eine verbindliche Auskunft geben. Gruss Kos |
#8
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Re: Führerschein mal andersrum
Zitat:
A -> Schiffe mit Maschinenantrieb B -> Fahrgastschiffe C -> Güterschiffe mit Maschinenantrieb D -> Segelschiffe E -> Schiffe besonderer Bauart ... plus zusätzlich den: Hochseeschein -> Zitat:
Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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#9
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Danke nochmals für die Antworten.
@christian Das mit den verschiedenen Kategorien ist mir schon klar. Ich hab mich nur auf A und D beschränkt, da mich nur die Sportbootkategorien interessieren. Der Hochseschein...bei uns auch B-Schein genannt berechtigt ganz genau zum führen eines Bootes unter schweizer Flagge auf See. Die Frage war allerdings, was mit Charterbooten ist. Wenn Du in Italien oder Spanien ein Motorboot mietest (welches ja dann auch nicht unter schweizer Flagge fährt), reicht es den Charterunternehmen, wenn du Ihnen den A-Schein zeigst. Wie sieht es rechtlich aus? Gruss vom Neuenburgersee Tom www.flowmaster.ch |
#10
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Zitat:
das ist mit jedem Land, je nach Landesvorschriften, unterschiedlich. Ich weiss (von verschiedenen Skippern) das der Binnenschein Schweiz in Spanien u Italien akzeptiert wird.(innerhalb der 3Meilen Zone) Jedoch darfst Du mit dem Binnenschein nur mit Sichtkontakt zum Land fahren. Zum Beispiel von Spanien aus direkt nach Malorca wäre dann illegal und könnte im Schadenfall zu Regress der Versicherung führen. Gruss Christian PS: die obigen Angaben sind ohne Gewähr.
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#11
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Zitat:
vor, für ihre Hoheitsgewässer eigene Regeln festzulegen. Zumindest in Deutschland ist das völlig unabhängig von der Flagge, die spielt keine Rolle. In der Regel werden für eine begrenzte Zeit (in Deutschland 1 Jahr) die Vorschriften im Heimatland zugrundegelegt. Das ist bei der Schweiz wie bei Österreich mangels eigener Seegewässer etwas schwierig. In der Großschifffahrt ist das anders. Dort gilt das Flaggenstaatsprinzip, so dass Nautiker ein Patent ihres Flaggenstaats benötigen: Der Kapitän eines in Deutschland gestrierten Schiffs benötigt ein deutsches Patent, der Kapitän eines liberianischen Schiffs ein Patent von Liberia etc. Viele Seeleute haben Papiere mehrerer Staaten, weil es auch bei derselben Reederei Schiffe mit unterschiedlichen Flaggen gibt und die Besatzungen flexibel eingesetzt werden. Zitat:
davon ausgehen kennen, dass das rechtlich in Ordnung ist. Belem |
#12
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Zitat:
darum hat drscubi auch geschrieben: "... auf See." (meinte damit internationale Gewässer) Gruss Christian
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#13
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Und in internationalen Gewaessern braucht man keinen Schein, auch die Schweizer nicht!
Schoene Gruesse Kos Deutschland Italien 2:1!!!!!!!! |
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