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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Normalen Bootsliegeplatz als Wohnort mit Briefkasten anmelden
Ich habe mal in einem Thread hier oder in einem anderen Bootsforum gelesen, dass jemand, der ständig auf seinem Boot wohnt, nach einigen Wochen verlangen kann, dass er sich einen Briefkasten am Zaun der Marine anbringen kann und seinen Liegeplatz als Meldeadresse angibt. Leider kann ich diese Diskussion nicht mehr finden. Vielleicht kann sich jemand von euch daran erinnern und mir den entscheidenden Tipp geben. Also ich möchte diese Diskussion jetzt nicht noch mal von vorne beginnen, sondern suche die damalige Diskussion.
Ich habe nicht vor, auf meinem kleinen Boot zu wohnen. Das Thema interessiert mich rein rechtlich. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#2
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#3
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Warum warum?
Steht doch da. Es interessiert ihn. Die Gründe können tausendfach vielfältig sein und sind eigentlich nicht relevant. Zumindest nicht so lange, wie das einzige Anliegen ist, den alten Thread zu finden. Leider kann ich auch nicht helfen, Tom, ich kenne das Thema zwar aber weiß auch nicht wo es zu finden ist.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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#4
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Hi Tom,
Gute Info findest Du hier. https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/ Grundsätzlich unterscheidet sich ein Boot ja nicht von einem Campingwagen auf einem Campingplatz. Allerdings einfach so einen Briefkasten hinhängen hilft nichts, außer die Zustelladresse wird der Post bekannt gemacht. Ein alter Thread kann unter Umständen eben veraltet sein, weil das Meldegesetz 2015 reformiert wurde. Viele Grüße Thomas |
#5
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Danke Thomas, das ist ein guter Link, wenn auch nicht ganz der Gesuchte. Aber die Infos sind schon sehr gut. Ich meine mich zu erinnern, dass 'ständiger Wohnort' ab sechs Wochen dortsein behauptet werden kann. Ich recherchiere mal, aber vielleicht ist jemand schneller.
Tom
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#6
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Zitat:
LG Hans |
#7
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Das Thema finde ich nicht uninteressant
Der Link von Thomas ist in meinen Augen nicht ganz zutreffend, da er eine komplette Abmeldung beschreibt Eine Vereinskollegin ist gerade dabei, mit der Stadt Saarbrücken zu kämpfen, um ihren Liegeplatz im Osthafen als Wohnsitz anerkannt zu bekommen. Den aktuellen Sachstand kenne ich jetzt nicht, aber im großen und Ganzen vertritt die Behörde die Meinung, "es darf nicht sein, was es nicht gibt". Man hatte ihr angeboten, sich am Willy-Graf-Ufer anzumelden und dort einen Briefkasten anzubringen weil dort schon der Eigner einer Pèniche seinen Liegeplatz gemeldet hat. Der Platz ist jedoch ca. 3km vom Osthafen entfernt. Ich kann gerne einmal nachfragen, wie der Sachstand ist.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#8
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Zitat:
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#9
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Sehr hilfreich...dann kläre das Forum doch mal bitte auf???
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#10
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Bundesmeldegesetz
§ 20 Begriff der Wohnung 1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. 3Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. § 17 Anmeldung, Abmeldung (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (..) § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) 1Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. 2Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. (..) (3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: (..) 3. Anschrift der Wohnung (..) Und spätestens da haben wir den Briefkasten. Die 6 Monate dürften als widerlegbare Vermutung "nicht oder nur gelegentlich fortbewegt" gelten.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (29.08.2016 um 13:31 Uhr) |
#11
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das ganze ist eher ein baurechtliches problem als ein melderechtliches problem.
das ganze müsste dann im sinne des baugesetzbuches auch zulässig sein. die örtlichen Gemeinden/Stadtverwaltungen müssten den hafen nach §34 BauGB behandeln und alle Medien (Wasser, Abwasser) müssen anliegen.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#12
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Zitat:
Kfz-Anmeldung ist schwierig, aber möglich. Für welche Verträge ich eine Meldeadresse brauche, weiß ich nicht, da wäre ich für ein Beispiel dankbar. Einfache Kaufverträge, Versicherungsverträge, Arbeitsvertrag etc. sind völlig problemlos, ebenso die Eröffnmung eines Girokontos. Bitte, gern geschehen. |
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