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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
Wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit der WSP hat wenn man nur eine Kopie seines Bootsführerschein und Bootsschein vorlegt. Überlege eine Kopie der Ausweise im Boot zu deponieren wenn man die originalen mal vergessen hat ( ist mir schon par mal passiert ![]() Gruß Lutz |
#2
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Ich meine mal gehört zu haben das das nicht gestattet ist und sogar mit Bußgeld bestraft wird .
Liebe Grüße
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#3
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#4
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Es sollte genau Umgekehrt sein. Die Originalausweise sind Mitführungspflichtig. Eine Kopie wird zu Hause aufbewahrt als Nachweis das man einen Besitzt. Die Kopie reicht dann aus um einen Neuen Ausweis zu beantragen,da meines Wissenstandes niergens registriert ist das man im Besitz eines Scheines ist.
Gruß Jörg |
#5
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Ich habe seit vorigem Jahr ein tablet dabei, da ist manches drauf abgelegt, unter anderem Kopien unserer Führerscheine, Boots- und Anhänger-Papiere, sowie Reparaturanleitung vom Motor.
Die wichtigsten Papiere kann ich auch mit jedem Händi von einem Server abrufen. (Nein, nicht die PIN-Nrn. von EC- und Kreditkarte!) Ob das etwas nützt brauchte ich bis dato nicht zu erfahren.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#6
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#7
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Da solltest Du mal Deinen Wissenstand auffrischen
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
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Ich gehe davon aus, dass sämtliche Daten zentral irgendwo gespeichert sind. Speziell natürlich nicht "irgendwo" sondern auf den behördlichen Servern. Wenn du deinen Ausweis verlierst und du hast keine Kopie, dann müsstest du ja den Schein gleich neu machen.
Ich gehe mal davon aus (ich meine gehört zu haben ![]() |
#9
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Ich bin zwar auch unwissend, aber mangels Sicherheitsmerkmalen spricht doch nichts dagegen die Dokumente mit Beglaubigungsvermerkt auf dem Amt in Kopie beglaubigen zu lassen. Oder ? Ich hatte das eigentlich auch so vor !
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Bin hier in Suomi x-mal kontrolliert worden und habe immer nur Kopien vorweisen können. Wie die Verkehrspolizei ist hier auch die Polizei auf dem Wasser total vernetzt.
Ruck zuck haben die alle Daten überprüft und stören sich nicht an Kopien. Wenn dann noch der obligatorische Alkoholtest zur Zufriedenheit der Obrigkeit ausfällt wünscht man eine gute Fahrt.
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[SIGPIC][/SIGPIC] Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank, der Nordmann |
#11
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Wenn du nur in Deutschland fährst, brauchst du keinen Ausweis. Wir haben hier zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführungspflicht (wenn du Deutscher bist).
Im Ausland musst du deinen Ausweis im Original dabei haben, da du sonst riskierst, abgeschoben zu werden. Dazwischen liegt viel Kulanz und wenig Gesetz. Es spricht aber nichts gegen Kopien, da sie ein Indiz dafür sind, dass du mal einen Ausweis besessen hast. Ähnliches gilt auch für andere Dokumente. Hier in Deutschland ist es für einzelne Behörden nicht leicht, ohne Dokumente schnell alle Daten über den Bürger erfragen zu können. Im Ausland könnte das schon wieder anders sein. Schweden z.B. soll eine öffentliche Datenbank über jeden Bürger führen...
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GRuß Till ![]() ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#12
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Das ist hier schon ausführlich diskutiert worden, leider bin ich eine Suchwortniete. Die gescannt-auf-Tablet-Version gefällt mir am besten, damit kann man zeigen "Hier, habe ich" ohne sich dem Vorwurf der Dokumentenfälschung auszusetzen. Ich lasse allerdings Führerschein und Kennzeichenausweis im Original immer an Bord
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#13
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Das ist alles wie im ganz normalen Leben
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#14
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![]() Zitat:
Bootspapiere und Führerschein müssen im Original mitgeführt werden. Wenn das vergessen wurde kostet es ein Verwarngeld. Hat man eine Kopie mit dabei, kann einem Vorsatz unterstellt werden und die Kosten sind deutlich höher. Im ungünstigsten Fall wird eine Kopie sogar als Urkundenfälschung betrachtet. Das wäre dann mal noch teurer.
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Liebe Grüße Mattze
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#15
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Aber nun mit etwas mehr Zeit und ohne Gutachterstil, sondern praxistauglich: Die boots- und personenbezogenen Nachweise müssen natürlich im Original mitgeführt werden. Das dabei entstehende Verwarngeld ist nicht so erheblich. Wichtiger ist die Tatsache, dass man bei fehlenden Papieren diese möglicherweise schnell beibringen muss, also den Kontrollierenden im Original zu zeigen hat. Das hat dann eine längere Törnunterbrechung zur Folge, und das Boot kann solange nicht gefahren werden. Lutz will Kopien an Bord vorhalten, falls er seine Originale "mal vergessen" hat. Vorsatz kann ich nur unterstellen, wenn jemand das "Vergessen", also das zu hause lassen der Papiere, mit Wissen und Wollen betreibt. Der Entschluss, die Papiere zu vergessen, wird also vor Verlassen des Hauses getätigt. Das ist bei einem "Vergessen" im Sinne des Wortes nicht der Fall. Somit handelt es sich schon mal nicht um Absicht. Wenn Lutz jetzt also während der Fahrt bemerkt, dass er die Papiere vergessen hat, und sich sagt: "Scheiß drauf, ich hab ja die Kopien dabei", dann (1.) weiß er, dass er nicht die Originale dabei hat und (2.) findet er sich mit der Situation ab, indem er weiterfährt. Dann könnte man ihm Vorsatz unterstellen, egal welchen. Wenn er aber umdreht, also zurück fährt, um seine Papiere zu Hause zu holen, handelt er zwar mit Wissen und Wollen, aber er versucht den Schaden wieder gut zu machen. Dann würde ich ihm keinen Vorsatz unterstellen, obwohl es einer sein könnte. Weiß er gar nicht, dass er die Papiere vergessen hat, handelt es sich eher um unbewusste Fahrlässigkeit. Das ist z.B. der Fall, wenn er denkt, die Papiere seien auf dem Boot oder in seiner Tasche, sie sind es aber nicht. Niemals wird man um eine Verwarnung herumkommen. In jedem Fall ist eine Kopie immer hilfreich. Sei es, um zu beweisen, dass einem das Boot gehört(e), dass man mal einen Führerschein hatte oder oder. Farbkopien könnten evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn nicht gekennzeichnet. SW-Kopien nicht! Ich hoffe, ich habe jetzt im Sinne des Threaderstellers geantwortet und entschuldige mich für die kurze und falsche Zwischenbemerkung weiter oben.
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#17
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Sorry,aber das war die Aussage von meinem Fahrlehrer als Ich 2003 meine
Scheine gemacht habe. Er hat drauf Hingewiesen man solle sich eine Kopie machen für den Verlust des Originals um Beweisen zu können das man einen Schein besessen hat. Und wenn du schon so eine Bemerkung in den "Raum" wirfst dann solltest du zumindest eine Fachgerechte Aufklärung benennen. Gruß Jörg |
#18
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#19
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#20
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Die zentrale Datei wurde wohl erst später eingeführt.
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#21
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Generell ist es in Berlin so, dass in der Regel eine beglaubigte Kopie von mitzuführenden Papieren ausreicht. Sicherlich wird es besonders penible Polizisten geben, die ihre Zielvereinbarung erreichen müssen. Die werden es unter Umständen ein wenig penibler handhaben.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#22
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Der DMYV hat sogar Unterlagen von DDR-Bootsführerscheinen, sofern von den jeweiligen Vereinen zur Verfügung gestellt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#23
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Wichtig ist, dass die Anfrager angeben, bei welcher Prüfungskommission des Bundes Deutscher Segler sie den damaligen Befähigungsnachweis für Motor und/oder Segelboot gemacht haben und dass sie den ungefähren Zeitpunkt der Prüfung, mindestens das Jahr und ob Frühjahr oder Herbst angeben können. Woher soll ich wissen wann meine Prüfung war oder bei welchem Prüfungsausschuss? Weiß ja nicht mal ob die Prüfer vom DMYV oder vom Seglerverband waren. Ich weiß das ich ihn 2003 in Speyer gemacht habe ob das im Frühjahr oder Spätjahr war kann ich nicht mehr sagen (ich geh vom Spätjahr aus) Prüfungsausschuss .... keine Ahnung. Und genau das war die Aussage von unserem Fahrlehrer. Ohne die genauen Angaben kann man keine Ersatz ausstellen und somit ist eine Kopie zuhause (in elektronischer Form) vorhanden
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#24
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Für "Scheine" aus der Vor-Computer-Zeit ist eine Kopie zu hause sicher nicht verkehrt.
Aber 2003 ![]() Schon kurz nach der Wende wurde der DDR-Motorbootsführerschein-Umtausch für 26,- DM mit eben diesem Vorteil, bei Verlust unkompliziert Ersatz zu erhalten, beworben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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![]() Zitat:
Ruf einfach mal beim DMYV an und frage nach. Nach dem Motto: Ich hab 2002 oder 2003 den Führerschein gemacht und nu verloren. Die sagen gleich dass dies sehr schwierig wird, einen Ersatz auszustellen. Haben wir alles schon durch im Verein.
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