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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.09.2016, 21:04
Benutzerbild von lutzen
lutzen lutzen ist offline
Lieutenant
 
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Standard Ausweiskopie Erfahrung

Hallo,
Wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit der WSP hat wenn man nur eine Kopie seines Bootsführerschein und Bootsschein vorlegt.
Überlege eine Kopie der Ausweise im Boot zu deponieren wenn man die originalen mal vergessen hat ( ist mir schon par mal passiert)
Gruß Lutz
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  #2  
Alt 08.09.2016, 21:09
Benutzerbild von marcelzalus
marcelzalus marcelzalus ist offline
Cadet
 
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Standard

Ich meine mal gehört zu haben das das nicht gestattet ist und sogar mit Bußgeld bestraft wird .

Liebe Grüße
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  #3  
Alt 08.09.2016, 21:12
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von marcelzalus Beitrag anzeigen
Ich meine mal gehört zu haben ....
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  #4  
Alt 08.09.2016, 21:18
Quicky Quicky ist offline
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Standard

Es sollte genau Umgekehrt sein. Die Originalausweise sind Mitführungspflichtig. Eine Kopie wird zu Hause aufbewahrt als Nachweis das man einen Besitzt. Die Kopie reicht dann aus um einen Neuen Ausweis zu beantragen,da meines Wissenstandes niergens registriert ist das man im Besitz eines Scheines ist.

Gruß Jörg
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  #5  
Alt 08.09.2016, 21:22
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Standard

Ich habe seit vorigem Jahr ein tablet dabei, da ist manches drauf abgelegt, unter anderem Kopien unserer Führerscheine, Boots- und Anhänger-Papiere, sowie Reparaturanleitung vom Motor.

Die wichtigsten Papiere kann ich auch mit jedem Händi von einem Server abrufen. (Nein, nicht die PIN-Nrn. von EC- und Kreditkarte!)

Ob das etwas nützt brauchte ich bis dato nicht zu erfahren.
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  #6  
Alt 08.09.2016, 21:24
Benutzerbild von marcelzalus
marcelzalus marcelzalus ist offline
Cadet
 
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Boot: Bayliner 2455
8 Danke in 4 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Nominiert für den Satz des Tages!
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  #7  
Alt 08.09.2016, 21:52
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
... ,da meines Wissenstandes niergens registriert ...
Da solltest Du mal Deinen Wissenstand auffrischen

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 08.09.2016, 22:45
Benutzerbild von cpro90
cpro90 cpro90 ist offline
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Ich gehe davon aus, dass sämtliche Daten zentral irgendwo gespeichert sind. Speziell natürlich nicht "irgendwo" sondern auf den behördlichen Servern. Wenn du deinen Ausweis verlierst und du hast keine Kopie, dann müsstest du ja den Schein gleich neu machen.

Ich gehe mal davon aus (ich meine gehört zu haben ), dass man sich die Kopien bei der Behörde (auch auf der eigenen Stadt/Gemeinde) beglaubigen lassen kann, und dass sie dann rechtlich gültig sind (ist ja auch Sinn einer Beglaubigung). Alternative: Beantrage einfach die Ausweise nochmal. Kostet ein paar Euro (für die Fahrzeugpapiere sind das 13€).
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  #9  
Alt 08.09.2016, 22:47
Benutzerbild von Mastiff-660
Mastiff-660 Mastiff-660 ist offline
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Ich bin zwar auch unwissend, aber mangels Sicherheitsmerkmalen spricht doch nichts dagegen die Dokumente mit Beglaubigungsvermerkt auf dem Amt in Kopie beglaubigen zu lassen. Oder ? Ich hatte das eigentlich auch so vor !
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  #10  
Alt 08.09.2016, 22:57
lummelahti lummelahti ist offline
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961 Danke in 310 Beiträgen
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Bin hier in Suomi x-mal kontrolliert worden und habe immer nur Kopien vorweisen können. Wie die Verkehrspolizei ist hier auch die Polizei auf dem Wasser total vernetzt.
Ruck zuck haben die alle Daten überprüft und stören sich nicht an Kopien. Wenn dann noch der obligatorische Alkoholtest zur Zufriedenheit der Obrigkeit ausfällt wünscht man eine gute Fahrt.


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  #11  
Alt 09.09.2016, 05:36
Benutzerbild von tillewski
tillewski tillewski ist offline
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Wenn du nur in Deutschland fährst, brauchst du keinen Ausweis. Wir haben hier zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführungspflicht (wenn du Deutscher bist).

Im Ausland musst du deinen Ausweis im Original dabei haben, da du sonst riskierst, abgeschoben zu werden.

Dazwischen liegt viel Kulanz und wenig Gesetz.

Es spricht aber nichts gegen Kopien, da sie ein Indiz dafür sind, dass du mal einen Ausweis besessen hast.

Ähnliches gilt auch für andere Dokumente.
Hier in Deutschland ist es für einzelne Behörden nicht leicht, ohne Dokumente schnell alle Daten über den Bürger erfragen zu können. Im Ausland könnte das schon wieder anders sein. Schweden z.B. soll eine öffentliche Datenbank über jeden Bürger führen...
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GRuß
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  #12  
Alt 09.09.2016, 06:13
Hehehe Hehehe ist offline
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Das ist hier schon ausführlich diskutiert worden, leider bin ich eine Suchwortniete. Die gescannt-auf-Tablet-Version gefällt mir am besten, damit kann man zeigen "Hier, habe ich" ohne sich dem Vorwurf der Dokumentenfälschung auszusetzen. Ich lasse allerdings Führerschein und Kennzeichenausweis im Original immer an Bord
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  #13  
Alt 09.09.2016, 06:41
diri diri ist offline
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Das ist alles wie im ganz normalen Leben, die Natur macht es immer vor und richtig, Kopie ist immer Käse, z.B. Kopie einer Blondine als Aufblasbare, würde ich auch ablehnen, selbst als Kontrolleur,

gruss dieter
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  #14  
Alt 09.09.2016, 06:58
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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606 Danke in 308 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von tillewski Beitrag anzeigen
Wenn du nur in Deutschland fährst, brauchst du keinen Ausweis. Wir haben hier zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführungspflicht (wenn du Deutscher bist)....
Das trifft für den Personalausweis zu nicht aber für die Bootspapiere, Führerscheine, ...

Bootspapiere und Führerschein müssen im Original mitgeführt werden. Wenn das vergessen wurde kostet es ein Verwarngeld.
Hat man eine Kopie mit dabei, kann einem Vorsatz unterstellt werden und die Kosten sind deutlich höher.
Im ungünstigsten Fall wird eine Kopie sogar als Urkundenfälschung betrachtet. Das wäre dann mal noch teurer.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #15  
Alt 09.09.2016, 07:11
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billi billi ist offline
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wurde ja auch schon durchgekaut das Thema

https://www.boote-forum.de/showthrea...ighlight=kopie
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  #16  
Alt 09.09.2016, 07:30
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tillewski tillewski ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Das trifft für den Personalausweis zu nicht aber für die Bootspapiere, Führerscheine, ...

Bootspapiere und Führerschein müssen im Original mitgeführt werden. Wenn das vergessen wurde kostet es ein Verwarngeld.
Hat man eine Kopie mit dabei, kann einem Vorsatz unterstellt werden und die Kosten sind deutlich höher.
Im ungünstigsten Fall wird eine Kopie sogar als Urkundenfälschung betrachtet. Das wäre dann mal noch teurer.
Sorry, früh am morgen dachte ich, es ginge dem Threadersteller um den Personalausweis.

Aber nun mit etwas mehr Zeit und ohne Gutachterstil, sondern praxistauglich:

Die boots- und personenbezogenen Nachweise müssen natürlich im Original mitgeführt werden.

Das dabei entstehende Verwarngeld ist nicht so erheblich. Wichtiger ist die Tatsache, dass man bei fehlenden Papieren diese möglicherweise schnell beibringen muss, also den Kontrollierenden im Original zu zeigen hat.
Das hat dann eine längere Törnunterbrechung zur Folge, und das Boot kann solange nicht gefahren werden.

Lutz will Kopien an Bord vorhalten, falls er seine Originale "mal vergessen" hat.

Vorsatz kann ich nur unterstellen, wenn jemand das "Vergessen", also das zu hause lassen der Papiere, mit Wissen und Wollen betreibt.

Der Entschluss, die Papiere zu vergessen, wird also vor Verlassen des Hauses getätigt. Das ist bei einem "Vergessen" im Sinne des Wortes nicht der Fall. Somit handelt es sich schon mal nicht um Absicht.

Wenn Lutz jetzt also während der Fahrt bemerkt, dass er die Papiere vergessen hat, und sich sagt: "Scheiß drauf, ich hab ja die Kopien dabei", dann (1.) weiß er, dass er nicht die Originale dabei hat und (2.) findet er sich mit der Situation ab, indem er weiterfährt. Dann könnte man ihm Vorsatz unterstellen, egal welchen.

Wenn er aber umdreht, also zurück fährt, um seine Papiere zu Hause zu holen, handelt er zwar mit Wissen und Wollen, aber er versucht den Schaden wieder gut zu machen. Dann würde ich ihm keinen Vorsatz unterstellen, obwohl es einer sein könnte.

Weiß er gar nicht, dass er die Papiere vergessen hat, handelt es sich eher um unbewusste Fahrlässigkeit. Das ist z.B. der Fall, wenn er denkt, die Papiere seien auf dem Boot oder in seiner Tasche, sie sind es aber nicht.

Niemals wird man um eine Verwarnung herumkommen.

In jedem Fall ist eine Kopie immer hilfreich.
Sei es, um zu beweisen, dass einem das Boot gehört(e), dass man mal einen Führerschein hatte oder oder. Farbkopien könnten evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn nicht gekennzeichnet. SW-Kopien nicht!

Ich hoffe, ich habe jetzt im Sinne des Threaderstellers geantwortet und entschuldige mich für die kurze und falsche Zwischenbemerkung weiter oben.
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GRuß
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  #17  
Alt 09.09.2016, 07:49
Quicky Quicky ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da solltest Du mal Deinen Wissenstand auffrischen

Gruß Lutz
Sorry,aber das war die Aussage von meinem Fahrlehrer als Ich 2003 meine
Scheine gemacht habe. Er hat drauf Hingewiesen man solle sich eine Kopie machen für den Verlust des Originals um Beweisen zu können das man einen Schein besessen hat.
Und wenn du schon so eine Bemerkung in den "Raum" wirfst dann solltest du zumindest eine Fachgerechte Aufklärung benennen.

Gruß Jörg
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  #18  
Alt 09.09.2016, 07:58
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Sorry,aber das war die Aussage von meinem Fahrlehrer als Ich 2003 meine
Scheine gemacht habe. Er hat drauf Hingewiesen man solle sich eine Kopie machen für den Verlust des Originals um Beweisen zu können das man einen Schein besessen hat.
Und wenn du schon so eine Bemerkung in den "Raum" wirfst dann solltest du zumindest eine Fachgerechte Aufklärung benennen.

Gruß Jörg
Ich vermute die Bemerkung war auf etwas anderes bezogen.😜😜
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #19  
Alt 09.09.2016, 08:18
diri diri ist offline
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Etwas für die Bildung

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  #20  
Alt 09.09.2016, 08:25
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Sorry,aber das war die Aussage von meinem Fahrlehrer als Ich 2003 meine
Scheine gemacht habe. Er hat drauf Hingewiesen man solle sich eine Kopie machen für den Verlust des Originals um Beweisen zu können das man einen Schein besessen hat.
Und wenn du schon so eine Bemerkung in den "Raum" wirfst dann solltest du zumindest eine Fachgerechte Aufklärung benennen.

Gruß Jörg
Die gleiche Aussage bekam ich damals (im gleichen Jahr) auch.
Die zentrale Datei wurde wohl erst später eingeführt.
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  #21  
Alt 09.09.2016, 08:28
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Zitat:
Zitat von lutzen Beitrag anzeigen
Hallo,
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Gruß Lutz
Generell ist es in Berlin so, dass in der Regel eine beglaubigte Kopie von mitzuführenden Papieren ausreicht. Sicherlich wird es besonders penible Polizisten geben, die ihre Zielvereinbarung erreichen müssen. Die werden es unter Umständen ein wenig penibler handhaben.
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Gruss Andre



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  #22  
Alt 09.09.2016, 09:39
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
... Und wenn du schon so eine Bemerkung in den "Raum" wirfst dann solltest du zumindest eine Fachgerechte Aufklärung benennen.

Gruß Jörg
Jörg, nur für Dich.

Der DMYV hat sogar Unterlagen von DDR-Bootsführerscheinen, sofern von den jeweiligen Vereinen zur Verfügung gestellt.

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 09.09.2016, 09:45
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Jörg, nur für Dich.

Der DMYV hat sogar Unterlagen von DDR-Bootsführerscheinen, sofern von den jeweiligen Vereinen zur Verfügung gestellt.

Gruß Lutz
vom Seglerverband:
Wichtig ist, dass die Anfrager angeben, bei welcher Prüfungskommission des Bundes Deutscher Segler sie den damaligen Befähigungsnachweis für Motor und/oder Segelboot gemacht haben und dass sie den ungefähren Zeitpunkt der Prüfung, mindestens das Jahr und ob Frühjahr oder Herbst angeben können.

Woher soll ich wissen wann meine Prüfung war oder bei welchem Prüfungsausschuss? Weiß ja nicht mal ob die Prüfer vom DMYV oder vom Seglerverband waren.
Ich weiß das ich ihn 2003 in Speyer gemacht habe ob das im Frühjahr oder Spätjahr war kann ich nicht mehr sagen (ich geh vom Spätjahr aus)
Prüfungsausschuss .... keine Ahnung.


Und genau das war die Aussage von unserem Fahrlehrer. Ohne die genauen Angaben kann man keine Ersatz ausstellen und somit ist eine Kopie zuhause (in elektronischer Form) vorhanden

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  #24  
Alt 09.09.2016, 10:04
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Für "Scheine" aus der Vor-Computer-Zeit ist eine Kopie zu hause sicher nicht verkehrt.
Aber 2003
Schon kurz nach der Wende wurde der DDR-Motorbootsführerschein-Umtausch für 26,- DM mit eben diesem Vorteil, bei Verlust unkompliziert Ersatz zu erhalten, beworben.

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 09.09.2016, 10:08
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für "Scheine" aus der Vor-Computer-Zeit ist eine Kopie zu hause sicher nicht verkehrt.
Aber 2003
Schon kurz nach der Wende wurde der DDR-Motorbootsführerschein-Umtausch für 26,- DM mit eben diesem Vorteil, bei Verlust unkompliziert Ersatz zu erhalten, beworben.

Gruß Lutz
Aber in jedem Verlustformular wird zwingend als Voraussetzung die Daten der Prüfungskommission sowie die Daten des Prüfungszeitraums abgefragt und wenn man beides nicht weiß wird es tatsächlich schwer eine Kopie zu erhalten.
Ruf einfach mal beim DMYV an und frage nach.

Nach dem Motto: Ich hab 2002 oder 2003 den Führerschein gemacht und nu verloren.

Die sagen gleich dass dies sehr schwierig wird, einen Ersatz auszustellen.

Haben wir alles schon durch im Verein.
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