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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 23.09.2016, 12:21
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Conni Conni ist offline
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Standard Kroatien - Muss Funke angemeldet sein?

Habe mein Boot verkauft und mittelfristig soll was Neues her.
Bislang hab ich die Funken immer brav in Deutschland angemeldet, mit Zuteilungsurkunde ...
Hab irgendwie das Gefühl, dass da in Kroatien kein Hahn nach kräht.
Boot fährt dann auch nur in Kroatien.
Ist eine Anmeldung überhaupt erforderlich?
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)

Geändert von Conni (23.09.2016 um 12:39 Uhr)
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  #2  
Alt 23.09.2016, 12:50
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard

Nein ist nicht erforderlich, dies hat auch der Hafenkapitän gesagt bei dem ich im Mai mein Funkzeugnis gemacht hab
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 23.09.2016, 13:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

naja nur weil kein Hahn danach Kräht würde ich dies nicht Pauschal verneinen.
Auch die Auskunft mancher Hafenkapitäne sind mit Vorsicht zu genießen.

Du fährst unter deutscher Flagge mit einem Boot was in Deutschland registriert ist. Somit gelten für dich Grundsätzlich erst mal die Deutschen Bestimmungen und diese müssen eingehalten werden. Auch wenn es im Ausland nicht gefordert wird.
Somit muss dein Funkgerät angemeldet werden.
So ist mein Kenntnisstand.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 23.09.2016, 14:02
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Wie willst Du eine neues DSC-Funkgerät ohne MMSI, die es erst mit Zuteilungsurkunde gibt, in Betrieb nehmen? Die lassen den normalen Betrieb doch erst zu, wenn eine MMSI eingegeben wurde - zumindest bei Raymarine ist das so.

Anders ist das nur bei DCS-losen Geräten, z.B. Handfunken. Auf den Sicherheitsvorteil DSC (u.a. deutlich größerer Reichweite) würde ich nie verzichten.
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Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 23.09.2016, 14:12
XXXXXXX
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Muss nicht angemeldet sein. MMSI ist nicht Pflicht. Kroatien bekennt sich zur Verwendung von DSC hat aber seit 15 Jahren sogenannte Übergangsbestimmungen. Wenn der Druck der EU kommt wird wohl DSC flächendeckend eingeführt.

Viele Geräte so auch Raymarine, funktionieren auch ohne MMSI Nummer, da ist nach dem Einschalten lediglich die "CLEAR" Taste zu drücken.
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  #6  
Alt 23.09.2016, 14:15
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo Conni,
Du hast noch noch die MMSI vom Altgerät, wenn das sicher nicht mehr verwendet wird... (evtl. Ummelden, immer noch billiger als ganz neu) Somit hättest Du den DSC Sicherheitsgewinn weiterhin. O.k. der Bootstyp passt nicht mehr. Wäre im Notfall verkraftbar. Ansonsten lieber sauber anmelden. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Viele Grüße Jürgen
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  #7  
Alt 23.09.2016, 15:24
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Gummiente Gummiente ist offline
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Grundsätzlich gilt beim Funk die Vorschriften des Landes unter deren Flagge das Schiff angemeldet ist. D Schiff Funk an Bord Anmeldung vorgeschrieben.

@GeorgTa Du bringst wieder einmal etwas durcheinander. Die Übergangsbestimmungen besagen nur, dass alte Funkanlagen ohne DSC (MMSI) weiterhin betrieben werden dürfen.

Seefunkanlagen müssen grundsätzlich angemeldet werden auch wenn keine MMSI benützt wird da ja nicht nur der Schiffsname verwendet wird sondern auch das Rufzeichen und das steht nur in der Bewilligung (Zuteilungs Urkunde)
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Liebe Grüße
Willi
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  #8  
Alt 23.09.2016, 16:20
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
@GeorgTa Du bringst wieder einmal etwas durcheinander. Die Übergangsbestimmungen besagen nur, dass alte Funkanlagen ohne DSC (MMSI) weiterhin betrieben werden dürfen.
Ich bring nichts durcheinander. Da ich zu dem Hafenkapitän in Rab gute Konatkte habe, ist mir bekannt, dass DSC und MMSI derzeit in Kroatien nicht zwingend vorgeschrieben ist. Mehr habe ich nicht geschrieben.
Wenn das DSC in Kroatien tatsächlich umgesetzt wird, muss bei der jährlichen Anmeldung die MMSI Nummer vorgewiesen werden. Welche Nummer du dann hast, ob deutsche, österreichische, oder kroatische MMSI ist dann völlig egal.

Wenn ihr glaubt, dass die Bestimmungen des jeweiligen Landes der Beflaggung gilt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber meine sieben Sinne sagen mir, wenn Kroatien auf einmal meint alle in Kroatien angemeldeten Boote müssen eine Piratenflagge hissen, dann bestehe ich auf meine Bestimmungen in Österreich, basta!!!
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  #9  
Alt 23.09.2016, 18:08
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Gummiente Gummiente ist offline
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Die Frage hat gelautet
Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Ist eine Anmeldung überhaupt erforderlich?
Deine Antwort war
"Muss nicht angemeldet sein"

Flagge, Funkanlage und damit Rufzeichen sind untrennbar verbunden.
Stell dir vor dein Schiff hat den Namen "Susi" so wirst du in den Rufzeichenlisten XXX Susis finden aber nur eine Susi hat das Rufzeichen OEX1234 und das Rufzeichen bekommst du nur bei Anmeldung.
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Liebe Grüße
Willi
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  #10  
Alt 23.09.2016, 20:59
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hilgoli hilgoli ist offline
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ich habe ein nicht angemeldetes Funkgerät ohne MMSI an Board und noch nie hat jemand bei einer Kontrolle in HR nach einer Anmeldung gefragt...
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Gruß Olli
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  #11  
Alt 23.09.2016, 22:04
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
ich habe ein nicht angemeldetes Funkgerät ohne MMSI an Board und noch nie hat jemand bei einer Kontrolle in HR nach einer Anmeldung gefragt...
Ich habe auch schon im Haltverbot geparkt und wurde nicht bestraft
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #12  
Alt 24.09.2016, 00:00
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Ich habe ja gerade mein HR-Schiff wieder angemeldet. Bei der fälligen Inspektion des Hafenkapitäns (Krk) fragte mich dieser nach der Anmeldung der Funke.
Hatte ich nicht, weil seit Jahren mein (alter) Hafenkapitän sagte, ich bräuchte es nicht, weil sowieso 80% ihr Funkgerät nicht angemeldet haben.

Der neue bestand auf die Anmeldung und gab mir gleich die INet-Adresse der Agentur HAKOM, bei der man online die Anmeldung vornehmen kann:

https://www.hakom.hr

Nun geht's in meinem Fall um eine Yacht, die im HR.Schiffsregister eingetragen ist.
Bei ausländischen Booten meine ich auch, dass man die Bestimmungen seines Heimatlandes einhalten muss.


Gruß
Volker
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  #13  
Alt 24.09.2016, 10:31
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DAS schreibt die Bundesnetzagentur dazu.

Wenn das Boot in HR ein deutsches Kennzeichen führt, müßte die Funke angemeldet sein. Wenn da in HR "kein Hahn danach kräht" hilft das wohl in der
Praxis.
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  #14  
Alt 24.09.2016, 11:30
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So sehe ich es auch:

deutsche Flagge/Zulassung > deutsche Bestimmungen > Funke in D angemeldet

kroatische Flagge/Zulassung > kroatische Bestimmungen > inzwischen (legal) Funke in HR angemeldet

Gruß

Volker
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  #15  
Alt 24.09.2016, 14:09
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Habe mein Einbaufunkgerät angemeldet in Österreich, jedoch meine Handfunke ist nicht gemeldet und beide verwende ich sowohl in HR als auch in Österreich.
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  #16  
Alt 24.09.2016, 14:36
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Zwischen "verwenden" und "offiziell verwenden dürfen" ist aber eben ein großer Unterschied.
Nachdem Du ja eine Funke offiziell angemeldet hast, hast Du ja auch eine legale Kennung!
Demzufolge wird niemand kontrollieren (können), von welchem Deiner Funkgeräte Du gerade den Funkspruch los gelassen hast.

Auf jeden Fall geht es offiziell auch in HR nicht mehr, dass Du ohne Funkanmeldung funken darfst.
Wer, wann, wie das kontrolliert, steht auf einer anderen Seite

Es gibt m.E. auch in HR keine Pflicht zum Digitalfunk. Meine uralte Ukw-Funke, die ich schon vor 25 Jahren mitsamt der JASNA gekauft habe, wurde jedenfalls bei der Inspektion vorige Woche anstandslos genehmigt - nur die abgebrochene Antenne im Masttop wurde beanstandet nach dem Motto: auch wenn Du noch keine Lizenz hast und Du damit illegal funkst, muss das Funkgerät funktionstüchtig sein...


Gruß

Volker
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Geändert von Volker (24.09.2016 um 14:41 Uhr)
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  #17  
Alt 25.09.2016, 14:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
(..) Es gibt m.E. auch in HR keine Pflicht zum Digitalfunk. (..)
Auch in DE nicht. Ich habe kürzlich anstandslos ein rein analoges Handfunkgerät in Deutschland angemeldet. Man bekommt nur mit der Urkunde einen Hinweis, dass das Ding binnen nicht verwendet werden darf.

Dennoch ist gerade im Ausland DSC von nicht zu unterschätzendem Vorteil, da ein DSC-Notruf von jedem verstanden wird und es hier keine Sprachbarierre gibt. Die größerer Reichweite kommt noch hinzu.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 25.09.2016, 14:47
galaxys45 galaxys45 ist offline
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viele Charter Segelyachten haben auch kein DSC ==> keine Vorschrift.
Aber ich verstehe nicht, warum meldest Du Dein Funkgerät nicht einfach an und fertig. Die 50 Euronen bläst Du in 2 Std. Gleitfahrt locker raus.
Bootfahren ist kein billiges Hobby.
Aber wenn Du wirklich mal in Seenot kommst und nur ne rote Taste drücken musst und weißt, das man Deine letzte Position kennt(DSC), dann haben sich die paar Euro wohl gelohnt oder?
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  #19  
Alt 25.09.2016, 17:14
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alaska alaska ist offline
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Meines Wissens kostet die Anmeldung 130 Euro.
Ich hab gerade 40 Euro für ne einfache Adressänderung plus ca 20 Euro
für Frequenzgebühren aus 2011bezahlt.
Klar sind das Peanuts im Vergleich zum Sprit.
Aber irgendwo muss man ja auch mal sparen und nicht sinnlos Prassen .
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  #20  
Alt 26.09.2016, 09:09
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KL-Manni KL-Manni ist offline
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Hallo,

schöne Diskussion.

Meine Antwort:

Wer eine UKW Funkanlage betreibt sollte auch den entsprechenden Schein dazu haben.

Das ist nämlich das Problem heute, dass viele ohne Wissen funken und dementsprechend sehr oft auf dem 16er Quatsch geredet wird.
Blockade der Frequenz bei wichtigeren Dingen als " He Paul, hast du das Bier kaltgestellt".

Gruß
Manni
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  #21  
Alt 26.09.2016, 09:18
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Meines Wissens kostet die Anmeldung 130 Euro.
Ich hab gerade 40 Euro für ne einfache Adressänderung plus ca 20 Euro
für Frequenzgebühren aus 2011bezahlt.
Klar sind das Peanuts im Vergleich zum Sprit.
Aber irgendwo muss man ja auch mal sparen und nicht sinnlos Prassen .
Ich weiß nicht, woher Du die Zahlen hast. Die normale Erstanmeldung (Ship Station Licence) kostet 51 EUR, die Frequenzgebühren aus 2011 kosten 13,10 EUR plus 3,49 EUR EMVG-Beitrag. (Siehe Webseite der BNetzA).
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Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 26.09.2016, 09:23
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Meines Wissens kostet die Anmeldung 130 Euro. ...
Dein Wissen ist veraltet und falsch .

Früher hat die Frequenzzuteilung 130,- € gekostet.
Die aktuellen Nummernzuteilungen kosten 51,- €.

Gebühren für Nummernzuteilungen ...
D.12

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 26.09.2016, 09:42
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alles gut gemeint, aber man kann eine alte Funke meist nicht mehr anmelden ! Viele Geräte, die in alten Booten verbaut sind sind nicht mehr zulasssungsfähig - obwohl Sie noch ausgezeichnet funktionieren ... z.B. in HR .
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #24  
Alt 26.09.2016, 09:48
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
alles gut gemeint, aber man kann eine alte Funke meist nicht mehr anmelden ! Viele Geräte, die in alten Booten verbaut sind sind nicht mehr zulasssungsfähig - obwohl Sie noch ausgezeichnet funktionieren ... z.B. in HR .
Wer fragt nach dem Typ des Funkgerätes ?
Wer fragt nach dem alter des Funkgerätes?

Ist alles bei einer Anmeldung nicht mehr relevant.
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 26.09.2016, 09:54
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
alles gut gemeint, aber man kann eine alte Funke meist nicht mehr anmelden ! Viele Geräte, die in alten Booten verbaut sind sind nicht mehr zulasssungsfähig - obwohl Sie noch ausgezeichnet funktionieren ... z.B. in HR .
Bei der Vergabe der Ship Station Licence ist das Funkgerät quasi egal.

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John
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