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Alt 06.10.2016, 18:38
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Standard Buß -und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen 2015

Ich finde bloß diese Demo-Version des neuen Bußgeldkataloges, hat jemand eine bessere Quelle?


https://www.umwelt-online.de/recht/g...binsee_ges.htm

PS
Einige Sachen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung und Naturschutz) sind ja deutlich teurer geworden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (06.10.2016 um 18:44 Uhr) Grund: abc
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  #2  
Alt 06.10.2016, 18:43
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32,65€ aber leider nicht lieferbar

Gruß Lutz
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  #3  
Alt 06.10.2016, 18:52
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Zur Info




Neuer Buß- und Verwarngeld-Katalog (BVKatBin-See)
Die zuständigen Behörden sind angewiesen, seit dem 1. Dezember 2015 Verstöße nach der Neufassung zu ahnden. Der bisher geltende Katalog wurde aufgehoben. [Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)]. Ein Hinweis für die Besucher in den angrenzenden Revieren wie beispielsweise Frankreich: Dort sind die Buß- und Verwarngelder deutlich höher und werden empfindlich geahndet.
Allgemeines
(...)In den Katalog sind solche Ordnungswidrigkeiten aufgenommen worden, die nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis häufiger begangen werden und deshalb möglichst gleichmäßig auf allen Bundeswasserstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See geahndet werden sollen
Richtlinien für die Erteilung von Verwarnungen
• Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist eine Verwarnung zu erteilen. Dabei soll ein Verwarnungsgeld erhoben werden, wenn zur angemessenen Ahndung des Verstoßes eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld nicht ausreicht.
• Ob eine Ordnungswidrigkeit als geringfügig anzusehen ist, muss aufgrund einer Gesamtbetrachtung beurteilt wer- den, für die die Bedeutung der Handlung und der Grad der Vorwerfbarkeit maßgebend sind.
Anhaltspunkte für die Geringfügigkeit der Handlung können sein:
• geringe Dauer • keine Verkehrsbehinderung • Art, Größe, Ladung des Fahrzeugs • unwesentliches Über- oder Unter- schreiten einer zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Grenze.
Die Erteilung einer Verwarnung ist ausgeschlossen:
• bei vorsätzlichem Handeln, Dulden oder Unterlassen.
• bei Gefährdung oder Schädigung eines anderen, ausgenommen in geringfügigen Fällen, bei erheblicher Verkehrsbe- hinderung.
• bei grob verkehrswidrigem Verhalten • bei rücksichtslosem Verhalten • bei Erzielen eines erheblichen Gewinns
• in den Fällen, in denen der Katalog ausschließlich ein Bußgeld vorsieht.
Richtlinien für die Erteilung von Bußgeldbescheiden
• Bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht durch eine Verwarnung geahndet werden, ist eine Geldbuße nach den in dem nachstehenden Katalog bestimmten Beträgen festzusetzen.
• Die im Katalog bestimmen Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung, gewöhnlichen Tatumständen und mittleren geregelten Verhältnissen ausgehen; dies gilt für Rahmensätze entsprechend.
Die Regelsätze erhöhen sich
• um mindestens 25 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet oder geschädigt worden ist.
• um mindestens 50 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet und geschädigt worden ist.
• um mindestens 25 %, wenn der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung oder eine Schädigung enthält und eine Schädigung oder eine Gefährdung hinzutritt.
• um mindestens 30 % bis zu 100 % bei vorsätzlichem Handeln.
• Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das im Katalog bestimmte Höchstmaß nicht aus, so kann es überschritten werden.
Beispiele für die Anhebung der Buß- und Verwarngelder:
 Führen eines Fahrzeugs unter Einwirkung von Alkohol. Geldbuße: 350 bis 2500 €
 Veranlassen des Befahrens einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis. Geldbuße: 500 bis 12.500 €
 Überschreiten um mehr als 3 km/h bis zu 6 km/h. Verwarnungsgeld: 55 € / Geldbuße: 150 €
 Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit (...) mehr als 23 km/h. Geldbuße: 450 €
 Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit (...) mehr als 80 km/h. Geldbuße: 900 €
 Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Geldbuße: 150 bis 500 €
 Führen eines Kleinfahrzeuges ohne, oder ohne gültiges Kennzeichen. Verwarnungsgeld: 55 € / Geldbuße: bis 200 €  Verbot gegen das Verbot, ein Naturschutzgebiet zu befahren. Geldbuße: 300 €
 Führen eines Sportbootes trotz erteilten Fahrverbots. Geldbuße: 300 bis 1500 €
Die Anpassungen und Differenzierungen betreffen alle Bereiche; besonders hervorzuheben ist, dass beim Tatbe- stand nun bei den Betroffenen stärker unterschieden wird; also zwischen Eigentümer, Besatzungsmitglied Lotse, Jedermann Betreiber, Veranstalter, Bootsführer (...). Somit bleibt nur zu sagen, fahren Sie angepasst, nach Vor- schrift und achten Sie stets auf Ihre Umwelt und die anderen Wasserstraßen-Nutzer.



Quelle: BMYV
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #4  
Alt 07.10.2016, 06:59
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ich finde bloß diese Demo-Version des neuen Bußgeldkataloges, hat jemand eine bessere Quelle?


https://www.umwelt-online.de/recht/g...binsee_ges.htm

...
Eine bessere nicht, aber bei dieser vollen Zugriff.

Gruß Lutz

P.S. Sind als PDF 168 Seiten
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  #5  
Alt 07.10.2016, 07:22
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Hier eine Zusammenfassung - leider nicht vollständig.
http://www.dmyv.de/aktuelles/detail/...t/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f2551576616c5e89efc31218ef4b3104

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
32,65€ aber leider nicht lieferbar
Da hat man den Vetrieb eines Teils unserer Rechtsvorschriften ja an ein kompetentes Unternehmen abgegeben. Nur kurze Zeit nach der Neufassung schon nicht mehr lieferbar. Das ist ja nur eine CD in einer Plastikhülle, die sollte doch schnell nachproduzierbar sein.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
..., aber bei dieser vollen Zugriff.
Wie teuer?
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Mattze


Geändert von Sehbeer (07.10.2016 um 08:46 Uhr)
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  #6  
Alt 07.10.2016, 08:23
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Hier eine Zusammenfassung - leider nicht vollständig.
http://www.dmyv.de/aktuelles/detail/...t/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f2551576616c5e89efc31218ef4b3104

Da hat man den Vetrieb eines Teils unserer Rechtsvorschriften ja an ein kompetentes Unternehmen abgegeben. Nur kurze Zeit nach der Neufassung schon nicht mehr lieferbar. Das ist ja nur eine CD in einer Plastikhülle, die sollte doch schnell nachproduzierbar sein.

Wie teuer?
Jahresabo für 95,- €, aber ich hab es über die Firma.

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 07.10.2016, 08:49
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neuer Versuch:
Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
... http://www.dmyv.de/aktuelles/detail/...t/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f2551576616c5e89efc31218ef4b3104
,,,

http://www.dmyv.de/aktuelles/detail/news/zu-beginn-der-wassersportsaison-2016-liegt-der-neue-bussgeldkatalog-schon-bereit/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f2551576616c5e89efc31218ef4b3104
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Alt 21.10.2016, 06:41
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Aber: Das ist doch inhaltlich genau das gleiche wie in #1?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #9  
Alt 21.10.2016, 10:59
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aber: Das ist doch inhaltlich genau das gleiche wie in #1?
Falls Du den meinst: Nein nicht die gleichen Inhalte - Da sind doch erheblich mehr Infos drin!


tatsächlich gibt es das Ding inzwischen (seit 14.10.2016) auch vollständig:
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...See/index.html
bzw. sieh auch
https://www.boote-forum.de/showthrea...light=bvkatbin
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Alt 21.10.2016, 13:42
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Ja, Du hast Recht!
Entschuldigung, habe nicht ordentlich geguckt.

Danke für den Linkverweis.
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