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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kennzeichen Boot
Hallo zusammen,
ich habe gerade mit dem WSA Duisburg telefoniert wo man mir auch sehr nett versucht hat zu helfen. Was mir dort aber keiner beantworten konnte ist: Wo auf dem Boot muss ich ein Kennzeichen anbringen. Ich meine es würde reichen hinten auf dem Boot ein Kennzeichen zuführen. Die Dame vom WSA meint zusätzlich müsste auch vorne links und rechts am Bug eines angebracht werden. Alle mit mindestens 10cm großen Buchstaben. Eine Stelle wo das genau steht wusste sie aber leider auch nicht. Kennt jemand von euch zufällig die enstprechende "Verordnung" in der die Kennzeichnung von Booten (hier Kleinfahrzeug mit 10m Länge) geregelt ist? Und kennt jemand einen Online Shop in dem ich Kennzeichen in der vorgeschriebenen Größe beziehen kann? Danke und Gruß Thorsten |
#2
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#3
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hier kannst du dich schlau machen
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...Sch/index.html Kennzeichen kannst du hier beziehen http://www.ebay.de/ (PaidLink) einfach als Suchbegriff Bootskennzeichen eingeben
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#4
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Zitat:
Habe ich gerade hinter mir und hier beschrieben: http://www.bootstechnik.de/2016/08/1...men-anbringen/
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#5
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Bootekennzeichen gibt es bei diversen eBäh-Anbietern oder auch im Baumarkt (dort aber teuer). Und natürlich im Bootszubehör-Handel
In wieviel cm von vorne oder von oben oder unten das Kennzeichan angebracht werden muß, spielt keine Rolle, es muß lesbar sein. Lt. WSA Minden: Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.
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Gruß Heinz,
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#6
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Zitat:
hier habe ich gekauft http://www.bootsbeschrifter.de/ die Frage der Platzierung des Kennzeichen ist wie oben beschrieben bei ELWIS nachzulesen.
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Liabe Griass Gerhard |
#7
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Ok, danke allen erstmal.
Weiß den jemand zufällig auch ob ich (bei Liegeplatz in den Niederlanden) den Heimathafen mit angeben muss (sehe ich so meistenns) oder reicht die Nummer? Gruß Thorsten |
#8
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Hi,
die Nummer beidseitig anzubringen reicht aus. Allerdings musst du deinen Namen und deine Anschrift von außen gut sichtbar innen oder außen am Boot anbringen. Gruß Udo |
#9
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Zitat:
Das betrifft nur Boote, die nicht kennzeichnungspflichtig sind. Also Maschinenantrieb unter 3 PS sowie Boote ohne Motorisierung. |
#10
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Zitat:
dafür das du keine Ahnung hast lehnst du dich weit aus dem Fenster Aber du kannst ja nicht alles wissen Das steht so zumindest in einem ADAC Merkblatt. Gruß Udo Der Bootseigner muss das Kennzeichen außen an beiden Bugseiten des Bootes in mindestens 20 cm hohen, 10 cm breiten und 2 cm starken lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund anbringen. Sollte diese Kennzeichnung konstruktionsbedingt nicht möglich sein, ist eine Minimalgröße von 10 cm Höhe, 6 cm Breite und 1,5 cm starken lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffer vorgeschrieben. Der Name des Eigentümers und dessen Anschrift muss gut sichtbar innen oder außen am Boot sein. Eine Kennzeichnung nur am Heck, genügt nicht. |
#11
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Du solltest dazuschreiben, für welches Land das gilt. Solltest du allerdings die Bundesrepublik Deutschland meinen, worauf die Nennung des ADAC hinweist, dann bist du wohl gerade aus dem Fenster gefallen ...
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#12
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Bereits im Beitrag #2 war der Link zum entsprechenden § der KlFzKV-BinSch, noch amtlicher geht's nicht.
Das erwähnte ADAC-Merkblatt würde mich mal interessieren, gibt es da einen Link Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#13
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Der ADAC verbreitet ja auch gerne mal Unfug...
Beim RDW findet man nichts dazu. Dort steht nur, dass die Registrierung von Deutschland ausreichend ist. D. h. es gilt die Registrierung wie in D vorgeschrieben und das ist entweder am Heck (z. B. über der Badeplattform -> so habe ich es immer) oder am Bug rechts und links. Immer mindestens 10 cm hoch dunkle Buchstaben auf hellem Grund oder umgekehrt. Deutliche Schriftarten, die die Polizei auch von weitem mit Fernglas erkennt. Ich lasse meine Kennzeichen immer beim örtlichen Folierer/Shirt/Tassenbeschrifter/Copyshop im Einkaufscenter machen. Schriftart Arial Rounded oder ähnlich. Früher habe ich auch in diversen online-Shops bestellt. Die Boote, welche ich in NL gekauft habe, hatten die Kennzeichen entweder vorne links und rechts am Bug oder hinten links und rechts. Hier der Auszug vom RDW (RDW = holl. Zuhlassungsbehörde für alle Fahrzeuge, wie z. B. Auto, Trailer, Motorräder und Boote): "Is uw vaartuig al geregistreerd in België, Duitsland of het Verenigd Koninkrijk? Dan hoeft u deze niet bij de RDW te registreren. De registratie uit genoemde landen is ook geldig in Nederland."
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Viele Grüße Thomas |
#14
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Zitat:
Bitteschön (s. Anhang). Sorry, PDF war zu groß für den Anhang. Wenn du aber bei google "Boot Kennzeichen RDW" eingibst, dann bekommst du folgendes Suchergebnis: http://www.bscenter.de/assets/downlo...ande_57412.pdf. Aus meiner Sicht aber totaler Unsinn. Auf der aktuellen ADAC-Seite steht nix mehr davon: http://www.marinafuehrer.adac.de/reviere/niederlande/
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Viele Grüße Thomas |
#15
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Es reicht die Nummer.
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Viele Grüße Thomas
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#16
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Die Kontonummer sowie Zugangsdaten sollten auch sichtbar sein,damit z.b. der Tankwart an der Wassertankstelle sofort Online deinen Betrag abbuchen kann,oder der Schleusenwärter die evtl. anfallenden Schleusengebühren.
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#17
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Nein, reicht nicht.
Aber das wird ihm auch der Hafenmeister noch erklären Gruß Udo |
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