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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute !
Kaum aus dem Urlaub in NL zurück geht der Boot´s Ärger weiter. Ich habe ja in den Niederlanden eine Shetland 498 mitsammt Trailer gekauft. Nun sagte mir der Händler in NL zuerst das man den Trailer einfach in den NL auf meinen Namen ummelden kann. Da der Trailer TÜV und versicherungsfrei wäre sei das überhaupt kein Problem. Es blieb allerdings bei dem Versuch. Um den Trailer auf mich in den NL umzumelden müsste ich 9 Monate am Stück in den NL wohnen. Wir haben dort zwar seit fast 10 Jahren ein Ferienhaus und zahlen dort auch Steuern, aber das zählt halt nicht. In den NL wurde uns dann gesagt wir sollten die Papiere des Trailers mit nach Deutschland nehmen und den Trailer dort ab und auf mich ummelden ! Der Trailer an sich steht ja fest und immer in den NL weil wir diesen ja nur dort benutzen um vom Hafen ins Winterlager (20 Km) und umgekehrt zu fahren. Gesagt, getan. Wieder in Deutschland haben wir heute morgen probiert hier bei uns die Sache in Ordnung zu bringen da der Bootshändler in NL ja schon ungeduldig auf die Abmeldung für seinen Verkäufer des Bootes wartet. NIX zu machen, die Papiere des Trailers reichen nicht, wir brauchen ein deutsches Tüv-Gutachten !! Trotz Versicherungsfreiheit ????? Und auch wenn der Trailer nur in NL genutzt wird ? Ja, trotzdem !! Was nun ?? Jetzt müsste ich den Trailer extra aus NL hier zu uns holen, zum Tüv bringen und dann zum Straßenverkehrsamt um ihn umzumelden !!`?? Dann wieder sofort nach NL weil ich hier keinen Standplatz für einen Trailer habe. Mein Gott, das kann doch so nicht richtig sein. Hat schon jemand von euch mit diesem Thema Erfahrungen gemacht ? Wäre für Tip´s Dankbar ! Gruß ! Reiner (Beppi) aus GL ! |
#2
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Der von Dir beschriebene Ablauf ist leider nötig.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#3
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Hallo,
wenn die Unterlagen in D nicht ausreichen, ist der Amtsschimmel leider kaum zu bändigen. Ich arbeite (auch) in der Versicherungsbranche und hatte mal einen Kunden, der sich einen Anhänger aus Kostengründen selbst gebaut hat. Bis er die Unterlagen zur Zulassung zusammen hatte (auch ein TÜV-Gutachten), war er die gleichen Kosten los, als hätte er sich einen Anhänger regulär gekauft. ![]() So wie ich die Sache sehe, wirst Du wohl um das Gutachten nicht herumkommen. Klasse EU! ![]()
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Grüße von Relax |
#4
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Hallo !
Ich habs mir fast gedacht. Ist aber wirklich ein UNDING ! Wir zahlen uns dumm für den EU-Apperat, und wenn man dann mal meint es wird etwas einfacher wird man schnell eines besseren belehrt. Gruß und Danke ! Reiner |
#5
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Moin,
wenn Du den Trailer tatsächlich nur 2 mal im Jahr nutzt, meld ihn doch einfach ab und gut. Auch in Holland wird es wohl so was wie Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummern geben. Wenns gar nicht anders geht, 20km Schild drauf oder sowas. Für 2 kurze Fahrten im Jahr würde ich mir den Stress und die Kosten nicht antun. Gruß Klaus
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WHAT GOES AROUND COMES BACK AROUND |
#6
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Hallo Klaus !
Geht auch nicht, wenn der Trailer in NL abgemeldet wird habe ich überhaupt keinen Eigentumsnachweiß mehr und dürfte dann in NL niemals in eine Kontrolle oder einen Unfall geraten. Und in Deutschland kann ich das Teil auch nicht abmelden weil ja aus NL ! Das ist fast wie in Schilda. Nur die Sache mit dem Int. Bootsschein ging einfach zu regeln . Gruß ! Reiner |
#7
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Wenn man für die zweimal im Jahr ein deutsches Kurzzeit/Überführungs anbringt und mit deutschen Fahrzeug zieht, sollte es kein Problem sein
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#8
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um etwas von der fahrtstrecke zu sparen könntest du doch für das Gutachten direkt hinter der Grenze zum TÜ fahren den Trailer dann direkt wieder nach NL zurück und dann den Heimweg wieder ohne antreten um den Papierkram zu erledigen
welcher TÜ dir nun das Gutachten ausstellt spielt ja keine Rolle |
#9
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Wie schon festgestellt, kann ein Bürger eines Landes nur in diesem ein Fahrzeug zulassen. In der EU reicht es, wie beschrieben, wenn man in einem Land einen dauernden Wohnsitz hat. Dann geht's auch dort als Ausländer. Entweder findest du in der NL Zulassungsverordnung eine Ausnahme, die deine Wünsche abdeckt, oder du mußt eine Vollabnahme und Zulassung in D machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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Moin
Oder du verkaufst den Trailer in NL und holst dir einen deutschen ![]()
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#11
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Grüßle Branko |
#12
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Grüße von Relax |
#13
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Grüsse Ulli |
#14
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deswegen hatte ich auch Überführungskennzeichen gesagt, man darf damit auch ein Auto aus dem Ausland holen und das hat auch kein Deutschen Papiere
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#15
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Wenn du doch schon 10 Jahre ein Ferienhaus dort hast, warum fragst du nicht einfach deinen holländischen Nachbarn ob er seinen Namen für den Trailer hergibt? Dann kannste dir den deutschen Bürokratenschxxx sparen. Ist doch das einfachste. Oder?
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#16
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Hier, nahe der hölländischen Grenze, sieht man öfters folgendes Vorgehen : Kfz aus den NL, die nach D überführt werden sollen, fahren mit einem weißen Schildchen, auf dem ein sechsstelliger Name handschriftlich aufgepinselt ist. Auf Rückfrage erfuhr ich, dass das die übliche Art ist, in NL ein Kfz zu überführen und sogar nach D zu überführen. Sollte vielleicht auch bei Deinem Trailer drin sein ?!
Laut Behörde ist das so rechtens, und ich könnte ...wo ist das Kotzen-Icon ??? ... brechen, wenn ich bedenke, mit welchen Gebühren (rund 25 € für nix, dazu Doppelkarte und drei Stunden auf der Zulassungsstelle) das im Amtsschimmelländle verbunden ist... |
#17
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Grüße von Relax |
#18
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Das mit den Trailern ist wirklich ein deutsches Unding.....
Wenn ich mir die ganzen Trailer aus den USA auch ansehe, die haben zum Teil so gute Trailer (ok auch viel ungebremsten Schrott) mit hydraulikbremsen wie sie JEDER LKW hat aber nix zu machen das sind ja keine LKWs sondern Trailer also müssen diese doofe Achsen von Alko und Co her die allemiteinader der letzte Schrott sind...., das ist DEUTSCHLAND! sch... Land. Naja wegen deinem Prob. ... ich hatte so was ähnliches (halt US Trailer) und habe den in Luxenburg angemeldet. Da wir ganz nahe wohnen bin ich mal rübergefahren und hatte nur diesen Schein (Zulassung aus Amiland) und hab dafür ein LUX Kennzeichen bekommen , ohne Probleme das war eine Sache von 1h und knapp 90EUR. |
#19
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So,
kurzer Anruf beim Strassenverkehrsamt bringt Klarheit: Du brauchst für ein Kurzzeitkennzeichen KEINE Fahrzeugpapiere. Personalausweis und Versicherungsnachweis reicht. Gruß Klaus
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WHAT GOES AROUND COMES BACK AROUND |
#20
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Völlig richtig, es bleiben aber die unverschämten Gebühren und die Wartezeit...
Allerdings ist es immer noch ne sehr günstige Alternative, wenn man sein Boot nur zweimal im Jahr slippt ! In der Zwischenzeit darf der Trailer (ohne gültiges KzkZ) allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. |
#21
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#22
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Das ist richtig und würde eventuell auch klappen. Nur möchte ich eigentlich meine Nachbarn damit auch nicht belasten. Ich weiß nicht ob es dem recht ist wenn jemand mit einem Trailer durch die Gegend fährt der auf ihn zugelassen ist. Außerdem was mache ich dann bei einem späteren Verkauf ? ich habe dann ja überhaupt keinen Eigentumsnachweis mehr. Ich werde morgen mal beim TÜV Rheinland anrufen und mich dort schlaumachen. Gruß ! Reiner |
#23
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Hallo !
Kurzer Zwischenbericht. Habe erst einmal heute morgen beim TÜV angerufen (Hauptverwaltung !). Hätte ich gleich bei meinem Pizza-Bäcker anrufen können, der hätte wahrscheinlich mehr Ahnung. Bo ey, die haben das einfach nicht begriffen. Resultat, das wäre nun mal in Deutschland alles streng reglementiert und nicht so locker wie in anderen Ländern !!! Also, da ich selbst Beamter (Vorruhestand) bin habe ich ja für diese Mühlen einiges an Verständnis, aber langsam fühlt man sich doch hier reichlich veräppelt. Zahlen für die EU ja, aber etwas mal vereinfachen ?? Nix zu wollen. Brüssel lacht sich darüber sicher scheckig. Also, aufgeben werde ich nicht. Ich werde wohl den Tip mit dem Kurzzeit-Kennzeichen aufgreifen (Vielen Dank) !! Allerdings bleibt mir dann immer noch das Problem den Trailer in NL ganz abzumelden um an die Abmeldebestätigung zu gelangen. Das ist auch nicht so einfach. Gruß ! Reiner |
#24
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Ich will trotzdem nochmal zusammenfassen:
Kurzzeitkennzeichen braucht keine Papiere (wie früher die "rote Nummer"). Abmelden kannst Du oder der Vorbesitzer in Holland und gut. Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag. Ummeldung nach D hat den Nachteil TÜV und das völlig sinnfrei alle 2 Jahre. Anmeldung auf holländischen Nachbarn oder Freund hat sicherlich seinen Reiz. Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Deinem Ferienaus bzw. vorrübergehendes Auswandern dort hin könnte auch eine Option sein, kenne aber die weiteren rechtlichen Konsequenzen nicht. Gibt's in Holland nicht auch sowas wie rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen? Wenn Du nur 2x im Jahr den Trailer brauchst, verkauf' ihn, spar die Kohle und den Platz und leihe/miete die 2x einen Trailer. Oder schau mal, ob nicht in direktem Umfeld deines Liegeplatzes ein Winterquartier existiert (dann gar kein Trailer, Hafentrailer oder sowas). BTW: Mit der Bürokratie und der Kleinstaaterei trotz EU hast Du natürlich völlig recht. Viel Glück, Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#25
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da kam mir mal so gerade eine Vision:
Wenn ich den Trailer nur 2x im Jahr benötige, kann ich den ja auch von Hand schieben/ziehen. Ein paar Kisten Bier werden schon für Hilfe sorgen. ![]() ![]() Als besoffener Fußgänger ist der Führerschein verhältnismäßig sicher. Und für eine Schubkarre (egal wie groß) brauche ich keine Zulassung. Wie gesagt, nur eine Vision. Warum denn alles mit Maschinenkraft?? ![]() ![]() Da fällt mir noch ein: Was ist mit Pferdefuhrwerk oder Ochsengespann ?? natürlich dann das Bier erst nach getaner Arbeit ![]() ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
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