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  #1  
Alt 18.07.2006, 11:51
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
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Standard Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung

Da das hier noch nicht Thematisiert wurde, kleine Kopie ausm usenet(drss):


Zitat:
Vor einigen Tagen wurde die Achte Schiffssicherheitsanpassungs-
verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, und neben anderen
Änderungen seerechtlicher Bestimmungen wurde die Sportseeschif-
ferscheinverordnung geändert: Ab dem 1.10.2007 wird mit einem
Bußgeld belegt werden, wer ein Schiff führt, ohne das für die
vorhandene Funkanlage passende Funkzeugnis zu besitzen, siehe
<http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1417.pdf> unter
Artikel 5.4 und 8. Mit maximal 25.000 Euro ist der Bußgeld-
rahmen recht heftig.

Gruß - Wolfgang

-- *** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! *** *** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! *** *** Spruch aus Nordfriesland *** *** Sat, 08 Jul 2006 09:13 +0200 ***
MFG René
__________________
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  #2  
Alt 18.07.2006, 13:28
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also da sportboote mit funk an bord eh den funkschein benötigen, denke ich einmal bezieht sich die vorgenannte frist - 01.10.07 - auf die bisher freigestellten charter-boote.

diese hatten ja eine nachfrist eingeräumt bekommen.
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  #3  
Alt 18.07.2006, 13:34
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Hallo Rene,

denk doch, dass das hier schon Thema war.

Ursprüngliche Einführung der Funkscheinpflicht für den Schiffsführer war ja zum 1.8.2005 ... dann wurde Bußgeldfreiheit für weitere zwei Jahre gewährt, weil sich die Vercharter wirtschaftlich geschädigt sahen und auf die Barikaden gingen.

Und auch im Ausland wird mitterlweile beim Chartern in allen mir bekannten Fällen ein Funkzeugnis des Schiffsführers erfragt/gefordert.

Gruß
Jochen
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  #4  
Alt 18.07.2006, 13:49
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Zitat:
Ab dem 1.10.2007 wird mit einem
Bußgeld belegt werden, wer ein Schiff führt, ohne das für die
vorhandene Funkanlage passende Funkzeugnis zu besitzen
Bitte jetzt net wieder die Pferde scheu machen!!!

Wir haben für die Sportschifffahrt keine Ausrüstungspflicht,
dass heißt, es ist nicht zwingend vorgeschrieben eine
Funkanlage an Bord zu haben!!!!

Jeder Schiffsführer benötigt ein Funkzeugnis für die Funkanlage
die sich an Bord seines Schiffes befindet.
Nicht mehr und auch nicht weniger und wenn keine da ist,
benötigt er NIX

Mir ist schon klar, dass eine Funkanlage die beste Lebensversicherung darstellt
und die Ausrüstung seegehender Yachten mit einer GMDSS-Seefunkanlage
sowie mit den zugehörigen GMDSS-Alarmierungseinrichtungen für den Seenotfall
und damit der Besitz des entsprechenden GMDSS-Seefunkzeugnisses, mindestens
so wichtig
an Bord ist, wie die Ausrüstung mit Rettungswesten, Seenotsignalmitteln und Rettungsinseln.

Aber wenn kein Gerät da ist, kann man auch keine Strafe aussprechen
oder sehe ich das jetzt falsch


gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 18.07.2006, 14:17
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Siehst DU nicht falsch
Bis 2007 darfst Du sogar die Anlage an Bord haben.
Du begehst dann eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht mit einem Bußgeld belegt ist ...

Allerdings, wie Du schon sagst ... wer ohne Funk fährt
Wenn es dann wirklich an dem Schein scheitert ...

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  #6  
Alt 18.07.2006, 14:26
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Siehst DU nicht falsch
Bis 2007 darfst Du sogar die Anlage an Bord haben.
Du begehst dann eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht mit einem Bußgeld belegt ist ...

Allerdings, wie Du schon sagst ... wer ohne Funk fährt
Wenn es dann wirklich an dem Schein scheitert ...

Jochen,
ich möchte nur vermeiden, dass sich jetzt jeder wieder "verrückt" macht

Nur die Ruhe bringt es und man sollte sich die Zeit lassen,
um sich dann zu entscheiden, was man macht
So schlimm, wie es oft dagestellt wird, ist es nicht,
da stimmst du mir sicherlich zu

gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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