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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Da das hier noch nicht Thematisiert wurde, kleine Kopie ausm usenet(drss):
Zitat:
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MFG René ![]() ![]() |
#2
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also da sportboote mit funk an bord eh den funkschein benötigen, denke ich einmal bezieht sich die vorgenannte frist - 01.10.07 - auf die bisher freigestellten charter-boote.
diese hatten ja eine nachfrist eingeräumt bekommen. |
#3
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Hallo Rene,
denk doch, dass das hier schon Thema war. Ursprüngliche Einführung der Funkscheinpflicht für den Schiffsführer war ja zum 1.8.2005 ... dann wurde Bußgeldfreiheit für weitere zwei Jahre gewährt, weil sich die Vercharter wirtschaftlich geschädigt sahen und auf die Barikaden gingen. Und auch im Ausland wird mitterlweile beim Chartern in allen mir bekannten Fällen ein Funkzeugnis des Schiffsführers erfragt/gefordert. Gruß Jochen |
#4
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![]() Zitat:
Wir haben für die Sportschifffahrt keine Ausrüstungspflicht, dass heißt, es ist nicht zwingend vorgeschrieben eine Funkanlage an Bord zu haben!!!! Jeder Schiffsführer benötigt ein Funkzeugnis für die Funkanlage die sich an Bord seines Schiffes befindet. Nicht mehr und auch nicht weniger und wenn keine da ist, benötigt er NIX ![]() Mir ist schon klar, dass eine Funkanlage die beste Lebensversicherung darstellt und die Ausrüstung seegehender Yachten mit einer GMDSS-Seefunkanlage sowie mit den zugehörigen GMDSS-Alarmierungseinrichtungen für den Seenotfall und damit der Besitz des entsprechenden GMDSS-Seefunkzeugnisses, mindestens so wichtig an Bord ist, wie die Ausrüstung mit Rettungswesten, Seenotsignalmitteln und Rettungsinseln. Aber wenn kein Gerät da ist, kann man auch keine Strafe aussprechen ![]() oder sehe ich das jetzt falsch ![]() gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#5
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Siehst DU nicht falsch
![]() Bis 2007 darfst Du sogar die Anlage an Bord haben. Du begehst dann eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht mit einem Bußgeld belegt ist ... Allerdings, wie Du schon sagst ... wer ohne Funk fährt ![]() Wenn es dann wirklich an dem Schein scheitert ... ![]() ![]() ![]() |
#6
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![]() Zitat:
ich möchte nur vermeiden, dass sich jetzt jeder wieder "verrückt" macht ![]() Nur die Ruhe bringt es und man sollte sich die Zeit lassen, um sich dann zu entscheiden, was man macht ![]() So schlimm, wie es oft dagestellt wird, ist es nicht, da stimmst du mir sicherlich zu ![]() gruß UWE
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