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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Nicosignal für Mitfahrer
Hallo ans Forum,
ich bin am überlegen, ob ich für den Bodensee für unsere kleine Jolle ein Nicosignal kaufen soll. Da es an der Jolle wenig nützt, würde ich es an die Schwimmweste machen. Da es meiner Freundin dann wenig nützt, wenn sie über Bord gehen sollte, würde sie auch eins bekommen. Und schon sind wir bei meiner Frage: Überall steht, man darf es nur als verantwortlicher Schiffsführer führen. Mit anderen Worten: Ist sowas ohne kleinen Waffenschein dann nicht erlaubt für Mitfahrer, die ohne die entsprechende Fahrerlaubnis nicht wirklich Schiffsführer, sondern höchstens Rudergänger sein können (ich hätte den kleinen Waffenschein und bei einer Kontrolle hätte sie Schiffsführerin sein können - geht aber leider nicht)? Weiß da jemand genaueres oder kennt die von mir gesuchte Ausnahme? Grüße Tycho |
#2
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Hallo,
im Gesetz steht nun mal "verantwortlicher Schiffsführer" drin...Streng genommen also nicht als Rudergänger. Wenn Ihr nichts riskieren wollt, lass Sie den kleinen Waffenschein beantragen. Ist ja eine reine Formalie (bei sauberem Führungszeugnis) + 50€ Spende für die Staatskasse Viele Grüße, Oliver
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#3
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Als verantwortlicher Schiffsführer hast DU die Verantwortung. Du hast Deine Mannschaft VOR Fahrtbeginn gründlich ein zu weisen mit dem wenn was wie warum usw. Dazu gehört auch wie man den Nico Signalgeber benutzt.
Angenommen Deine Freundin hat einen Sportboot Führerschein, sprich sie könnte auch mal ohne Dich mit ihren Freundinnen fahren, jedoch keinen Pyroschein, so darf sie KEINEN Zugang zu dem Signalgeber haben. Also entweder Du bist dabei, oder der Signalgeber bleibt verschlossen. So wäre das laut Gesetzt. Ich habe so viel Vertrauen in meine Frau, das sie das Ding nicht nimmt um abends ein Feuerwerk zu veranstalten. Aber ihr ist der Zugang jederzeit gewährt falls sie in so eine Situation kommen würde. Und wäre doch ziemlich bescheuert ab zu saufen, nur weil sie es nicht benutzen darf weil sie alleine unterwegs ist (aber das ist mein persönliches Ding) |
#4
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Hallo
Zitat:
Hat die Freundin den SBF und fährt eigenverantwortlich das Boot, darf sie auch ohne Pyroschein den Nico Signalgeber führen! Das Ding ist frei ab 18 erhältlich und darf auch ab 18 ungeladen und nicht direkt zugriffsbereit transportiert werden. Nur für das gladen und zugriffsbereit "Am Mann/Frau" führen braucht es den kleinen Waffenschein (nicht Pyroschein!), mit der Ausnahme des verantwortlichen Bootsführers: Der darf auch ohne kleinen Waffenschein führen Viele Grüße, Oliver |
#5
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Zitat:
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#6
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Hallo an alle,
@Stefan, wie bereits erwähnt, ist das Nicosignal erlaubnisfrei. Deswegen frage ich ja, ob man als Mitfahrer ebenfalls ein Bedürfnis hat, was ich spontan bejahen würde. Da in den Foren überall das gleiche steht, frage ich hier mal nach, ob jemand sich schon mit einer Behörde auseinandergesetzt hat. Da es nun mal ein Notsignal ist, das an eine Rettungsweste gehört, würde ich das Bedürfnis sehen, wenn eine mehrköpfige Crew abgesichert sein soll gegen über Bord gehen, was bei einer Jolle durchaus realistisch ist. Und ein Bedürfnis reicht aus. Ist wie gesagt die Frage, ob das vorhanden ist. Grüße Tycho |
#7
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Funktioniert der Nico Signal eigentlich noch wenn er unter Wasser war.
Gruß Holger |
#8
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Hallo,
leider ist es wirklich so, dass nur der verantwortliche Schiffsführer das Nicosignal erlaubnisfrei führen darf. Der kleine Waffenschein wäre in diesem Fall wirklich die sinnvollste Lösung. Gibt hierzu auch eine Info der Polizei: http://www.seglerverband-sh.de/uploa...rty_source.pdf Alternativ wäre aber auch eine wasserdicht verpacktes Mobiltelefon sinnvoll, ein PLB (z.B. findmespot) oder/und eine rote Flagge (oder in diesem Fall so eine Stabmakierungsboje). Die meisten Notsignale bieten leider keine 100%ige Sicherheit. Ein Nicosignal ist sicherlich besser als nichts, aber auch kein absoluter Schutz. Hatte mal den Fall, dass ich vor Lindau lag und jemand mit einem Nicosignal rot geschossen hatte. Ich war ca. 1,5-2 km davon entfernt. Ich hörte zwar einen Knall, sah aber kein Leuchtsignal. Der Schall braucht für diese Strecke fast 5 Sekunden, bis ich aufgeschaut hatte und die Richtung bestimmt hatte, war die Rakete bereits abgebrannt. Bemerkt hatte ich nach dem zweiten Schuss ein kurzes Flackern, konnte es aber auch nicht zuordnen. Erst nach dem Blick durch das Fernglas sah ich jemanden mit der roten Flage wedeln. Ohne die Flagge hätte ich das Notsignal kaum registriert. Aber wie gesagt, das Nico ist sicherlich besser als nichts. Nur wenn Deine Partnerin über Bord geht, dann bist Du doch nicht weit weg. Und sollte sie ein Problem haben, dann kannst auch Du das Notsignal geben.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#9
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Hallo Tom,
das mit dem Schall und dem Licht ist natürlich suboptimal. Deswegen am besten zwei bis dreimal schießen. Ich werde an die Rettungsweste noch ein Blinklicht machen. Es kann immer mal irgendwas passieren und da möchte ich einfach gewappnet sein. Dass das Nicosignal nur mit kleinem Waffenschein geht, ist blöd. Ich hätte gerne gleiche Sicherheit für alle. Zählt denn auf der Jolle nicht das Hausrecht? Dort könnte ich als Schiffsführer dann nämlich das Führen erlauben.... Rote Flagge ist am Bodensee ja ohnehin Pflicht, wir haben einen kleinen AB dran, deswegen wird das beim "TÜV" auch kontrolliert. Grüße Tycho |
#10
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Ich würde mir da keine großen Gedanken machen, sondern frei nach dem Motto:
Not kennt kein Gebot!!!
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#11
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auf Binnengewässern ist der Signalgeber schon gut geeignet, die Munition ist eine längere Zeit lang wasserdicht, es ist also kein Problem den Signalgeber an der Schwimmweste zu befestigen
einen kleinen Waffenschein benötigt man auf dem Boot nicht, der ist erst nötig wenn man so ein Gerät in der Öffentlichkeit spazieren trägt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#12
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Ich habe noch mal ein wenig recherchiert:
HINWEIS ZUM WAFFENRECHT BZGL. NICO SIGNALGEBER: Nach §10(4) Satz 4 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 2 Unterabschn. 3 Nr.2 und 2.1 WaffG (kleiner Waffenschein) bedarf das Führen des Nicosignals einer behördlichen Erlaubnis. ABER: Einer Erlaubnis zum Führen des Nico Signalgebers bedarf nicht, wer eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt. Weiterhin ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist, wer eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Gruß Stefan der Irre aus Lübeck |
#13
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Zitat:
Gruß, Reinhard .....habe 2 Stück davon.....
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#14
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Hallo Stefan,
das ist ja nichts neues sondern das, was ich oben wiedergegeben habe. Gibts also leider keine Möglichkeit abseits des kleinen Waffenscheins.... und selbst dann ist die Frage ob man das theoretisch an der Weste tragen dürfte. Wenn es als Waffe gilt und das Boot als Öffentlichkeit dann eigentlich nicht. Denn das wäre offenes Führen und auch das ist verboten. Toll. Grüße Tycho |
#15
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Hallo,
unabhängig von der rechtlichen Situation halte ich den Nico dafür ungeeignet. Besser ist ein Signallicht an der Weste, die Entfernung wird ja nicht tausende Meter betragen. Oder zusätzlich eine elektronische Lösung, so einen Piepser welcher bei überschreiten einer definierten Entfernung aktiviert wird. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#16
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So ein Blitzlich an der Rettungsweste ist sicher Sinnvoll. Aber es ist auch eine trügerische "Sicherheit", weil es auf Grund der tiefen Lage auf dem Wasser schon bei geringstem Wellengang kaum noch zu sehen ist.
Ich habe mein Blitzlicht oben an einer aufblasbaren, 1m langen Signalboje befestigt. Beides mit einem kräftigen Gummi zusammen gewicklet und mit einem Karabiner an der Weste befestigt. Benutze es zwar nicht auf dem Boot sonden beim Tauchen aber aus meiner Sicht auf einer kleinen Jolle durchaus sinnvoll, insbesondere wenn man bei ordentlich Wind und Welle unterwegs ist.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#17
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Hallo Jürgen, hallo Peter,
habe jetzt die Blinker bestellt. Das Nico werde ich zwar auch bestellen, wird aber dann nur genutzt, wenn die Jolle am sinken ist ;) . Grüße Tycho |
#18
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Die Signalwirkung des Nico Signals ist m.E. nur dazu geeignet, dass der Schiffsführer die Suche von im Wasser treibenden Personen unterstützt wird.
Nach meinem Dafürhalten sind hier Signalraketen, -fackeln, -rauchtöpfe, Knallsignale in Verbindung mit vorgenanntem etc. besser geeignet um auf einen Notfall aufmerksam zu machen. Und Binnen nicht die rote Flagge vergessen = Standard-Mindestausrüstung
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#19
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Moinsen
Statt des recht kurzen und fast nicht auszumachendem Nico signal, guckt euch mal "Laser Flres" auf Google an. Vid ist nur ein Beispiel, mit der Marke selber keine Erfahrung. https://youtu.be/g4ZRyK00atM
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#20
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Noch ist die aber imho in D bzw HR nicht als Ersatz zugelassen.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#21
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Ich hab doch auf der Jolle gar keine Pflicht, etwas pyrotechnisches mitzunehmen.
Muss aber sagen, dass das SOS für meinen Geschmack viel zu langsam gegeben wird. Da erkennt man als ungeübter (morsetechnisch sind 99% auf dem Wasser vermutlich tatsächlich ungeübt) gar nicht direkt, dass es sich um Morse handelt, obwohl ... _ _ _ ... eigentlich geläufig ist. Grüße Tycho |
#22
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wieso und mit was möchtest du denn Morsezeichen geben,
wenn du viel leichter mit einem Signalgeber Leuchtmittel schießen kannst ?
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#23
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Die Diskusion ob erlaubt oder nicht ist doch sch...egal. Im Notfall ist doch schnelle Hilfe das wichtigste.
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#24
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Obwohl wir doch manchmal leider eine Bananenrepublik darstellen, lobe ich mir doch ein Ösi zu sein, wenn ich das hier so lese! Bei uns frei ab 18 Jahren (auch Signalpistolen)! Für so etwas einen Waffen- oder Pyroschein?! Man kann's auch übertreiben!
Vielleicht solltet ihr einmal Urlaub bei uns machen und ein Souvenier mitnehmen . Im Notfall lieber eine Verwaltungsübertretung als ein verlorenes Leben!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#25
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Zitat:
@coronet, Chilli68 Wenn der Aufwand eine Prüfung ist, dann ist es zu verschmerzen und legal. Wenn man so ein Ding illegal mit sich führt und dann erwischt wird.... normalerweise passiert auch nichts. Das Risiko, kontrolliert zu werden, ist ungleich höher. Deswegen bitte legal bleiben. Grüße Tycho |
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