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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.01.2017, 10:28
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
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10.882 Danke in 2.984 Beiträgen
Standard Festnahmen nach Bootsmotorendiebstählen in Ostholstein, Brandenburg und Mecklenburg

Quelle:
http://www.shz.de/regionales/polizei...d15868481.html

ist doch mal was schönes
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #2  
Alt 18.01.2017, 11:55
Benutzerbild von uncle_cadillac
uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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1.536 Danke in 655 Beiträgen
Standard

Sehr gut!
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #3  
Alt 18.01.2017, 12:29
Benutzerbild von Chilli68
Chilli68 Chilli68 ist offline
Commander
 
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Boot: Beekman Orient 580 Yamaha F70AETL
452 Danke in 167 Beiträgen
Standard

Weiter so! Und ordentlich bestrafen!
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  #4  
Alt 18.01.2017, 16:01
Benutzerbild von rascala17fm
rascala17fm rascala17fm ist offline
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Boot: Anka mit Ruder
3.190 Danke in 1.666 Beiträgen
Standard

Das bestätigt meine Vermutung, das diese groß angelegten Diebstähle mit mehreren Motoren gleichzeitig Hintermänner aus D haben müssen.


Carsten
__________________
Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #5  
Alt 18.01.2017, 16:05
Benutzerbild von rollow112
rollow112 rollow112 ist offline
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Boot: Super Kaag de luxe 960
3.550 Danke in 1.143 Beiträgen
Standard

Sehr schön!

Aber leider wird nur wieder der Zeigefinger erhoben und gesagt, dass
man so etwas nicht macht. Von wegen "schlechte Kindheit".
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #6  
Alt 18.01.2017, 16:29
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
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Boot: Kein Eigenes mehr....
20.190 Danke in 5.970 Beiträgen
Standard

Selbst wenn es nach einem Verfahren Freiheitsstrafen geben wird, auf dem angerichteten Schaden bleiben die Geschädigten wieder sitzen...
Und das ist das traurige daran.
__________________

Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 18.01.2017, 19:11
Benutzerbild von Fritz682
Fritz682 Fritz682 ist offline
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962 Danke in 518 Beiträgen
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Klasse, jetzt haben die Sheriffs endlich mal so ein paar Ratten hochgenommen. Hoffentlich kommen die vor Gericht und einen Richter der mal oben ins Regal seines
Ermessensspielraums greift.

Können die Geschädigten die nicht auch im Zivilprozess auf Schadensersatz verklagen? Das man da wahrscheinlich nichts rausbekommt ist mir auch klar, aber damit hätte man die Typen jedenfalls auch wirtschaftlich klein gemacht, Rache ist Blutwurst.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #8  
Alt 19.01.2017, 16:27
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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1.465 Danke in 671 Beiträgen
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Ach was, aus Polen angereist - wer hätte das gedacht
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  #9  
Alt 20.01.2017, 06:54
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fritz682 Beitrag anzeigen
Klasse, jetzt haben die Sheriffs endlich mal so ein paar Ratten hochgenommen. Hoffentlich kommen die vor Gericht und einen Richter der mal oben ins Regal seines
Ermessensspielraums greift.

Können die Geschädigten die nicht auch im Zivilprozess auf Schadensersatz verklagen? Das man da wahrscheinlich nichts rausbekommt ist mir auch klar, aber damit hätte man die Typen jedenfalls auch wirtschaftlich klein gemacht, Rache ist Blutwurst.
Und wenn sie dann wirtschaftlich erledigt sind ? Was machen sie dann ? Richtig Motoren klauen weil von irgendwas müssen sie ja leben.......
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #10  
Alt 20.01.2017, 08:21
sundaychris sundaychris ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Und wenn sie dann wirtschaftlich erledigt sind ? Was machen sie dann ? Richtig Motoren klauen weil von irgendwas müssen sie ja leben.......
Deshalb muss ich mir das ja nicht gefallen lassen...

Diese Menschen machen mich so wütend. Mir schenkt das doch alles niemand. Ich stehe dafür jeden Morgen auf und gehe arbeiten.

Manchmal schlafe ich am Liegeplatz im Verein auf dem Boot. Sollte ich da mal einen ertappen, darf er dankbar sein, wenn die Polizei ihn vor mir erwischt...
__________________
Gruß
Christian

* Wenn ich nicht hier bin, bin ich aufm Kahn. *
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  #11  
Alt 20.01.2017, 08:25
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von sundaychris Beitrag anzeigen
Manchmal schlafe ich am Liegeplatz im Verein auf dem Boot. Sollte ich da mal einen erwischen, darf er dankbar sein, wenn die Polizei ihn vor mir erwischt...
Wer kommt um schwere Motoren zu stehlen wir nicht allein kommen.
Ganz klein wirst du dich unsichtbar machen und froh sein, wenn du ein Handynetz hast um Hilfe rufen zu können.
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  #12  
Alt 20.01.2017, 08:31
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Erposs Erposs ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wer kommt um schwere Motoren zu stehlen wir nicht allein kommen.
Ganz klein wirst du dich unsichtbar machen und froh sein, wenn du ein Handynetz hast um Hilfe rufen zu können.
Irrtum. Wer kommt um zu stehlen, will nicht gesehen werden. Im dunklen Ansprechen funktioniert. Die Burschen verschwinden dann blitzschnell.
So passiert, letztes Jahr bei uns im Verein. Ein Segler saß noch mit einem Glas Rotwein auf dem Steg und genoß das Panorama der spiegelnden Lichter auf dem See, der Zaun wird aufgeschnitten und zwei (verhinderte) Diebe kommen aufs Gelände. Unser Segler denkt sein Nachbar kommt und spricht ihn im dunklen an....
Was geschehen war, sahen wir erst am nächsten Morgen.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #13  
Alt 20.01.2017, 08:49
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Irrtum. Wer kommt um zu stehlen, will nicht gesehen werden. Im dunklen Ansprechen funktioniert. Die Burschen verschwinden dann blitzschnell.
Ist aber ein himmelweiter Unterschied zu "darf froh sein wenn ihn die Polizei vor mir erwischt".
Vertreiben in der Regel wohl ja, vermöbeln eher weniger.
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  #14  
Alt 20.01.2017, 08:59
sundaychris sundaychris ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wer kommt um schwere Motoren zu stehlen wir nicht allein kommen.
Ganz klein wirst du dich unsichtbar machen und froh sein, wenn du ein Handynetz hast um Hilfe rufen zu können.
Alles eine Frage des Auftretens.

Wenn ich mit der Machete links und der Axt rechts in der Hand wutentbrannt ausm Kahn springe, dann macht das erstmal Eindruck.

... Ich verstehe, was du meinst... Bei Silhouetten ukrainischer Profiboxer würde es wohl vermutlich der heimliche Notruf unter der Bettdecke werden.
__________________
Gruß
Christian

* Wenn ich nicht hier bin, bin ich aufm Kahn. *
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  #15  
Alt 20.01.2017, 09:07
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ist aber ein himmelweiter Unterschied zu "darf froh sein wenn ihn die Polizei vor mir erwischt".
Vertreiben in der Regel wohl ja, vermöbeln eher weniger.
Im Affekt würde ich ganz sicher auch Dinge tun, die mir meine gute Erziehung normalerweise verbietet.

Die Medien müssten sich - so schwer es auch fallen mag - mal angewöhnen, dass "Stettin" seit rund 70 Jahren Szczecin heißt.

Nichtsdestotrotz freue ich mich natürlich dass solche schlechten Mitmenschen erwischt wurden. Zivilklagen sind ja meist lustig in dem Genre und führen zu einer Abstotterung des Schadens in 10 €-Scheinen bis 2040.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #16  
Alt 20.01.2017, 09:12
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Hi!

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte zur Feststellung einer gewerbs- und bandenmäßigen Begehungsweise gelangen:


"§ 244a Schwerer Bandendiebstahl


(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden.



§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2.eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
3.gewerbsmäßig stiehlt,
4.aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
5.eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
6.stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
7.eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht."


Die Strafdrohung reicht eigentlich aus. Man muss sie halt anwenden.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #17  
Alt 20.01.2017, 09:16
Fronmobil Fronmobil ist offline
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58.579 Danke in 9.547 Beiträgen
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Zitat:
Wenn ich mit der Machete links und der Axt rechts in der Hand wutentbrannt ausm Kahn springe, dann macht das erstmal Eindruck.
So Mädels, jetzt fahrt mal wieder den Adrenalinspiegel runter und macht euch ein Bier zur Beruhigung auf. Wir sind ja nicht im Wilden Westen und üben Selbstjustiz aus, oder?

Sonst nimmt das hier im Tröt eine ganz miese Entwicklung ...
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  #18  
Alt 20.01.2017, 09:39
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von sundaychris Beitrag anzeigen
... Ich verstehe, was du meinst... Bei Silhouetten ukrainischer Profiboxer würde es wohl vermutlich der heimliche Notruf unter der Bettdecke werden.
Ja, so meinte ich das.

Erst mal vorsichtig schaun was da los ist.
Oft wird ja schon Licht in der Kabine anmachen ungebetene Gäste vertreiben.
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  #19  
Alt 20.01.2017, 09:47
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Die Medien müssten sich - so schwer es auch fallen mag - mal angewöhnen, dass "Stettin" seit rund 70 Jahren Szczecin heißt.


Warum?
Wir sagen/schreiben ja auch Kopenhagen und nicht København.




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Viele Grüße
Michael
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  #20  
Alt 20.01.2017, 10:02
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Deutsche Faulheit berechtigt aber nicht unbedingt automatisch dazu. Warum das Städtchen bis heute so genannt wird ist doch eher historisch bedingt. Kein Mensch käme doch auf die Idee, "Neu York" zu sagen.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #21  
Alt 20.01.2017, 10:07
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte zur Feststellung einer gewerbs- und bandenmäßigen Begehungsweise gelangen:


"§ 244a Schwerer Bandendiebstahl


(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden.



§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2.eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
3.gewerbsmäßig stiehlt,
4.aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
5.eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
6.stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
7.eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht."


Die Strafdrohung reicht eigentlich aus. Man muss sie halt anwenden.

Sollten die nicht vorbestraft sein kommt am Ende max. ne Bewährungsstrafe raus.

Gruß
Chris
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  #22  
Alt 20.01.2017, 10:10
sundaychris sundaychris ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
So Mädels, jetzt fahrt mal wieder den Adrenalinspiegel runter und macht euch ein Bier zur Beruhigung auf. Wir sind ja nicht im Wilden Westen und üben Selbstjustiz aus, oder?

Sonst nimmt das hier im Tröt eine ganz miese Entwicklung ...
"Die Machete links und die Axt rechts" sollte eigentlich nur die davorstehende Aussage verdeutlichen, "Alles eine Frage des Auftretens".
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Gruß
Christian

* Wenn ich nicht hier bin, bin ich aufm Kahn. *
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  #23  
Alt 20.01.2017, 11:00
Sascha H. Sascha H. ist offline
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650 Danke in 395 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von sundaychris Beitrag anzeigen
"Die Machete links und die Axt rechts" sollte eigentlich nur die davorstehende Aussage verdeutlichen, "Alles eine Frage des Auftretens".
Jepp, damit machste den Clown bei jeder Schießerei

Grüße Sascha
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  #24  
Alt 20.01.2017, 11:04
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Jepp, damit machste den Clown bei jeder Schießerei
Die ist hier ja relativ unwahrscheinlich. ;)
Hätte man in den USA eigentlich andere Rechte bei sowas? In Europa dürfte die Rechtslage ja ziemlich harmonisiert sein.

Bewährung dafür wäre nun wirklich lachhaft.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #25  
Alt 20.01.2017, 11:12
gaudeamus gaudeamus ist offline
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162 Danke in 80 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
................
Die Medien müssten sich - so schwer es auch fallen mag - mal angewöhnen, dass "Stettin" seit rund 70 Jahren Szczecin heißt.

...........
Wie heißt eigentlich Moskau seit mehr als 70 Jahren?
__________________
Grüße von der Ostsee

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