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  #1  
Alt 13.03.2017, 21:35
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Standard Führen der G-Flagge

Moin zusammen,

ich habe mal wieder die ein oder andere Frage.

Die G-Flagge (Golfflagge) am Boot kennzeichnet dieses als ein Boot mit dem Sonderrecht schneller als vorgeschrieben fahren zu dürfen. Zum Beispiel Begleitboote von Trainern bei Kanuten oder Fahrgastschiffe oder auch Ordnerboote bei Segelregatten. So zumindest ist es mir bekannt.

Wo ist das aber geregelt? Was bedeutet dies genau im Hinblick auf eine zeitliche oder örtliche Beschränkung? Wie sieht so eine Sondergenehmigung genau aus? Wo bekommt man diese? Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?

Oder einfacher: Wer kennt sich damit aus und hat eigene Erfahrungen über die er berichten kann?

Klaus, der das aus konkretem Anlaß fragt
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Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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  #2  
Alt 14.03.2017, 06:03
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Hallo Klaus,

ich hoffe ich liege richtig und ein Teil deiner gewünschten Informationen ergibt sich hieraus:
http://www.w4h.de/images/events/2010...rerlaubnis.pdf

LG
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Marcus

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  #3  
Alt 14.03.2017, 07:07
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Ja, danke ... so ein bisschen.

Klaus, der noch auf Erfahrungsberichte hofft
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Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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