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  #1  
Alt 02.08.2006, 17:31
Benutzerbild von Borne
Borne Borne ist offline
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Standard Trailer gewicht.

Hallo.

Habe mit der Suchfunktion schon einiges gefunden, denoch bleibt mir etwas im Dunkeln.

Ich war heute mit dem Boot auf der Wage. Aufgerödelt mit allem was man braucht zum fahren allerdings noch mit leerem Tank.

Tatsächliches gesamt Gewicht 1680KG.
Zulässiges gesamt Gewicht 1775KG inklusive erlaubte Stützlast vom Trailer. Am Auto habe ich 100KG stütslast erlaubt.

Das heißt, entweder muß ich mich von meinen Ankern trennen oder ich darf nicht volltanken.

Der Trailer ist von der Bootswerft gebaut worden (Kammin) und wohl für dieses Boot entworfen.

Nun meine Frage:

Auf den Typschildern der Achsen steht 1350KG. Das wären 2700KG.
Was ist nun mit auflasten??

Davon stand bei den anderen postings nix.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank
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  #2  
Alt 02.08.2006, 18:56
wulfman wulfman ist offline
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Standard auflastung trailer

hallo ,die auflastung auf 2700 kg sollte kein problem für dich werden wenn 1350 kg pro achse ist.musst einfach nochmal zum tüv fahren und ne untersuchung machen lassen.und wenn dein zugfahrzeug groß genug ist würde ich gleich eine 100 km zulassung mitmachen.






gruss

wulfman Century 4000
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  #3  
Alt 02.08.2006, 19:05
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Standard Re: auflastung trailer

Zitat:
Zitat von wulfman
hallo ,die auflastung auf 2700 kg sollte kein problem für dich werden wenn 1350 kg pro achse ist.musst einfach nochmal zum tüv fahren und ne untersuchung machen lassen.und wenn dein zugfahrzeug groß genug ist würde ich gleich eine 100 km zulassung mitmachen.






gruss

wulfman Century 4000
nicht ganz, warscheinlich ist die Auflaufeinrichtung /Zugmaul der Knackpunkt, da diese bestimmt max. 2to darf und sie somit vor der Auflastung getauscht werden müsste. Desweiteren kann ein Gutachten über die Tragfähigkeit des Rahmens verlangt werden.

Für längere Fahrten einfach die Anker in den Kofferraum.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 02.08.2006, 20:16
wulfman wulfman ist offline
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das bremsgutachten muss bei der 1 tüvabnahme schon da sein,sonst gibts kein tüv.ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen warum man beim hersteller 2700 kg gesamtgewicht zulassen könnte,aber nur 1750 kg eintragen lässt.das kann nicht mit dem zugmaul zusammen hängen, weil das dann nicht zur bremse oder bremsberechnung passen würde

gruss

wulfman century 4000
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  #5  
Alt 02.08.2006, 21:29
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Standard Re: auflastung trailer

Zitat:
Zitat von Emotion

Für längere Fahrten einfach die Anker in den Kofferraum.
Das geht nicht weil da der Hund sitzt.


Ich glaube ich werde mal beim Tüv vorstelig. Dann seh ich ja was geht und nicht.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank
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  #6  
Alt 02.08.2006, 21:47
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Die Reifen müssen natürlich auch für die höhere Last zugelassen sein.
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  #7  
Alt 02.08.2006, 23:24
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chris-b chris-b ist offline
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Standard Re: Trailer gewicht.

Zitat:
Zitat von enofadov
Tatsächliches gesamt Gewicht 1680KG.
Zulässiges gesamt Gewicht 1775KG inklusive erlaubte Stützlast vom Trailer.
Ich will ja nicht unbedingt klugscheißern weil bei meiner ersten Trailerfahrt dachte ich auch noch: na ja, etwas grenzwertig, aber die 75 kg Stützlast kommen in Anrechnung. Typischer Fall von denkste; das gilt nur bei den kleinen ungebremsten Trailern.

Bei schweren gebremsten Trailern gilt das Zgg lt. Kfz-Schein des Trailers bzw. falls kleiner die maximal zulässige Anhängelast des Wagens. Ohne Zu- und Abschläge.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber bitte mit konkreter Paragraphenangabe.

Ende der Klugscheißerei.

Gruß
Christoph
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  #8  
Alt 02.08.2006, 23:46
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hallo Christoph, egal ob gebremst oder nicht:
Der Trailer darf nur soviel wiegen, wie sein zulässiges Gesamtgewicht lt. Fahrzeugschein egal ob er dranhängt oder nicht. Der Zugwagen darf seine zulässige Anhängelast hinten dran nehmen, wobei die (tatsächliche) Stützlast nicht zur Anhängelast sondern zum Zugwagengewicht gerechnet wird. Achslast hinten nicht überschreiten! Einfach mal mit den Begriffen:"TÜV,Anhänger,Auflastung" googeln, da findet man eine Menge Info.
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