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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.08.2006, 18:13
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
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Standard Was heißt dieses Zeichen?

Hallo zusammen,

habe ich unter meinen Urlaubsbildern gefunden, kann es in den einschlägigen Büchern usw. aber nicht finden. Wahrscheinlich weiß es mindestens jeder von euch, aber sagt es mir doch bitte auch mal!!! Das gleiche Bild habe ich noch mit einer "24"....
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Kalle
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  #2  
Alt 09.08.2006, 18:19
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Die 50 heißt Abstand vom Schild/ Ufer

Das andere könnte Kilometrierung Kilometer 9 bis 16,5 heißen.
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Gruß
Feddo

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  #3  
Alt 09.08.2006, 18:25
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Kalle Kalle ist offline
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Ach Feddo, das gibt doch keinen Sinn mit der Kilometrierung, wären ja 7,5 km Strecke, sooo lang war die Liegestelle nicht und auch nicht 7,5 km entfernt. Aber wenn du das schon nicht weißt...

Aber Spaß zur Seite, ich konnte und kann mir auf diese Ziffern keinen Reim machen
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Kalle
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  #4  
Alt 09.08.2006, 18:30
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Das muß sich ja nicht unbedingt auf die Liegestelle beziehen.

Bei euch im Bereich Datteln ist doch auch solch eine ähnliche Beschilderung.
Wegen Unterwasservorsprung.

In Essen am Stadthafen ebenfalls.

Da ich nicht weiß, ob die Kilometrierung zur Örtlichkeit paßt???

Können aber auch Meter sein.

Sthen hier bei uns im Hafen an Einläufen.
Liegeverbot 5 Meter rechts und links vom Schild Liegeverbot.
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Feddo

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  #5  
Alt 09.08.2006, 18:33
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Cyrus Cyrus ist offline
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Das war an einem Liegeplatz?


9 - 16,5m Boote dürfen hier anlegen und die 50 Meter Schiffe rechts daneben.
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  #6  
Alt 09.08.2006, 19:31
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  #7  
Alt 09.08.2006, 19:35
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Es war an einem Liegeplatz, da waren Poller und 50 Meter Länge kam auch hin, also das alles war mir klar. Aber statt irgendwelcher Beschreibungen, wer da nun liegen darf oder so, nur diese Ziffern.

Unterwasservorsprung oder untiefes Ufer o.ä. kann ich mir nicht vorstellen, da war immer die übliche Standard-Beschilderung.

Bei uns (Datteln usw.) habe ich solche Schilder noch nicht gesehen, das war am Mittellandkanal, wenn ich mich nicht irre.
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  #8  
Alt 09.08.2006, 19:40
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Habe noch ein Bild, wird jetzt im Bereich des WSA Minden mehrfach eingesetzt: Telefonzellen auf dem Wasser, falls mal der Handy-Aku leer sein sollte - solarbetrieben und von Sport- und Berufsschifffahrt gleichermaßen nutzbar - dachte ich erst, muss aber wohl was anderes sein, was weiß ich auch nicht. Gab es zweimal unterwegs, ebenfalls am MLK, durch Tonnen geschützt am Rand des Kanals.
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  #9  
Alt 09.08.2006, 22:13
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hm, und ich dachte schon das ist eine messstation, zum aufzeichnen von " umwelt- und schadstoffbelastungen "

will dir aber nicht unbedingt widersprechen
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  #10  
Alt 09.08.2006, 22:18
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
zum ersten Bild vom Schild hab ich folgendes gefunden:

Zitat:
Tafelzeichen E.5.2
§7.05 Nr.3 BinSchtrO
Auf Liegestellen, bei denen das Tafelzeichen E.5.2 (Anlage 7) aufgestellt ist, dürfen Fahrzeuge und Schwimmkörper nur auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen stillliegen, die auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind. Beide Entfernungen bemessen sich vom Aufstellungsort des Tafelzeichens.
Was ich nicht so sinnig finde ist das Zusatzschild. Wenn ich das jetzt richtig deute muss man vom Schild aus 50m nach rechts gehen und kann von diesem imaginären Punkt aus 9m nach links und 16,5m nach rechts liegen.

Bis dann

Dominic
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  #11  
Alt 09.08.2006, 22:44
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic

Zitat:
Tafelzeichen E.5.2
§7.05 Nr.3 BinSchtrO
Auf Liegestellen, bei denen das Tafelzeichen E.5.2 (Anlage 7) aufgestellt ist, dürfen Fahrzeuge und Schwimmkörper nur auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen stillliegen, die auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind. Beide Entfernungen bemessen sich vom Aufstellungsort des Tafelzeichens.
Was ich nicht so sinnig finde ist das Zusatzschild. Wenn ich das jetzt richtig deute muss man vom Schild aus 50m nach rechts gehen und kann von diesem imaginären Punkt aus 9m nach links und 16,5m nach rechts liegen.
Ist jetzt nur aus dem Bild und der Vorschrift interpretiert.

Könnte es sein, daß das Schild andeuten will, daß man die nächsten 50m rechts vom Schild in einem Abstand zwischen 9 und 16,5m (rechtwinkelig) vom Schild (also Abstand vom Ufer) liegen darf?

Wäre die einzige Interpretation, die mir halbwegs sinnvoll erscheint, insbesondere für etwas größere Schiffe.

Nur so ein Verdacht,

Michael
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  #12  
Alt 09.08.2006, 23:07
Benutzerbild von huebi
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Vielleicht gibt es im Forum auch Vertreter der Waschpo. Die sollten sich mal äußern. Aber wie findet man die ???
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  #13  
Alt 09.08.2006, 23:23
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Zwischen (Fluss)Kilometer 9 und 16,5 50m Abstand zu diesem Ufer halten ?? Nee, weiss auch nicht, aber das könnte Sinn ergeben.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #14  
Alt 09.08.2006, 23:39
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abstand vom ufer sollte so aussehen, oder
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  #15  
Alt 09.08.2006, 23:46
Dominic Dominic ist offline
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
Ist jetzt nur aus dem Bild und der Vorschrift interpretiert.

Könnte es sein, daß das Schild andeuten will, daß man die nächsten 50m rechts vom Schild in einem Abstand zwischen 9 und 16,5m (rechtwinkelig) vom Schild (also Abstand vom Ufer) liegen darf?

Wäre die einzige Interpretation, die mir halbwegs sinnvoll erscheint, insbesondere für etwas größere Schiffe.

Nur so ein Verdacht,

Michael
Jo, klingt logisch:
Auf den 50m nach rechts im Abstand von 9m auf der Geraden des Schildes mit einer Gesamtbreite von 7,50m ist das Stilliegen erlaubt.
Hatte auch erst diese Interpretation, hab sie aber nochmal geändert nachdem ich zulange darüber nachgedacht habe.

Bis dann
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  #16  
Alt 10.08.2006, 05:37
Beppi Beppi ist offline
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Hallo Leute !

Also ich glaube : Soll heißen in einer Entfernung von 50m gibt es was zu essen für 9 bis 16,50 € ! (Hi, Hi,)

Nee , so ein Schild habe ich bisher noch nicht entdeckt.

Gruß !

Beppi
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  #17  
Alt 10.08.2006, 05:48
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
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Immerhin bin ich jetzt ziemlich beruhigt - unterwegs habe ich natürlich erstmal meine Bücher gewälzt (was man halt so dabei hat) - nix gefunden. Zumal ich vor Ort auch keine sinvolle Interpretation fand.

Die "50" ist klar, darüber brauchen wir hier nicht zu spekulieren. Dieses Zusatzschild sagt, dass der signalisierte Sachverhalt vom Schild bis in eine Entfernung von 50m gilt, das ist klar und eideutig und gilt ja bei vielen anderen Schildern auch.

Unklar sind die Ziffern. Wie gesagt, mit einer "24" habe ich das gleiche Schild ebenfalls gesehen - aber hier scheint es ja um einen Bereich zu gehen (von 9 bis 16,5), bei der 24 nur um einen Punkt.

Wenn es hier keiner beantworten kann, werde ich mal eine offizielle Frage stellen - WSP oder WSA oder die klugen Leute in den Redaktionen der Boots-Zeitungen - einer muss es doch wissen. Oder einfach der nächste Schiffsführer, den ich treffe.
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Kalle
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  #18  
Alt 10.08.2006, 06:57
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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die Erklärung von El Almirante ist für mich schlüssig und so hatte ich das für mich auch interpretiert.

9 Meter vom Ufer weg (wegen Untiefen, Einleitungen usw) und max bis 16, 5 Meter vom Ufer ins Fahrwasser rein. Also für Schiffe (oder Päckchen) mit max. Breite von 7,5 Metern.

Bleibt die Frage wie man den Abstand vom Ufer einhalten soll? Gibts dort Poller? Darf man ankern? (ist ja in den meisten Kanälen verboten, damit die nicht leerlaufen )
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Charly
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  #19  
Alt 10.08.2006, 12:31
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Kalle Kalle ist offline
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@charlyvoss: Ja, hört sich als Idee gut an - das war ein Naturufer mit großen Pollern - könnte wirklich denkbar sein, nur muss dann der Abstand mit irgend welchen Hilfsmitteln (gibt es ja, solche Rohre, die das Schiff auf Abstand halten) realisiert werden. Das haben eigentlich nur wenige Schiffe an Bord, vor allem: 50 Meter - so richtig normale Binnenschiffe sind ja nun alle viel länger. Daher hatte ich diese Idee früh verworfen.

Kann aber sein, dass es eine Anlegestelle für "ein" bestimmtes Schiff ist (Fahrgast oder was weiß ich) das diesen Besonderheiten entsprechend ausgerüstet ist.

Insgesamt schon etwas seltsam, weil es konkrete Beschreibungen dazu nicht gibt. Kann ja wohl eigentlich nicht sein, dass eine Behörde Schilder aufstellt, deren Sinn sich erst nach langem Nachdenken oder Diskutieren erschließt - aber wie sagt ein altes deutsches Sprichtwort: Nichts ist unmöglich.....

Ach so. Dummerweise habe ich die Datei umbenannt, sie trägt nicht mehr die ursprüngliche Nummer und da ich fast 3.500 Fotos aus dem Urlaub mitgebracht habe, wird es etwas dauern: Ich werde mal nachschauen, ob ich die Situation vor Ort auch fest gehalten habe!
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  #20  
Alt 10.08.2006, 12:37
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xtw xtw ist offline
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Mit dem normalen Explorer das Verzeichnis öffnen, rechten Mausklick auf das betreffende Bild, Eigenschaften, Dateiinfo, Erweitert. Dort findest Du zumindest Datum/Uhrzeit der Erstellung.
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  #21  
Alt 10.08.2006, 14:18
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Hi Kalle,

da es deine Bilder sind:

schick doch dem WSA Minden einfach mal die Fotos per mail und frag nach. Die haben dann doch vermutlich auch die Schilder und das "Telefon" aufgestelltund müssten wissen warum
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Charly
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  #22  
Alt 10.08.2006, 14:33
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Kalle Kalle ist offline
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@Thorsten: Da es ein Ausschnitt ist, zeigt sich hier leider nur das Datum der Bearbeitung. Genau aus diesem Grund speichere ich die Fotos meiner Reiseberichte immer unter der kryptischen ursprungsbezeichnung aus der Kamera ab - da ist dann ein Wiederfinden des Originals und auch der Bilder vorher/nachher (für Details zum Ort und zur Umgebung) möglich.

@Charlyvoos: Habe ich mittlerweile getan - im Prinzip aber zeigt dieser Thread doch etwas erschreckendes: Es gibt Schilder, da kennen selbst Leute wie wir (hochqualifiziert, hochintelligent und mehr als hochinteressiert) die Bedeutung nicht - irgendwie nicht Sinn der Sache, oder? Auch wenn ich sicher bin, dass das hier keine akute Gefahr vor Ort bedeutet - es ist irgendwie mehr als unbefriedigend.
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  #23  
Alt 10.08.2006, 14:42
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Stimmt, das ist erschreckend ... schlimmer finde ich aber noch, dass viele offensichtlich nicht einmal wissen, wo sie nachschauen könnten Etwas nicht wissen ist nicht so schlimm, ... aber sich dann nicht zu helfen wissen

Alle Zeichen stehen in der BinSchtrO und die Bedeutung wurde zum Teil hier ja auch schon genannt:

Blaues Schild:
Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind

weiße Zusatztafel
Schild gilt 50m in entsprechende Richtung

nachzulesen u.a. bei ELWIS
Anlagen zur BinSchStrO
Zeichen E5.2
und Zusatzzeichen II.2.

Gruß
Jochen
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  #24  
Alt 10.08.2006, 16:10
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
der Sinn war nicht so einfach zu verstehen aber in der BinSchtrO zu finden.
Stünde auf dem blauen Hinweisschild nur eine Zahl wird der Abstand zum Ufer angegeben auf dessen Breite das Stilliegen möglich ist. Stehen wie hier zwei Zahlen mit Bindestrich wird die mögliche Liegebreite in der Entfernung zum Ufer angegeben.

Bis dann

Dominic
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  #25  
Alt 10.08.2006, 23:30
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic
Hallo,
der Sinn war nicht so einfach zu verstehen aber in der BinSchtrO zu finden.
Stünde auf dem blauen Hinweisschild nur eine Zahl wird der Abstand zum Ufer angegeben auf dessen Breite das Stilliegen möglich ist. Stehen wie hier zwei Zahlen mit Bindestrich wird die mögliche Liegebreite in der Entfernung zum Ufer angegeben.
Ha! Da habe ich in meiner grenzenlosen Weisheit ja mal wieder absolut richtig ins Blaue spekuliert

Michael
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