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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kurtaxe bei Übernachtung in einer Ferienwohnung und auf dem Boot
Hallo zusammen,
über die Entrichtung der Kurtaxe in Kroatien wurde schon viel geschrieben. Über folgende Konstellation konnte ich noch nichts passendes finden. Wir haben für 3 Wochen eine Ferienwohnung gebucht, über die wir dann auch die entsprechende Kurtaxe bezahlen. Wenn wir nun mit dem Boot Mehrtagesreisen unternehmen und gleichzeeitig auf dem Boot übernachten, müssen wir dann auch noch zusätzlich die Kurtaxe für die Bootsübernachtung bezahlen oder ist diese mit der Bezahlung bei der Wohnung abgegolten? Wie handhabt ihr das?
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__________________ Gruß Detlef |
#2
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Moin,
ich habe die Kurtaxe in meiner Gemeine, Privlaka, bezahlt. Wenn ich eine Tour mache und in einer Marina übernachte, dann berechnen die dort auch Tax für ihre Gemeinde. Gruß Michael
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#3
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...wir haben vor 2 Jahren von unserem Vermieter eine Bestätigung (offensichtlich vom Tourist Büro) bekommen, dass wir bei ihm wohnen. Ob das einer Kontrolle stand gehalten hätte, weiß ich leider nicht.
liebe Grüße Raimund
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#4
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Zitat:
das war einmal ... und ist Schnee von gestern. Du brauchst eine Bescheinigung für dein Boot (Hafenkapitän) mit einer pauschalen Bezahlung für den gewählten Zeitraum. Wurde hier schon ausgiebig beschrieben, nimm die Suchfunktion.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#6
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Ich zahle das immer beim ersten mal Boot anmelden
aber nur für eine Woche danach ganzen Sommer nix mehr.
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LG. Hans
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#7
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Diese Bescheinigung wird bei einer Kontrolle wirklich verlangt ! Da geht's um's
Geld, um viel Geld
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#8
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Mich hat bisher noch niemand nach der Bescheinigung gefragt, nicht mal beim
Anmelden in einer Marina oder sonst wo ? Gibt es hier im BF jemanden der selbst danach gefragt wurde? PS.: ich hab die 1200kn für dieses Jahr bereits bezahlt
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Beste Grüße Andy |
#9
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@Andy: ich bin zwar noch nie auf dem Boot, wohl aber in meiner kroatischen Hütte schon mal kontrolliert worden.
@Raili: genau so wie Du es beschreibst, sollte es sein: der Vermieter sollte dem Mieter eine Rechnung inklusive Kurtax-Nachweis aushändigen, und zwar nicht erst bei der Abreise, sondern bei der Ankunft. Die kann man dann im Falle einer Kontrolle vorzeigen. Tut der Vermieter das nicht, ist das auch nicht schlimm, weil die Inspektoren (und auch die Kapetanija) drahtlos online überprüfen können, ob die Tax entrichtet wurde. Nach Auskunft meines turist biro sollte der Tourist einen Beleg mitführen, muss es aber nicht. Hat er keinen Beleg, dauert die Kontrolle halt etwas länger. Zur Frage, wie es ist, wenn man mal an Land und mal auf dem Boot schläft: Im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr (hier: http://www.propisi.hr/print.php?id=8783) steht nur das, was wir alle wissen - nämlich, dass man als Tourist entweder tageweise oder pauschal eine Aufenthaltsgebühr (= "Kurtaxe" ) zahlen muss, und zwar sowohl für Übernachtungen an Land als auch für Übernachtungen an Bord eines Sportbootes. Die Frage, wie es ist, wenn man mal an Land und mal an Bord schläft, ist nicht explizit geregelt. Nach Auskunft meines turist biro (ohne Gewähr, die Tussi da hat auch nicht wirklich den Durchblick!) ist die "Kurtaxe" eine Art Lokalsteuer, die zu 65 % beim örtlichen Tourismusverband verbleibt und nur für den örtlichen Bereich gültig ist. (Zitat sinngemäß: "Wenn Sie bei uns bezahlt haben, ist es egal, ob Sie auf dem Boot oder im Haus schlafen. Wenn Sie aber einen Ausflug an die Krka machen und dort übernachten, müssen Sie dort noch mal extra bezahlen. Die Pauschale gilt nicht für ganz Kroatien, sondern nur in der jeweiligen turistička zajednica. Das ist genau so, wie wenn ein Salzburger Urlaub am Wolfgangssee macht; der muss dort ja auch zahlen. ") Fazit: solange ich im Bereich meines Tourismusverbandes bin, kann ich schlafen, wo ich will. Übernachte ich woanders, muss ich noch mal zahlen. In Marinas ist das ja kein Problem, da kassiert die Rezeption automatisch. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn man in einer Bucht übernachtet - keine Ahnung.... Da man ja 24 (früher: 48!) Stunden Zeit für die Anmeldung hat, kann man sich auf dem Boot immer noch mit "gerade erst angekommen, zahle morgen früh" 'rausreden.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#10
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Zitat:
Anmeldung eines Bootes hat unverzüglich beim Hafenamt zu erfolgen. Kulanzfristen gibt es keine! |
#11
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Ein Blick in's Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Bootsanmeldung und Kurtaxe sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ein Boot (> Bootsanmeldung) muss vor dem Zuwasserlassen angemeldet werden. Personen (> Aufenthaltsgebühr) müssen innerhalb von 24 Stunden angemeldet werden, nachzulesen hier:
Članak 21. (1) Pravna i fizička osoba koja pruža uslugu noćenja u smještajnom objektu ili uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma (= Übernachtung auf Boot) i osoba u domaćinstvu ili seljačkom domaćinstvu (= Übernachtung an Land) obvezni su u roku od 24 sata po dolasku (= innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft) prijaviti turističkoj zajednici općine, grada ili njihovim podružnicama, sve osobe kojima pružaju uslugu noćenja, te u roku od 24 sata odjaviti njihov boravak. Den ganzen Quatsch zu übersetzen bin ich zu faul.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (05.06.2017 um 14:17 Uhr) |
#12
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Gerd, du schriebst:
Zitat:
Die 24 Std-Regel gilt nur bei/für Landschläfer od. Tourismusbootfahrer. (.. ili uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma...) |
#13
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Danke für eure Beiträge. Ich habe folgendes vor:
Ich werde die Wohnung bei Urlaubsbeginn bezahlen und habe dann auch die Bestätigung über die Begleichung der Kurtaxe. Gehe dann damit zum Hafenamt und hinterfrage die Notwendigkeit über eine weitere Zahlung der Kurtaxe bei Übernachtung auf dem Boot. Mal sehen was mir dort gesagt wird. Gruß Detlef
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__________________ Gruß Detlef |
#14
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Nachtrag: bis 2012 (???) musste man die Aufenthaltsgebühr auch dann für das Boot zahlen, wenn das Boot Schlafplätze hatte - egal, ob man die benutzte oder nicht. Wer eine Unterkunft an Land und ein Boot mit Kojen hatte, der zahlte also doppelt. Nach jetziger Rechtslage gilt:
Članak 3. (1) Boravišnu pristojbu plaćaju: (=Aufenthaltsgebühr zahlen)1. osobe koje u turističkoj općini ili gradu u kojem nemaju prebivalište koriste uslugu smještaja u smještajnom objektu u kojem se obavlja ugostiteljska djelatnost, (=verkürzt übersetzt: Personen ohne festen Wohnsitz im Touristenort ) 2. putnici koji koriste uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma (charter, cruising), (= Reisende, die Übernachtungsmöglichkeiten auf Objekten des nautischen Tourismus nutzen. usw.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#15
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Zitat:
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (05.06.2017 um 15:10 Uhr) |
#16
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Nö, auch nicht richtig.
Du fährst ja unter HR-Flagge. BTW: Schade, daß du meiner Bitte, einen Beitrag bez. Sockes Ableben einzustellen nicht nachkommen konntest. Warst wohl zu beschäftigt. Dankenswerter Weise hat das Vera dann übernommen! |
#17
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Mato von Aquamarin schreibt im folgenden Thread (#346), dass die Kurtaxe bei Übernachtung auf dem Boot auch bezahlt werden muß.
https://www.boote-forum.de/showthrea...239994&page=18
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__________________ Gruß Detlef |
#18
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Deine Socke-Bitte habe ich in der Tat erst verspätet gelesen, tut mir leid.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#19
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#20
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Zitat von Dieter:
das war einmal ... und ist Schnee von gestern. Du brauchst eine Bescheinigung für dein Boot (Hafenkapitän) mit einer pauschalen Bezahlung für den gewählten Zeitraum. Wurde hier schon ausgiebig beschrieben, nimm die Suchfunktion. Dieter. lies doch bitte mal was ich geschrieben habe. GENAU DAS. Und das ohne Suchfunktion. Gruß Michael Geändert von Seaside (05.06.2017 um 21:06 Uhr) |
#21
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Zitat:
Du brauchst nur die Frage nach wie viele Schlafplätze am Boot mit keinem beantworten und dann zahlst du auch nicht.
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LG. Hans |
#22
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Zitat:
ist denn das so schwer zu begreifen ????
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#23
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persönlich noch nicht, aber Freude. Bei Kontrolle der Polizei auf dem Wasser oder in Buchten, wird neben den Boots-Papieren mit der Anmeldung auch die Bescheinigung verlangt - einmal sogar Online geprüft.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#24
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Zitat:
Immer schön nett bleiben. Du bist halt sehr schlau |
#25
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Zitat:
Zitat:
Eine Marina berechnet automatisch die Kurtaxe bei ihrer Rechnung mit ein. Erst wenn du ihnen deine Kurtaxanmeldung unter die Nase hältst wird die Rechnung reduziert. |
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