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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.08.2006, 17:58
leunamEJ9 leunamEJ9 ist offline
Lieutenant
 
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Standard SBF See - 3 Seemeilen

Hallo,
habe mal eine Frage wegen der 3 Seemeilen Regelung.
Ich weiß jetzt nicht ob ich das richtig verstanden habe:

1 seemeile =1852 m
3 seemeilen x 1852 =5556 m

d.h. wenn ich jetzt vom Ufer mit meinem Boot losfahre darf ich "nur" 5556 m gerade aus auf`s Meer fahren.

Sehe ich das richtig?

MfG
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  #2  
Alt 15.08.2006, 18:05
Tide Tide ist offline
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Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

Das bedeutet nicht, daß Du bei Erreichen der Drei-Meilen-Grenze kehrt machen mußt, da es für Dich keine Verpflichtung gibt, Führerscheine die über den SBF See hinausgehen, zu erwerben.
Alles leicht irritierend, ich weiß.

Ob höhere Weihen iSv weiterführenden Befähigungsnachweisen sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt. Das muß jeder für sich selbst entscheiden.
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  #3  
Alt 15.08.2006, 18:10
leunamEJ9 leunamEJ9 ist offline
Lieutenant
 
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22 Danke in 12 Beiträgen
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ok, wenn ich jetzt z.b. 8000m rausfahre und die wasserschutz mich anhält ist das nicht so wie "fahren ohne fahrerlaubnis"?! ich muss also keine strafe zahlen?
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  #4  
Alt 15.08.2006, 18:10
VirginWood
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Sagen wir mal so: um die 3 Meilen rauszukommen brauchst du den Schein. Was dann ist, ist egal
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  #5  
Alt 15.08.2006, 18:35
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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und mein Lehrer sagt:

mit dem SBF See darfst du auf die offene See fahren....und mit dem SKS kommst auch wieder zurück...

sava
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  #6  
Alt 16.08.2006, 00:00
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wenn du über die 3sm-zone fährst und fügst dir oder anderen einen schaden zu, braucht kann soll will die versicherung den schaden nicht begleichen, weil du nicht im besitz eines amtl. befähigungsnachweises bist. deshalb gibt es ja den sks-schein.
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  #7  
Alt 16.08.2006, 00:05
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Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Red
wenn du über die 3sm-zone fährst und fügst dir oder anderen einen schaden zu, braucht kann soll will die versicherung den schaden nicht begleichen, weil du nicht im besitz eines amtl. befähigungsnachweises bist. deshalb gibt es ja den sks-schein.
Sehr interessant.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #8  
Alt 16.08.2006, 00:29
Benutzerbild von Red
Red Red ist offline
Commander
 
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@DonP
ich weiß nicht ob dem fragensteller hilft

und so steht es geschrieben :

Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.
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  #9  
Alt 16.08.2006, 00:30
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Sagen wir mal so: um die 3 Meilen rauszukommen brauchst du den Schein. Was dann ist, ist egal
Nicht ganz. Bis 3sm zählt die Papiergläubigkeit, darüber hinaus die seemännische Sorgfaltspflicht. Und das ist mehr, als jeder SBF, SKS oder sonstige Pappe abverlangt.

Da geht's nicht um darf oder darf nicht, sondern um Menschenleben und dabei hilft Dir kein noch so lustiger Schein.

Michael
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  #10  
Alt 16.08.2006, 00:35
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Red
@DonP
ich weiß nicht ob dem fragensteller hilft

und so steht es geschrieben :

Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.
Der Versicherungsschutz ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln.

Als ich 1979 den Sportbootführerschein "See" gemacht habe,
hieß es,ich darf mich mich innerhalb der Hoheitsgewässer bewegen.
Außerhalb waren nur bei Berufsschiffern Patente erforderlich.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #11  
Alt 16.08.2006, 01:58
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
laut buchstaben des gesetzes brauchst du garkeinen schein, es sei denn, du bist über 5 PS motorisiert.
regionale ausnahmen möglich, berlin, steinhudermeer und bodensee, ich hoffe das waren alle ausnahmen.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #12  
Alt 16.08.2006, 07:26
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Sagen wir mal so: um die 3 Meilen rauszukommen brauchst du den Schein. Was dann ist, ist egal
Oder mit anderen Worten:
Deutsche Gesetze gelten nur auf deutschen Hoheitsgebiet

Gruß
UWE
PS
Versicherungsmässig kann es
anders aussehen, aber das sind
ja keine Gesetze
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #13  
Alt 16.08.2006, 07:44
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Red
wenn du über die 3sm-zone fährst und fügst dir oder anderen einen schaden zu, braucht kann soll will die versicherung den schaden nicht begleichen, weil du nicht im besitz eines amtl. befähigungsnachweises bist. deshalb gibt es ja den sks-schein.
Das ist so nicht richtig. Es sei denn, eine Versicherung at dies ausdrücklich in ihren Klauseln erwähnt, und auch dann ausschließlich bei Kaskoschäden. Wobei mir bekannte Deutsche Versicherungen dies gerne tun, Niederländische dagegen nicht. Der Ausschluß einer Haftpflicht ist aber grundsätzlich nicht möglich, auch in D nicht.

Grüße

Matthias.
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  #14  
Alt 16.08.2006, 08:04
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen ",

mich würde interessieren, wo Du diesen diesen Satz gefunden hast.
Zitat:
Zitat von Red
Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.
Jedenfalls ist er so formuliert, dass er nicht auf den SKS anspricht, der ja nur ein freiwilliger Befähigungsnachweis ist, sondern auf eine eventuelle "mangelnde Qualifikation".
Der Versicherungsschutz (Kasko) kann Dir bei vernünftigen Versicherungen entweder verwährt werden, wenn Du den vorgeschriebenen Führerschein für das entsprechende Fahrtgebiet nicht hast, oder es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt.
Vorgeschrieben ist der SKS aber nirgendwo und grobe Fahrlässigkeit wäre z.B. wenn Du den SBF-See machst, Dein Boot mit Proviant für die Langfahrt bestückst und Dich dann ohne weitere Vorkenntnisse aufmachst, den Atlantik zu überqueren und dann aufgrund mangelnder Kenntnisse z.B. von Navigation, einen Schaden verursachst.
Das gilt für die Kasko, in der Haftpflicht kann der Versicherungsschutz nur bei nicht vorhandenem vorgeschriebenen Führerschein (SKS ist nie vorgeschrieben) oder Vorsatz (mutwillige Herbeiführung eines Schadens) einen Regulierung ablehnen. Hier ist selbst grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Zitat:
Zitat von Red
wenn du über die 3sm-zone fährst und fügst dir oder anderen einen schaden zu, braucht kann soll will die versicherung den schaden nicht begleichen, weil du nicht im besitz eines amtl. befähigungsnachweises bist. deshalb gibt es ja den sks-schein.
Das ist nicht richtig. Es geht versicherungstechnisch nicht um einen amtlichen Befähigungsnachweis, sondern um einen amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis. Ausserhalb der 3 Meilen-Zone gibt es aber keine amtliche Vorschrift einen Befähigungsnachweis haben zu müssen. Sonst wäre ja auch grundsätzlich alle Segler ohne SKS latent ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Gruß
Norman

Edit:
Hatte noch nebenbei telefoniert und gerade erst gesehen, dass sich mein Beitrag mit dem von Matthias überschnitten hat.
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  #15  
Alt 16.08.2006, 08:22
Benutzerbild von Emotion
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Zitat:
Zitat von Red
@DonP
ich weiß nicht ob dem fragensteller hilft

und so steht es geschrieben :

Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.
Der Sportboot See ist der einzige amtliche Sportbootschein für Seegewässer (Punkt) Alles weitere ist freiwillig!

Macht hier bitte niemanden Angst und bange
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #16  
Alt 16.08.2006, 09:03
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Red Red ist offline
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angst und bange machen ????

vielleicht eher auf seine befähigung hinweisen - was kann ich, was habe ich gelernt, was habe ich beim sbf nicht gelernt. als da wären :

- umfangreiche navigatorische kenntnisse / gezeitenbezogenes navigieren / seemannschaft / schifffahrtsrecht und wetterkunde

oder werden diese punkte neuerdings beim sbf geschult ?

und auf konsepuenzen hinweisen welche zu "erwarten sind/möglich wären". denn ein paar meter vor der küste könnten die bedingungen doch schon andere sein, oder ?! und wer der meinung ist er kann und weiß alles.....

auch könnte man dann noch nachfragen ob funk an bord ist, um sich nett mit der dgzrs zu unterhalten, wenn es da draußen nicht weiter- bzw. zurück geht.

und unter diesen gesichtspunkten bei der gestellten frage, dann doch lieber angst und bange machen, bzw. zum nachdenken anregen.

noch angemerkt, dieses ist mein gedankengang und der soll und muss nicht mit anderen übereinstimmen, wäre ja auch langweilig.
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  #17  
Alt 16.08.2006, 09:07
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hilgoli hilgoli ist offline
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zahlt meine KFZ Vollkasko jetzt auch nicht mehr wenn ich durch ein Augenblicksversagen von der Fahrbahn abkomme etc , weil ich kein Sicherheitstraining nachweisen kann und nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B habe ??
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Gruß Olli
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  #18  
Alt 16.08.2006, 10:01
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Zitat:
Zitat von Red

und auf konsepuenzen hinweisen welche zu "erwarten sind/möglich wären". denn ein paar meter vor der küste könnten die bedingungen doch schon andere sein, oder ?! und wer der meinung ist er kann und weiß alles.....
Es sind eben keine Konsequenzen zu erwarten! Was die Vorsicht und den Sinn von weiterführenden Scheinen angeht kann man hier unendlich diskutieren, aber es gibt keine Gesetze die das Regeln.
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  #19  
Alt 16.08.2006, 10:37
VirginWood
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Zitat:
Zitat von Red
angst und bange machen ????

vielleicht eher....
Red, mal ehrlich: Wer ist fit nach einem Schein? Egal welchen man gemacht hat? Navigieren lernt man nicht nur innerhalb der 3-Meilen Zone s Das gefährlichste Revier ist das Küstennahe, draußen auf See wird maximal noch gekotzt
Deine angegebenen Punkte sind viel wichtiger innerhalb der 3-Meilen Zone

Zur Versicherung: In meinem Vertrag steht ganz klar drin, wo ich Versicherungsschutz habe: Nord- und Ostsee, gesamtes Mittelmeer und 200 Meilen Atlantik
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  #20  
Alt 16.08.2006, 11:18
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
Es sind eben keine Konsequenzen zu erwarten! Was die Vorsicht und den Sinn von weiterführenden Scheinen angeht kann man hier unendlich diskutieren, aber es gibt keine Gesetze die das Regeln.
Es gibt keine Gesetze, sehr wohl aber Konsequenzen und seien es nur zivilrechtliche. Lies mal die Untersuchungsberichte des BSU bei Schiffsunfällen. Da wird nämlich sehr wohl nach Befähigung für ein Fahrgebiet gefragt und nicht nur nach "Berechtigung" ... und seine "Befähigung" kann man dabei regelmäßig duch einen amtlichen (wenn auch freiwilligen) Schein sehr einfach nachweisen ... durch schlecht geführte Logbücher und "aber ich hab da mal sogar auf See ein Schiff ..." ohne weiteren Schein nur schwer.

Aber wer laut nach "keine" Führerscheine schreit, zählt meiner Erfahrung nach leider sehr oft genau zu der Gruppe, die sich besser noch ein bisserl mit Sicherheit und Ausbildung befassen sollte - einzelne positive Ausnahmen natürlich ausgenommen. Und meistens (auch sehr interessant) hören auch nur die Motorbootfahrer mit den Scheinen auf, nicht die Segler

Wahrscheinlich lernen die Motorbootfahrer bei ihrem SBF-See schon viel mehr Sollte vielleicht auch mal wieder so einen Kurs besuchen

PS: Jörg ... weiter draußen wirst Du aber u.U. deutlich langsamer Hilfe bekommen und mehr auf Dich alleine gestellt sein, solltest also über ein "mehr" an Erfahrung verfügen ... insbs. z.B. was Wetter angeht
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  #21  
Alt 16.08.2006, 11:29
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Zitat:
Zitat von Emotion
Es sind eben keine Konsequenzen zu erwarten! Was die Vorsicht und den Sinn von weiterführenden Scheinen angeht kann man hier unendlich diskutieren, aber es gibt keine Gesetze die das Regeln.
Es gibt keine Gesetze, sehr wohl aber Konsequenzen und seien es nur zivilrechtliche. Lies mal die Untersuchungsberichte des BSU bei Schiffsunfällen. Da wird nämlich sehr wohl nach Befähigung für ein Fahrgebiet gefragt und nicht nur nach "Berechtigung" ... und seine "Befähigung" kann man dabei regelmäßig duch einen amtlichen (wenn auch freiwilligen) Schein sehr einfach nachweisen ... durch schlecht geführte Logbücher und "aber ich hab da mal sogar auf See ein Schiff ..." ohne weiteren Schein nur schwer.

Aber wer laut nach "keine" Führerscheine schreit, zählt meiner Erfahrung nach leider sehr oft genau zu der Gruppe, die sich besser noch ein bisserl mit Sicherheit und Ausbildung befassen sollte - einzelne positive Ausnahmen natürlich ausgenommen. Und meistens (auch sehr interessant) hören auch nur die Motorbootfahrer mit den Scheinen auf, nicht die Segler

Wahrscheinlich lernen die Motorbootfahrer bei ihrem SBF-See schon viel mehr Sollte vielleicht auch mal wieder so einen Kurs besuchen

PS: Jörg ... weiter draußen wirst Du aber u.U. deutlich langsamer Hilfe bekommen und mehr auf Dich alleine gestellt sein, solltest also über ein "mehr" an Erfahrung verfügen ... insbs. z.B. was Wetter angeht
Hallo.

ich glaube mir ein kleines Urteil erlauben zu können, nach immerhin 26 Jahren auf dem Boot, A-Schein, Sportboot Binnen, Sportboot See, BR-Schein, SKS, Pyro und SRC. Und dieses Urteil heist üben bringt Sicherheit und keine Scheine!
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  #22  
Alt 16.08.2006, 11:42
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
PS: Jörg ... weiter draußen wirst Du aber u.U. deutlich langsamer Hilfe bekommen und mehr auf Dich alleine gestellt sein, solltest also über ein "mehr" an Erfahrung verfügen ... insbs. z.B. was Wetter angeht
Richtig Jochen, aber die Erfahrung erlangt man nur durch "auch draußen sein" und nicht durch Scheine bei der VHS in Bottrup im Wintersemester
Ich bin nach wie vor der Meinung, man sollte auch mal durch ein Gewitter durch statt es im Hafen bei einem Bier abzuwettern...eine bessere halbstündige Schwerwetterübung bekommt man hier nicht auf der Ostsee
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  #23  
Alt 16.08.2006, 11:47
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Zitat:
Zitat von Emotion
Hallo.

ich glaube mir ein kleines Urteil erlauben zu können, nach immerhin 26 Jahren auf dem Boot, A-Schein, Sportboot Binnen, Sportboot See, BR-Schein, SKS, Pyro und SRC. Und dieses Urteil heist üben bringt Sicherheit und keine Scheine!
Hallo Hendrik

das kleine Urteil sei Dir zugestanden ... allerdings bin ich schockiert, wenn Du in den 26 Jahren (Du hast da wohl frühste Kindeheit mitgezählt) tatsächlich schon öfter mit dem BSU zu tun hattest, weil Du bei Unfällen beteiligt warst

Da kann ich mir zum Glück nur ein passives, mitlesendes Urteil erlauben ... bei Deiner Scheinaufzählung schließe ich mich mal nicht an ... wie hast Du schön gesagt. Erfahrung kommt doch durch fahren, nicht durch Scheine

Liebe Grüße
Jochen
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  #24  
Alt 16.08.2006, 11:55
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Moin Jörch ...

klar, undwir sind doch nah beieinander ... aber das Risiko wird schnell größer und da sollten viele ruhig ein bißchen länger in ruhigeren Gewässern bleiben und dann bewußt eine Situation eingehen oder noch besser sie irgendwann einmal "leider" erleben. Wenns rummst, werden sie nämlich (zivilrechtlich) an ihrer Befähigung gemessen.

Starkwindanlegen lernt man ja auch nicht, weil man bei 8Bft am Tag nach der Prüfung rausfährt, sondern weil man durch viel Üben bei guten Bedingungen (und hoffentlich guter Anleitung) auch immer besser bei schlechten Bedingungen zurechtkommt.

... wer fragt, wie weit er mit dem SBF-See rausdarf und das dann in Metern ausrechnet, dem würde ich empfehlen noch ein bisserl in Küstennähe weiter Erfahrungen zu sammeln, bevor er sich auf die "Überfahrt" nach Korsika macht. Unabhängig von Schein und Berechtigung ...

Grüßle
Jochen
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  #25  
Alt 16.08.2006, 12:07
leunamEJ9 leunamEJ9 ist offline
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danke für die vielen antworten.
eigentlich wollte ich nur wissen, wenn mich die wasserschutz außerhalb der 3 meilen zone anhält und ich "nur" im besitz des sbf see bin, ob ich dann strafen zahlen muss.so nach dem motto: fahen ohne fahrerlaubnis." wenn sie hier fahren wollen, brauchen sie den sks".

mfg
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