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  #1  
Alt 16.08.2006, 14:51
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Standard Segelschein in NL

Hallo mal an die Holland-Freaks,

bin wohl so langsam auf den Geschmack gekommen, ab und an mit einem kleinen Segler zu cruisen. Langsam ändern sich meine Trauminhalte: Von V8 in Richtung 30 m²....

Bovor jetzt meine Träume platzen, möchte ich nachfragen, ob ich mit meinen Scheinen ein kleines Böötchen ausleihen kann. Soll nichts großes sein. So was wie ein Polyvalke oder eine Sportina (?) 680.

Ich habe die Sportbootscheine Binnen und See.

Ein Verleiher sagte mir, dass man in NL für Segler keinen Schein braucht. Ist das richtig? Unter Motor hätte ich ja den richtigen Schein. Oder kann ich nur bis zu einer bestimmten Größe ausleihen?

Und bitte.....keine Diskussion, ob ich Erfahrung habe, und ob es Sinn macht als Anfänger selbst ein Schiff, u.s.w..... Geht einfach davon aus, dass ich als verständiger und logisch handelnder, erwachsener Mensch das schon richtig mache.....
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Micha


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  #2  
Alt 16.08.2006, 16:07
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Hallo Micha,

mit SBF-Binnen und SBF-See hast Du alles was Du juristisch brauchst.
Du brauchst dann nur noch einem Verleiher, der Dir damit auch ein Boot gibt ...

... und den Rest willst Du ja nicht lesen

Gruß
Jochen
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  #3  
Alt 16.08.2006, 16:24
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wir mieten schon seit fast 20 Jahren BMs bzw Polyvalken in Friesland und ich kann mich nicht erinnern, jemals nach einem Führerschein gefragt worden zu sein.

Mein Tip, wenn Du nicht mal ein paar Stunden in ner Segelschule verbringen willst oder mal ein paar Tage zum Üben irgendwo mitsegeln willst:
miete einen Polyfalken (fast unkenterbar und unsinkbar) , fahr mitten in der Woche (dann ist es auf den Seen ruhig) , fahr unter Motor auf einen der größeren friesischen Seen und setz da mal die Segel und dann probierst Du mal aus.
Die Falken sind gutmütige Geräte, aber unterschätz deren Gewicht (ca 500kg) nicht. Übe erst mal auf dem See Manöver (MOB, aufschießen an der Boje).
Und wenn Du die Reaktion des Bootes abschätzen kannst, kannst Du ja auf mal nen Aufschießer unter segeln am Steg probieren. Aber immer dran denken: unter Segeln gibts keinen Rückwärtsgang zum Aufstoppen

PS daher weht der Wind http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=#493642
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Gruß Thomas
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  #4  
Alt 16.08.2006, 16:29
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Präzisierung der Frage:

Meine Scheine sind ja nur für "mit Motor". Es gibt die ja wohl auch in einer Segelausführung. Die habe ich nicht.

Wenn ich also mal was größeres als einen Falken haben will, dann brauche ich auch keinen Schein???

Die ersten Schritte des Segelns habe ich am WE gelernt (War einfacher als ich dachte....). Ich würd's gern intensivieren.
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  #5  
Alt 16.08.2006, 16:32
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Zitat:
Zitat von ToDi
PS daher weht der Wind
Jo!!!!!

Wo mietet ihr an? Meine Bekannte leihen bei Twirre Watersport in Langweer aus.
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  #6  
Alt 16.08.2006, 17:01
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Zitat:
Zitat von Flybridge

Wo mietet ihr an? Meine Bekannte leihen bei Twirre Watersport in Langweer aus.
wir waren auch mal zwei Jahre in dem Bungalowpark vorn Langweer http://www.villaparklangweer.nl/ ,ob wir da bei Twirre gemietet haben, weiß ich nicht mehr

Meistens sind wir allerdings in Grouw http://www.yn-e-lijte.nl/ , das ist , wie wir finden, das schönere und abwechslungsreichere Revier.
Mieten tuen wir hier http://www.wsbanja.nl/index.php

Die niederländischen Vercharterer verlangen mW auch für größere Segelyachten keinen Schein.
Das würde ich mir aber an Deiner Stelle überlegen und erst ein paar mal mit nem Valken rumsegeln. Der Valke ist schon fast ne kleine Segelyacht (aber das hast Du ja selbst schon mitgekriegt) und übt ganz schön.
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  #7  
Alt 16.08.2006, 17:08
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
mit SBF-Binnen und SBF-See hast Du alles was Du juristisch brauchst.
Du brauchst dann nur noch einem Verleiher, der Dir damit auch ein Boot gibt ...
Da schreibt man kurz und direkt und dann bekommt man nicht geglaubt

Nein, Du brauchst juristisch keinen weiteren Schein als Deine Scheine unter Motor (den SBF-See gibt es nur unter Motor) ... es könnte aber sein, dass Dich ein Vermieter berechtigterweise nach Segelkenntnissen fragt, weil er "Angst um sein Boot" hat Da solltest Du ihm schon vermitteln können, dass da nix passiert ...

... aber jetzt geht's dann doch wieder ganz schnell zu den Sachen, die Du angeblich ja nicht hören wolltest.

FORMAL reichen Deine Scheine aus ...
... wenn Du Dir aber jetzt schon selbst Gedanken machst ... ... ...

EDIT: Ach sowas Kleines leihen (Danke Todi) ... da reicht, Deine Selbsteinschätzung in Kombination mit Deinen gesammelten Erfahrungen zum Leihen sicher aus ...
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  #8  
Alt 16.08.2006, 17:15
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Zitat:
Zitat von Sonnensegler
mit SBF-Binnen und SBF-See hast Du alles was Du juristisch brauchst.
Du brauchst dann nur noch einem Verleiher, der Dir damit auch ein Boot gibt ...
Da schreibt man mal kurz und direkt und dann bekommt man nicht geglaubt

Nein, Du brauchst juristisch keinen weiteren Schein als Deine Scheine unter Motor (den SBF-See gibt es nur unter Motor) ...

FORMAL reichen Deine Scheine aus ...
... wenn Du Dir aber jetzt schon selbst Gedanken machst ... ... ...
es ist wirklich schwer zu glauben, dass die Bootsvermieter Boote ohne Schein rausgeben, vor allem wenn man als Deutscher gewohnt ist, für alles und jedes einen Schein zeigen zu müssen.
Bei den Valken kann ich definitiv sagen, dass den Verleiher Anja (s.o.) selbst die wüstesten Ab- und Anlegemanöver nicht dazu gebracht haben, nach einem Schein zu fragen.

Bei Segelyachten weiß ich nicht, ob die nicht vorsichtig doch mal danach fragen. Wenn wir eine Yacht gechartert haben, dann da, wo wir bekannt waren und wo man wußte, dass wir alle nen Schein haben
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  #9  
Alt 16.08.2006, 17:18
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
EDIT: Ach sowas Kleines leihen (Danke Todi) ... da reicht, Deine Selbsteinschätzung in Kombination mit Deinen gesammelten Erfahrungen zum Leihen sicher aus ...
das rumst aber trotzdem ganz gut, wenn man sich beim Aufschießer am Steg verschätzt

Wie gesagt, ab und anlegen unter Segeln würd ich erst mal lassen und lieber unter Motor machen, bis die Übung da ist.
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  #10  
Alt 16.08.2006, 17:39
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100% Zustimmung ...

... aber wenn jemand Erfahrungen mit ner "Jolle" beim Segeln machen will, find ich das legitim und auch bei einem missratenem Aufschießer (das passiert sicher auch mal nem "erfahreneren" Segler) kann man ggf. abstoßen ... und selbst wenn es rummst ... ... ... ... ...

Das ist alles "verhältnismäßig"

Anders als sich 34 Fuss zu leihen und zu sagen: "Das klappt schon"
Aber wir kommen vom Thema ab ...

Micha, ... wie spontan und abkömmlich bist Du denn gerade (Angebot nachdenk )
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  #11  
Alt 16.08.2006, 20:12
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hier noch ein paar Bilder von Grouw / Prinzenhof und dem Segeln mit Polyvalken
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  #12  
Alt 16.08.2006, 21:37
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In NL brauchst Du grundsätzlich überhaupt keinen Schein, weder für Segel- noch für Motorboote. Es sei denn, diese seien länger als 15m oder schneller als 20km/h. Und das gilt für Deutsche wie für Japaner, Koreaner, Chinesen, Schweden, Italiener usw. usw. ...
Groetjes

Matthias.
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  #13  
Alt 17.08.2006, 08:23
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Moin und Danke für die Infos,

wir haben nicht vor, dieses WE sofort wieder segeln zu gehen, schließlich steht hier irgendwo noch ein ausgewachsenes Motorboot rum, aber.....es könnte sein, dass wir uns mal kurzfristig entschließen, einen Valken auszuleihen. Ob das dieses Jahr noch was wird, wissen wir nicht.

Wir denken halt im Moment sehr viel in alle Richtungen, da schon diese kurzen Segeleindrücke ziemlich toll waren. Dazu kommen noch meine Träume beim Einschlafen......
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Micha


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  #14  
Alt 24.08.2006, 19:15
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Hi Micha!

Nettes Foto Micha

Habe mich dazu entschlossen diesen Sommer nach dem SBF Binnen und See, auch noch den SBF Binnen unter Segel zu machen. Theoretisch brauchst zb. in ganz Deutschland ausser in Berlin keinen Schein wenn Du ein eigenes Boot hast. Manche Bootsverleih Gesellschaften verlangen allerdings den SBF Binnen unter Segel. Die Holländer sind wie immer ein wenig unkomplizierter als die Deutschen. Da braucht man fast eh nie einen Schein.
Allerdings wäre zu empfehlen den Segelschein nachzumachen, damit Du von einer Patenthalse verschont bleibst. Wir waren jetzt vor 3 Wochen in der Dominikanischen Republik segeln. Was wir da alles gesehen haben ist kaum zu glauben. Da darf nämlich jeder fahren auch ohne Schein oder Erfahrung. Resultat: es sind viele Segler gekentert.

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Gruß, Michel

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  #15  
Alt 25.08.2006, 08:20
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Zitat:
Zitat von fan77
Hi Micha!

Nettes Foto Micha
Hi auch,

ja, ich habe da so ein Problem auf dem Wasser: Versuche die ganze Zeit immer ein Ohr am Motorgeräusch zu haben, um mitzubekommen, wenn 'was nicht i.O. ist. Alte Motorbootkrankheit....... Deshalb habe ich mich die ersten Stunden auf dem Segler nicht wohl gefühlt . Man hat eben nichts mehr gehört......

Schaffen wir es dieses Jahr nach NL, oder wenigstens auf den Rhein?
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  #16  
Alt 25.08.2006, 09:12
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Zitat:
Zitat von Flybridge

ja, ich habe da so ein Problem auf dem Wasser: Versuche die ganze Zeit immer ein Ohr am Motorgeräusch zu haben, um mitzubekommen, wenn 'was nicht i.O. ist. Alte Motorbootkrankheit.......
Auf dem Segler ist es ganz einfach: Wenn der Motor Krach macht, ist er ok, wenn er keinen Krach macht, ist er kaputt, Tank leer oder Du segelst

Wer sagt da, dass Segeln schwierig ist
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Gruß Thomas
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  #17  
Alt 25.08.2006, 18:54
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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ob es dieses Jahr noch klappt, kann ich Dir leider nicht sagen da ich gerade auf der Suche nach einem neuen Boot bin. Auf jeden Fall im nächsten Jahr, sollte es klappen.

Wir bleiben im Kontakt ;)
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #18  
Alt 09.03.2011, 11:43
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
In NL brauchst Du grundsätzlich überhaupt keinen Schein, weder für Segel- noch für Motorboote. Es sei denn, diese seien länger als 15m oder schneller als 20km/h. Und das gilt für Deutsche wie für Japaner, Koreaner, Chinesen, Schweden, Italiener usw. usw. ...
Groetjes

Matthias.
Das ist grundsätzlich FALSCH. In NL werden für Charterschiffe bis 15 Meter keine Scheine benötigt. Aber, wer ein Schiff unter Deutscher Flagge fährt braucht einen Binnenschein. Es gelten immer die Bestimmungen des Heimatlandes, Das ist auch der
Polizei in Holland bekannt. Bei einem Schaden unter D Flagge wird keine Versicherung Zahlen. Wie vor 3 Jahren nachts auf dem Prinzess Margret Kanal bei einem Unfall mit 2 Toten
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  #19  
Alt 09.03.2011, 12:44
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Das ist grundsätzlich FALSCH. In NL werden für Charterschiffe bis 15 Meter keine Scheine benötigt. Aber, wer ein Schiff unter Deutscher Flagge fährt braucht einen Binnenschein. Es gelten immer die Bestimmungen des Heimatlandes, Das ist auch der
Polizei in Holland bekannt. Bei einem Schaden unter D Flagge wird keine Versicherung Zahlen. Wie vor 3 Jahren nachts auf dem Prinzess Margret Kanal bei einem Unfall mit 2 Toten

Mal abgesehen davon, dass es hier um chartern eines Valken in Friesland (NL) ging (NL-Flagge ist dabei wohl klar, oder?), hast du mal gesehen, dass der letzte Eintrag in 2006 war ??
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  #20  
Alt 09.03.2011, 16:48
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
(...) Aber, wer ein Schiff unter Deutscher Flagge fährt braucht einen Binnenschein. Es gelten immer die Bestimmungen des Heimatlandes, Das ist auch der
Polizei in Holland bekannt.
Das ist der Polizei weder in Holland noch sonstwo in den Niederlanden bekannt und wird auch nach mehreren Jahren und durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Grüße

Matthias.
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  #21  
Alt 09.03.2011, 19:13
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Das ist grundsätzlich FALSCH. In NL werden für Charterschiffe bis 15 Meter keine Scheine benötigt. Aber, wer ein Schiff unter Deutscher Flagge fährt braucht einen Binnenschein. Es gelten immer die Bestimmungen des Heimatlandes, Das ist auch der
Polizei in Holland bekannt. Bei einem Schaden unter D Flagge wird keine Versicherung Zahlen. Wie vor 3 Jahren nachts auf dem Prinzess Margret Kanal bei einem Unfall mit 2 Toten

sorry hab selten so einen unsinn gelesen.

es gelten die führerscheinregelungen von hier.

bevor du jetzt was schreibst such bitte die gesetzestexte raus, bevor du menschen verunsicherst.
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  #22  
Alt 09.03.2011, 19:28
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Das ist grundsätzlich FALSCH. In NL werden für Charterschiffe bis 15 Meter keine Scheine benötigt. Aber, wer ein Schiff unter Deutscher Flagge fährt braucht einen Binnenschein. Es gelten immer die Bestimmungen des Heimatlandes, Das ist auch der
Polizei in Holland bekannt. Bei einem Schaden unter D Flagge wird keine Versicherung Zahlen. Wie vor 3 Jahren nachts auf dem Prinzess Margret Kanal bei einem Unfall mit 2 Toten
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die Niederländer in Deutschland ohne Führerschein fahren dürften. Das kann ich mir nicht so wirklich vorstellen. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen und die zählen jeweils. Wo kommen wir denn da hin wenn hier die Gesetze anderer Länder gelten würden.
Im Bezug auf die Versicherung kann ich nur sagen, dass da eindeutig steht, "Für das entsprechende Gewässer den benötigten Befähigungsnachweis" (sinngemäß). Das heißt, auch wenn ich mit meinem unter deutscher Flagge fahrenden Boot in den Niederlanden unterwegs bin, benötige ich keinen Führerschein.
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Gruß
MIMO
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  #23  
Alt 09.03.2011, 19:30
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
sorry hab selten so einen unsinn gelesen.

es gelten die führerscheinregelungen von hier.

bevor du jetzt was schreibst such bitte die gesetzestexte raus, bevor du menschen verunsicherst.
Nur, dass hier keine Missverständnisse aufkommen...

mit hier meinst du doch sicherlich die Niederlande, oder
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  #24  
Alt 09.03.2011, 19:31
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die Niederländer in Deutschland ohne Führerschein fahren dürften. Das kann ich mir nicht so wirklich vorstellen. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen und die zählen jeweils. Wo kommen wir denn da hin wenn hier die Gesetze anderer Länder gelten würden.
Im Bezug auf die Versicherung kann ich nur sagen, dass da eindeutig steht, "Für das entsprechende Gewässer den benötigten Befähigungsnachweis" (sinngemäß). Das heißt, auch wenn ich mit meinem unter deutscher Flagge fahrenden Boot in den Niederlanden unterwegs bin, benötige ich keinen Führerschein.

du wirst lachen.

niederländer dürfen in deutschland boote fahren die in den niederlanden führerscheinfrei sind.

durch eu regelungen werden die führerscheinregelungen anderer länder anerkannt.
dieses ist aber max begrenzt auf 1jahr bei daueraufhalt.
gleiches gült auch für engländer.
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  #25  
Alt 09.03.2011, 19:32
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Nur, dass hier keine Missverständnisse aufkommen...

mit hier meinst du doch sicherlich die Niederlande, oder
ja sorry hier niederlande
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