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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.08.2006, 13:44
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
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Moin zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe in einer rechtlichen Angelegenheit. (gerne auch per PM wenn`s nicht öffentlich sein soll):

Ich habe meinem Sohn im April ein Mountainbike der Marke KTM für 6xx,xx Euro bei einem Fachhändler mit eigener Werkstatt gekauft.
Im Preis enthalten war die erste (300km) Inspektion.
Nach etwa drei Monaten ging der erste Gang nicht mehr rein und nun waren die 300 km voll und ich habe bei Abgabe auf diesen Mangel hingewiesen.
Am Mittwoch hat mein Sohn das Fahhrad abgeholt und ist die 15 km nach Hause geradelt - alles OK, Schaltung ging wieder.

Am Freitag haben wir eine Tour gemacht, ich bin hinter Sascha hergefahren, Er schaltet in den ersten Gang - und liegt im Graben.

Die Schaltung war in die Speichen geschnappt und wurde komplett vom Rahmen abgerissen und einmal um die Achse gewickelt. Sascha hat sich sein Knie aufgeschlagen und die Hose zerfetzt.

Am Fahrrad ist die komplette Schaltung im Eimer, die Kette verbogen, der Rahmen beschädigt.

Am Montag werde ich in der mir eigenen charmanten Weise ein Fass aufmachen - aber nun die Frage: Was kann ich eigentlich verlangen ? Neues Fahrrad? Wandlung? Reparatur? Entschädigung?

Bitte gebt mir ein paar Tipps

Danke
Heinz
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  #2  
Alt 20.08.2006, 14:42
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Moin Heinz,

solche und ähnliche Fragen gab es hier schon viele. Eigentlich ist die Sachlage im B-to-C-Bereich recht eindeutig, aber Du wirst hier nur Meinungen und Erfahrungen erhalten. Kein Anwalt wird eine rechtsverbindliche und verwendbare Aussage im Forum treffen.

Du hast von gesetzeswegen 2 Jahre Gewährleistung auf Teile und Funktionen. Verschleißteile können hiervon ausgenommen werden, müssen jedoch im Kaufvertrag eindeutig benannt werden. Ein einfacher Verweis auf AGB´s ist hierfür aber nicht ausreichend. Dieser Teil ist meistens in den Garantiebedingungen geregelt (nicht Gewährleistung!).

Folgeschäden müssen grundsätzlich eingeklagt werden. Bei einem solchen Verfahren wird beurteilt, ob der Verwender die notwendige Sorgfaltspflicht zum Erhalt seines Eigentums walten ließ. Dieser Punkt läuft erfahrungsgemäß ins Nirwana, so dass man nur auf den Ersatz des Produktes hängen bleibt.

Eine Wandlung (Ersatz) oder Reparatur liegt im Ermessen des Verkäufers.

Tip:
Wahre die gesetzlichen Fristen zur Nachbesserung (unverzüglich schriftlich, Ersatz oder Reparatur innerhalb von 14 Tagen). Wenn diese vom Verkäufer nicht eingehalten wird, sofort zum Anwalt. Du hast hoffentlich eine Rechtsschutz, Firmenanwalt oder zumindest einen Verbraucherschutzverein in Deiner Nähe ...

Gruß
Ray

edit galt nur Rechtsschreibfehlern...
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  #3  
Alt 20.08.2006, 14:51
Benutzerbild von Tequila
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Danke für die schnelle Antwort am heiligen Sonntag

Zitat:
Zitat von Ray
Eine Wandlung (Ersatz) oder Reparatur liegt im Ermessen des Verkäufers.
Ersatz oder Reparatur - beides wäre mir recht, Hauptsache der Kurze kann bald wieder fahren

Zitat:
Zitat von Ray
Ware die gesetzlichen Fristen zur Nachbesserung
sofort morgen früh um 9:30


Zitat:
Zitat von Ray
Du hast hoffentlich eine Rechtsschutz,
Ja - und einen guten Anwalt auch (seltsamerweise wird der in letzter Zeit mehr für meinen Sohn aktiv, als für mich )

Grüße
Heinz
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  #4  
Alt 20.08.2006, 16:56
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Wenn du das Kaufvertragrecht anwendest, kannst Du maximal
eine Wandlung mit Nutzungsanrechnung erreichen.

Da du aber eine (kostenlose) Inspektion mit Fehlerhinweis der Schaltung
in Auftrag gegeben hast, kommt hier meiner Meinung nach das Werkvertragrecht zur Anwendung, und da gibt es durchaus
Schadenersatz usw.
Frage ist: schriftlicher Auftrag oder Zeugen?
Der Anwalt deines Vertrauens sollte es genau wissen.
Wenn aber gesundheitlicher Schaden entstanden ist, hört der Spaß auf.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 20.08.2006, 20:08
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Zitat:
Zitat von alaska
... Inspektion mit Fehlerhinweis der Schaltung
in Auftrag gegeben hast, kommt hier meiner Meinung nach das Werkvertragrecht zur Anwendung,....
Ja so dachte ich auch - hatte schon mal die Paragraphen 630 - 650 BGB durchgelesen - nur als Argumentationshilfe


Zitat:
Zitat von alaska
Frage ist: schriftlicher Auftrag oder Zeugen?
Zeugen - ja.

Zitat:
Zitat von alaska
Wenn aber gesundheitlicher Schaden entstanden ist, hört der Spaß auf.
Naja, Knie ist aufgescheuert, aber Sascha verletzt sich eh` jede Woche wenn Er im Wald unterwegs ist. Ist alles nicht so tragisch, aber ich bin halt eben stocksauer.

Ich berichte Morgen wie die Reaktionen waren.

Danke erstmal für die Tipps
Heinz
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  #6  
Alt 21.08.2006, 16:10
GastMast1234
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Hallo Heinz ,

ich kann Dir natürlich in rechtlichen Fragen nicht helfen ,
aber als alter Radsportler frag ich mal :

Was für ein KTM-Modell hast Du da Deinem Sohn gekauft ?


Ein Defekt , wie Du ihn beschreibst kann eigentlich nur
bei gröblichster "Fehlanwendung" also bei grober
Gewalt oder bei "Montagefehlern" passieren.

KTM verwendet soviel ich weiß auch nur Teile von Shimano
im Schaltungsbereich , deren Funktion auch im "Einsteigersegment"
eigentlich absolut sicher ist .


Jürgen
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  #7  
Alt 21.08.2006, 16:27
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Hallo Jürgen,
es geht um dieses Fahrrad
http://www.ktm-bikes.at/2007/at/deta...stone&kat=Dirt

Umwerfer der hinteren Schaltung wurde bei der Inspektion neu justiert, weil der 1. Gang nicht zu schalten war. Offenbar hat der Mechaniker etwas zu viel justiert. Der Umwerfer hat sich während der Fahrt in die Speichen gedrückt und dabei wurde das komplette Bauteil am Rahmen abgerissen.

War heute dort und habe ordentlich mit dem Säbel gerasselt. Jetzt warte ich auf eine Rückmeldung.

hier noch ein Foto
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  #8  
Alt 21.08.2006, 16:38
GastMast1234
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Ja sind alles Shimano-Parts in der Schaltung dieses Rades .
(Aber eben in der "Einsteigerqualität" .Diese ist aber
immer noch viel besser als bei "Baumarkträdern")
Das kann eigentlich nur ein recht "grober" Montagefehler
sein sonst müßte Dein Sohn ( wie alt ist denn eigentlich
der Bub ? ) mit der Kraft eines Tarzans sich

a : total verschaltet haben und
b : gleichzeitig mit absoluter Power reingetreten haben.

Der Rahmen ist jedenfalls defnitiv auch hin (letztes Bild)
und es handelt sich wohl somit um einen Totalschaden.

Ja nicht auf "Ausbeulen" oder ähnliches einlassen !!


Jürgen
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  #9  
Alt 21.08.2006, 16:47
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Wie geht denn sowas !!!
Hat dein Junge wenigstens nen Helm getragen?

Viel Erfolg und hoffen wir nicht daß es zum Rechtsstreit vor nem Kadi kommt. Dann hat dein Sohn den Führerschein und sein erstes Auto bevor du dein Geld oder ein neues Fahrrad hat.
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  #10  
Alt 21.08.2006, 17:07
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Bevor da Mißverständnisse aufkommen - der Rahmen war schon vorher so - das ist gewollt ! Allerdings hat die Schaltung eine tiefe Schramme in das Rahmenheck gezogen. Das müßte aber mit ein Wenig Lack wieder zu beheben sein.
Zitat:
... Dein Sohn ( wie alt ist denn eigentlich
der Bub ? ) mit der Kraft eines Tarzans sich

a : total verschaltet haben und
b : gleichzeitig mit absoluter Power reingetreten haben.
Sascha ist 14, etwa 172 groß und geschätzte 55 Kilo schwer.
Er ist relativ flott auf einen Waldweg eingeschert, der dann steil hochgeht, hat runter geschaltet und lag gleich auf der Nase

Natürlich tritt der Bengel wie Tarzen in die Pedale, aber dafür hab` ich ihm ein Markenfahrrad gekauft. Für 600 Euro gibt`s natürlich nur Einsteigerware, aber das waren mal 1200 Mark und dafür sollte ein Fahrrad länger halten als 3 oder 400 km.

Grüße
Heinz
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  #11  
Alt 21.08.2006, 17:35
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ich hatte mir damal für 900 !!! DM ein Fahrrad gekauft, das fand ich echt ne ganze Menge Schotter für son bisschen Fahrrad !!!
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  #12  
Alt 21.08.2006, 18:37
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Hallo zusammen!

Zitat:
Zitat von Masti
Ja sind alles Shimano-Parts in der Schaltung dieses Rades .
(Aber eben in der "Einsteigerqualität" )
Jau, Deore geht voll in Ordnung.
Zitat:
Zitat von Masti
Das kann eigentlich nur ein recht "grober" Montagefehler
sein sonst müßte Dein Sohn ( wie alt ist denn eigentlich
der Bub ? ) mit der Kraft eines Tarzans sich
a : total verschaltet haben und
b : gleichzeitig mit absoluter Power reingetreten haben.
Montagefehler ja, die letzten beiden nicht zwangsläufig. Das Schaltwerk hat zwei Anschlagschrauben, die für den oberen Anschlag (großes Ritzel) war wohl zu weit rausgedreht worden. Das kommt auch gut mit Heinz erster Aussage "Ließ sich nicht gut in den ersten Gang schalten" hin. Wenn man dann den Daumenhebel beim Schalten etwas über den Druckpunkt hinaus betätigt geht die Kette in die Speichen. GENAU das probiert man normalerweise bei der Probefahrt nach einer inspektion oder noch auf dem Ständer aus.

Zitat:
Zitat von Masti
Der Rahmen ist jedenfalls defnitiv auch hin (letztes Bild)
und es handelt sich wohl somit um einen Totalschaden.

Ja nicht auf "Ausbeulen" oder ähnliches einlassen !!
Nö. Der Rahmen hat schickomate Newschool S-Bend Kettenstreben, das soll so. wenn ich mir die Bilder ankucke ist nur das Schaltauge ausgerissen, das gibts bei KTM als Ersatzteil. Für den Lackkratzer gibts Tupflack. Die Kette würde ich tauschen lassen, die hat mit Sicherheit durch das Verdrehen ein steifes Glied

Ich würde in jedem Fall wegen des Sturzes "Naturalersatz" und nicht nur die Beseitigung der Mängel fordern. Vielleicht gibts ja einen schönen Helm, den man haben will, oder sonstwas.

Viele Grüße von Jan,

(der in Oberstufenzeit und zum Studienbeginn ganz lange Fahrräder montiert und verkauft hat. )
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  #13  
Alt 21.08.2006, 18:47
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Mit dem Schaden am Rahmen glaubte ich eigentlich diese
Verformung des Hinterbaus zu sehen :

Geändert von GastMast1234 (29.06.2019 um 16:54 Uhr)
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  #14  
Alt 21.08.2006, 18:49
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Hallo Masti,

Ich seh nüx?
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  #15  
Alt 21.08.2006, 18:50
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Sorry jetzt müßte es da sein
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  #16  
Alt 21.08.2006, 18:59
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Ich denke schon , das ist eine heftige Verformung des Hinterbaus
des KTM und somit würde ich mich mit diesem Rahmen
nicht mehr ganz sicher fühlen .


Was denkst Du Splintbolzen ?
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  #17  
Alt 21.08.2006, 18:59
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Hi Masti,

das meinte ich mit "ich glaube dass es so gewollt ist". Ich hab grad mal nach einer Draufsicht gegoogelt aber nichts gefunden.
Das macht man um um den Hinterbau für Extrabreite Reifen gängig zu machen, aber nicht die Ferse beim pedalieren zu behindern.

Auf jeden Fall würde es bei einem Vierkantrohr einer ganz schönen Gewalt bedürfen um es kalt so einzudrücken.
Edit: Und so eine Kraft wird nicht von einer abgerissenen Schaltung erzeugt.

Grüße, Jan
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  #18  
Alt 21.08.2006, 19:04
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Ich geh mal eben ein paar Hinterbaue fotografieren ,
sowas ätte ich noch nie gesehen , daß eine "Eindellung"
über oder vor der Achse erfolgt ...

Bis gleich ...


Jürgen
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  #19  
Alt 21.08.2006, 19:12
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Zitat:
Zitat von Masti
Ich geh mal eben ein paar Hinterbaue fotografieren ,
sowas ätte ich noch nie gesehen , daß eine "Eindellung"
über oder vor der Achse erfolgt ...

Bis gleich ...


Jürgen
Brauchst keine fotografieren.
Ist völlig normal.
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Gruß vom Rheinland
Markus
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  #20  
Alt 21.08.2006, 19:15
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Doch was bei Titus gefunden:




Bild ist von: Titus Titan Bicycles

Das Rocky Flow meiner Freundin hat das auch, wenn ich mich richtig entsinne. Aber da Sie gerade mit dem Kellerschlüssel unterwegs ist, kann ichs nicht fotografieren.

Grüße, Jan
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  #21  
Alt 21.08.2006, 19:27
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Na o.k. jetzt stelle ich aber trotzdem noch mal
die Hinterbaue meiner Maschinen ein :

Geändert von GastMast1234 (29.06.2019 um 16:54 Uhr)
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  #22  
Alt 21.08.2006, 19:30
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und die Mounties ...

Geändert von GastMast1234 (29.06.2019 um 16:53 Uhr)
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  #23  
Alt 21.08.2006, 19:35
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HABEN WILL!!!!!!!!!



Das würde sich gut neben meinem S-Works M2 machen...
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  #24  
Alt 21.08.2006, 19:43
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Und da ich grad nicht in den Keller komme, zumindest mal mein Straßenbock (dessen Stellplatz im Gästezimmer ich erfolgreich verteidigen konnte )
Turbo mit Ksyrium SL, komplett DA, Chris King und Syncros.
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  #25  
Alt 21.08.2006, 19:51
GastMast1234
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o.k. ich zeige Dir meine "Folterwerkzeuge"
dann auch gern noch mal in der Totalen :

Geändert von GastMast1234 (29.06.2019 um 16:53 Uhr)
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