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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SBF Binnen/See
Hallo Boot-Gemeinde,
nach meinem letzten Urlaub an der Schlei sehe ich es jetz als nötig an ;-) einen SBF zu machen, um im nächsten Urlaub auch mal ein stärkeres Boot mieten zu können. Dabei habe ich an eine Binnen/See-Kombi gedacht, da für die Schlei SBF-See vorgeschrieben ist. Leider habe ich eine kleine Seh-Farb-Schwäche, die aber nicht verhindert hat, daß ich einen PKW-Führerschein machen konnte. Weiß jemand, wie sich dies auf den SBF auswirken könnte. Gruß Stefan aus Rhein/Main |
#2
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Hallo Stefan,
der Augentest ist minimal. Meiner hat keine 10 Sekunden gedauert, und ich hätte ihn mit verbundenen Augen geschafft. Und falls es ein Doc zu genau nimmt, kannst du dich an einen seiner Kollegen wenden
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#3
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Hallo Stefan,
willkommen im Forum , zu Deiner Frage, es ist ärztliche Prüfung vorgeschrieben, dazu gehört auch ein Sehtest mit Farberkennung und Farbunterscheidung, ich würde mal vermuten, wenn Dein Problem beim Autoführerschein nicht hinderlich war, sollte es auch beim SBF keine Probleme geben. Gruß Uwe |
#4
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Ich habe meinen SBF bei der VHS gemacht.
Die haben einen Doc bestellt, der den Sehtest auf dem Flur gemacht hat. Mich hat er nur gefragt, ob ich Probleme mit den Augen habe Er hat 30 Lehrgangsteilnehmer in 30 Minuten durchgeschleußt, incl. Bescheinigungsausstellung. Guter Stundenlohn
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#5
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Sehtest oder nicht...
Mann, wenn ich das hier so lese kommt mir die Galle hoch...
Ichglaubs einfach nicht. Wann kapiert ihr endlich mal, daß es um EURE Sicherheit geht, wenn ihr grün und rot bei Nacht unterscheiden können sollt. Da hilft es nichts, wenn man den Sehtest gratis bei der VHS im Vorbeihuschen vom Doc geschenkt bekommt. Aber Geiz ist ja geil hier in D...... Kopfschüttel Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF) |
#6
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Re: Sehtest oder nicht...
Zitat:
nu reg dich mal nicht so auf davon bekommt man nen kabelbrand im herzschrittmacher Zitat:
Zitat:
vertrau mir le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#7
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Re: Sehtest oder nicht...
Zitat:
wollte nicht, dass dir übel wird. Bin blos ein Bürokratiefeind, und gehe davon aus das der gesunde Menschenverstand einsetzt wenn es nicht mehr geht. Habe übrigens den SBF seit 5 Jahren, und habe mehrere tausend Kilometer Erfahrungen gesammelt. Aber an welcher Seite das grüne oder rote Licht sitzt, wüsste ich jetzt spontan gar nicht....
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#8
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Re: SBF Binnen/See
Zitat:
und herzlich willkommen im forum. weiteres zum Binnen-/See-Kombi wird derzeit auch hier im forum diskutiert. eine leichte rot-grün sehschwäche hat ein grosser teil der männlichen bevölkerung. wenn der zettel von §beliebiger.doc die tauglichkeit bescheinigt ist alles im grauen bereich. ansonsten doc wexeln le loup
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#9
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sehtest
kommt immer auf den arzt an. ich denke der erste beitrag ist da angebracht.... wenn der eine arzt nicht, dann der andere
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das schönste der welt ist das bootsfahren.......... wenn es schwimmt! |
#10
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Re: Sehtest oder nicht...
Zitat:
Sooo schlecht ist mir gar nicht geworden. Gegen Bürokratie habe ich genauso einen Aber. Habe täglich damit zu kämpfen und es wird immer mehr. Aber das mit dem gesunden Menschenverstand halte ich für wichtig. Allerdings setzt der bei einigen aus, wenn sie hören, dass diese mit rot/grün-blind den Schein trotzdem bekommen, weil sie nen doc kennen, der das für nen Beitrag in die Kaffeekasse macht. Man sollte sich schon selbst eingestehen, ob man noch gut sieht oder nicht. Da brauch ich auch kein Arzt für. Das habe ich z.B. an den Prüfungsanforderungen für den SBF Binnen Segel/Motor in unserem Kurs gesehen. Da hatten wir ein Pärchen bei uns im Kurs die wussten beim segeln nie wo der Wind herkam (trotz Verklicker im Masttop) und haben eine Patenthalse nach der anderen hingelegt, die Ausweichpflicht verletzt usw. Die bekamen den Schein trotzdem. Da denke ich mir, der Schein ist nur Pflicht und der Rest (Selbstverantwortung) die Kür. Gruß René
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#11
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Moin Skippers,
also erst mal danke für den reichlichen Zuspruch und die guten Hinweise. Eigentlich habe ich eben so wenig vor, mir einen Doktortitel zu kaufen, wie eine ärztliche Bescheinigung. Ich kann sehr wohl normales Rot von Grün unterscheiden und bin recht deshalb zuversichtlich. Ich denke, wenn ich dann mal die richtige Bootsschule gefunden habe ( http://www.boote-forum.de/viewtopic....535&highlight= ), werd ich mich vor der Anmeldung dort nochmal beraten lassen. Stefan aus Rhein/Main |
#12
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Der Sehtest beim SBF ist nicht so streng wie der beim Autoführerschein, kann dir dein Hausarzt ausfüllen den Bogen. Irgendwie war da ne Frage drin, ob der Untersuchte Gegenstände in 3m entfernung wahrnehmen kann.
Diesen Anforderungen genügt sogar jemand der als sehbehindert gilt. Mach dir keinen Kopf. Da hätte ich eher Angst die Fragebögen wegen Farbblindheit nicht zu bestehen. Jörg |
#13
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Zitat:
Also hier mal grob, was in dem Formular für das ärztliche Zeugnis vom Arzt ausgefüllt werden muß (in diesem Fall für SBF See). Die Anforderungen sind schon recht exakt definiert und nichts mit Gegenständen in 3 Metern Entfernung oder so ähnlich. Was der jeweilige Arzt letzten Endes daraus macht, dass ist sicherlich wieder eine andere Geschichte. Code:
ÄRZTLICHES ZEUGNIS FÜR SPORTBOOTFÜHRERSCHEINBEWERBER Der/die durch Reisepass oder Personalausweis ausgewiesene Vorname: ___________________________ Name: ____________________________________________ geboren am: _________________________ in: ______________________________________________ wurde heute auf die Tauglichkeit zur Führung eines Sportbootes auf den See-/Binnenschifffahrtsstraßen untersucht. I. SEHVERMÖGEN 1. Sehschärfe Die Sehschärfe muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 auf dem einen und 0,5 auf dem anderen Auge betragen. Dabei muss auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen. Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Die Untersuchung der Sehschärfe muss nach DIN 58220 und ein- und beidäugig erfolgen. Ist die beidäugige Sehschärfe besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die des Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden. Die Sehschärfe ist ohne Sehhilfe o ausreichend o nicht ausreichend. Die Sehschärfe ist mit Sehhilfe o ausreichend o nicht ausreichend. Die Sehschärfe beträgt o ohne Sehhilfe oder o mit Sehhilfe auf dem einen Auge noch genau 0,7 und auf dem anderen genau 0,5. (Ist ein Wert oder sind beide Werte gleich oder höher, ist die Sehschärfe ausreichend.) Ausnahmen Erreicht die Sehschärfe vorstehende Werte nicht, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen, die von einem Arzt für Augenheilkunde bescheinigt werden müssen: Die Sehschärfe eines Auges muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens 1,0 betragen. Die camprimetrische Untersuchung des Auges mit der besseren Sehschärfe muss freie Gesichtsfeldaußengrenzen und darf keine pathologischen Skotome ergeben und das Auge mit der besseren Sehschärfe darf keine fortschreitende Augenerkrankung haben. Die Mindestanforderungen zu den Ausnahmen sind o erfüllt. Eine Sehhilfe ist o erforderlich o nicht erforderlich. Die Mindestanforderungen zu den Ausnahmen sind o nicht erfüllt, weil _____________________________________________________________________________________________________ 2. Farbunterscheidungsvermögen Das Farbunterscheidungsvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn der Bewerber den Farnsworth Panel D 15 Test oder einen anerkannten Farbtafeltest besteht. In Zweifelsfällen muss die Prüfung mit dem Anomaloskop oder ein anderer anerkannter gleichwertiger Test durchgeführt werden, wobei der Anomal-Quotient bei normaler Trichomasie zwischen 0,7 und 1,4 liegen muss. Anerkannte Farbtafeltests sind: a) Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14, b) Stilling/Velhagen, c) Boström, d) HRR (Ergebnis mindestens „leicht“), e) TMC (Ergebnis mindestens „second degree“), f) Holmer-Wright B (Ergebnis höchstens 8 Fehler bei „small“). Das Farbunterscheidungsvermögen ist o ausreichend o nicht ausreichend, der Anomalquotient beträgt ____,____. (Angabe nur, wenn Zweifel am Farbunterscheidungsvermögen bestehen.) II. HÖRVERMÖGEN Das erforderliche Hörvermögen ist vorhanden, wenn Sprache mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m Entfernung mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr und in 5 m Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden wird. Das Hörvermögen ist ohne Hörhilfe o ausreichend o nicht ausreichend. Das Hörvermögen ist mit Hörhilfe o ausreichend o nicht ausreichend. - bitte wenden - Ausnahmen Werden vorstehende Mindestanforderungen für das Hörvermögen nicht erreicht, muss auf dem besseren Ohr mit oder ohne Hörhilfe mindestens Umgangssprache in gewöhnlicher Lautstärke aus 5 m Entfernung verstanden werden. Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen ist das ausreichende Hörvermögen von einem Arzt für Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde zu bescheinigen. Das Hörvermögen ist ausreichend, wenn der Mittelwert der Hörverluste an beiden Ohren bei den Frequenzen 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz den Wert von 40 db nicht überschreitet. Die Ausnahmeanforderung ist ohne Hörhilfe o erfüllt o nicht erfüllt. Die Ausnahmeanforderung ist mit Hörhilfe o erfüllt o nicht erfüllt. III. SONSTIGE, DIE TAUGLICHKEIT BEEINTRÄCHTIGENDE BEFUNDE Auch das Vorhandensein sonstiger körperlicher Mängel oder Krankheiten (Beispiele vgl. unten *) können die Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen. Anzeichen für solche Krankheiten oder körperlichen Mängel liegen o nicht vor. Es sind folgende Anzeichen bzw. Krankheiten/körperliche Mängel feststellbar: ___________________________ __________________________________________________________________________________________ Der/die Untersuchte ist zum Führen eines Sportbootes o uneingeschränkt geeignet o eingeschränkt geeignet o nicht geeignet Bei eingeschränkter Eignung kommt/en aus ärztlicher Sicht folgende Auflage/n in Betracht: __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ _________________________ ____________________________________________ (Ort, Datum) (Stempel mit Anschrift und Unterschrift des Arztes) * KÖRPERLICHE UND GEISTIGE MÄNGEL Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen, können sein: - Anfallsleiden jeglicher Ursache - Krankheiten jeglicher Ursache, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen - Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen - Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen der zentralnervösen Belastbarkeit und/oder der Vigilanz - Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten, auch außerhalb eines akuten Schubes - Diabetes mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte - erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der Nebennieren - schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme - Bronchialasthma mit Anfällen - Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw. Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt mit erheblicher Reinfarktgefährdung - Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken - Gliedmaßenmissbildungen sowie Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Standbzw. Gangsicherheit - Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes führen - Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen.
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Viele Grüße, Christian |
#14
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Hallo Stefan,
mach Dir keine Sorgen. Du bekommst - natürlich nur nach bestandener Prüfung - deinen Sportbootfüherschein. Du bis schließlich nicht blind. Im schlimmsten Fall wird der Schein mit einem Stempel versehen: "Nachfahrten nur in Begleitung einer farbsehtüchtigen Person". Gruß Peter |
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