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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Haben wir Lehrer unter uns, oder wer kennt sich mit Schulges
Haben wir Lehrer unter uns, oder wer kennt sich mit Schulgesetzen aus?
Beim Elternsprechtag im November haben wir mit den 3 Lehrern der Hauptfächer gesprochen. Hier haben wir zum Ausdruck gebracht, das unser Sohn in der Hauptschule unterfordert ist und sich langweilt und wir ihn deshalb ganz gerne auf die Realschule versetzen lassen möchten. Dies wurde von den Lehren befürwortet, 2 Lehrer sagten uns wortwörtlich „ Sie verstehen nicht, warum wir unseren Sohn nicht von vornherein zur Realschule angemeldet hätten, denn da würde er hin gehören“. Unsere Antwort war, da er ein Kippelkandidat war, haben wir mit dem Rektor bei der Umschulung von der Orientierungsstufe zur Realschule gesprochen. Dieser gab uns den Rat, erst mit der Hauptschule anzufangen. Sollte er hier unterfordert sein, könne er ja jederzeit zur Realschule wechseln. Doch wie sich später rausstellte, geht es angeblich nur zum Halbjahr mit Beschluss der Zeugniskonferenz. Nun stellten wir ende November den Antrag auf Versetzung zur Realschule. Eine offizielle Mitteilung von der Schule haben wir noch nicht bekommen, aber der Klassenlehrer hat uns durch unseren Sohn mitteilen lassen, das in der Zeugniskonferenz die Versetzung in die Realschule mit einer gegen Stimme abgelehnt wurde. Darauf hin haben wir Ihn heute zwei mal versucht telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg. Beim 2. Anruf wurden wir von seiner Frau abgewiesen. Begründung: Mein Mann bringt gerade unsere Tochter zu Bett, er könnte jetzt nicht. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Können wir auf eine Versetzung zur Realschule bestehen, oder sind wir dem Gutdünken der Klassenkonferenz ausgeliefert?
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Gruß Wolfgang Eins kann mir keiner nehmen, und das ist die pure Lust am Leben |
#2
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Hallo Wolfgang,
ich kann es dir zwar auch nicht beantworten aber ich habe zwei Freunde, die Lehrer sind. Werde sie mal fragen. Ich melde mich wieder, wenn ich was weiß |
#3
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#4
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@Peter welche Frage hattest du denn ? Soll ich gleich mitfragen ?
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#5
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... im meinem Profil steht es - Kultur ist aber Ländersache - sorry S-H.
Uwe |
#6
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#7
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Hej Peter,
in S-H gibt es gar keine Orientierungsstufe, deshalb auch keine Regeln und Gesetze, die *ich* zitieren könnte. Außerdem bin ich an einer Beruflichen Schule tätig. Akzeptiert? Gruß Uwe |
#8
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#9
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hi wolfgang,
bin zwar kein leerer, aber alle kinder aus meinem bekanntenkreis, welche keine realschulempfehlung der lehrer hatten, und das waren nicht wenige, da fast alle eltern ihr kind auf eine realschule haben möchten, wurden wieder zurückgestuft da sie nicht den geforderten stoff gerafft hatten, sagten die lehrer. solltest du der empfehlung der lehrer nicht nachkommen, dann hat dein kind ein problem. wie wir früher sagten: den haben sie auf dem kieker is so eddi unser hat hauptschule gemacht und sich im letzten jahr zusammengerissen und den sekundarabschluss II gemacht. egal, er hat real, welche stufe fragt eh keiner |
#10
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... na ja einen Allgemeinplatz will aber doch noch ablassen:
Es ist einfach wichtig ständigen kontakt mit den Lehrern (dem Klassenlehrer zu haben) ... der Lehrer wird es zwar hassen - ich weiß wovon ich rede - aber letztendlich bringt es doch etwas. Das Maß ist sehr wichtig und erfordert Fingerspitzengefühl. Wenn ich jeden Abend ca 30 Eltern erklären soll, wie ihre Kinder sich gerade in der Schule machen lässt meine Freundlichkeit und Auskunftsfreude nach ca. 8 Wochen allmählich nach. Außerdem leidet die Vor- und Nachbereitung meines Unterrichts. Gruß Uwe |
#11
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Moin Eddi,
in SH gibt es die BFS, in der ich u.a. tätig bin - genau dort verteile ich diese Abschlüsse ( - oder eben auch nicht ...). Außerdem kann man auch nach KMK den Realschulabschluß bescheinigt bekommen, wenn man am Ende der Lehre im Berufsschulabschlußzeugnis einen Durchschnitt von mindestens "befriedigend" hat und Fremdsprachenkenntnisse nachweist. Die note spielt dabei eine nachgeordnete Rolle. Es muß auch nicht unbedingt Englisch sein. Unsere Aussiedler weisen Russisch nach, wir hatten auch schon Spanisch. Gruß Uwe |
#12
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Hallo Uwe,
hast Du noch Kontakte nach Hannover wo Du mal Nachfragen könntest?
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Gruß Wolfgang Eins kann mir keiner nehmen, und das ist die pure Lust am Leben |
#13
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Moin Wolfgang,
bei uns an einer Verbundenen Haupt- und Realschule wird ein Antrag auf Aufsteigen in den Realschulbildungsgang immmer positiv bewertet, wenn in den Hauptfächern mindestens ein befriedigend (3) steht. Lass dich nicht abspeisen Gruß Jörg
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Lesefreak.Lesetraining |
#14
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Handbreit Jens |
#15
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Hallo Wolfgang,
Kontakte in dieser Richtung ist leider Fehlanzeige. Ansonsten aber: siehe Skegjay, der hat meine lange Botschaft noch einmal auf den Punkt gebracht. Noch'n Tipp: gehe über den Chef. Gruß Uwe |
#16
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Hallo Wolfgang,
bin zwar in Niedersachsen aufgewachsen, aber schon lange wech, deshalb kenne ich mit den Gesetzen dort nicht wirklich aus. Aber ich hab mich mit Schulrecht und den Möglichkeiten eines Vaters in den letzten Jahren auch intensiv beschäftigt (=beschäftigen müssen), wenn auch aufgrund eines anderen Problems. Ohne viele Details zu kennen, ist eine Entscheidung darüber, welche Schule ein Kind besuchen muss/darf, auf jeden Fall ein Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch oder Beschwerde einlegen kann. Das wirkt immer dann, wenn im Hintergrund Desinteresse oder Ignoranz der Verursacher stehen, alleine schon wie eine Bombe: Ein solcher Akt muss zwangsläufig dazu führen, dass die entscheidende Behörde (das ist dann die Schule) ihre Entscheidung nochmals überprüfen muss. Schon allein weil die dann wissen, dass ihr Beschluss in nächster Instanz Oberschulamt oder Richter überzeugen muss. In unseren Fällen hat das (für uns) offensichtliche Willkür gestoppt und unserem Kind zu seinem Recht verholfen (dass meine Frau selber Lehrerin ist, hat nix geholfen in diesem System...) Mehr gern per EMail oder PN.
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#17
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Gemeinsam geht es besser
Aus Erfahrung im Bildungsbereich würde ich folgendes vorschlagen:
1. Gespräch mit den Fachlehrern suchen, dafür gibt es auch Abendtermine 2. Wenn das nichts bringt, den Abteilungsleiter für den Hauptschulbereich auch ansprechen. 3. Das ganze Thema vorangekündigt auf einen Elternabend, Inhalt: Durchlässigkeit zwischen den Schularten. |
#18
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Re: Haben wir Lehrer unter uns, oder wer kennt sich mit Schu
Zitat:
Solche Fragen sind in Deutschland durch Landesgesetze geregelt und können daher in verschiedenen Bundesländern ggfls. unterschiedlich entschieden werden. Auf jeden Fall solltest Du als erstes das unmittelbare Gespräch mit dem Schulleiter suchen. Da klärt sich in der Regel einiges. Wenn das nichts helfen sollte, müsstest Du auf einer definitiven schriftlichen Entscheidung bestehen, gegen die es dann auch ein Rechtsmittel gibt. Hier in NRW werden diese Dinge als Empfehlung von der Schulleitung behandelt; die Eltern sind also nicht verpflichtet, einer solchen Empfehlung zu folgen. Umgekehrt ist aber auch eine "weiterführende" Schule grundsätzlich nicht verpflichtet, den wechselwilligen Schüler aufzunehmen. In diesem Punkt tun sich gelegentlich hier die Probleme auf. Ich schreibe da aus eigener Erfahrung, weil ich diese Schwierigkeiten bei einem notwendig gewordenen Schulwechsel meiner Tochter selbst hatte.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#19
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Zitat:
ich hatte Deinen Hilferuf nach einem pädagogischen Rat damals auch gelesen und habe mir gedacht 'schade, daß ich da nicht helfen kann und hoffentlich bekommt er von kompetenter Seite Hilfe', denn die Mühe, die Du Dir bei der Beantwortung so mancher Frage machst sollte zumindest dann honoriert werden. |
#20
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Hallo Namensvetter,
bin zwar weder Lehrer noch Niedersachse, habe aber schnell ´mal in der einschlägigen Landes-Verordnung nachgelesen (vgl. http://www.schure.de/ - Verordnung über Versetzungen, Aufrücken, Übergänge und Überweisungen an allgemeinbildenden Schulen (Versetzungsverordnung)): "§9 Übergänge (1) Der Übergang von einer Hauptschule, einer Kooperativen Haupt- und Realschule, einer Realschule, einem Gymnasium oder einer Gesamtschule auf eine Schule einer anderen der genannten Schulformen und der Übergang zwischen den Zweigen einer Kooperativen Haupt- und Realschule sowie den Zweigen einer Kooperativen Gesamtschule erfolgen auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers und aufgrund eines Beschlusses der Klassenkonferenz in der bisher besuchten Schule. Ein Übergang in den 10.Schuljahrgang ist unzulässig. Die aufnehmende Schule kann Ausnahmen von Satz 2 zulassen, wenn besondere pädagogische Gründe dieses rechtfertigen. (2) Die andere Schulform oder der andere Zweig der Kooperativen Gesamtschule sowie der Schuljahrgang sind in dem Beschluss zu bestimmen. Die aufnehmende Schule ist an den Beschluss gebunden. (3) Die Aufnahme in eine Gesamtschule im Geltungsbereich der Verordnung über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in den Sekundarbereich I der Gesamtschule kann nur mangels Aufnahmekapazität versagt werden." Zur weitergehenden Info noch: Ergänzende Bestimmungen zur Versetzungsverordnung "6. Zu §9: 6.1 Der Beschluss der Konferenz muss eine Eignungsaussage enthalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Eignung sind die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers sowie die Anforderungen und verbindlichen Fächer der anderen Schulformen. Die Konferenz kann die Eignungsaussage durch ein Eignungsgutachten ergänzen. 6.2 Die Schule teilt den Erziehungsberechtigten den Beschluss der Konferenz schriftlich mit. 6.3 Beim Übergang erhält die Schülerin oder der Schüler ein Zeugnis über den Leistungsstand zur Zeit des Übergangs." Vielleicht hilft Dir dies schon weiter. Es ist wohl so, dass der Beschluss der Klassenkonferenz notwendig ist, wenn nicht die aufnehmende Schule aus pädogogischen Gründen eine Ausnahme zulässt. Vielleicht empfiehlt es sich, ´mal mit der aufnehmenden Schule hierüber zu sprechen. Viel Erfolg, Wolfgang |
#21
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Moin,
Also ich kann da nur für Berlin sprechen . In solchen Fällen ( also mit nur einer gegenstimme ) kann man die Entscheidung auch über das Schulamt / Schulrat des Bezirks / Komune entscheiden lassen. Eine Versetzung ist ( in Berlin ) zum jeweiligen Halbjahr angestrebt. Was ich ebenfalls für Sinnvoll halte. Weiterhin ist in Berlin die Einstufung ( nach Verlassen der Grundstufe in die Sekundarstufe )nur eine Empfehlung also nicht zwingend bindend sondern immer von den tatsächlich erbrachten Leistungen des Zeugniss auszugehen ( Ichglaube das ist ein allgm teil den alle Bundesländer im beschluß haben wenn ich mich recht errinere sogar die extoriale Bayern :-D ) Wechsel nach der O Phase ( in berlin das 7 te Schuljahr ) sind mehr oder minder normal. Abwärts wie aufwärts. passiert im allgm nach dem ersten halbjahr. Um dies ebenfallls nicht im Chaos enden zu lassen schicken viele Eltern ddie Kinder auf Ges Schulen wo alle drei Bildungswege angeboten werden. In jedem Fall halte ich einen Gang zum Schulrat unumgänglich. Wenn sich die Schule sperrt das Kind gehen zu lasssen . Und so kommt es mir aus dem schreiben vor. ( Bei nur einer gegenstimme ist das m A kein trifftiger Grund. ) Auch Lehrer sind nur Leute, die subjektiv beeinflusst sind ( Geht mir ja nicht anders. Mit manchen Studdenten in der Uni gehts gut und manche Studenten kann ich einfach nicht ab. Da dann den neutralen weg einzuhalten ist nicht wirklich leicht und erwarte ich von niemanden. ) Gruß der Klotzfisch |
#22
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Zitat:
Hallo Wafi, ich lese fast alles - das ist mir durch die Lappen gegangen. Dazu hätte ich ja was sagen könne, weil eben in meinem Bundesland. Norderstedt ist in S-H. Wo steht denn der Beitrag? Sorry Uwe |
#23
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Das hier war's:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...029&highlight= |
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