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  #1  
Alt 29.08.2006, 14:30
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Standard Versicherungsdaten vom Unfallgegner

Moin,

hatte vor kurzer Zeit leider eine unangenehme Begegnung mit einem (privat) vercharterten Boot. Bei seinem Anlegemanöver fuhr er gegen meinen Heckkorb und verursachte einen Schaden von knapp 600,- Euro.
Der Skipper (mit Skipperhaftpflicht) stellt sich noch quer, will die Daten vom Vercharterer nicht herausrücken. Es soll alles durch seine Hände laufen.
Also nachträglich der Wasserschutz den Unfall gemeldet, so dass ich an die Versicherungsdaten vom Eigner des Bootes komme. Die Skipperhaftpflicht springt nicht ein, es ist Sache der Bootshaftpflicht.
Die Wasserschutz kommt nicht so richtig in die Hufe, und ab Samstag bin ich für ein halbes Jahr wieder im Ausland.
Gibt es so, wie im KFZ-Bereich, eine Organisation, wo die Versicherungsgesellschaft eines Unfallgegners angefragt werden kann?

Jörg
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  #2  
Alt 29.08.2006, 14:34
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Auf wen ist das Boot denn registriert
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Gruß
Jürgen



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  #3  
Alt 29.08.2006, 14:38
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Hallo Jörg,

wenn er den Namen des privaten Vercharterers nicht rausrücken will, kann es ja vielleicht auch daran liegen, dass die Veracharterung nicht offiziell ist. In diesem Fall würde dann auch keine Leistung aus der Bootshaftpflicht zu erwarten sein, da es für gewerbliche Risiken (Vercharterung) in der Regel extra Tarife gibt. Dann müsste der Unfallverursacher selbst dafür aufkommen. Bei 600 € ja wenigstens nicht ganz aussichtslos.

Sowas wie den Zentralruf der Autversicherer gibt es leider im Sportbootbereich nicht.

Gruß
Norman
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  #4  
Alt 29.08.2006, 14:42
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Moin,

weiss ich nicht, Wasserschutz hat aber die Registrierungsdaten angefragt und soll sie, nach deren Aussage, auch schon vorliegen haben. Erreichen aber den Eigner nicht.
Selber bekam ich die Daten von der Registrierungsstelle nicht -- Datenschutz.

Jörg
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  #5  
Alt 29.08.2006, 14:45
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hallo Jörg,

wenn er den Namen des privaten Vercharterers nicht rausrücken will, kann es ja vielleicht auch daran liegen, dass die Veracharterung nicht offiziell ist. In diesem Fall würde dann auch keine Leistung aus der Bootshaftpflicht zu erwarten sein, da es für gewerbliche Risiken (Vercharterung) in der Regel extra Tarife gibt. Dann müsste der Unfallverursacher selbst dafür aufkommen. Bei 600 € ja wenigstens nicht ganz aussichtslos.

Sowas wie den Zentralruf der Autversicherer gibt es leider im Sportbootbereich nicht.

Gruß
Norman
Moin,

muss die Haftpflicht nicht erst in Vorleistung gehen und sich das Geld von anderer Seite wieder einfordern, oder gibt es so etwas nur bei KFZs?
Das würde dann wohl im schlimmsten Fall für mich bedeuten, dass ich den Betrag über den zivilrechtlichen Wege einklagen müsste, oder?

Jörg
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  #6  
Alt 29.08.2006, 14:48
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Das ist bei der KFZ-Versicherung anders, da es sich da um eine Pflichtversicherung handelt und Autos der Gefährdungshaftung unterliegen.

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 29.08.2006, 15:00
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Skipper ist Unfallverursacher und der sollte mit Fristsetzung zur Zahlung und Klageandrohung angeschrieben werden Er kann alles an eine evtl. bestehende Versicherung weiterleiten aber das interessiert uns nicht. Geh zum Anwalt, denn die Kosten hat auch der Verursacher zu zahlen.
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  #8  
Alt 30.08.2006, 08:54
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Zitat:
Zitat von jim tonic
Ansonsten verstreichen Fristen.
Hallo Jörg,

es geht noch genauer.

Nichts ist schlimmer als Halbwissen , deshalb zwei Ratschläge von mir:

1. Wenn du Zeit hast und auf eine gütliche Regelung vertrauen kannst, dann melde deinen Ersatzanspruch schriftlich beim Skipper an. Der ist der Unfallverursacher und wo er versichert ist oder nicht, hat dich zunächst mal nicht zu interessieren, da die Versicherung nicht passiv legetimiert ist. (Hä , was ist das? D.h., dass du keinen Direktanspruch hast und sie nicht verklagen kannst -> Hat Norman schon geschrieben).
Wenn du in 6 Monaten wieder da bist, kannst du dich in Ruhe um deinen Korb kümmern und die Ansprüche spezifizieren. Deine Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

2. Gib die Sache einem RA, der die Ansprüche für dich durchsetzt. Dann solltest du aber einen Beleg über die Höhe des Schadens haben (z.B. Kostenvoranschlag).

Wenn du noch Fragen hast, dann gern per PN.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 31.08.2006, 11:16
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Moin,

kurz zur Information:
Nach einem nochmaligen Telefongespräch mit dem damaligen Fahrzeugführer bekam ich endlich die erforderlichen Daten, sprich den Namen und Adresse des Eigners.
Jetzt läuft alles seinen Gang. Wie sich herausstellte wird das Boot ordnungsgemäss verchartert. Die Haftpflichtversicherung zeigt sich sehr kooperativ.
Von der Wasserschutz habe ich bisher noch nichts weiter gehört. Die müssen ja bis zum Hals in Arbeit stecken. Wahrscheinlich kontrollieren sie wieder die Wasserschläuche in den Sportboothäfen oder schreiben immer noch den Bericht für die BSU. Bei so einer Bagatelle ist dieses ja unheimlich wichtig.

Jörg
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