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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Haftpfichtversicherung oder Insassenversicherung?
Strang geteilt, hier war der Ursprung http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=34719 , C-C
Völlig losgelöst von dem Trööt hier habe ich mal eine Frage an Norman: Ist es wirklich so, daß WENN das Boot versichert gewesen wäre, daß dann diese Versicherung den Schaden der durch den Baum des Bootes ( ) entstanden ist von ihr bezahlt würde? Zahlt das eine normale Bootshaftpflicht? Fände ich irgendwie komisch.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#2
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Zitat:
Ich habe trotzdem zwei Insassenversicherungen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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...aber wäre das nicht so 'ne Art von Schuldeingeständnis?
@Cyri: schreib uns noch einen Groschenroman...der erste war soooo schön!
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#4
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Hallo Chris,
die Bootshaftpflicht versichert die gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch des Wasserfahrzeugs. Gesetzliche Haftpflicht: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das setzt allerdings ein Verschulden voraus, wie es im BGB ja auch beschrieben ist. Wenn der Schiffsführer schuldhaft (das kann leichte Fahrlässigkeit sein oder sogar grobe Fahrlässigkeit) einen Schaden verursacht hat, ist die Bootshaftpflicht ersatzpflichtig. Ausnahmen sind nur bei Obliegenheitsverletzungen des jeweiligen Vertrags möglich, wie z.B. Alkoholeinfluß, kein amtlich vorgeschriebener Fühereschein für das Fahrtgebiet, gewerbliche Nutzung trotz Privattarif usw. Es wird auch Schmerzensgeld gezahlt. Cyrus´ Insassenunfallversicherung zahlt unabhängig/zusätzlich eine Invaliditätssumme in Prozent der versicherten Gesamtsumme, wenn Körperteile dauerhaft funktionstuntüchtig geworden sind, abhängig vom Invaliditätsgrad nach festgelegter Gliedertaxe der jeweiligen Gesellschaft. Gruß Norman |
#5
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Das die Haftpflicht für Schäden im fremden Fahrzeug aufkommt ist klar.
Aber auch im eigenen Fahrzeug? Wozu braucht man dann für ein KFZ eine Insassenversicherung? Oder ist die auch Schmarn? P.S. Überschnitten.
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#6
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Hab ich Dir doch schon mal lang und breit erklärt.
Ich habe jedenfalls keine. Wo der Schaden entstanden ist, ist irrelevant. Es geht darum wem der Schaden entstanden ist. Die Bootshaftpflicht zahlt wie die Privathaftpflicht immer nur bei Schäden an "fremden" Personen oder Sachen. Bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten und Kindern gilt sie nicht. Gruß Norman |
#7
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Norman, ich verstehe deine Antwort nicht.
Angenommen: Ich döse an der Pinne und mein versicherter Baum fegt meinen Freund über die Reling. Zahlt meine Versicherung dann seine verlorene Brille?
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#8
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Zitat:
Bei sonstigen Personen müsste eigentlich die Haftpflichtversicherung bezahlen. Paul |
#9
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Zitat:
Aber noch mal für Doofe. Wenn ich mir den Daumen in Deiner Autotür quetsche, bezahlt dann Deine KFZ-Versicherung meinen Schaden?
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#10
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Cyrus - dein Danke-Daumen ist unbezahlbar!
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#11
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@ Chris
Hast Du als Halter, Führer oder Eigner des Bootes Schuld, dass seine Brille weg ist? Dann ja. Hat er sich falsch verhalten, weil er z.B. Deine klare Anweisung, solange auf dem Boden liegen zu bleiben, bis Du ausgeschlafen hast nicht befolgt hat, dann eher nicht. Die Abgrenzung ob es sich um Fahrlässiges Verschulden handelt oder um Eigenverschulden des "Geschädigten" selbst, klären im Zweifelsfall die Juristen. @ Cyrus Wenn Du Dir den Daumen klemmst, weil Du Dich zu trottellig angestellt hast, kannst Du ihn gefälligst selbst zahlen. Wenn ich Dir aber die Tür da draufgehauen habe, dann ja. @ Paul Eine Insassenunfall zahlt dann zusätzlich. Das mit den Familienmitgliedern habe ich schon geschrieben. Wichtig ist hier nicht das Familienmitglied als solches, sondern nur in Verbindung mit der häuslichen Gemeinschaft. Also Kinder notfalls erst wieder mitnehmen, wenn sie eine eigene Wohnung haben. Oder besser eine richtige Unfallversicherung nehmen, die zahlt dann erstens rund um die Uhr weltweit und zweitens auch sinnvolle Summen. Gruß Norman |
#12
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Zitat:
Aber ich weiß das die Haftpflichtversicherung keine von mir verursachten Schäden an Dritten übernimmt, die bei mir im Auto saßen.
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#13
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Zitat:
??? Paul |
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Stimmt aber nicht, was Du da schreibst. Gruß Norman |
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#16
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Oh man,
wir sollten den Thread gleich teilen. Norman ich habe noch zwei dumme Fragen. Warum sollten bei Fahrgemeinschaften ein Insassenversicherung vorhanden sein? Warum darf mein Kumpel mich nicht in seinem Firmenwagen mitnehmen, wenn ich nicht den Haftungsausschluß unterschrieben habe?
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#17
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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Zitat:
Hau in die Tasten,bevor es kompliziert wird.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#19
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Wozu habe ich Angestellte?
Uwe. Du hast zuerst geantwortet!
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#20
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Zitat:
Zitat:
Oder wenn der Gast ins Boot spring und sich das Bein bricht?
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Zitat:
Du weißt doch, dass ich keine KFZ-Versicherungen mache. Folglich habe ich auch nicht mehr Ahnung als ein Laie. Habe keine Idee, warum es bei Fahrgemeinschaften sinnvoller sein sollte als bei Einzelfahrten. Entweder man ist privat unfallversichert, oder nicht. Wenn nicht, ist man in einem fremden KFZ sogar noch besser versichert als im eigenen. Das mit dem Firmenwagen kann ich mir nur durch besondere Tarife für die Fahrzeuge vorstellen (z.B. ausschließlich berufliche Nutzung), oder mit Risikobegrenzung der Firma. Wenn keiner Fremder mitfahren darf, gibt es auch kein Risiko, dass der nicht mitfahrende Schadenersatzansprüche stellt und damit der SFR der KFZ-Haftpflicht verlorengeht. Bevor hier jetzt wiederr alles in einen Topf gehauen wird, Familienangehörige sind in der KFZ-Haftpflicht grundsätzlich mitversichert, in der Bootshaftpflicht aber nicht. Gruß Norman |
#22
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Zitat:
Uwe,dann wollen wir doch erst mal die Gehaltsforderungen einklagen. ("klagen" passt zu dem Thema )
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#23
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Ja Ja - Das Leben ist eins der Schwersten!
Ich muß mich und mein Boot versichern ohne Ende - ich darf mich nur noch mit Menschen rumtreiben die selbst bis an die Zähne versichert sind. Und dann entscheiden Juristen ob entweder meine Freunde oder ich der Doofi ist. Oder ich muß mit dem Erlernten und dem "gesunden Menschenverstand" segeln und hoffen das es gut geht. Wenn es bei mir so weit ist werde ich bei dir auf der Matte stehen und sagen: Normi! Mach den Vertrach so das ich nie Schuld bin!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#24
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Zunächst mal dicken Dank an Norman für nochmals verständliches Erklären der verschiednen Versicherungsleistungen.
Noch mal kurze verständnis(rück)frage: Wenn eine Patenthalse einen Mitsegler von Bord fegt, und das Hohe Gericht stellt fest, ich bin dran schuld (weil ich unafmerksam gesteuert hab, keinen Bullenstander gesetzt war, was weiß ich...), aber die Fahrlässigkeit nicht grob war (ich war nüchtern, hatte alle vorgeshcriebenen Scheine, angepaßte Segelfläche..), DANN bezahlt die Haftpflicht, weil mich ein Verschulden trifft. Wenn nun das gericht feststellt, mich trifft kein Verschulden, weil die Böe mit der Patenthalse derart unvorhergesehen kam (z,B. vom Amwiindkurs), oder ein anderes Fahrzeug hat eine derart üble Welle gemacht, die ich nach Ansicht des gerichtes nicht austeuern konnte, dann hafte ich als Schipper nicht, aber die Insassenversicherung zahlt? Und i.E. die gleichen Leistungen, wie die (mutmaßlich vorhandene) Unfallversicherung meines Mitseglers? |
#25
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Zitat:
Dei Haftpflicht zahlt sogar bei grober Fahrlässigkeit, nur bei Vorsatz nicht, aber das wäre wohl auch zuviel des Guten. Die Insassenunfall zahlt bei Invalidität des Verunfallten, unabhängig von der Haftungsfrage. Die Höhe richtet sich nach der abgeschlossenen Versicherungssumme in Zusammenhang mit dem Grad der Invalidität in Prozent. "Nüchtern" und "alle vorgeschriebene Scheine" sind Beispiele aus den Obliegenheiten in den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Ein Verstoß dagegen würde immer zum Leistungsausschluß führen. Auch und obwohl grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist in der Haftpflicht. Gruß Norman |
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