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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zweiachstrailer an PKW?
Hallo Skipper,
auch wenns schwer fällt, so langsam muß ich mein erstes Winterlager (mit diesem Boot) vorbereiten. Ich habe eine Möglichkeit des Kranens für Oktober schon organisiert. Das Problematische wird die Fahrt mit dem Trailer. Es handelt sich um eine Einzelanfertigung einer Metallbaufirma mit Zulassung für 25km/h, Achsabstand ca. 6m, Gesamtgewicht 2,5 To., Auflaufbremse (Vorderachse), keine Leuchtleiste, kein Nummernschild, vorne Drehschemel mit Deichsel und Zugauge fur LKW - Kupplung. Ich habe nun mit einem Adapter eine 3,0 to PKW Zugkupplung an der Deichsel befestigt und beabsichtige die ganze Fuhre mit dem PKW (Subaru Allrad 2 To Anhängelast)nach hause zu holen (ca 2km). Es ist ja nun offensichtlich das die ganze Sache nicht zulässig ist (Gewichte, 2 Achsen, PKW). Mit welchen verkehrsrechtlichen Konsequenzen wäre denn zu rechnen??? Einige meiner Bekannten transportieren auf diese unzulässige Art seit Jahren auch 5 To. Die Polizei hat das ganze Gespann auch schon überholt. Bislang dort keine Probleme.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#2
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tja.. alleine aus Sicherheitsgründen sollte mindestens eine Lichtleiste montiert sein. bis 20km/h hinten am Anhänger das Kennzeichen des Zugwagens wenigstens auf einen Brett / stabile Pappe notieren ( wie bei Bauwagen hinter LKW´s üblich).
Sieht auf jedenfall besser aus wenn die Polizei mal vorbei kommt ... Schöne grüße von einem Wessi, der schon vor 40 Jahren nach Rathenow / Grütz gefahren ist ..
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By Karsten
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#3
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Hallo Karsten,
super, na dann kennst du die örtlichen Verhältnisse ja bestens. Also im schlimmsten Fall, wenn es mit dem Kran nicht klappt muß ich auch von Grütz nach Rathenow West. Auf jeden Fall will ich vermeiden mitten durch die Stadt, wenn auch Kleinstadt, zu fahren.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#4
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Hallo Mike,
am Bodensee wird das so gelöst, das man sich einen Trekker (entweder 6 km/h oder 25 km/h, je nach Hänger) ausleiht. Als "Landwirt" unterliegt man dann ganz anderen Transport-Gesetzen. Und dort kontrolliert die Polizei jeden Herbst, die freuen sich schon drauf. Ich glaube beim 25 km/h Trailer müssen Lichter dran sein und TÜV, bei 6 nicht. Wenn du das hinter dein Auto hängst bist du doch megareif. Führerschein (wenn du nur den 3er hast), wegen der zwei Achsen (keine Tandemachse). Keine Betriebserlaubniss, Zulassung (dein Subaru kann ja schneller als 25, das darf nicht sein, selbst wenn du es nich fährst). Versicherung: gar nichts. Wenn du das mim Auto ziehst dann nicht unter zwei Promille, dann hast du die Chance auf "verminderte Schuldfähigkeit"
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#5
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Hallo Mike,
wir haben früher oft einen großen Bauwagen mit 2 Achsen und 25km/h zulassung transportiert, zugwagen war dafür ein Landrover der vom Tüv, eine Erhöhung der Anhängelast auf 4 Tonnen/beschränkt auf max. 25Km/h und 8%Steigung eingetragen hatte. Allerdings ging das nur mit Rockinger AHK. Du solltest aber wenigstens eine Lichtleiste an deinem Anhänger montieren. Grüße Jan |
#6
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habt Ihr denn keinen Anhängerverleih mit einem 3,5 To Trailer ??
Dann ist doch alles evtl. legaler mit dem richtigen Zugwagen.. besser ein paar Euro in eine Kaffeekasse als an der Staat
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By Karsten
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#7
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......das mit dem Ausleihen nützt mir nicht viel, da das Boot bis zum Frühjahr auf dem Trailer bleiben soll, bräuchte ja dann nochmal nen Kran zum Umsetzen. Zudem wäre ein geliehener Trailer nicht an die Rumpfform angepasst.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#8
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Zitat:
Bei uns müssen die Landwirte die auch noch zusätzlich Boote transportieren ihren Trecker als Zugmaschine anmelden, mit schwarzer Nummer und den dazugehörigen hohen Steuern. Zitat:
Zitat:
Grüße Jan |
#9
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Karsten,
das sind nicht mehr ein paar Euro, das ist richtig Geld. Mich haben Sie vor 10 Jahren schon zu 400 Mark verknackt weil ich Säcke voller Äpfel auf dem Sportanhänger (damals noch wiederholkennzeichen des PKW) transportiert habe. Ich wollte vor Gericht, dann hat mir mein Anwalt das alles erklärt, bis hin zu "Hinterziehung der KFZ-Steuer". Wegen so nem Witz, da war noch nichtmal was gefährlich dabei. Statt dem Most hätte ich in St. Trop. Champagner saufen können. Und jetzt stell dir vor was die zu Mike sagen.....
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#10
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Hallo fraenkie,
das mit den 2 Promille ist ne gute Idee. So kann man anstrengendes mit dem "Schönen" verbinden. Werde mal anfangen zu trainieren um dahinzukommen. Saufkumpane finden sich im "Wassersport" doch bestimmt. Neeeee - im Ernst, wenn man jede Vorschrift einhalten würde, könnte man doch einpacken in diesem Land. ----No risk, no fun----
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#11
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Jan,
du hast recht, die Bauern dort haben die Trecker entsprechend angemeldet.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#12
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Mike,
trainier doch gleich mit den Polizisten. So wie ich die kenne trinken die auch gerne. Aber mal im Ernst: Ich bin da auch ziemlich lässig mit der Regelauslegung, man muss dann aber auch kalkulieren was die Konsequenzen wären. Und ich bin mir ziemlich sicher, das du zu Fuss gehst, wenn aus welchem Grund auch immer ein Kostümmierter dazu kommt. Und dann steht dein Hänger immer noch nicht daheim. Such doch jemand mit Laster oder Trekker, für zwei Kilometer ist das doch nicht teuer.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#13
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Irgendwo, ich habe gesucht aber nix gefunden, irgendwo habe ich gelesen, daß die Vorschrift Führerschein 3 und Einachser bzw. Tandemachser bis 0,99m Radstand nicht mehr gültig ist. Vielleicht hat jemand hier ein besseres Gedächtnis
Ansonsten am besten die örtliche Polizei fragen. Bei Karnevalsumzügen gibts zwar jetzt auch schon böse Vorschriften, aber es ist immer noch mehr erlaubt, als im üblichen Verkehr. Übrigens mit einer Horde trinkfester Helfer wäre das bei 2 km doch auch mit Muskelkraft zu bewältigen. Natürlich nicht über die Autobahn
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#14
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Hallo Mike, kannst Du ein km/h schild an den Trailer montieren und mit 6 km/h ( zulassungfrei) die 2 km fahren? Es sind ja bei der Geschwindigkeit nur 20 Minuten Fahrzeit, vielleicht mit Helfer, der hinterherläuft.
Gruß Nico |
#15
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Hallo.. ich habe mal einen Plattformanhänger ausgeliehen mit einem recht großem Achsabstand.. und der Verleiher wollte meinen FS Kl. 2 sehen .. Den ich habe. Denke eine gespräch mit einen Polizisten.. am bestenmit einem Zeugen, ist bestimmt lehrreich.
Bitte dann berichten !!
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By Karsten
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#16
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Meine Oma pflegte immer zu sagen: " Wer viel fragt, geht viel irre!" Und so halte ich das bis heute.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#17
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Zitat:
Hab' ich gerade hinter mir, TÜV, StVA und die Rennleitung gefragt, 3 verschiedene Auskünfte und alle falsch Lesen bildet: http://www.rechtliches.de/info_StVO.html http://www.rechtliches.de/info_StVZO.html http://www.rechtliches.de/info_StVG.html http://www.rechtliches.de/info_FeV.html Und ja, mit einem umgeschriebenen 3er gibt's auf Antrag auch die Erlaubnis, Zweiachshänger zu ziehen. Ich persönlich würde in einem solchen Fall Trecker und "Rote Nummer" (heute Kurzzeitkennzeichen) bevorzugen. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#18
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Zitat:
Bernd PS: bei einer Maulkupplung zu Kugelkopfadapter und DEM Anhänger am Subar würde ICH dich wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr verknacken. Ich mach ja viel Scheiß, aber das übertrifft meine Schmerzgrenze
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#19
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[u]würde ICH dich wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr verknacken.[/u]
.....na wer wird denn das gleich so eng sehen, mein Führungszeugnis ist noch weiß. Jedenfalls geht es nur um eine kurze Distanz durch eine Siedlung (Stadtrand) im Schritttempo. Ich werde euch natürlich über neue Erkenntnisse oder auch ggf. Sanktionen der Staatsmacht berichten.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#20
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Na also
.....und es geht doch, wenn auch noch ohne Boot. Morgen wird gekrant, jetzt bleibt keine Zeit mehr für Zweifel.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#21
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Haste nicht ein Pferd oder zwei? , Ich denke da hat noch keiner dran gedacht. Ist mit der StVO m.E. auch vereinbar, da nicht Kraftfahrzeug.
Habe ich nicht schon mal Muskelkraft angesprochen?? Besser als die Dauerkarte in der Muckibude
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#22
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Naja - ich wohne zwar in der Provinz, aber Pferde als Arbeitstier werden hier auch langsam knapp. Aber immerhin, gibt noch ein par Kneipen die diesbezüglich Gerichte anbieten.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#23
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Okay, nach der Arbeit kann man die essen, mach das mal mit nem Trecker
Ich finde meine Idee übrigens gar nicht so abwegig, 2km sind für einen Kaltblüter oder Friesen mit 4-5 Tonnen im Schlepp durch aus händelbar, man muß die Leute nur mal fragen, die haben selbst selten Ahnung, was ihr Tier leisten kann und das auch gerne tut. Die Tiere haben Freude an der Arbeit (wieso auch nicht )
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#24
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hallo,
hast du schon mal geprueft ob du eine sondergenehmigung bekommen kannst ??? nuss
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Auf die Dauer hilft nur Power !!! |
#25
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Neeee - auf die Idee bin ich noch nicht gekommen, dachte das die Gesetzgebung nichts weiter her gibt.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
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