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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.09.2006, 18:16
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Tina206 Tina206 ist offline
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Standard Arbeitsrecht / Zusatzvereinbarung z.Arbeitsvertrag

Hallo!
Ich hoffe hier die eine oder andere richtige Antwort zu bekommen.
Unsere Firma hat heute eine Zusatzvereinbarung zu unseren Arbeitsverträgen verteilt und bis Montag sollen diese Unterschrieben werden. Wer das nicht macht, wird frei gestellt.
Ist das erlaubt, wie kann man sich dagegen wehren?
Es geht um div. Punkte, nur einer ist kritisch für uns. "Mithören von Telefongesprächen" Ist das erlaubt?

Schon einmal Danke, für Eure Antworten.

LG Tina
__________________
Sonnige Grüße Tina
Fließt Champagner in der Plicht,
ist das neue Jahr in Sicht!
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  #2  
Alt 08.09.2006, 18:34
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marsvin marsvin ist offline
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Standard

Hallo Tina,
das ist ja ein dicker Hund! So etwas ist selbstverständlich nicht rechtens, eine Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrages kann nur entweder einvernehmlich erfolgen, oder sie erfordert eine Änderungskündigung.
das, was da bei euch abläuft, erfüllt meiner Meinung nach der Tatbestand der Nötigung.
Du solltest mit der Forderung deines Arbeitgebers unbedingt sofort eine Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, und zwar am Besten, bevor du wieder in die Firma gehst. Ich rate dir jetzt hier natürlich nicht, dich am Montag morgen krank zu melden, ich wüßte aber, wie ich das handhaben würde.
Das Abhören von Telefongesprächen in der Firma ist selbstverständlich rechtwidrig und kann auch nicht von den Mitarbeitern "erlaubt" werden,
das erstmal in aller Kürze
Siggi
P.S. Du hast eine PN
__________________
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  #3  
Alt 08.09.2006, 22:24
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Arbeitsrecht / Zusatzvereinbarung z.Arbeitsvertrag

Zitat:
Zitat von Tina206
Hallo!
Ich hoffe hier die eine oder andere richtige Antwort zu bekommen.
Unsere Firma hat heute eine Zusatzvereinbarung zu unseren Arbeitsverträgen verteilt und bis Montag sollen diese Unterschrieben werden. Wer das nicht macht, wird frei gestellt.
Ist das erlaubt, wie kann man sich dagegen wehren?
Es geht um div. Punkte, nur einer ist kritisch für uns. "Mithören von Telefongesprächen" Ist das erlaubt?

Schon einmal Danke, für Eure Antworten.

LG Tina
Also Tina,
das kann ich nicht glauben
So dumm kann kein Arbeitgeber sein

In übrigen, "FREIGESTELLT" heisst für mich,
man darf zu Hause bleiben und bekommt
weiterhin sein Gehalt bezahlt

Freigestellt wurde ich damals, als ich gekündigt habe
und mitgeteilt habe, dass ich mich selbstständig
mache War ganz nett, fast 3 Monate Gehalt
weiterbezahlt zu bekommen und in Ruhe alle Weichen gestellt

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 08.09.2006, 22:31
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Hm,

und die anderen Punkte? Wenn sie "nicht kritisch" für Euch sind, was sind sie dann? Doch sicherlich nicht kritisch für den Arbeitgeber? Warum stehen sie dann überhaupt drin?

"Freigestellt" hat Uwe schon erklärt. Und Siggi hat die Änderungskündigung ja auch schon erwähnt.

In Bremen haben die Arbeitnehmerkammern eine sehr gute, kostenfreie Arbeitsrechtsberatung (naja, 10 Euro Gebühr neuerdings, wenn man gut verdient). Vielleicht gibt es sowas bei Euch ja auch.

Was kann denn schon passieren, wenn Du das Dings leider am Montagmorgen vergessen hast? Du kannst Dich ja gerne bereiterklären, das sofort von zu Hause zu holen - leider machst Du einen Umweg zur Rechtsberatung .

Anneke
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  #5  
Alt 08.09.2006, 23:45
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Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erfordert keine Änderungskündigung, deshalb heißt das Ding ja Zusatzvereinbarung. Der eigentliche Arbeitsvertrag, sprich sein Inhalt, wird dabei ja nicht verändert. Aber Arbeitszeitregelungen dürfen beispielsweise auch durch Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag geändert werden.

Und Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen sind rechtlich erlaubt und jederzeit möglich.

Und wenn das Mithören ein Teil dieser Zusatzvereinbarung ist, ist das Mithören somit nicht mehr heimlich und somit erlaubt. Weil betriebliche Interessen gewahrt werden. Anders wäre es, wenn Mitgehört würde und es diese Zusatzvereinbarung nicht gäbe.
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  #6  
Alt 08.09.2006, 23:56
Grisu Grisu ist offline
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In welchem Bereich arbeitest du denn?
In manchen Fällen kann es für den Chef sinnvoll sein Telefongespräche aufzuzeichnen, z.B. um Kundengespräche zu optimieren und um Privatgespräche einzuschränken.
Warum stört euch diese Zusatzvereinbarung so sehr?
Im Zweifelsfall geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass den Fall prüfen, wie meine Vorredner auch schon gasagt haben.
__________________

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  #7  
Alt 09.09.2006, 00:24
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Bevor die Frage kommt - wo steht das ? - es steht im Arbeitsrecht !
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  #8  
Alt 09.09.2006, 10:59
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Bei vielen Hot-Lines werden die Gespräche zur Qualitätssicherung mitgeschnitten.

Als Anrufer wird man darauf hingewiesen und kann widersprechen.

Das müsste Tinas Firma dann auch machen.

Denn ich als Kunde weiß nichts davon, das mein Gespräch aufgezeichnet wird und das ist rechtswidrig.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #9  
Alt 09.09.2006, 17:42
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gibt es einen Betriebsrat, wenn ja was sagt der

Zitat:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

1.
2.
...
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #10  
Alt 09.09.2006, 17:50
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von Red
Bevor die Frage kommt - wo steht das ? - es steht im Arbeitsrecht !
Ohne Quellenangabe nicht wirklich hilfreich.
Was ist denn "das Arbeitsrecht"?
Meines Wissen ist das Arbeitsrecht in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, z.B. BGB, Arbeitszeitgesetz, Betriesverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz usw. usw.
Also, wo stehts denn nun?
Siggi
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  #11  
Alt 09.09.2006, 18:03
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Zitat:
Zitat von Red
Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erfordert keine Änderungskündigung, deshalb heißt das Ding ja Zusatzvereinbarung. Der eigentliche Arbeitsvertrag, sprich sein Inhalt, wird dabei ja nicht verändert. Aber Arbeitszeitregelungen dürfen beispielsweise auch durch Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag geändert werden.

Und Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen sind rechtlich erlaubt und jederzeit möglich.

Und wenn das Mithören ein Teil dieser Zusatzvereinbarung ist, ist das Mithören somit nicht mehr heimlich und somit erlaubt. Weil betriebliche Interessen gewahrt werden. Anders wäre es, wenn Mitgehört würde und es diese Zusatzvereinbarung nicht gäbe.
Red (hier könnte dein Name stehen )
ich habe ja nicht behauptet, daß eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag rechtswiedrig ist, sondern nur, daß sie einvernehmlich erfogen muß, sonst bleibt eben nur der Weg über die Änderungskündigung.
Das Begehren, einen Zusatz zun AV zu vereinbaren aber mit einer Kündigungsdrohung zu verbinden ist eindeutig rechtswidrig und erfüllt meiner Meinung nach den Straftatsbestand der Nötigung.
Ob ein Mithören der Telefongespräche in manchen Branchen üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich halte das aber für rechtlich zumindestens bedenklich.
Leider sind in unserer Wirtschaft inzwischen viele Sachen üblich, die entweder rechtwidrig oder einfach nur unanständig sind,
Siggi
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  #12  
Alt 11.09.2006, 16:35
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Zitat:
Zitat von jim tonic
Hallo Tina,

sicherlich wird die Geschäftsführung Eures Betriebes, nicht ohne Grund und nicht ohne Erklärung gehandelt haben.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ein paar sind ja auch sehr nützlich.

Leider gab es keine Erklärungen sondern nur eine Abwesenheit unseres Vorstandes!!!!

Wir haben es aber geschafft, daß die Zusatzvereinbarungen erst einmal zurück gezogen wurde. Man hat sich wohl nicht wirklich Gedanken gemacht.
Ich halte alle auf dem Laufenden.
Sonnige Grüße Tina
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  #13  
Alt 11.09.2006, 21:03
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Na also, Tina, das ist doch schon mal ein schöner Erfolg,
Siggi
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