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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.09.2006, 08:02
Benutzerbild von Borne
Borne Borne ist offline
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Standard Verkersschild Frage

Hallo zusamen.

Im Kanal zwichen der Müritz und dem Kölpingsee unmittelbar hinter der Brücke der Warener Straße Steht das Schild (Siehe Foto).

Es handelt sich offenbar um eine 14 Kmh geschwindikkeits Begrenzung.

Nur habe ich für den Pfeil nach unten keine Erklärung gefunden.

Um eine durchfahrtshöhen Begrenzung kann es sich nicht handeln, die Brücke ist nur 5 meter hoch und das schild steht ja hinter der Brücke.

Vieleicht kennt sich jemand damit aus??
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Gruß aus dem Westerwald. Frank
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  #2  
Alt 10.09.2006, 09:08
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Das ist: „Begrenzte lichte Durchfahrtshöhe“ und Höhe 14 m
aber : ob das an der Stelle so sinnvoll steht?? ist ev. dahinter ein Hindernis? Freileitungen etc.??
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Grüße von Herbert
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  #3  
Alt 10.09.2006, 09:10
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Gernot Gernot ist offline
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evtl. ist damit die nächste Durchfahrt in Fahrtrichtung gemeint.
Sousagen als Vorab Info
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  #4  
Alt 10.09.2006, 09:49
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Genau das Schild habe ich mir auch vor 14 Tagen angeschaut und gerätselt.!
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #5  
Alt 10.09.2006, 09:58
Benutzerbild von Borne
Borne Borne ist offline
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Nee nee, dahinter is nix mehr was über das Wasser geht.

Eine beschränkte Durchfahrtshöhe von 14 Metern?? Es gibt hier keine Berufsschiffahrt. Ausser den Ausflugs bzw. Pasagierdampfern und die fahren/müssen auch unter dieser Bücke her.

Die Segler legen den Mast um zum durchfahren der Brücke.

Was noch wichtig wäre ist das der Kanalabschnitt hier kurz endet und man durch einen, sagen wir, kleinen See bis zum zweiten Kanalabschnitt fährt. Wenn man vom Kölpingsee in richtung Müritz fährt, steht auch am ende des Kanalabschnittes so ein Schild. Hier ist aber keine Brücke oder änliches.

Ich kann mir nur vorstellen das es sich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Doch was bedeutet dann der Pfeil nach unten .
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Gruß aus dem Westerwald. Frank
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  #6  
Alt 10.09.2006, 10:05
Käpt´n Kuddel Käpt´n Kuddel ist offline
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gültig ab hier...
grüße Christian
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Ich fahre zwar nur einen 3,20m Gummikreuzer mit 5 PS Nähmaschine am Spiegel, aber dafür ist es meiner und ich bin stolz drauf
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  #7  
Alt 10.09.2006, 10:11
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Borne Borne ist offline
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Zitat:
Zitat von Käpt´n Kuddel
gültig ab hier...
grüße Christian
Ja das würde passen, wenn man nicht weiß das eine Regelung ab da gilt wo das Schild steht.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank
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  #8  
Alt 10.09.2006, 10:15
Käpt´n Kuddel Käpt´n Kuddel ist offline
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wie peinlich
gruß Christian der ab jetzt immer nachdenkt wenn er postet
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Ich fahre zwar nur einen 3,20m Gummikreuzer mit 5 PS Nähmaschine am Spiegel, aber dafür ist es meiner und ich bin stolz drauf
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  #9  
Alt 10.09.2006, 12:17
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Emotion Emotion ist offline
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Habe es gerade in der Binnenschifffahrtsstrassenornung nachgeschlagen:

Der Pfeil nach unten heißt: Eingeschränkte Durchfahrtshöhe

die Zahl: Beschränkung auf 14 km\h gegenüber dem Ufer!


also alles Logisch!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #10  
Alt 10.09.2006, 13:23
Benutzerbild von Borne
Borne Borne ist offline
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Aha, also quasi 2 Schilder in einem.

Es ist nur seltsam das sich zwichen dem Standort von diesem Schild und dem ,was man sieht wenn mann aus der anderen Richtung kommt, keinerlei Brücke, Leitung oder änliches befindet was die Durchfahrtshöhe einschränkt. Es gibt hier nur diese eine Brücke und da steht das Schild dahinter.
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  #11  
Alt 10.09.2006, 13:39
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tommes-os tommes-os ist offline
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Hmmm...
Und und bist dir wirklich sicher das dort keine Freileitung übers Wasser geht?
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Gruß Thomas


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  #12  
Alt 10.09.2006, 14:04
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Borne Borne ist offline
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Hmm ja da ist nix was über das Wasser geht.
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  #13  
Alt 10.09.2006, 14:08
rds rds ist offline
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seid ihr sicher dass die 14 für KM/h steht ???? Würde auf Durchfahrthöhe tippen aber niemals auf KM/H .... habe den Schein noch nicht so lange aber ich zweifele ( und habe nun gerade die Unterlagen nicht bei Hand )
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MFG
Alain
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  #14  
Alt 10.09.2006, 17:18
Picton14ft Picton14ft ist offline
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es gibt schilder auf dem wasser ?
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  #15  
Alt 10.09.2006, 18:10
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
hab langsam das Gefühl das an der Müritz ganz neue Schilder erfunden werden. Vielleicht ist dass auch ein Seezeichenversuchsfeld.
"Wie reagieren die Fahrzeugführer auf ein solches Zeichen ?"

Ich hab vom Ergeiz gepackt die BinSchtrO und RheinSchPV durchgeblättert. Ein solches Schiffahrtszeichen gibt es nach den Verordnungen nicht.
Eine Kombination aus "Eingeschränkter Durchfahrtshöhe" und "Geschwindigkeitsbegrenzung auf 14km/h" klingt zwar einigermassen und abgesehen von der Lage des Schildes logisch, wäre aber unzulässig, da man die Schilder eigentlich nicht so kombinieren darf.
Da würd ich mal beim zuständigen WSA nachfragen, was die sich da gerade gedacht haben.
Warum geben wir uns auf den Grossschifffahrtsstraßen immer mit der eindeutigen Zeichengebung in ganzen Serien eine solche Mühe, wenn man da alles zusammenprutscht was auf ein Schild passt.

Bis dann
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  #16  
Alt 10.09.2006, 19:51
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic
Hallo,
hab langsam das Gefühl das an der Müritz ganz neue Schilder erfunden werden. Vielleicht ist dass auch ein Seezeichenversuchsfeld.
"Wie reagieren die Fahrzeugführer auf ein solches Zeichen ?"
Also für mich heißt das eindeutig:
"Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt auf 14m" - der Grund dafür ist natürlich nicht erklärt. Wenn ich den Standort der Schilder richtig verstanden habe, gilt das offenbar für den gesamten Abschnitt zwischen den beiden Schildern.

In der Anlage 7 zur BinSchStrO gibt es dazu nur den lapidaren Hinweis:
"Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden."

Ein Beispiel für genau diesen Fall gibt es dort zwar nicht, aber diese Meter-Angaben auf den Schildern gibt es doch genauso bei eingeschränkter Fahrwassertiefe oder -breite.

Gruß, Mike
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  #17  
Alt 10.09.2006, 20:10
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viking22 viking22 ist offline
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Ich bin und war auch der Meinung, mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 14 km/h hat es nichts zu tun. Dafür müsste ein eigenes Schild vorhanden sein. Es kann nur mit der Durchfahrtshöhe in Verbindung gebracht werden.
Nur was ist da ???????
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Gruß Sepp

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  #18  
Alt 10.09.2006, 20:40
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Hat vielleicht ein Spaßvogel das Schild gedreht und es soll aus der Gegenrichtung vor der Brücke stehen?

Anneke
die sich gerade über neu aufgebaute Parkleitschilder ärgert - die haben sie so aufgestellt, daß die Schilder genau in den Kronen der Bäume versteckt sind.....
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  #19  
Alt 10.09.2006, 20:53
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Dann darf ich also mit 13,99 m durch diese Brücke fahren
Servus Willi
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  #20  
Alt 10.09.2006, 20:57
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Zitat:
Zitat von enofadov
Eine beschränkte Durchfahrtshöhe von 14 Metern??
Nee, das ist wie schon oben gesagt wurde begrenzte Durchfahrtshöhe und 14 km/h Höchstgeschwindigkeit. Durchfahrtshöhen werden doch auch meistens nicht angebeben, weil die vom Pegel abhängig sind. Für die 14 km/h gibt es vielleicht irgendetwas, was im Fahrwasser dahinter zu suchen ist.

Gruß, Karl
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  #21  
Alt 10.09.2006, 21:05
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quatsch ! 14m ist die gesicherte Durchfahrthöhe !
Dass jemand das Schild gedreht hat ist warscheinlich ...
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  #22  
Alt 10.09.2006, 21:08
Dominic Dominic ist offline
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Zitat:
Zitat von Balu
In der Anlage 7 zur BinSchStrO gibt es dazu nur den lapidaren Hinweis:
"Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden."
Hallo,
und genau da liegst du meiner Meinung nicht ganz richtig. Im Abschnitt II unter Nr. 1bis3 wird genau beschrieben wie die Schilder ergänzt werden können. Eine Veränderung des Hauptzeichens ist dabei eigentlich nicht zulässig, da es zu einer Irreführung führt. Allein dass hier darüber diskutiert wird ist ein klares Zeichen dafür.

Da mit den 14m lichte Höhe ist auch nur Interpretationssache, die natürlich stimmen kann. Korrekt müsste dann unter dem Schild "Eingeschränkte Durchfahrtshöhe" ein Zusatzschild mit "14m über Wsp." stehen. Warscheinlich ist da einfach jemand seiner eigenen Logik gefolgt.

Zitat:
Zitat von rds
quatsch ! 14m ist die gesicherte Durchfahrthöhe !
Dass jemand das Schild gedreht hat ist warscheinlich ...
Wenn wie beschrieben die Brücke davor nur 5m lichte Höhe aufweist, könnte das aber zum Problem werden.

Bis dann[/quote]
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  #23  
Alt 10.09.2006, 21:09
Benutzerbild von Balu
Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke
Hat vielleicht ein Spaßvogel das Schild gedreht und es soll aus der Gegenrichtung vor der Brücke stehen?
Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Dann darf ich also mit 13,99 m durch diese Brücke fahren
Mit der Brücke hat das nichts zu tun, bitte nochmal alles von Anfang an lesen:

Zitat:
Zitat von enofadov
...die Brücke ist nur 5 meter hoch und das schild steht ja hinter der Brücke.
Zitat:
Zitat von enofadov
Wenn man vom Kölpingsee in richtung Müritz fährt, steht auch am ende des Kanalabschnittes so ein Schild. Hier ist aber keine Brücke oder änliches.
Die Frage ist jetzt nur noch:

Zitat:
Zitat von viking22
Es kann nur mit der Durchfahrtshöhe in Verbindung gebracht werden.
Nur was ist da ???????
Gruß, Mike
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  #24  
Alt 10.09.2006, 21:26
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Wenn der schwarze Pfeil nicht ÜBER der Zahl, sondern SEITLICH davon ist, bedeutet es ja, vom Schild in Fahrtrichtung 14m Abstand halten (zB wenn am Ufer bis zu einer Entfrenung von 14m Hindernisse unter dem Wasser sind).

[Spekulier ein]

Muss man evtl in dem Seengebiet abgesehen von Anlegestellen 14 m Abstand zum Ufer einhalten ???

[Spekulier aus]
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #25  
Alt 10.09.2006, 21:27
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic
Zitat:
Zitat von Balu
In der Anlage 7 zur BinSchStrO gibt es dazu nur den lapidaren Hinweis:
"Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden."

und genau da liegst du meiner Meinung nicht ganz richtig.
[...]
Korrekt müsste dann unter dem Schild "Eingeschränkte Durchfahrtshöhe" ein Zusatzschild mit "14m über Wsp." stehen.
Das wäre ja dann, wie Du sagst, ein Zusatzschild. Der Hinweis sagt aber aus, es können auch Aufschriften sein. Wie schon gesagt, sieht man diese "Aufschriften" relativ häufig auf dieser Art von Schildern - allerdings sind es meist deutlich weniger als 14m - das gebe ich zu (ändert aber nichts).

Ich glaube, auf der nächsten Fahrt werde ich nur noch Schilder fotografieren, das macht echt Spaß hier...

Bis dann, Mike
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