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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gewährleistung nach Motorenaus- und -einbau
Hallo, ich habe mal eine Frage zu "Gewährleistung":
Bei meinem Schiff wurde wegen der Beseitigung eines Brandschadens in 2004 beide Motoren ausgebaut und nach Reparatur im Frühjahr 2005 mit neuen Fundamenten wieder eingebaut. Während des diesjährigen Törns mußte ich nach ca 600 Betriebsstunden feststellen, daß einer der 4 Bolzen des Stb-Motorlagers abgeschoren ist. Vermutlich stand dieser Bolzen zu sehr unter Querspannung. Die Werft sagt, die Gewährleistung betrage nur ein Jahr. Außerdem könne dies bei sovielen Betriebsstunden nach dem Wiedereinbau der Motoren schon mal vorkommen. Wie ist die rechtliche Situation ? Gruß vom Rhein Heiner |
#2
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Bei Reparaturen sieht der Gesetzgeber nur 1 Jahr Gewährleistung vor.
Einzige Chance wäre wohl, wenn der Nachweis gelingt, dass der Bolzen unterdimensionniert ist.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Re: Gewährleistung nach Motorenaus- und -einbau
Zitat:
BTW 600h in 2 Saisons sind ne ganze Masse. Das schaffen einige meiner Motorbootkunden in 10 Jahren nicht. MFG René
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MFG René |
#4
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Ich glaube nicht das es Dir gelingen wird dem Reparateur ein Verschulden nachweisen kannst. Das wird nur teuer.
Vielleicht kannst du zumindest einen Reparatur Sonderpreis rausschlagen. |
#5
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Ich glaube das ehrkich gesagt (leider) auch nicht.....
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Gruß vom Oberrhein. |
#6
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Hallo Rene,
es handelt sich um Perkins-Motoren, Baureihe 4.236 M. Es wurden neu angefertigte Motorschwingungsdämpfer eingebaut. MfG Heiner. Vielen Dank für dei Beiträge |
#7
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...gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (keine Garantie, ganz wichtig!) bei Reparatur beträgt ein Jahr.
Wenn Du dadrüber bist, wäre es Kulanz. Ist ganz egal, wieviele Stunden der Motor in welcher Zeit runter hat, brauchst Dir also wegen der 600 Std. keine Sorgen machen. Bevor Du klagst: Der Hersteller bzw. die Werkstatt hat das Recht der 2-maligen Nachbesserung! |
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