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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 18.09.2006, 07:51
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Standard Fäkalientank

hallo,
ich weiß das thema wurde schon behandelt,
brauche ich für eine saga 27 bj. 1989 in berlin und umgebung einen fäkalientank?

gruss
gerd
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  #2  
Alt 18.09.2006, 08:53
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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auf den Landeswasserstrassen von Brandenburg ja.
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Charly
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  #3  
Alt 19.09.2006, 13:58
peterhubertus peterhubertus ist offline
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Charly, im Jahre 2005 brauchte man noch keinen Tank, so die Auskunft unseres Vercharterers, bei dessen Boot "alles" direkt nach draussen gepumpt wurde, weil der Fäkalientank deaktiviert war. Ich hatte ganz spezifisch nachgefraft, weil ich diese Tatsache ungeheuerlich fand. Woher stammt Deine Info?
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Gruss, Peter
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  #4  
Alt 19.09.2006, 15:07
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Zitat:
Zitat von peterhubertus
im Jahre 2005 brauchte man noch keinen Tank
Diese Regelung gilt, wie Charly ganz richtig geschrieben hat, nur auf den Landeswasserstraßen von Brandenburg, nicht auf den Bundeswasserstraßen.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #5  
Alt 19.09.2006, 15:16
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Zitat:
Zitat von peterhubertus
Charly, im Jahre 2005 brauchte man noch keinen Tank, so die Auskunft unseres Vercharterers, bei dessen Boot "alles" direkt nach draussen gepumpt wurde, weil der Fäkalientank deaktiviert war. Ich hatte ganz spezifisch nachgefraft, weil ich diese Tatsache ungeheuerlich fand. Woher stammt Deine Info?

ich meine das letztens gelesen zu haben als ich was über die Verpflichtung zur Prüfung von Gasanlagen in Brandenburg gesucht habe. Finde es allerdings nicht wieder.
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Charly
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  #6  
Alt 19.09.2006, 15:37
peterhubertus peterhubertus ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von peterhubertus
im Jahre 2005 brauchte man noch keinen Tank
Diese Regelung gilt, wie Charly ganz richtig geschrieben hat, nur auf den Landeswasserstraßen von Brandenburg, nicht auf den Bundeswasserstraßen.
Dann war die Vercharterung ohne aktivierten F-Tank ja eigentlich eine "dolle Schweinerei". Wir sind meines Wissens nicht nur auf Bundeswasserstrasse gefahren

Früher oder später kommt der Zwang ja sowieso und mein eigenes Boot ist gut gerüstet.
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Gruss, Peter
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  #7  
Alt 19.09.2006, 20:12
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Rauti Rauti ist offline
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Das mit dem Fäkalientank sollte man schon vernünftig angehen.

Bis ich in der Werft war dachte ich auch, der im Saga Prospekt beworbene "Fäkalientank" bräuchte nur angeklemmt zu werden.

Ergebniss war, der Tank flog raus, rein kam ein neuer, eine "Tank Voll" Anzeige wurde eingebaut und ein Absaugventil auf dem Seitendeck sowie ein Aktivkohlefilter. Erst danach war das Ding "betriebsbereit".
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #8  
Alt 20.09.2006, 09:10
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Emma Emma ist offline
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Hallo,
ich habe neulich mal wieder gegoogelt zu diesem Thema: Es scheint unverändert zu sein. Auf Bundeswasserstraßen braucht man keinen Tank und da es um Berlin so gut wie keine Landeswasserstraßen gibt (ich kenne nur den Stienitzsee), ist die Sache klar. Falls die viel diskutierte Pflicht eingeführt wird, gilt sie nicht für Oldtimer vor Baujahr 1980.
Übrigens halte ich es für die größere Sauerei, auf dem See den Tank zu leeren, als ab und zu mal ein kleines Geschäft direkt in den See zu pumpen. Machen beim baden ja alle

@ Charly: Wo hast Du das mit der Gasanlagen-Abnahme her? Das würde mich interessieren, vielleicht fällt's Dir noch ein.

Gruß
Jan
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Christian Morgenstern
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  #9  
Alt 20.09.2006, 10:09
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo auf Grund der Frage von Jan hab ich noch mal gesucht.

In der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg
(Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV)1
Vom 25. April 2005


kann man das über die Prüfung der Gasanlage nachlesen.

Da steht aber nichts drin über eine Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks.
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Charly
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  #10  
Alt 20.09.2006, 10:19
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Hi,
hab mal beim WSA Berlin angerufen.
Fäkalientank keine Pflicht.
Brandenburg = es darf weder festes, flüssiges, gasförmiges material ins wasser eingeleitet werden.
Also wer beim schwimmen furzt, macht sich strafbar
Der nette Herr sagte aber auch das man dann das WC nicht benutzen darf, da steht nix von Fäkalientankpflicht drin, und er selber sagte, das muss ihnen erstmal jemand nachweisen das sie ein geschäft verrichtet haben.

Gruss
Gerd

also werde ich eine nachrüstung mal durchrechnen und in die schublade legen für den fall der fälle später.
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  #11  
Alt 20.09.2006, 10:24
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Gerd:

so lautet der entsprechende § 65


Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in Gewässer
(1) Es ist verboten, feste Gegenstände, Flüssigkeiten oder gasförmige Stoffe, die nach Art und Menge
dazu beitragen können:
1. Personen und Tiere zu gefährden,
2. die Eigenschaften und Beschaffenheit des Gewässers und seiner Ufer einschließlich des
Bewuchses nachteilig zu beeinträchtigen,
3. den Verkehr auf dem Wasser zu behindern oder zu gefährden,
4. die Berufsfischer zu behindern, zu gefährden oder zu schädigen,
von einem Fahrzeug, einem Schwimmkörper oder einer schwimmenden Anlage aus in Gewässer zu
werfen, zu gießen oder auf andere Art und Weise in das Gewässer einzubringen oder einzuleiten.



ich glaube kaum, dass einer der aufgeführten Tatbestände erfüllt wird wenn man mal ins Wasser sch.....

Anders sieht es sicher aus wenn man den Fäkalientank entleert.
__________________
Charly
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