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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Führen eines Logbuches
Hallo zusammen,
da die Suchfunktion im BF leider nichts hergab. Das Internet selber sehr schwammige Aussagen hergibt. Mal die Frage an Euch. Muss ein Logbuch in der Sportschifffahrt geführt werden ? Wird eine Trennung zwischen See und Binnen gemacht ? Sollte ich jeden Eintrag beginnen Sicherheitsübung durchgeführt, oder Wetterlage ändert sich "von auf nach" ? Was könnten Behörden oder Versicherung im falle eines Falles anfordern, vom Eigner / Bootsführer ? Wer führt überhaupt eines von Euch ? Ach ja und bitte keine Unterschiede der Logbücher Motor oder Segler. Danke Euch im Voraus
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Mit besten Grüßen Andreas
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#2
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#binnen gibt es keine Pflicht ein Logbuch zu führen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Billi bist Du dir da SICHER ?
Die Aussagen im Netz sind so schwammig
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Mit besten Grüßen Andreas |
#4
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#5
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ja sehr sicher....
Auf See Schifffahrtstrassen sieht das anders aus wie im Link von Andreas steht.... dies gilt nicht für Binnenstrassen.
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#7
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Dryer schreibt viel Quatsch aber diesmal hat er recht.
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#8
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Zitat:
Aber es ist doch alles Schwammig oder ? Ist es nur Binnen oder nur für die See ? Was macht die Versicherung wenn es Knallt ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#9
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#10
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Egal ob Vorgeschrieben oder nicht, ein Logbuch ist immer von Vorteil.
Es hilft bei der Planung der nächsten Reise oder auch nur um lange Winterabende besser zu überstehen. Was man reinschreibt, bleibt jedem ziemlich selbst überlassen. Beginn und Ende der Fahrt, einfache Wetterdaten, Passagezeiten von Schleusen oder markanten Punkten, sowie alle auftretenden Besonderheiten während der Fahrt würde ich aber grundsätzlich erwähnen.
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#11
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Zitat:
mit dem ersten Logbuch beginne. Ist Ja dann wie Traue ich dem jenigen beim ersten Mal
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Mit besten Grüßen Andreas |
#12
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Das Wort SEEtagebuch Beninhaltet nicht das Wort Binnen...
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#13
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Zitat:
#9 Man sollte zum Selbschutz ein Logbuch führen. Der Skipper ist für die Einhaltung der "seemännischen Sorgfaltspflichten " zuständig. Weicht er von dieser ab, ist er beweispflichtig. Verstöße werden nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO gehandet. Das wurde Ende der 90ziger neu geregelt. Nette Beispiel: Die Alkoholkontrolle. Wird man auf dem Wasser angehalten und kann kein Logbuch vorweisen, dürfte rein theoretisch für alle an Bord befindlichen Personen die BAK Grenze gelten. Da weder Skipper noch Bediener über 0,5promille haben dürfen. Wer ist denn kein Bediener? Genauso verhält es sich mit der Ausrüstungspflicht. Es gibt zwar keine feste Reglung, aber sie muss stets der Situation angepasst sein. Wie willst du dein Situation beweisen. Ein geschriebenes Logbuch klärt Revier, Dauer, Anzahl. Indirekt gibt es doch eine Logbuchpflicht. Allerdings ist dessen Gestaltung einem frei überlassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#14
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Obwohl es keine Pflicht ist führe auch ich eine Art Logbuch und habe mir zu diesem Zweck eine Excel Tabelle angelegt...
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#15
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Wie füllst Du die aus am Computer ?
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Mit besten Grüßen Andreas Geändert von Elgar_2 (28.03.2018 um 20:16 Uhr) |
#16
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ja Laptop...
meist am gleichen Tag oder halt nach der Fahrt zu hause...
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#17
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unten wird automatishc die Summe gebildet und der Verbrauch berechnet.
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#18
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Zitat:
aber im Falle eines Seenot / Binnen Notfalles wer kann dann noch nachweisen ob die Vorhanden Gegenstände an Bord waren wenn das Boot untergeht oder die Sinkende Person die Weste falsch angelegt hat und diese vom Körper abgestreift ist ( warum auch immer) oder die Automatik versagt hat und die Weste auch verschwunden ist. Wie gesagt es geht mir hier nicht darum das ich es nicht führen möchte, es geht rein um die Glaubbarkeit und weil ich aus dem Binnenbreich ein Boot abhole und Überführe in den Seebereich, was passiert Binnen bei eine Kontrolle wenn nicht vorhanden
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Mit besten Grüßen Andreas |
#19
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Somit nicht Beweiskräftig weil nicht Handgeschrieben und schnell Veränderbar
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Mit besten Grüßen Andreas |
#20
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Brauch keine beweispflicht... fahr binnen
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#21
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Ich führe immer Logbuch.Darin dokumentiere ich zumindest die an Bord anwesenden Personen zahlenmäßig,unterteilt in Crew,Gäste und Hund.Technische Dienste werden notiert,im Seegebiet auch der Seewetterbericht.Die gefahrenen Stunden und Meilen ,sowie nach Vorschrift,wichtige Vorkommnisse.Der Rest ist Kür,zum späteren Nachlesen,wie schön es einst mal war. Start und Zielort gehören auch dazu.
Die Anzahl der Personen sind für Suche und Rettung wichtig.Der Rest zum Beweis ob die nötigen Erfahrungen bei der Schiffsführung vorhanden sind.So ist dann auch erkennbar,dass man mit guter Seemannschaft bei Sache ist.Ob das im Falle eines Falles von entsprechenden Personen gewürdigt wird ist eine andere Sache,Argumente hat man jedenfalls zur Hand. Übrigens müssen Seetagebücher gebunden sein,man darf keine Seiten herausreißen,nichts unkenntlich machen und sie müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Gruß Ralf
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www.albert-line.de
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#22
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Zitat:
Vor der Fahrt ist der schiffsführer zu bestimnen... Im Zweifelsfall ist der eigner der schiffsführer
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#23
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Ok wenn es so ist wäre es super wenn du mir zeigen könntest wo es steht das Binnen nicht Pflicht ist
und zwar nach Allen regeln der Kunst der gesamten Behörden !!
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Mit besten Grüßen Andreas
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#24
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Vermerkst Du den Schiffsführer ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#25
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Da ich 99% alleine fahre ifer mit leuten die keinen führerschein haben erübrigt sich dass...
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