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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.09.2006, 09:53
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kaufvertrag / Abwicklung

Moin!

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum bekanntgegeben, haben wir unser Schiff verkauft. Im Kaufvertrag wird als Übergabetermin Frühjahr 2007 (genaues Datum steht noch nicht fest) festgelegt. Der Käufer hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung (mir schweben 6.000 € vor) zu leisten. Der Restbetrag wird dann bei Übergabe fällig. Soweit so gut.

Die Frage(n): Was ist, wenn der Käufer es sich in der Zwischenzeit anders überlegt, oder zum Übergabetermin nicht zahlen kann (oder nicht will). Welche Nachfristen müssen eingeräumt werden? Was geschieht mit der Anzahlung, wenn der Vertrag nicht zustande kommt? Welche Summe kann ich als Schadenersatz einbehalten; muss diese Summe im Vertrag definiert werden?
Hintergrund meiner Frage ist natürlich, dass wir uns gerne wieder ein Boot zulegen wollen, aber höchst ungerne im Frühjahr zwei Boote putzen müssen...

Antworten gerne auch per PN.
Vielen Dank!

Gruß Michael.
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  #2  
Alt 21.09.2006, 10:19
Benutzerbild von Stephan-HB
Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Standard

Solltest alles im Vertrag festlegen: übergabe bis zum 31.3.2007 z.B.
Anzahlung und Schadenersatz auch gleich. Hier: Die Anzahlung verfällt, wenn das Boot nicht spätestens 4 Wochen nach dem vereibarten Übergabetermin durch Übergabe und Restzahlung abgenommen wird.

Weil! du musst immer klagen, wenn das Boot dann doch nicht abgenommen wird und du Schadenersatz geltend machen willst. Wenn er das boot wirklich zu dem Termin haben will, so wird er darauf eingehen.
Weiteres Problem: wer trägt die Gefahr bis dahin? Schließlich ist so ein Boot auch mal schnell abgebrannt....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
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  #3  
Alt 21.09.2006, 11:18
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Hallo Michael,

Stephan hat Recht. Du mußt den ganzen Rotz einklagen und kannst das Boot in der Zeit auch nicht anderweitig veräußern.

Mach doch keinen Mist. Entweder will jemand das Boot haben, dann kauft er es heute und lagert es selbst ein, oder was auch immer, oder er kauft es im Frühjahr, falls es noch da ist.

Was ist bitte der Grund für solche Ratenzahlungsgeschäfte? Wenn dein Käufer die restliche Kohle heute nicht hat, kannst du zu 99% davon ausgehen, dass es in 6 Monaten nicht anders sein wird...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 21.09.2006, 12:04
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Beiträge: n/a
Standard

Vielen Dank Euch beiden!

Ich möchte einen 'sauberen' Vertrag. Und ich möchte, falls es nicht zur Übernahme kommt, nach einer festgelegten Frist, lieber das Schiff behalten und einen Schadenersatzanspruch geltend machen, als den für beide Seiten unerfreulichen Gang zum Gericht anzutreten.
Die entsprechende Summe halte ich durch die Anzahlung zu der Zeit ja bereits in Händen. Mir erscheint die Höhe des Schadenersatzes (in meinem Beispiel 6.000 €) allerdings als etwas zu hoch - die Summe soll wohl wehtun, aber nicht ruinieren. (Wir haben mehrere Spiegel in unserer Wohnung, da möchte ich auch in Zukunft noch hineinsehen können.)

Micha, es gibt viele Möglichkeiten in einigen Monaten mehr Geld zur Verfügung zu haben als heute: Lebensversicherung, Gehalt, Schiffsverkauf, etc.
Hinzu kommt, dass Käufer natürlich ungern im Herbst ein Schiff übernehmen, um dann die nicht ganz unerheblichen Kosten für das Winterlager zu übernehmen (bei meinem Schiff rund 900 €), es sei denn, es stehen Renovierungsarbeiten an, die der neue Eigner gerne im Winterlager durchführen möchte.

Gruß Michael.
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  #5  
Alt 21.09.2006, 12:17
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Beiträge: 3.264
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Rufzeichen oder MMSI: info@boote-koch.de
10.409 Danke in 5.563 Beiträgen
Standard

Also ich würde das nicht machen.

Entweder Kohle bei der Übergabe kompl. auf den Tisch und
dann geht auch das Risko direkt an den Käufer. Weil wie Stephan sagte
Hallenbrand, Sturm, usw. kann schnell passieren.

Was ist das für ein Satz "Wenn er es nicht abnimmt, behalte ich das Boot." Also hoffst insgeheim das er das Boot nicht nimmt und Du Dir nen dicken Schadensersatz einstreichen kannst, obwohl du keinen Schaden hattest.
__________________
Gruß Carsten
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  #6  
Alt 21.09.2006, 12:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von kaptainkoch
Also ich würde das nicht machen.

Entweder Kohle bei der Übergabe kompl. auf den Tisch und
dann geht auch das Risko direkt an den Käufer. Weil wie Stephan sagte
Hallenbrand, Sturm, usw. kann schnell passieren.
Das Schiff ist selbstverständlich versichert. Eine entsprechende Klausel ist natürlich Bestandteil des Vertrags.

Zitat:
Zitat von kaptainkoch
Was ist das für ein Satz "Wenn er es nicht abnimmt, behalte ich das Boot." Also hoffst insgeheim das er das Boot nicht nimmt und Du Dir nen dicken Schadensersatz einstreichen kannst, obwohl du keinen Schaden hattest.
Ja genau. Deshalb schrieb ich ja auch
Zitat:
Zitat von Michael26
Mir erscheint die Höhe des Schadenersatzes (in meinem Beispiel 6.000 €) allerdings als etwas zu hoch...
Ich will mein Schiff natürlich garnicht verkaufen, ich versuche lediglich möglichst viele Leute über´s Ohr zu hauen und dabei anständig Reibach zu machen.

Noch jemand da draußen in der großen weiten Welt des Internets mit konstruktiven Vorschlägen oder dümmlichen Unterstellungen aus dem Reich der Märchenwelt. Oder möchte jemand ein Rezept zur Herstellung eines wohlschmeckenden Grießpuddings?
Wenn nicht, kann dieser Thread gerne geschlossen werden, da er gerade beginnt eine vorhersehbare und nicht unerwartete Wendung zu nehmen. Danke!

Michael.



Wenn es gewünscht wird.
Don P
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