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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.02.2003, 19:15
Segelwilly
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moin,
muss ich eigentlich auch ein Schlauchboot mit 4,5 PS als Sportboot zulassen?
:?:
Sacht aber jetzt nicht Gummiwilly, es ist ne Frage für einen Freund und ich bin da nicht ganz sicher...

Willy
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  #2  
Alt 06.02.2003, 19:22
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Willy,

hier ein Auszug aus den Bestimmungen:



Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der neuen Verordnung?

Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen

"Kleinstfahrzeuge" *) (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote),
Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m *),
Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung *),
Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren),
Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher" Kennzeichnung.
*) Solche Fahrzeuge können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
__________________
Charly
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  #3  
Alt 06.02.2003, 19:37
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Hallo Willy,

dat kennen wa. Wie immer nur für einen Freund.
__________________
Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 06.02.2003, 20:09
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von boatman
Hallo Willy,

dat kennen wa. Wie immer nur für einen Freund.
..ist aber so...

Danke Charly, genau das wollte ich wissen..

Gruß Willy
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  #5  
Alt 07.02.2003, 00:18
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Willy,
nu sach ma mit 4,5 PS, hast du denn deinen 15 PS nicht mehr ?

Ralf Schmidt
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  #6  
Alt 07.02.2003, 06:02
VirginWood
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Wie isses denn mit 2 x 4,5PS am Heck? Einen so als Reserve ???
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  #7  
Alt 07.02.2003, 07:16
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Pit Pit ist offline
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Moin Willy,
ergänzend zu den guten Ausführungen von Charly, habe ich für mein Boot mit 6PS seinerzeit von der Waschpo Duisburg folgende Auskunft per Mail erhalten (hier verkürzt wiedergegeben):

je nach Fahrgebiet ist eine Kennzeichnung Pflicht. Das bezieht sich auf alle Binnenwasserstrassen (wir wollten auf den Baldeney See, der ja auch eine solche ist, da er ja direkt die Ruhr betrifft)

Aussedem: wenn im Ausland damit gefahren wird (wir sind ja öfter zum Angeln in NL) auf jeden Fall wg. Zoll, Mwst. und Eigentumsnachweis.

Daraufhin habe ich mir den IBS dafür geholt - kostet ja nicht die Welt und wie man die Kennzeichnung anbringt wurde hier ja gerade diskutiert.

Gruss

Pit

PS: muss diesen Beitrag noch Mal editieren: Haftpflicht hab ich natürlich auch.
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #8  
Alt 07.02.2003, 08:15
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Beiträge: 2.351
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Mein Schlickrutscher hat eine DUR-Nr. Ist amtlich und hat nur einmal Geld gekostet. Ich glaube das waren so ca. 15 EUR.

Ausserdem gönne ich ihm auch ne eigene Haftpflichtversicherung. Damit bin ich unabhängig und Diskussionsfrei vom ewigen "Tender of ..." Kostet su um die 35-40 EUR.
__________________
Gruß, Thomas
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