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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Spundwand setzen und ausbaggern...
Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
Vorbemerkung: Ich habe nichts dergleichen vor, das ist jetzt nur mal rein hypothetisch. Nehmen wir mal an, jemand hat ein Grundstück an einer Bundeswasserstraße. Gehen wir desweiteren davon aus, dass das in einem urbanen Bereich liegt und nicht etwa mitten in einem Schutzgebiet. Da könnte ja derjenige beim örtlichen WSA einen Steg als Liegeplatz beantragen und würde diesen ggf. genehmigt bekommen. Für die Nutzung der Wasserfläche müsste er vermutlich ein jährliches Entgelt berappen. Aber wie sähe es aus, wenn der Grundstückseigentümer sein eigenes Grundstück nutzt? Also er lässt entsprechende Spundwände setzen, ein kleines Becken in der Größe des geplanten Liegeplatzes ausbaggern, Dalben rammen und so weiter. Also er lässt die Wasserfläche in seinen Garten hineinragen. Ist das grundsätzlich möglich? Wenn ja, wer müsste ggf. um Erlaubnisse gefragt werden? Und welche rechtlichen und praktischen Probleme könnten sich dabei ergeben? Wenn man die Müggelspree entlangfährt, sieht man ja vereinzelt, dass Boote sozusagen im Garten parken, weil jemand dort eine entsprechende Ausbuchtung hergerichtet hat. Unmöglich scheint es also nicht zu sein. Matthias
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#2
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ah,...Du meinst dein neues Grundstück.....
Die Genehmigung hängt immer von sehr vielen Faktoren ab....oftmals klappt es einfach, weil jemand keine Ahnung hat..... mein Tip wäre es, vorher mit dem Bezirksbürgermeister oder einem Stadtrat durchzusprechen und ihm die Idee schmackhaft zu machen. Zumindest hast du dann jemanden, der sich auch für dich stark machen würde
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Gruß Klaus |
#3
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In MeckPomm kommst du bei allem was im Uferbereich liegt (7m) nicht am Staatlichen Amt für Umwelt und Natur ( technische Fachbehörden für die Wasserbehörden in Mecklenburg-Vorpommern) vorbei.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#4
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Hallo,
möglich ist es, allerdings mindestens anzeigepflichtig. Die angesprochene evtl. erforderliche Genehmigung der Wasserbehörden und je nach Besitzverhältnissen noch der Nutzungsvertrag kommt noch dazu. §31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Zitat:
Dominic
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#5
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Ja, ja Deutschland und die endlosen Reglementierungen. Ist vielleicht auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. Hier interessierts nicht, weder privat noch von amtlich.
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[SIGPIC][/SIGPIC] Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank, der Nordmann |
#6
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Moin,
Ich habe ja gerade selber mit dem WSA zu tun. Meiner Meinung nach ist das möglich da genehmigungsfähig. Den Antrag musst du, oder wer auch immer so etwas vor hat, dann jeweils in 3-facher Ausführung an das WSA, der unteren Wasserbehörde und der Fischereibehörde zusenden. Es gibt im Antrag extra den Punkt Spundwand zum ankreuzen. Ich denke aber das du darauf gar nicht raus wolltest, oder? Ich glaube die Wasserpacht wird nämlich dennoch fällig. Die geschaffene neue Wasserfläche würde MEINER MEINUNG nach einfach zur alten dazukommen. Da bin ich mir aber nicht sicher, wäre aber logisch.
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Ahoi und die berühmte Handbreit, Johnny Liegeplatz Mein Projekt: "Treuer Gesell" Als Blog:http://treuergesell.blog
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#7
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Ich werfe mal noch den Bebauungsplan in die Runde. Wenn es einen solchen gibt ist in dem ja auch die Art der Nutzung festgeschrieben. Könnte vielleicht ein Stolperstein sein.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#8
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Alles machbar.
Die konkreten Behörden muss man vor Ort abfragen. Ist eindeutig mit Rennerei und Geduld verbunden. Wasserfläche auf deinem Grundstück ist dein Vergnügen. Pachtfrei.
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Alex |
#9
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Rein hypothetisch? Easy peasy. Echt, ganz entspannt.
Problematisch wird es erst, wenn es real wird |
#10
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Danke erst mal für die Gedanken und Hinweise. Es ist wirklich bisher rein hypothetisch, oder vielleicht mit einem Realisierungshorizont von zehn Jahren. Scheitern wird es daran, dass man in Berlin kein entsprechendes Grundstück zu einem akzeptablen Preis bekommen wird. Aber man wird ja mal träumen dürfen...
Matthias |
#11
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Klar darf man treumen.....
U-Boottunnel bis in den eigenen Keller... Robin P.s. Wobei der Tunnel nicht unbedingt im Vordergrund steht. Es ist das U-Boot.
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#12
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Brandenburg kenne ich nicht.
Ich kenne nur Berlin: 1. Schiffahrtspolizeiliche Genehmigung beim WSA: sollte kein Problem sein, wenn Du der Schiffahrt nicht in die Quere kommst. Die wollen nur die Kohle für die Benutzung der Wasserflächen. (Pachtvertrag) 2. Genehmigung beim Bezirk: dürfte das größte Problem werden. Wenn überhaupt erteilt wird, idiotisch lange Mindestabstände zum Ufer verteuern die ganze Sache. Da bist Du ggf. wieder beim WSA wg, Fahrrinne und so. 3. Uferbefestigung: Sen.verw. f. Stadtentw. & Umweltschutz muss das genehmigen. Auch nicht so das Problem. Vielleicht gibt es in BB ähnliche Instanzen...
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Mahlzeit, Markus ------------------------------- scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt |
#13
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Die Wasserfläche im eigenen Grundstück dürfte mit allem Drum und Dran in jedem Bundesland baugenehmigungspflichtig sein. Bauvorhaben an einem Gewässer ( Erster, zweiter oder dritter Ordnung ) sind darüberhinausgehend auch wasserrechtlich zu genehmigen ( ist ähnlich wie Anbauen an einen Feldweg, an eine Bundesstraße und an eine Autobahn).
Zudem ist bei alldem noch zu beachten, dass der Uferstreifen bis zum Wasser i.d.R. nicht dem Privaten gehört, hier " durchzustossen " ist eigentumsrechtlich nicht ohne weiteres möglich. Die Wanne im Garten hat somit keinen Anschluss ans Gewässer. Inwieweit darauf zulässig bzw. sinnvoll ist, Boot zufahren weiss ich jetzt nicht, sehr schnell würde aber das immobile Boot darauf zur baulichen Anlage/Fischerhütte o. dgl. und damit im ( wohl ) baurechtlichen Aussenbereich unzulässig. Zu beachten wäre noch FNP und Bebauungsplan. |
#14
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Zitat:
Ich war letztens an einem Grundstück dran mit direktem Anschluß an die Spandauer Havel........ 500m² = 300.000,00€ .... aus der Traum Gruß Ronald
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Viele Grüße Ronald __________________________________________________ |
#15
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Wie Uli auch schon sagte, zunächst wird es natürlich vom jeweiligen Bundesland abhängen, hier könne unterschiedliche Vorschriften gelten.
Aber bei uns ist es so, dass wir eine feste Rampe vor einigen Jahren für den Zugang zum Wasser bauen wollten. Nichts pompöses, sondern nur dass man eine Segeljolle rein und rauslassen konnte. Keine Genehmigung dafür, keine Rampe! Wir haben dann eine Klapprampe gebaut, hat funktioniert, aber auch die musste nach ca 1 Jahr auf Behördendruck rückgebaut werden.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#16
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Da Du ja an dieser Stelle das Fließgewässer verbreitern würdest, würde sich die Strömungsgeschwindigkeit herabsenken wodurch an dieser Stelle die Gefahr der Sedimentation von Kleinstteilchen bestehen würde.
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#17
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Ja und dann kommen da noch die Fischer
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#18
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Schade, dass die letzten beiden Beiträge das ganze ins Lächerliche abgleiten lassen wollen.
Grundsätzlich geht es sehr wohl, an der Donau bei Kelheim sind z.B. zwei derartige Vorhaben zu befahren. Nennen sich Marina, Hafen oder so ähnlich. Für die Genehmigungsverfahren bedarf es eines nicht gerade geringen Aufwandes. Ikea z.B. liegt oft nahe von den Bundeswasserstraßen vergleichbaren Bundesautobahnen, die schaffen es i.d.R. nicht mit einem eigenen Autobahnanschluss. An Bundestrassen anzudocken ist i.d.R. eher machbar, allerdings auch einiger Aufwand. Bei Wasserstraßen und Gewässern ist allerdings auch der im öffentlichen Interesse liegende Hochwasserschutzcharakter zu berücksichtigen, da wird sich die Wasserrechtsbehörde ( WWA, nicht WSA ) wohl kaum unmotivierte und kaum zu überwachende private Fehlstellen wie eine hingebastelte Spundwand einhandeln.
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#19
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Tatsächlich wollte ich das kein bisschen ins Lächerliche ziehen. Das ist einfach ein Punkt den Behörden mit sachkundigem Personal bedenken wird. Einen Sandfang wollen die sicher in einem Gewässer haben.
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#20
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Ich fand das auch nicht lächerlich, sondern das war doch ein wichtiger Hinweis. Letztendlich wird man das nur anhand eines konkreten Falles durcharbeiten können, wenn man die zuständigen Behörden befragt. Aber ich halte es eh für äußerst unwahrscheinlich, dass sowas mal realisierbar wäre, weil man an die entsprechenden Grundstücke nicht herankäme. Und wenn, dann nur im Südosten, und da ist es ja nach wie vor fraglich, wie fluglärmbelastet diese Gegend später mal sein wird.
Matthias |
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