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  #1  
Alt 29.08.2018, 16:44
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Standard Spundwand setzen und ausbaggern...

Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!

Vorbemerkung: Ich habe nichts dergleichen vor, das ist jetzt nur mal rein hypothetisch. Nehmen wir mal an, jemand hat ein Grundstück an einer Bundeswasserstraße. Gehen wir desweiteren davon aus, dass das in einem urbanen Bereich liegt und nicht etwa mitten in einem Schutzgebiet. Da könnte ja derjenige beim örtlichen WSA einen Steg als Liegeplatz beantragen und würde diesen ggf. genehmigt bekommen. Für die Nutzung der Wasserfläche müsste er vermutlich ein jährliches Entgelt berappen. Aber wie sähe es aus, wenn der Grundstückseigentümer sein eigenes Grundstück nutzt? Also er lässt entsprechende Spundwände setzen, ein kleines Becken in der Größe des geplanten Liegeplatzes ausbaggern, Dalben rammen und so weiter. Also er lässt die Wasserfläche in seinen Garten hineinragen.

Ist das grundsätzlich möglich? Wenn ja, wer müsste ggf. um Erlaubnisse gefragt werden? Und welche rechtlichen und praktischen Probleme könnten sich dabei ergeben?

Wenn man die Müggelspree entlangfährt, sieht man ja vereinzelt, dass Boote sozusagen im Garten parken, weil jemand dort eine entsprechende Ausbuchtung hergerichtet hat. Unmöglich scheint es also nicht zu sein.

Matthias
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  #2  
Alt 29.08.2018, 16:52
klausim klausim ist offline
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ah,...Du meinst dein neues Grundstück.....

Die Genehmigung hängt immer von sehr vielen Faktoren ab....oftmals klappt es einfach, weil jemand keine Ahnung hat.....
mein Tip wäre es, vorher mit dem Bezirksbürgermeister oder einem Stadtrat durchzusprechen und ihm die Idee schmackhaft zu machen. Zumindest hast du dann jemanden, der sich auch für dich stark machen würde
__________________
Gruß
Klaus
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  #3  
Alt 29.08.2018, 16:55
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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In MeckPomm kommst du bei allem was im Uferbereich liegt (7m) nicht am Staatlichen Amt für Umwelt und Natur ( technische Fachbehörden für die Wasserbehörden in Mecklenburg-Vorpommern) vorbei.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #4  
Alt 29.08.2018, 17:36
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
möglich ist es, allerdings mindestens anzeigepflichtig. Die angesprochene evtl. erforderliche Genehmigung der Wasserbehörden und je nach Besitzverhältnissen noch der Nutzungsvertrag kommt noch dazu.

§31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Zitat:
(1) Einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes bedürfen
1.
Benutzungen (§ 9 des Wasserhaushaltsgesetzes) einer Bundeswasserstraße,
2.
die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen einschließlich des Verlegens, der Veränderung und des Betriebs von Seekabeln in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer,
wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist.
(1a) (weggefallen)
(2) Wer eine Bundeswasserstraße benutzen oder Anlagen in, über oder unter einer solchen Wasserstraße oder an ihrem Ufer errichten, verändern oder betreiben will, hat dies dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Die Maßnahme bedarf keiner strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nichts anderes mitteilt. Telekommunikationslinien im Sinne des § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes sind anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. Ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich, ersetzt die Anzeige den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung.
(3) Eine Anzeige oder eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist nicht erforderlich
1.
für das Einbringen von Stoffen zu Zwecken der Fischerei,
2.
für Benutzungen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in zulässiger Weise ausgeübt werden,
3.
für Anlagen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig vorhanden sind,
4.
für Maßnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
(4) Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verhüten oder ausgleichen.
(5) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden kann. Sind diese Bedingungen und Auflagen nicht möglich, darf die Genehmigung gleichwohl aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erteilt werden.
(6) Die Genehmigung ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte.
Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
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  #5  
Alt 29.08.2018, 18:33
lummelahti lummelahti ist offline
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Ja, ja Deutschland und die endlosen Reglementierungen. Ist vielleicht auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. Hier interessierts nicht, weder privat noch von amtlich.
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Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank, der Nordmann
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  #6  
Alt 29.08.2018, 18:48
JohnnyCash JohnnyCash ist offline
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Moin,

Ich habe ja gerade selber mit dem WSA zu tun.
Meiner Meinung nach ist das möglich da genehmigungsfähig.
Den Antrag musst du, oder wer auch immer so etwas vor hat, dann jeweils in 3-facher Ausführung an das WSA, der unteren Wasserbehörde und der Fischereibehörde zusenden. Es gibt im Antrag extra den Punkt Spundwand zum ankreuzen.

Ich denke aber das du darauf gar nicht raus wolltest, oder?
Ich glaube die Wasserpacht wird nämlich dennoch fällig. Die geschaffene neue Wasserfläche würde MEINER MEINUNG nach einfach zur alten dazukommen. Da bin ich mir aber nicht sicher, wäre aber logisch.
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Ahoi und die berühmte Handbreit,
Johnny

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  #7  
Alt 29.08.2018, 20:32
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Ich werfe mal noch den Bebauungsplan in die Runde. Wenn es einen solchen gibt ist in dem ja auch die Art der Nutzung festgeschrieben. Könnte vielleicht ein Stolperstein sein.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #8  
Alt 29.08.2018, 20:37
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Alles machbar.

Die konkreten Behörden muss man vor Ort abfragen. Ist eindeutig mit Rennerei und Geduld verbunden.

Wasserfläche auf deinem Grundstück ist dein Vergnügen. Pachtfrei.
__________________
Alex
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  #9  
Alt 29.08.2018, 21:31
Pobeda Pobeda ist offline
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Boot: kennt ihr alle nicht ...
522 Danke in 273 Beiträgen
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Rein hypothetisch? Easy peasy. Echt, ganz entspannt.

Problematisch wird es erst, wenn es real wird
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  #10  
Alt 30.08.2018, 07:37
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Pianist Pianist ist offline
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Danke erst mal für die Gedanken und Hinweise. Es ist wirklich bisher rein hypothetisch, oder vielleicht mit einem Realisierungshorizont von zehn Jahren. Scheitern wird es daran, dass man in Berlin kein entsprechendes Grundstück zu einem akzeptablen Preis bekommen wird. Aber man wird ja mal träumen dürfen...

Matthias
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  #11  
Alt 30.08.2018, 09:25
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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1.738 Danke in 851 Beiträgen
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Klar darf man treumen.....

U-Boottunnel bis in den eigenen Keller...

Robin

P.s. Wobei der Tunnel nicht unbedingt im Vordergrund steht. Es ist das U-Boot.
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #12  
Alt 30.08.2018, 09:42
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berlinsky berlinsky ist gerade online
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Brandenburg kenne ich nicht.
Ich kenne nur Berlin:

1. Schiffahrtspolizeiliche Genehmigung beim WSA: sollte kein Problem sein, wenn Du der Schiffahrt nicht in die Quere kommst. Die wollen nur die Kohle für die Benutzung der Wasserflächen. (Pachtvertrag)

2. Genehmigung beim Bezirk: dürfte das größte Problem werden. Wenn überhaupt erteilt wird, idiotisch lange Mindestabstände zum Ufer verteuern die ganze Sache. Da bist Du ggf. wieder beim WSA wg, Fahrrinne und so.

3. Uferbefestigung: Sen.verw. f. Stadtentw. & Umweltschutz muss das genehmigen. Auch nicht so das Problem.

Vielleicht gibt es in BB ähnliche Instanzen...
__________________
Mahlzeit, Markus
-------------------------------
scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt
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  #13  
Alt 30.08.2018, 09:44
UliH UliH ist offline
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Die Wasserfläche im eigenen Grundstück dürfte mit allem Drum und Dran in jedem Bundesland baugenehmigungspflichtig sein. Bauvorhaben an einem Gewässer ( Erster, zweiter oder dritter Ordnung ) sind darüberhinausgehend auch wasserrechtlich zu genehmigen ( ist ähnlich wie Anbauen an einen Feldweg, an eine Bundesstraße und an eine Autobahn).
Zudem ist bei alldem noch zu beachten, dass der Uferstreifen bis zum Wasser i.d.R. nicht dem Privaten gehört, hier " durchzustossen " ist eigentumsrechtlich nicht ohne weiteres möglich. Die Wanne im Garten hat somit keinen Anschluss ans Gewässer. Inwieweit darauf zulässig bzw. sinnvoll ist, Boot zufahren weiss ich jetzt nicht, sehr schnell würde aber das immobile Boot darauf zur baulichen Anlage/Fischerhütte o. dgl. und damit im ( wohl ) baurechtlichen Aussenbereich unzulässig.
Zu beachten wäre noch FNP und Bebauungsplan.
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  #14  
Alt 30.08.2018, 11:15
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Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
....Scheitern wird es daran, dass man in Berlin kein entsprechendes Grundstück zu einem akzeptablen Preis bekommen wird. Aber man wird ja mal träumen dürfen...

Ich war letztens an einem Grundstück dran mit direktem Anschluß an die Spandauer Havel........


500m² = 300.000,00€


.... aus der Traum


Gruß Ronald
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Viele Grüße
Ronald
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  #15  
Alt 30.08.2018, 12:10
Regalboat Regalboat ist offline
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Wie Uli auch schon sagte, zunächst wird es natürlich vom jeweiligen Bundesland abhängen, hier könne unterschiedliche Vorschriften gelten.
Aber bei uns ist es so, dass wir eine feste Rampe vor einigen Jahren für den Zugang zum Wasser bauen wollten.
Nichts pompöses, sondern nur dass man eine Segeljolle rein und rauslassen konnte.
Keine Genehmigung dafür, keine Rampe!
Wir haben dann eine Klapprampe gebaut, hat funktioniert, aber auch die musste nach ca 1 Jahr auf Behördendruck rückgebaut werden.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #16  
Alt 30.08.2018, 12:23
herr herr ist offline
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Da Du ja an dieser Stelle das Fließgewässer verbreitern würdest, würde sich die Strömungsgeschwindigkeit herabsenken wodurch an dieser Stelle die Gefahr der Sedimentation von Kleinstteilchen bestehen würde.
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  #17  
Alt 30.08.2018, 12:55
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Shira Shira ist offline
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  #18  
Alt 30.08.2018, 17:28
UliH UliH ist offline
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Schade, dass die letzten beiden Beiträge das ganze ins Lächerliche abgleiten lassen wollen.
Grundsätzlich geht es sehr wohl, an der Donau bei Kelheim sind z.B. zwei derartige Vorhaben zu befahren. Nennen sich Marina, Hafen oder so ähnlich. Für die Genehmigungsverfahren bedarf es eines nicht gerade geringen Aufwandes. Ikea z.B. liegt oft nahe von den Bundeswasserstraßen vergleichbaren Bundesautobahnen, die schaffen es i.d.R. nicht mit einem eigenen Autobahnanschluss. An Bundestrassen anzudocken ist i.d.R. eher machbar, allerdings auch einiger Aufwand.
Bei Wasserstraßen und Gewässern ist allerdings auch der im öffentlichen Interesse liegende Hochwasserschutzcharakter zu berücksichtigen, da wird sich die Wasserrechtsbehörde ( WWA, nicht WSA ) wohl kaum unmotivierte und kaum zu überwachende private Fehlstellen wie eine hingebastelte Spundwand einhandeln.
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  #19  
Alt 30.08.2018, 21:37
herr herr ist offline
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Tatsächlich wollte ich das kein bisschen ins Lächerliche ziehen. Das ist einfach ein Punkt den Behörden mit sachkundigem Personal bedenken wird. Einen Sandfang wollen die sicher in einem Gewässer haben.
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  #20  
Alt 31.08.2018, 07:49
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Ich fand das auch nicht lächerlich, sondern das war doch ein wichtiger Hinweis. Letztendlich wird man das nur anhand eines konkreten Falles durcharbeiten können, wenn man die zuständigen Behörden befragt. Aber ich halte es eh für äußerst unwahrscheinlich, dass sowas mal realisierbar wäre, weil man an die entsprechenden Grundstücke nicht herankäme. Und wenn, dann nur im Südosten, und da ist es ja nach wie vor fraglich, wie fluglärmbelastet diese Gegend später mal sein wird.

Matthias
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