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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Frage an Chemiker / Anwälte: Kennzeichnung von Flaschen
Hallo,
ich suche mir gerade einen Ast ob und wo es ein Gesetz zum Thema oder Infos gegen könnte. So ganz unvertraut ist mir das Them ja auch nicht, aber exakt dazu finde ich nichts und Nachfragen in Rechtsforen und bei halbwegs sachkundigen Bekanten brachten auch nichts. Folgender Fall: Ein Freund von mir hat online etwas bestellt was man een unter den Oberbegriff Chemiekalie fassen kann. Ich glaube, ob das ein Hausmittelchen gegen Schnupfen, Seekrankheit oder ein Antifouling war, kann man da mal außen vor lassen. Das gewünschte Produkt kam, genauer gesagt, die Lieferung und die sah so aus: Artikel der angeblichen Marke XX in einer neutralen Plastikflasche ohne jeden Aufkleber, keine Kennzeichnung, was die Flasche enthält, kein Hinweis auf den Inhalt. Mein Freund hat nun mit dem Mittelchen diverse Probleme. Das Ding hat kein Etikett, er weiß so grob, was er damit machen muß und wie, aber nicht genau. Das sollte ja u.a. auch auf de Ettikett stehen. Rückfrage beim Verkäufer ergab 0 - in Zahlen NULL - Antwort. Rücksendung und Rücktrittsrecht? Ja, geht vielleicht. Nun ergab sich bei der Diskussion über die Sache bei uns aber auch noch die Frage und speziell bei meinem Freund, der leicht sauer ist, ob da man dem Verkäufer nicht mal gleich gewaltig auf die Füße steigen sollte: Wie gesagt Chemie in der Pulle, Pulle nicht in der geringsten Weise irgendwie gekennzeichnet und Kinder könnten das grob gesagt auch für Limo halten, würden aber Bauchweh kriegen, wenn sie es trinken. Frage ist also: da muß es doch irgendwo ein Gesetz geben, was festlegt, daß auf einer Pulle Cola, Fanta auch Cola und Fanta stehen muß und auf einer gleich ausssehnden Pulle mit Abführmittel oder Mittel Seekrankheit "Arznei und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker, wenn Nebenwirkungen eintreten", weil es doch erkennbar sein müßte, was in einer Flasche drin ist. Mfg, Karl |
#2
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Hi,
sollte hier stehen. http://www.umwelt-online.de/recht/ge...vo/gfv_ges.htm Musst mal bei kennzeichnungspflicht für kleingebinde nachschauen gruss gerd
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#3
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Interessant!
Dein Kumpel kauft etwas und weiß nicht was es ist und was er damit machen soll. Nach dem Kauf erhofft er sich über das Etikett schlau machen zu können. Wo bekommt man solcher Überraschungseier?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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Re: Frage an Chemiker / Anwälte: Kennzeichnung von Flaschen
Zitat:
jetzt mal ganz vorsichtig geschrieben: Hat dein Freund das "Zeug" aus irgendwelchen dunklen "Kanäle Ein guter und seriösen Händler wird sowas NIEMALS ohne Hinweise versenden!!!! Ich hoffe TomM wird was dazu schreiben, da ich weiss, dass er sich da sehr gewissenhaft Verhält und auch alle Gefahrenstoff-Merkblätter griffbereit hat (die er benötigt)! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#5
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Ich nehme mal ganz stark an der "Lieferant" hat das aus einem Großgebinde abgefüllt und sich die saubere Kennzeichnung einfach gespart. Nicht gut.
Um das abschließend beurteilen zu können müsste man aber schon wissen, was es denn nun ist. Es gibt unterschiedliche Deklarationspflichten bei Lebensmitteln, Arzneimitteln, Chemikalien usw. Also schreib mal, was es ist..
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
#6
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Zitat:
@Cyrus. Mein Freund weiß schon, was er gekauft hat. Ihm fehlen die Angebane zu den Feinheiten, ob man das z.B. nun verdünnen darf, muß oder nicht. Zitat:
Das konkrete Produkt ist auch nicht so wichtig. Mir gings mehr ums Prinzip. Jeder weiß, daß es gefährlich sein kann, wenn ein Endverbraucher etwas umfüllt und nicht richtig beschriftet. Aber ein Mittel unettiketiert in den Handel bringen bzw. auch befördern lassen? Wenn jemand beim nächsten Minrealälhandel eine Kanne Petroleum kauft, mag das noch angehehen, wenn auf der Abfüllung nichts steht. Aber beim Versand an Endverbraucher keine Angaben über Inhalt und Menge? Gruß, Karl |
#7
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Zitat:
Gruß, Karl |
#8
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Vielleicht findet ihr ja hier ne antwort?
Ja auch Kleingebinde müssen im Gefahrstoffverzeichnis erfasst sein. Die Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen. Die Gefahrstoffverordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Kleingebinden, haushaltsübliche Stoffen etc. Es gilt hier zu differenzieren zwischen privater Nutzung (GefStoffV gilt nicht) und gewerblichem Einsatz (GefStoffV gilt). oder hier https://www.umwelt-online.de/recht/g...ut/ueb_gfg.htm gerd
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#9
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Hallo Gerd,
die Gefahrgutverordnung u.ä. greift da nicht, weil es nicht gefährlich ist. Chemie ist nicht immer = gefährlich. Streng genommen ist auch alles, was wir Essen und Trinken Chemie. Sorry, wenn ich Stoff und Produkt nicht konkret nennen will, aber dann wäre auch der Anbieter evtl. identifizierbar. Soweit ich mich schlau machen konnte, habe ich nun herausbekommen, was auf dem Original-Etikett steht (ist also offenbar eine Händler-Abfüllung): Name - Verwendungszweck - Anwendungsmöglichkeiten - Hauptbestandteil (wirklich relativ harmlos). Aber unten auch ein Hinweis, daß man Hinweise zum Arbeitsschutz auf der Hersteller Homepage findet. Denen zufolge kann es in Einzelfällen beim Hautkontakt zu allergischen Reaktionen führen. Sicherheitsdatenblatt gibt es auch. Man sollte es nicht verschlucken, is ja klar, wenn man weiß, was es ist. Augenreizung möglich. Auch wenn das nicht auf den Flaschen stehen muß (gehe ich mal von aus, sonst hätte der Hersteller es aufgedruckt), kann man auf diese geringen Risiken nicht schließen, wenn man nicht weiß, was es ist. Zumal eine Geruchsstoff enthalten ist, der auch für Kosmetika verwendet wird. In unserem Land ist vieles bis ins Detail geregelt, sogar wie hoch ein Bordstein sein muß. Kann doch nicht sein, daß Produkte in den Verkehr gebracht werden können, ohne daß man erkennen kann, ob das nun Haarwaschmittel, Mayonaise oder Poliermittel für Autolack ist? Gruß, Karl |
#10
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Zitat:
da hast Du ein heißes Eisen "angezettelt". Wie immer gibt es ganz verschiedene Ansätze.
Wie Du schon siehst werden Dinge, wie z.B. Gefahrengut, oder Anwendung nicht explizit aufgeführt. Grundsätzlich ist es so, dass Du eine Limoflasche nicht etikettieren mußt, es sei denn, Du verwendest Farbstoffe, die angegeben werden müssen (beim Privaten Verbrauch). Was dann drinnen ist, ist eigentlich Wurscht, kann Bärlauchtee sein, oder Gemüsesuppe, oder sonst was. Wobei der Lebensmittelbereich mittlerweile auf der einen Seite überdeklarieren muß und auf der anderen Seite nicht deklarieren muß, wenn die untere Grenze unterschritten wird. Für alle nicht Lebensmittel ist die Deklarationspflicht genauso. Also ein name braucht nicht, eine Anwendung braucht nicht was muß ist die Angabe von Ihaltsstoffen gem. der Verordnung zu Angabe von Ihanltsstoffen. Auch da natürlich nur, wenn mehr als die Deklarationsuntergrenze verwendet wurden. Gefahrenstoffe müssen immer deklariert werden wenn ein Gefahrenpotential von Ihnen ausgeht. Beispiel: Meister Proper enthält Ammoniak und Alkohol. Der Ammoniak unterschreitet den grenzwert und muß nicht angegeben werden, der Alkohol muß aber angegeben werden. Einen Namen oder eine Nummer gibt jeder Hersteller von sich aus und freiwillig an - er möchte ja, dass sein Produkt erkannt und wieder gekauft wird. Also reicht: Entfetter No1, Inhaltsstoffe: anionische Tenside (<5%), nichtionische Tenside (5-15 %) , Emulgatoren, Duftstoffe. Wenn Alkohol drinnen ist muß ab 10% das Fanal (Flamme) drauf, und das Andreaskreuz (Gesundheitsschädlich) (früher Reizend, Mindergiftig, Gesundheitsschädlich) muß eh heute überall drauf sein. Im Verbraucherbereich ist ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich. Im gewerblichen eben doch und zwar sogar für so blödsinnige Dinge, wie Scheuermilch. Gefahrengutmerkblätter sind nur für den Transport erforderlich, GGVS Kennzeichnung. Gleiches für Luft und Wasser wo bei nicht automatisch ein GGVS gekennzeichnetes Produkt auch für Lufttransport gekennzeichnet sein muß. und eigentlich zur Ursprungsfrage, "Darf der Das?". Kommt drauf an, wenn er ein Muster verschickt und keine Kennzeichnung erforderlich ist, dann darf er das. Eine Gebrauchsanleitung muß er nicht beifügen, haftet aber dann evtl. für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Wenn nichts weiter drinn ist muß er auch keine Inhaltsstoffe angeben. Bei unserem Affinal steht auch nur Lösemittel und Wachse drauf obwohl noch ein wenig mehr drinnen ist. Anwendungsempfehlungen sichern halt den Hersteller vor Regressansprüchen. Das ist alles freiwillig (natürlich verzichtet kein ernstzunehmender Hersteller darauf Werbung auf dem eigenen Etikett zu machen). Am Ende sollen Produkte in der Giftnotrufzentrale erfasst sein und, sofern sie Abwasser verursachen, auch beim UBA. Das wird sich 2007 alles grundlegend ändern, denn dann kommt der EU-Gesetzesvorschlag zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) ins spiel, dann müssen komplette Rezepturen mit dem Gefahrenpotential jedes einzelnen Inhaltsstoffes hinterlegt werden. Hoffentlich kommt es nicht so weit, denn dann kommen tausende selbsternannte Fachleute und wissen was. Das gesamte Thema der Kennzeichnung ist mindestens so verwirrend wie das, was ich gepostet habe. richtig durchblicken tut da am Ende keiner. Am Ende noch mal. Nichts muß draufstehen wenn keine Gefahr, Inhaltsstoffe wenn vorgeschrieben, Anwendungsempfehlung kann muß aber nicht. Name sollte - anders macht die Vermarktung kenien Sinn. Rote Ecken (Flamme, Andreaskreuz, Totenkopf, umgedrehter Fisch ... wenn Gefahrenpotential.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#11
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Nachtrag:
aus "reach-info.de" Zitat:
Zitat:
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#12
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Hallo Tom,
Du hast das "heiße Eisen" ja ganz schön erweitert. Sicherlich sehr gut, weil wir alle mit diesen Produkten zu tun haben. Wenns Gefahrgut wäre, wärs für mich kein Problem, damit habe ich selbst zu tun. Aber veflixte Hacke, ich finde einfach in dem Bestimmungs- und Gesetzeswust absolut nicht mehr, welche Gesetze alle auf den harmloseren "Krempel" angewendet werden müssen. Man kann das Ganze natürlich noch über den Ursprungsthread aufgrund Deiner Angaben erweitern, weil es ein "heißes Eisen" ist. Nehmen wir mal Gefahrgut, um das ursprünglich nicht ging. Privatmann X verkauft im bekannten Auktionshaus sein Lackreste, verschickt sie per Post und weiß nicht, daß er da eigentlich auch bei Kleinmengen gewisse Aufkleberchen drauf machen muß, oder Paketdienst Y ins einer AGB die Beförderung sogar ausschließt. Wer denkt auch schon bei Lack an Gefahrgut, wenn er die Bestimmungen nicht kennt? Lösungsmittel sind drin, ist man gewohnt, von UN 1263 weiß OPrivatmann X natürlich nichts. Kommt es zum GAU - Postauto brennt wegen seiner Lacke aus - kann X Überrachungen erleben, weil er ja Befrachter ist. Hat er auch nie von gehört, was das ist, aber der Befrachter ist immer haftbar, egal ob Privatmann oder nicht. Im Verbraucherbereich ist ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich. Okay, aber leider gibt genau das oft Auskünfte, die der Endverbraucher weder der Beschriftung einer Verpackung noch dem technischen Datenblatt entnehmen kann. Das kann man auch für verrückt halten: Im Sicherheitsdatenblatt stehen die Erste Hilfe Maßnahmen drin, die möglichen Gesundheitsgefahren, die auf der Verpackung oft nicht einmal aufgeführt werden müssen. Verrückt finde ich das schon, wenn mans ich mal einen Notfall vorstellt, daß jemand versehentlich Mittel X verschluckt hat, der Doc erst die Giftzentrale anrufen muß, um herauszufinden, warum dem Patienten die Augen aus dem Kopf kommen und der nur noch röchelt. Lebensmittelrecht stimme ich Dir auch zu. Auch verrückt unüberschaubar. Natürlich interessiert mich, ob ich 95 % Schinken und 5 % Wasser in der Packung habe oder 75 % Schinken und 25 % Wasser. Wasser ist oft angebeben, aber 0,1 % von Mittelchen X nicht, obwohl das Allergiker mehr interessieren dürfte. Nein, eine Warenprobe wurde in diesem Fall nicht verkauft, sondern ein Produkt, von dem der Käufer, der seinen Kauf tätigt, gewisse Vorstellungen haben muß, aber eben auch nicht gerade weiter weiß, wenn er detaillierte Fragen oder Probleme hat. Mal abgesehen von der Frage, wie das Mittel, was mein Freund nun gekauft hat, deklariert werden soll, entzieht es sich auch meinem Horizont, warum ein Anbieter nicht draufschreibt, ob man es nun pur, verdünnt und in welcher Verdünnung verwenden muß, wa sicher nicht jeder Käufer weiß. Viele kaufen auf Empfehlung von Bekannten oder aus Foren, Mittel x war gut, nimm das, dann stehen sie aber ratlos da, bombardieren den Verkäufer mit Fragen. Na ja, in diesem Fall ignoriert der die auch alle. Zitat:
Gruß, Karl |
#13
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Moin,
na ja Karl ich kanns verstehen wenn der Rest der Welt vom Leder zieht. Nur so ist das alles auch nicht. REACH wird ein Wust von blabla bringen und ACHTUNG bei Produktionsmengen kleiner eine Tonne pro Jahr muß man weiterhin nix machen. (ne Tonne Yacht Guard htt ich gerne verkauft) Der Rest ist wie bei allem was mit Umwelt und Gesundheit zu tun hat überzogen bis zum Anschlag. Es wird icht mehr lange dauern, dann ist die Kartoffel nicht mehr zum Verkauf geeignet. Was fehlt ist das Maßhalten in Europa - Überregulierung machts nicht besser und das will keiner begreifen. SDB? was kannst daraus lesen, einen MAK Wert, geeignete Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe Maßnahmen - die dann immer heißen "An die Frische Luft bringen, wenn keine Besserung eintritt den Artzt aufsuchen. Die giftnotrufe rufen sogar mich ab und an mal an - diese Nummer steht auf dem SDB. Meist ist das nicht tragisch, irgendwer hat was gesoffen, nun ist die Frage raus mit dem Zeug oder Kohle reinschütten. Mehr geht eh nicht wirklich - klar das eine oder andere Medikament als "Gegemittel". Aber das sit auch nicht soooo schnell verfügbar. Es ist meist nicht wie bein Infarkt, Zeit ist zwar wichtig aber bei Vergiftungen eher nebensächlich. Der LKW, der Gefahrengut transportiert, was soll denn passieren, wenn 10 Liter Lösemittel auslaufen? ies Dich durchs Forum und stell die Frage nochmal. Wie ein Depp rede ich den Leuten die Orangenterpen aus und keiner wills hören (übrigens die Gleichen Umweltpäpste, die Acryl in den Chips anpreisen loben den tollen Reiniger mit Orangenterpenen -völlig daneben. Das Thema alleine füllt ein Forum und glaub es mir 90% der beiträge zu solchen Themen glänzen mit halbwissen aus Wikipedia dan kannst nicht wirklich diskutieren.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#14
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Hallo Tom,
klar ist das vieles Tinnef, wenn man es mal genau auseinander nimmt. Ein Sicherheitsdatenblatt ist auch nutzlos ioder auch nicht. Wers gelesen hat weiß vielleicht, Mittel xxd löscht man nicht mit Wasser. Wers nicht gelesen hat, hat Pech. Die Gefahrgutverordnung usw. ist insofern auch oft Tinnef. Jeder Paketdienst oder Spediteur darf von Mittel X und Y soviel und soviel fahren, wenn es Menge Y nicht überschreitet. Er muß dann Beleitpapiere haben. Wofür die gut sind, kann man sich leider auch fragen. Kommt es z.B. zu einem Unfall und der Transporter brennt: was brennt zuerst? Das geladene Mineralöl oder die Begleitpapiere, aus denen die Rettungskräfte entnehmen sollen, was der LKW erlaubtermaßen an Bord hatte? Sinnvoll eigentlich nur bei reinen Gefahrguttransporten wie z.B. Tankwagen und die haben ne Blechtafel außen dran. Der Wust an Bestimmungen ist kaum durchschaubar, oft nicht für die, es wissen müssen, noch weniger für die, die zufällig damit in Konflikt kommen können und das schöne an Gesetzen und (internationalen) Verordnungen ist ja oft, daß in der Verordnung die Ausnahme zur Ausnahme der geregelt ist, aber in der Verordnung nicht drin steht, wer wo die Ausnahme regelt. Oder den Normalfall. Wer z.B. die ADR sofort und komplett versteht ist meiner Meinunung nach reif für einen Nobelpreis. Jenseits dieser Maßregelungen gibts noch den gesunden Menschenversatnd, der vielleicht mehr taugt und der sagt mir, wo Kakoa drin ist, schreibe ich Kakao drauf und wo Schneidöl drin ist, schreibe ich Schneidöl drauf, weil Cola ne ähnliche Farbe haben kann. Wahrscheinlich macht man dabei auch noch was falsch, weil es noch irgendwo eine Verordnung oder ein Gesetz gibt, in dem genau festgelegt ist, daß man die Buchstaben in einer bestimmten Größe, Farbe und Zeilenabstand anzubringen hat. Sicherheitsbestimmungen sind kein Unsinn. Unsinnig ist eher, wenn kein Mensch schnell finden kann, wofür es welche Mindestbestimungen gibt. Andererseits entwickelt sich der Mensch auch weiter, nicht immer zu seinem Besten. Technik und Chemie sind heute Alltag, aber auch da geht Grundwissen verschütt. Man kennt es doch. Strom kommt aus der Steckdose ist normal. Ach, da sind ja noch Leitungen, die man wohl nicht berühren darf. Woher soll man das auch wissen, man steckt immer nur den Stecker rein? Banales Grundwissen scheint auch dem Homo technikus verschütt zu gehen. Beispiel USA, wo einer seinen Hund wusch und in der Mikrowelle trocknete oder der Kaspar, der vorgestern in unserer Gegend Kupferkabel von einer Oberleitung klauen wollte und wegen Benutzung einer nicht isolierten Zange den Zitteraal machte. Irgendwann wird auch auf Waschmaschinen stehen: "Kleidung vor dem Waschen ausziehen!" Gruß, Karl |
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