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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.10.2006, 17:17
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Heimathafen

Sorry,
einigen von euch wirds die Schuhe ausziehen. Aber ich bin die letzten 20 Jahre nicht mehr mit dem eigenen Boot vom Bodensee weggekommen. Am Meer war ich immer auf Charterbooten.
Jetzt endlich habe ich wieder ein mobiles Wasserfahrzeug.

Also will ich IBS oder sonst nen Zertifikat für mein Bötle beantragen.

Eine Zulassungsnummer hat es vom Bodensee. Die kann übernommen werden soweit ich das ADAC-Formular verstehe.

Das Kind braucht einen Namen --- hat es, am Heck angebracht.
Darunter soll der Heimathafen stehen.

Frage 1: stimmt das, muß der Heimathafen drunterstehen?

Frage 2: Was zur Hölle ist mein Heimathafen? Das Ding steht hier aufm Trailer im Schwarzwald. Da gibt es feuchte Hochmoorwiesen und Bäche.

Kann ich meine Garage als Heimathafen drunterschreiben oder muss es ein wirklicher Hafen sein?

Danke für eure Milde und Nachsicht
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #2  
Alt 25.10.2006, 17:32
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Moin,

Der Heimathafen kann jeder schiffbare Hafen in D sein - also auch HH - oder FL oder FFM oder Kölle

egal wo Du wohnst.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #3  
Alt 25.10.2006, 17:41
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM
Moin,

Der Heimathafen kann jeder schiffbare Hafen in D sein - also auch HH - oder FL oder FFM oder Kölle

egal wo Du wohnst.
Jo, so ähnlich
Man darf aber auch eine beliebige Stadt,
die an einer Wasserstraße liegt, aussuchen,
muss net ein SCHIFFBARER HAFEN sein
(so habe ich es in Erinnerung)

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 25.10.2006, 17:44
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM
Moin,

Der Heimathafen kann jeder schiffbare Hafen in D sein - also auch HH - oder FL oder FFM oder Kölle

egal wo Du wohnst.
Muss also schiffbar sein?
Ich kann mich irgendwie nicht mit dem Gedanken anfreunden eine wildfremde Stadt dranzukleben. Es gibt hier so üble Grabenkriege zwischen Schwaben und Badenzern Ich muß mich dann ja outen.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #5  
Alt 25.10.2006, 17:44
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Don P Don P ist offline
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Als Heimathafen kann bei einem Boot ohne feste Stationierung
der Wohnort genommen werden.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #6  
Alt 25.10.2006, 17:48
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Danke Don,
das hat ich gehofft. Ich geb jetzt einfach meinen Wohnort an, das wird ja eh keiner überprüfen, gibt ja wohl ziemlich viele Häfen auf der Welt.

Oder wenn´s nix Deutsches sein müßte: St Trop.? Bisschen Elitärer...
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Viele Grüße Fränkie

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  #7  
Alt 25.10.2006, 17:55
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
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Hi,

bei mir stehts nicht mal auf dem Boot sondern auf dem RR, war bei meinen häufigen Wechseln einfacher....
Und wer weiß schon ob Unna einen hafen hat....im Kreis Unna gibts einen, das muss reichen.

Willy
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  #8  
Alt 25.10.2006, 17:56
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Soviel ich weiß ist die Bodenseezulassung sogut wie
von der WSA bin früher damit Frankreich binnen
gefahren ohne Probleme.
Servus Willi
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  #9  
Alt 25.10.2006, 18:54
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie
Es gibt hier so üble Grabenkriege zwischen Schwaben und Badenzern Ich muß mich dann ja outen.
...sag bloß Du bist B....!?!?

Gruß
Mario
__________________

https://freie-rede-jetzt.de
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  #10  
Alt 26.10.2006, 07:38
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb
Zitat:
Zitat von Fraenkie
Es gibt hier so üble Grabenkriege zwischen Schwaben und Badenzern Ich muß mich dann ja outen.
...sag bloß Du bist B....!?!?

Gruß
Mario
Nee, natürlich nicht, aber meine Frau . Unser Haus steht auch noch in Wü. Aber von NW nach SO läuft der "Grenzweg" keine 50 mtr. entfernt um unser Haus. Fussball spiele ich schon in Baden aber noch im gleichen Ort Also ich kann´s eigentlich nur falsch machen mit jedem Ort aus BaWü ausser unserer eigenen Mischgemeinde
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #11  
Alt 26.10.2006, 07:44
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Soviel ich weiß ist die Bodenseezulassung sogut wie
von der WSA bin früher damit Frankreich binnen
gefahren ohne Probleme.
Servus Willi
Hallo Willi,
vor 30 oder was weiß ich Jahren sind wir mit meinen Eltern auch wochenlang in Frankreich gefahren. Mit nix was irgendeiner Prüfung standgehalten hätte (schon auf der Strasse: 2,8to Boot, 2,80 breit an nem 280er Benz).
Die BS-Zulassung zählt soviel ich mich erkundigt habe gar nix im Ausland. In Kroatien sowieso net.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #12  
Alt 26.10.2006, 07:50
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Hallo Willy,

auf See ohne Heimathafen am Heck gibt es ein Ticket.
Mit oder ohne Flaggenzertifikat.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

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Siehe auch www.kegel.de
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  #13  
Alt 26.10.2006, 08:31
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Hallo Willy,

auf See ohne Heimathafen am Heck gibt es ein Ticket.
Mit oder ohne Flaggenzertifikat.
auch mit einer WSA Zulassung ?? Bei mir steht am Heck nur " Fill Gas only" über den alten Tankstutzen...

dann fahre ich ja schon jahrelang illegal
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #14  
Alt 26.10.2006, 08:43
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Hallo Willy,

auf See ohne Heimathafen am Heck gibt es ein Ticket.
Mit oder ohne Flaggenzertifikat.
auch mit einer WSA Zulassung ?? Bei mir steht am Heck nur " Fill Gas only" über den alten Tankstutzen...

dann fahre ich ja schon jahrelang illegal
Dieter,
ich hab echt gedacht bei der Frage stellen die Küstenbewohner die seit Generationen mit Schiffen und Handel etc. zu tun haben das regelmäßige Ein- und Ausatmen ein.

Wir haben unser Segelboot in Bremen gekauft (mit Teakdeck)--unsere Frage nach der Ganzpersening beantwortete der Verkäufer mit minutenlangen wüsten Vergleichen ("Ihr habt zwar den Mercedes erfunden aber Schiffe... "

Aber so war´s doch gut, man lernt nie aus
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Viele Grüße Fränkie

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  #15  
Alt 26.10.2006, 09:01
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli
Hallo
Heimathafen brauchst Du nur beim Flaggenzertifikat
am Boot.
Hallo Willy,

auf See ohne Heimathafen am Heck gibt es ein Ticket.
Mit oder ohne Flaggenzertifikat.
Moin,
bist Du dessen sicher? Denn binnen besteht zwar die Pflicht zur Kennzeichnung mit Nr. und Kürzel für den Ort der Regist., aber auf See besteht ja keine Pflicht zur amtlichen Registrierung, sofern man sich auf die deutschen Seegrenzen beschränkt.

Gruß
Kai
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  #16  
Alt 26.10.2006, 09:10
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Kai meinste Du mich oder Willy?
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  #17  
Alt 26.10.2006, 09:20
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Kai meinste Du mich oder Willy?
Entschuldige, ich meinte Dich, Cyrus. Mit der Aussage bez. eines Tickets bei fehlen des Heimathafens.
Gruß
Kai
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  #18  
Alt 26.10.2006, 09:22
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Moin Cyrus,

ich denke, Kai meint Dich. Auch mich würde interessieren, in welcher Verordnung der Inhalt Deiner Aussage
Zitat:
Zitat von Cyrus
...
auf See ohne Heimathafen am Heck gibt es ein Ticket.
Mit oder ohne Flaggenzertifikat.
definiert ist. Auch mir ist nur eine Kennzeichnungspflicht für Binnenwasserstraßen bekannt - jedenfalls, solange das Schiff nicht in ein Schiffsregister eingetragen ist, oder ein entsprechendes Zertifikat (IBS, etc) ausgestellt wurde.

Michael.
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  #19  
Alt 26.10.2006, 09:27
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Ja bin mir sicher.

Zitat:
Die Kennzeichnung von Seeschiffen richtet sich nach den Vorschriften des Flaggenrechtsgesetzes: Seeschiffe müssen ihren Namen an jeder Seite des Bugs und ihren Namen und Heimathafen am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.
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  #20  
Alt 26.10.2006, 09:44
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So steht das aber nicht im Flaggenrechtsgesetz. Ich zitiere mal aus § 9 die Absätze (1) und (2):
Zitat:
(1) Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder Flaggenschein erteilt ist, muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Hat es keinen oder keinen Heimathafen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist statt dessen außer in den Fällen des § 7 Abs. 1 und der §§ 10 und 11 Abs. 1 in gleicher Weise der Registerhafen zu führen.
(2) Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muss den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.
Michael.
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  #21  
Alt 26.10.2006, 09:51
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Ich § 30 Abs. 2 Flaggenrechtsverordnung

Zitat:
(2) Namen und Hafen sind am Schiff in lateinischer Schrift unter Berücksichtigung der
Größe des Schiffs so anzubringen, daß in Fahrt eine ausreichende Lesbarkeit durch
andere Verkehrsteilnehmer bei guten Sichtverhältnissen gewährleistet ist.
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  #22  
Alt 26.10.2006, 09:56
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Zitat:
Zitat von Michael26
So steht das aber nicht im Flaggenrechtsgesetz. Ich zitiere mal aus § 9 die Absätze (1) und (2):
Zitat:
(1) Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder Flaggenschein erteilt ist, muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Hat es keinen oder keinen Heimathafen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist statt dessen außer in den Fällen des § 7 Abs. 1 und der §§ 10 und 11 Abs. 1 in gleicher Weise der Registerhafen zu führen.
(2) Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muss den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.
Michael.

Ich bin doch kein Rechtsanwalt
Ich will Sportbootfahren in sicherer Sichtweite des Ufers.
Und ich will dem Kroatischen (oder wo auch immer) Zöllner oder Hafenmeister ohne Bestechungsgelder erhobenen Hauptes in die Augen schauen (trotz der zwei Bier im Blut ).
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Viele Grüße Fränkie

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  #23  
Alt 26.10.2006, 10:12
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Ich § 30 Abs. 2 Flaggenrechtsverordnung

Zitat:
(2) Namen und Hafen sind am Schiff in lateinischer Schrift unter Berücksichtigung der
Größe des Schiffs so anzubringen, daß in Fahrt eine ausreichende Lesbarkeit durch
andere Verkehrsteilnehmer bei guten Sichtverhältnissen gewährleistet ist.
Dieser § (aus Abschnitt 2, Flaggenregister) bezieht sich auf ins Seeschifffahrtsregister eingetragene Fahrzeuge.

Gruß Michael.
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  #24  
Alt 26.10.2006, 10:14
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Also doch kein Heimathafen.

Auch gut.

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  #25  
Alt 26.10.2006, 10:32
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Also doch kein Heimathafen.

Auch gut.

Auch keinen Bootsnamen?
Tja, ich weiß das auch nicht! Wer soll durch den ganzen Gesetzeswust auch durchsteigen?

Gruß Michael.
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