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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Motorboot / Aluboot übermotorisieren
Hallo Zusammen,
mein Name ist Kenny und ich bin noch nicht all zu lange in der Bootsszene unterwegs und bräuchte wirklich eure Hilfe / Rat. Ich bin kurz davor mir ein neues Aluboot zu kaufen. Nützen werde ich es nur zum Angeln bzw. für die Freizeit. Hab auch schon ein Boot gefunden was mir gefällt. Jedoch gibt es daran einen Haken. Laut CE des Bootes und des Herstellers, ist das Boot nur für einen Motor bis 30 PS zugelassen. Auf dem Boot selbst befindet sich aber ein Nagelneuer 40 PS Motor. Da das Boot aktuell in Tschechien steht und das dort nie ein Problem war wollte ich wissen wie das bei uns hier in Deutschland aussieht... Ich weiß das es von diesem Boot zwei Modelle gibt ein kleines (5x2m) für das ich mich interessiere und ein großes (5,5x2,1m) die haben beide genau den selben Heckspiegel jedoch besitzt das größere eine CE bis 50PS und das kleine eben nur bis 30 PS. Jetzt würde ich gerne von euch wissen, wie es hier in Deutschland zwecks einer Übermotorisierung aussieht. Kann man das irgendwo eintragen lassen, eine Prüfung durchführen lassen (TÜV?)? Gibt es Probleme bei der Zulassung am WSA? Wie sieht es Rechtlich aus sollte etwas passieren? Vielen lieben dank euch schonmal vorab. |
#2
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Hey Kenny,
technisch weiß ich nicht ob es überhaupt große Folgen hat wenn du 10PS übermotorisierst außer das der Hobel ein bisschen schneller wird. Aber wenn dir der Spiegel einreißt ist damit nicht zu spaßen. Die Versicherung wird, soweit sie das herausbekommt, bei einem Schaden sicherlich nicht haften da du dich außerhalb der Herstellervorgaben bewegt hast. Das muss klar sein... Eine Möglichkeit das abnehmen zu lassen sehe ich gerade ehrlich gesagt nicht, außer vielleicht eine Bestätigung durch den Hersteller? BTW: Ich glaube das WSA interessiert es nicht sonderlich was in den Papieren eingetragen wird, solange es der Wahrheit entspricht - das sind zumindest meine Erfahrungen bis jetzt.
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix- |
#3
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Hallo kaniex3,
zulassungsmäßig hast du keine Probleme, Versicherungsmäßig bei so einer moderaten Übermotorisierung vermutlich auch nicht. Du solltest es aber bei der Versicherung angeben. Problem des größeren Motors ist in der Regel das Mehrgewicht, welches das Heck tiefer einsinken lässt und die Fahreigenschaften verschlechtern kann. Bei dem größeren Boot mit dem vermeindlich gleichen Spiegel kann die größere Länge des Bootes dies ggf. ausgleichen. Allerdings hat dieses Boot vermutlich auch eine Spante mehr und kann ggf. die entstehenden Kräfte besser abführen. Wie gesagt, ich hätte keine Bedenken solang du die Übermotorisierung nicht dafür verwendest, für das Material extreme Fahrmanöver auszuführen (extremes beschleunigen, harte Richtungswechsel unter Vollgas, mit Vollgas durch (in) hohe Wellen fahren). Viele Werften/Vertragshändler verkaufen ihre Boote übrigens ohne Bedenken mit so einer Übermotorisierung. Gruß Wolfgang |
#4
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10 PS hören sich erstmal moderat an - bis zu dem Punkt an dem man das Verhältnis betrachtet. Eine Übermotorisierung von einem Drittel mehr an Leistung als die maximal zulässige Leistung ist nicht geringfügig und kann m.E. dazu führen, dass ein Schaden, der darauf zurückzuführen ist, von der Versicherung nicht reguliert wird.
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Ne schöne Jroß |
#5
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Die Frage ist auch noch, 2 Takter oder 4 Takter.
Bei den meisten 2Taktern gab es verschiedene Ausbaustufen, die aber vom Motor und Gewicht her etwa gleich waren. Dies nur zum Spiegel und Gewicht des Motors.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#6
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... wenn Du einen Schwimmer schwer verletzt, wirst Du finanziell nicht mehr auf die Beine kommen. Eine Versicherung wird da nicht bezahlen.
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Schöne Grüsse ! |
#7
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Hallo Kenny,
das Wasserschifffahrtsamt hinterfragt das nicht. Daten angeben und schon hast du deine Papiere. Bei der Versicherung wäre ich vorsichtig und würde auf die Übermotorisierung aktiv hinweisen. Vermutlich steigt dann einfach dein Versicherungsbeitrag ein wenig. Was das Boot selbst angeht... Wenn es für größere Motoren ungeeignet ist, wirst du es vermutlich am Fahrverhalten merken und freiwillig langsamer fahren. Abgesehen davon zwingt dich ja keiner den Motor immer unter Vollast laufen zu lassen. Und ein paar Reserven sind nie verkehrt. Was spricht denn aber dagegen das etwas größere Boot zu nehmen? Es ist doch nur minimal größer.
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Gruß Christian * Wenn ich nicht hier bin, bin ich aufm Kahn. * |
#8
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Dem Amt ist das recht egal wenn alle Nachweise da sind.
Dennoch: Es macht einen gewaltigen Unterschied was auf dem Typenschild angegeben ist, oftmals geht es eher um das Gewicht als um die Leistung. 2T, oder 4T ist da schon ein Unterschied. Mein Boot ist schon etwas älter, ein Typenschild mit derartigen Angaben habe ich nicht gefunden. Der Vorbesitzer hatte einen 140er 4T dran, ich wollte nun einen 225er 2T anbauen, der mit Sicherheit leichter als der 140er 4T ist, und habe den Hersteller angeschrieben. Als Antwort haben ich bekommen dass ursprünglich mal bis 180 PS angegeben waren, aber für den 225er 2T-AB keine Bedenken bestehen. Schätze mal dass es seinerzeit in der Gewichtsklasse keine ABs in der Leistungsklasse gegeben hat. Der 225er ist eingetragen und auch bei der Versicherung so angemeldet. Ich habe somit ein reines Gewissen. Wenn Angaben auf dem Typenschild draufstehen sollte man sich wenigstens erklärbar im Rahmen bewegen. |
#9
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Zitat:
Es gibt viele Gründe, warum Versicherungen eine Schadenregulierung verweigern: nicht bezahlte Beiträge nicht versicherter Schadenbereich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (wobei der skizzierte Fall erstmal definitiv nicht dazu gehört!) falsche oder unvollständige Angaben bei Versicherungsabschluss (dabei ist es egal ob bewusst oder unbewusst, die Versicherung unterstellt dann das Erschleichen des Versicherungsabschlusses) nicht einhalten getroffener Auflagen Also wie vorgehen? Alle Daten (einschl. empfohlene Höchstmotorisierung gem. Herstellerempfehlung und tatsächlicher Motorisierung), am besten mit Kopie des jeweiligen Datenblattes, wahrheitsgemäß angeben. Sofern nicht vorhanden, Ersatzbelege (Prospektauszug ect.) heraussuchen und beilegen. Auf keinen Fall Angaben verschweigen oder gar falsche Angaben machen! Ebenfalls keine Tricks a la "das konnte man doch aus der Motorenbezeichnung herauslesen" oder vergessen, die Einheit (kW oder PS) anzugeben. Auf die Übermotorisierung muss nicht separat hingewiesen werden, es sei denn, es wird gemäß Versicherungsvertrag ausdrücklich verlangt. Die Versicherung entscheidet dann aufgrund der vorgelegten Daten, ob sie das Boot so versichern wollen oder nicht und wenn ja, ob ggf. Auflagen oder Risikozuschläge fällig sind. Sie ist nicht verpflichtet, eigene Recherchen anzustellen! Wenn der Versicherungsschein dann von der Versicherung kommt, alle Eintragungen genau überprüfen. Ist das Boot mit dem Motor so im Versicherungsschein eingetragen, ist es auch versichert! Bei Änderung von Daten diese der Versicherung schriftlich mitteilen und eine schriftliche Bestätigung anfordern. Zu guter Letzt alle Unterlagen (einschl. Kopie der eingereichten Unterlagen) gut aufbewahren. Gruß Wolfgang |
#10
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Zitat:
Wobei neben der Kraft des Motors auch noch die Befestigungsart relevant ist. Z.B. bei den Jack-Plate ändert sich auch der Hebel, mit der die Kraft auf den Aufnahmepunkt wirkt und das könnte durchaus im relevanten Bereich liegen! Gruß Wolfgang |
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