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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Seeschiff Kennzeichenfrage
Fakten:
Seeschiff unter 15m eingetragen ins Schiffsregister. Vorhandene Kennzeichnung 2xBootsname am Bug+1x am Heck+Heimathafen Heck. Fahrgebiet Zukunft nur Seeschiffahrtsstraßen Frage: Boot in Holland gekauft und will es auf Binnenschifffartsstraßen in Holland zur Ostsee überführen. Muß ich noch die normale Binnenkennzeichnung/Unterscheidungssignal für die Überfahrtauf den Binnenwasserstraßen in Holland anbringen oder reicht meine Seekennzeichnung auch aus. Danke für eure Infos. Grüße |
#2
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Ich bin so bisher in NL immer mit unserem Segler unterwegs gewesen, allerdings nur "Stande Mast Route" / Isselmeer.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#3
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Zitat:
dürfte dann ja das Flaggenzertifikat sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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genauso handhabe ich das auch. Flaggenzertifakt und das für Binnen.
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Gruß Bully |
#5
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Zitat:
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#6
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Vmax über 20km/h
wenn meine Registrierung im Schiffsregister durch isthat man doch automatisch das Flaggenzertifikat.brauche doch dann nichts mehr machen.. |
#7
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Wenn Du im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Deines Heimathafenbezirks eingetragen bist, dann erhälst Du ein Kennzeichen, z.B. DOAT. Dieses Kennzeichen mußt Du z.B. hinten am Spiegel des Schiffes einmal anbringen.
Details stehen unter ELWIS. Flaggenzertifikate gibt es bei Seeschiffen nicht. Gruß, edjm.
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#8
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Das heißt du benutzt dein Unterscheidungssignal als Kennzeichen.
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#9
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Wie bitte? beim BSH steht das aber anders: Zitat:
Flaggenzertifikate Für Schiffe bis 15 m Rumpflänge Das BSH kann auf Grundlage des Flaggenrechtsgesetzes für Schiffe mit einer Rumpflänge von maximal 15 m ein Flaggenzertifikat ausstellen. Es dient als Nachweis über die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge (ist aber kein Eigentumsnachweis) und ist nach dem Seerechtsübereinkommen von 1982 und dem Hohe-See-Übereinkommen von 1958 international gültig. Im Gegensatz zum Flaggenzertifikat dient der internationale Bootsschein (IBS), ausgestellt von DSV, DMYV oder ADAC als Eigentumsnachweis, allerdings nicht als Nachweis zum Führen der deutschen Flagge. Voraussetzung für die Erteilung eines Flaggenzertifikates ist ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff. Ein solches Schiff muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Die in der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Sportbootrichtlinie) enthaltene Seetauglichkeitseinstufung wird bei der Bestimmung, ob ein Fahrzeug zur Seefahrt bestimmt ist, herangezogen. Das Flaggenzertifikat wird für Schiffe im Eigentum von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt. Dabei darf das Schiff in kein anderes Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen sein. Schiffe unter deutscher Flagge, für die ein Flaggenzertifikat ausgestellt werden soll, müssen einen deutschen Heimathafen (eine eigenständige Gemeinde oder Stadt an schiffbarem Gewässer) führen. Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest an dem Schiff angebracht werden (in einer Schriftgröße von mindestens 10 cm).
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Gruß Bully |
#10
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Zitat:
Also muß ich mein Boot folgend Kennzeichnen: Bootsname am Bug rechts und links Bootsname am Heck+Heimathafen+DOATXXXX Nr! |
#11
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Das ist zumindest im deutschen Geltungsbereich richtig:
Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug gilt die IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F als "Amtliches Kennzeichen" im Sinne der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch. Und dieses Kennzeichen müsste dann eben nach dieser Verordnung sichtbar sein (beide Seiten oder Heck). Ob die Holländer (in der Ausgangsfrage ging es um holländische Binnenschifffahrtsstraßen) es auch so handhaben, ist mir nicht bekannt. |
#12
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Zitat:
Also wie bei meinen Vorgänger auf dem Bild nur das IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen |
#13
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Zunächst zur Begriffsbestimmung: Nach meinem Wissen ist der Begriff "Seeschiff" beschränkt auf solche Schiffe, die im "Seeschiffsregister" der diese führenden Amtsgerichte registriert sind. Diese Schiffe erhalten ein Unterscheidungssignal von bisher (?) 4 Buchstaben. Dieses Unterscheidungssignal ist gleichzeitig ein Rufzeichen für den Seefunkverkehr als auch das für die Kennzeichnung eines Binnenschiffes benötigte Kennzeichen. Das Schiff selbst muß nach einschlägigen Vorschriften für die Seefahrt mit dem Schiffsnamen auf beiden Seiten des Schiffes und dem Heimathafen zumindest am Heck (?) gekennzeinet werden.
Bei Schiffen unter 15 m Länge ist die Registrierung im "Seeschiffsregister" freiwillig. Mit der Registrierung wird auch ein solches Schiff zum "Seeschiff". Schiffe unter 15 m Länge müssen nicht im Seeschiffregister registriert werden, auch wenn sie zur See fahren, seetüchtig sind oder auch zur Ehre des Eigners mit der Seefahrt verbunden sind. Für solche - nicht im Seeschiffsregister registrierten - Schiffe gibt es eine Reihe von Registrierungsmöglichkeiten, die die verschiedenen Verbände anbieten. Damit kenne ich mich aber nicht aus. In deutschen Binnengewässern muß das Registrierungskennzeichen (genaue Anforderungen siehe ELWIS) am Boot angebracht werden. Ob es für eine einmalige Überführung so etwas wie "rote Nummernzeichen" gibt, weiß ich nicht. Im Ausland gelten die deutschen Bestimmungen bei einem deutschen Schiff. Es hofft, klarer formuliert zu haben: edjm. Geändert von edjm (01.04.2019 um 20:13 Uhr)
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#14
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Zitat:
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#15
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Moin,
alles im großen und ganzen richtig, nur Zitat:
Zitat:
Für Holland reicht das allemal, dazu solltet Du immer die Kopie des Schiffszertifikats mitnehmen, welches es für deinen Registereintrag gibt (im Gegensatz zum Flaggenzertifikat)... Und bloß nicht die Gastlandsflagge vergessen Wir sind diesen Sommer auch wieder in NL unterwegs, gute Reise! LG Duke |
#16
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Zitat:
Zitat:
Als amtliche Kennzeichen gelten - bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen; - die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F; ... Geändert von Pepper (02.04.2019 um 08:18 Uhr) |
#17
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Zitat:
Bootsname am Bug rechts und links Bootsname am Heck+Heimathafen
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#18
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Zitat:
...hatte ich auch schon mal, dann tragen die ohne Probleme zuerst ohne Unterscheidungssignal ein. Du musst allerdings dann nach Einbau Funke die Frequenzzuteilungsurkunde nebst Originalschiffszertifikat nochmal an das zuständige Amtsgericht senden, dann wird das vergeben (als Nachtrag). Mit Beschriftung siehts dann zB so aus: LG Duke Geändert von Duke70 (01.04.2019 um 21:24 Uhr) |
#19
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Zitat:
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#20
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#21
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ich bin im Seeschiffsregister eingetragen
an beiden Seiten habe ich den Schiffsnamen und achtern Schiffsname, Heimathafen und das Rufzeichen mit den 4 Buchstaben Gruss Detlef
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#22
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Zitat:
beide Seiten |
#23
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Moin,
An beiden Seiten des Bugs..... LG Duke |
#24
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an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks.... oder dem Spiegelheck...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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wenn ich so im Netz schaue wo Boote über 15m (die ja im Schiffsregister eingetragen sein sollen) ihre Kennzeichen haben.... da macht jeder was er will...
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