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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.04.2019, 11:19
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Standard internetausfall Schadenersatz?

Moinsen allwissenden Forum
Vor gut drei Wochen wurde unsere Internetleitung bei einem Zaunbau zerstört. ( Erste Info der Telkom war Leitung geklaut) Weder bekommt die Telekom es gebacken das Kabel zu flicken. Mein Provider ist 1und1, der Carrier ( Leitung) ist Telekom.
Dadurch das wir hier nahe an Nl wohnen, ist mobiles Internet hier auch nicht der Hit.
( Einstreuungen der Nl Nachbarn)
Wir sind hier allerdings zwei Freiberufler und teilweise entstehen bei uns durch die Nichterreichbarkeit echter, zT nachweisbarer Schaden.
Zwei Fragen( komplexe) :
Erstens, wie bring ich die Telekom in Wallung?
Bis jetzt ist nur 1 und1 mein Ansprechpartner. Nen direkten Ansprechpartner bei der Telekom hab ich gar nicht.
Zweitens, kann ich wen, 1&1, Telekom Schadensersatzpflichtig machen und oder gibt's ne entsprechende Schiedsstelle, Ombudsmann, Ansprechpartner bei der Netzagentur?

Und nein, ich kann nicht selber googeln und die Witze von wg schau mal ins Internet kenn ich mittlerweile auch.
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  #2  
Alt 30.04.2019, 11:35
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Standard

1. Aktuelle Monatsrechnung wegen Nichtleistung zurückbuchen.
2. Bei 1 und 1 Schaden anzeigen (Schaden und Schadenhöhe ausweisen).

Mit der Telekom hast du nichts zu tun!

Wenn 1&1 sagt sie können nicht machen wegen Telekom > Nicht dein Problem, dann müssen die der Telekom Druck machen!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 30.04.2019, 11:35
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Ggf mal bei der Bundesnetzagentur nachfragen
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  #4  
Alt 30.04.2019, 11:45
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Moin Hans,

Bundesnetzagentur würde ich auch empfehlen, weil es da bestimmte Fristen gibt, in denen die Unternehmen reagieren müssen.
Die Fristen kenne ich nicht, aber die, und die können dir auch sagen, was Du machen kannst.

Mio
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If you want to build a boat, don't think about it, just start it.
If you think about it, you won't do it.
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Baubericht Morbic 12 von Francois Vivier
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  #5  
Alt 30.04.2019, 11:47
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Bundesnetzagentur würde ich auch anrufen und um Auskunft bitten...
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  #6  
Alt 30.04.2019, 11:53
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
1. Aktuelle Monatsrechnung wegen Nichtleistung zurückbuchen.
2. Bei 1 und 1 Schaden anzeigen (Schaden und Schadenhöhe ausweisen).

Mit der Telekom hast du nichts zu tun!

Wenn 1&1 sagt sie können nicht machen wegen Telekom > Nicht dein Problem, dann müssen die der Telekom Druck machen!
Punkt 1 würde ich nicht machen... .dann hast du nächsten Monat überhaupt keinen Anschluss mehr ....bei Rechnungs- und Lastschriftrücklauf wird erst mal gestoppt und gekappt - rigoros... und bis alles geklärt ist und die Sache wieder läuft, das dauert !!!

Ich hatte im letzten Jahr einen Ausfall von knapp einer Woche, weil eine Baufirma etwas 500 Luftline in einer Unterführung beim Bohren eine Hauptleitung gekappt hatte... es waren ungefähr
10.000 Anschlüsse betroffen.
Keine Chance hier etwas zu bekommen, trotz nachweisbaren Schadens.
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #7  
Alt 30.04.2019, 12:03
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Punkt 1 würde ich nicht machen... .dann hast du nächsten Monat überhaupt keinen Anschluss mehr ....bei Rechnungs- und Lastschriftrücklauf wird erst mal gestoppt und gekappt - rigoros... und bis alles geklärt ist und die Sache wieder läuft, das dauert !!!

Ich hatte im letzten Jahr einen Ausfall von knapp einer Woche, weil eine Baufirma etwas 500 Luftline in einer Unterführung beim Bohren eine Hauptleitung gekappt hatte... es waren ungefähr
10.000 Anschlüsse betroffen.
Keine Chance hier etwas zu bekommen, trotz nachweisbaren Schadens.
Stimmt so einfach nicht, bin damals gegen 1&1 vorgegangen weil nach Tarifumstellung nix mehr lief.

3 Schreiben vom Anwalt und ich war raus aus dem Vertrag + Anwaltskosten + Handykosten + Entschädigung für Aufwände, alles von 1&1 bezahlt. Inzwischen bin ich sogar wieder Kunde von 1&1.

Und wenn man entsprechend Druck macht bekommt man schon bei zwei Tagen Ausfall einen Gratismonat
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #8  
Alt 30.04.2019, 12:25
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Flybridge Flybridge ist offline
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Komisch. Da baut jemand einen Zaun, zerstört eine Leitung, aber der Leitungsinhaber ist alles schuld?

Fass dir mal an Deinen Kopf. Sorry.

Schon mal an denjenigen gewandt, der die Leitung beschädigt hat? Natürlich nicht. Könnte ja der Nachbar sein, der ohne - in seine Pläne zu schauen - wild drauf los bohrt? Dem shickt man ja keine Rechnung.

Deine Ansprüche sehen nicht sehr gut aus.

Das weitrechendste Anspruchsumfeld hast Du gegen den Verursacher.

Einen Anspruch aus dem Vertrag hast Du gegen 1&1. Grundlage ist jedoch das TKG.

Gegen den Leitungsinhaber wirst Du weder einen Direktanspruch noch einen indirekten haben. Vermutlich wird die Leitung auch gar nicht von der Telekom sein. Im ländlichen Raum sind die oft von Orange angemietet, wenn es sich nicht eine alte Telefonleitung handelt.

Im Übrigen muss Dein Vermögensschaden ausführlich und belastbar gargelegt werden. Daran scheitern jedoch die meisten Anspruchsinhaber dieser Ansprüche.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 30.04.2019, 12:37
heliusdh heliusdh ist offline
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Es kommt auf Deinen Vertrag an und was darin steht. Ein Businessvertrag haben die andere Reaktionszeiten als bei normalen Privatkunden.
Zurückbuchen würde ich auch nicht, erst einmal mit denen reden oder eine schriftliche Anfrage stellen
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Gruß
Fabian
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  #10  
Alt 30.04.2019, 13:20
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Komisch. Da baut jemand einen Zaun, zerstört eine Leitung, aber der Leitungsinhaber ist alles schuld?

Fass dir mal an Deinen Kopf. Sorry.

Schon mal an denjenigen gewandt, der die Leitung beschädigt hat? Natürlich nicht. Könnte ja der Nachbar sein, der ohne - in seine Pläne zu schauen - wild drauf los bohrt? Dem shickt man ja keine Rechnung.

Deine Ansprüche sehen nicht sehr gut aus.

Das weitrechendste Anspruchsumfeld hast Du gegen den Verursacher.

Einen Anspruch aus dem Vertrag hast Du gegen 1&1. Grundlage ist jedoch das TKG.

Gegen den Leitungsinhaber wirst Du weder einen Direktanspruch noch einen indirekten haben. Vermutlich wird die Leitung auch gar nicht von der Telekom sein. Im ländlichen Raum sind die oft von Orange angemietet, wenn es sich nicht eine alte Telefonleitung handelt.

Im Übrigen muss Dein Vermögensschaden ausführlich und belastbar gargelegt werden. Daran scheitern jedoch die meisten Anspruchsinhaber dieser Ansprüche.
Der Nachbar hat mir keinen direkten Schaden zugefügt, 1&1 liefert nicht! Warum? Deren Problem, die können es sich vom Nachbarn zurückholen!

Der einzige Ansprechpartner weil Vertragspartner ist 1&1!
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Hendrik
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  #11  
Alt 30.04.2019, 13:26
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Komisch. Da baut jemand einen Zaun, zerstört eine Leitung, aber der Leitungsinhaber ist alles schuld?

.
naja die Erst Info war ja ne andere... und ob es jetzt wirklich ein Zaunbau war.... wer kann das schon so 100% wissen... an wen soll sich der TO wenden... sein Vertragspartner ist 1&1 und die müssen sich bemühen....

ob er den Schaden geltend machen kann ist was ganz anderes...
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 30.04.2019, 14:01
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1+1 ist so kulant, da rufst an und hast am nächsten Tag nen kostenlosen Stick...selber erlebt

da braucht man hier nicht gleich ein Fass aufmachen...und das wegen 15 €
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  #13  
Alt 30.04.2019, 14:52
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Der Stick ist ohne Empfang total hilfreich.........
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  #14  
Alt 30.04.2019, 16:11
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von der 1&1 Homepage … ich gehe mal davon aus das du kein Business_Kunde bist:

Die 1&1 Entstörungs-Garantie beinhaltet alle Ausfälle Ihres Internetanschlusses (DSL-Router hat keine Verbindung, DSL-Leuchte blinkt) sowie den Ausfall der Telefonie.

Fällt Ihr DSL-Anschluss aus (DSL-Leuchte an Ihrem Modem blinkt dauerhaft) oder Sie können nicht telefonieren, so melden Sie uns Ihre Störung bitte so schnell wie möglich. Geht Ihre Störungsmeldung an den Wochentagen Montag bis Donnerstag bis 12 Uhr bei uns ein, garantieren wir Ihnen die Störung im Laufe des nächsten Tages zu beheben. Bei Eingang einer Störungsmeldung an den Wochentagen Freitag, Samstag und Sonntag bzw. an Feiertagen kümmern wir uns sofort um die schnellstmögliche Problemlösung. Wenn in Einzelfällen die Mitwirkung unserer Netzvorleister (z. B. Deutsche Telekom) notwendig ist, beheben wir Ihre Störung spätestens am nächsten Werktag. Für die Behebung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
  • Bitte seien Sie für unser Entstörungsteam telefonisch erreichbar.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre FRITZ!Box eingeschaltet ist.
  • Gewähren Sie unseren Mitarbeitern ggf. den Zugriff auf Ihre FRITZ!Box.
Können wir wider Erwarten unser Garantie-Versprechen nicht einhalten, genügt ein kurzer Anruf und wir erstatten Ihnen für einen Monat die Grundgebühr. Und dies sogar noch bis zu 30 Tage nach Ihrer Störungsbehebung.
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Gruessle,
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  #15  
Alt 30.04.2019, 19:01
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Wir sind hier allerdings zwei Freiberufler und teilweise entstehen bei uns durch die Nichterreichbarkeit echter, zT nachweisbarer Schaden.
Zitat:
Zitat von Mastiff-660 Beitrag anzeigen
ich gehe mal davon aus das du kein Business_Kunde bist:
Wenn beides zutrifft, sehe ich da noch Optimierungspotential.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #16  
Alt 30.04.2019, 19:37
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Wir sind hier allerdings zwei Freiberufler und teilweise entstehen bei uns durch die Nichterreichbarkeit echter, zT nachweisbarer Schaden.
Und ihr ruft in so einem Fall eure Mails nicht über Mobilfunk ab?
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  #17  
Alt 30.04.2019, 19:47
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der Stick ist ohne Empfang total hilfreich.........
Klar, warum auch nicht...der Stick bekommt ja die Signale über die Umsetzer, wie beim Handy.

Oder man nimmt sein Handy und schaltet Tetering ein.

Gruß Didi
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  #18  
Alt 30.04.2019, 19:53
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Du hast aber schon gelesen das der Funkempfang bei Hans recht dünn ist, da kannst du Tetering machen wie du willst wenn dich kein Signal erreicht.
Das ist leider in Deutschland ein absolutes Desaster.
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  #19  
Alt 30.04.2019, 19:54
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Klar, warum auch nicht...der Stick bekommt ja die Signale über die Umsetzer, wie beim Handy.

Oder man nimmt sein Handy und schaltet Tetering ein.

Gruß Didi
Der Stick ist doch quasi wie ein Handy, wieso sollte der Empfang da besser sein, lies doch mal den Eingangspost....
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  #20  
Alt 30.04.2019, 19:55
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Er schrieb, dass er bei mobilem Internet keinen guten Empfang habe.




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  #21  
Alt 30.04.2019, 19:55
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Hoppla Stephan war schneller ....und Michael ...
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  #22  
Alt 30.04.2019, 19:59
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Hier koennte man evtl. mit einer Zywall (Router) mit 2 WAN-Anschluessen und Fall-Back arbeiten. Anschluss 1 - 1&1 DSL / Anschluss 2 - Sat DSL.
Zwar hat SAT immernoch diverse Probleme mit Latenzzeiten, aber Bandbreite geht ... als Fall-Back allemal brauchbar, machen wir auch.
Denn: auch als Business-Kunde ist man gegen Bagger-Fahrer machtlos
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  #23  
Alt 30.04.2019, 20:00
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Zitat:
=Flybridge;4744618]Komisch. Da baut jemand einen Zaun, zerstört eine Leitung, aber der Leitungsinhaber ist alles schuld?

Fass dir mal an Deinen Kopf. Sorry.

Schon mal an denjenigen gewandt, der die Leitung beschädigt hat? Natürlich nicht. Könnte ja der Nachbar sein, der ohne - in seine Pläne zu schauen - wild drauf los bohrt? Dem shickt man ja keine Rechnung.

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Im Übrigen muss Dein Vermögensschaden ausführlich und belastbar gargelegt werden. Daran scheitern jedoch die meisten Anspruchsinhaber dieser Ansprüche.
Zitat:
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da braucht man hier nicht gleich ein Fass aufmachen...und das wegen 15 €
Äh ja . eigentlich ist mir der Leitungsinhaber egal. Ausser das er anscheinend nix unternimmt. Ich Maul auch nicht wegen einer normalen Störung, sondern das ich ca die Hälfte meiner beruflichen Tätigkeiten seit drei Wochen nicht nachkommen kann. Nu hab ich zwar keinen Webshop oder so, aber die Familien, die vor Gericht streiten finden es auch nicht so Klasse WG ner Internetstörung ein bischen länger im Ungewissen zu bleiben. Auch warten Jugendämter bei Sachverständigenanfragen natürlich gerne auf mein Internet und vergeben entsprechende Aufträge nicht an andere.
Nu ist es zwar recht romantisch mit mobilem Internet am Rhein zu sitzen. aber bestimmte Funktionen und Mails werden recht datenintensiv verschlüsselt. Eine digitale gerichtliche Fallakte ist mittlerweile locker um nen Gigabit gross. Das klappt mit der hier möglichem Mobildatengeschwindigkeit eher zufällig mit der Übermittlung.
Mit 1&1habe ich einen Vertrag. Da steht drin, das ich mit meinem Anschluss keinen Blödsinn mache und die regelmässig Kohle von mir bekommen. Im Gegenzug hat sich 1&1 dazu verpflichtet mir Zugang zum Internet und haben sich im Falle einer Störung ja wie zu verhalten. ? Das steht natürlich im Kleingedruckten und das habe ich online und momentan nur sehr schwer zu erreichen. Daher fragich hier an, was da möglich ist um die Sache zu beschleunigen. Natürlich gehts dabei auch um Knete .nämlich meine. Zwei Gutachten habe mangels Erreichbarkeit schon nicht annehmen können, da gehts dann schon um etwas mehr als 15 Euro.,.

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Wie geschrieben, guter Router mit 2 WAN Ports, gebraucht 100-150 Euronen, SAT Dsl pro Monat 50.- Euronen ....

Eine Ausfallsicherheit bei nur einem Anbieter gibt es nicht, und wird auch in den AGBs nicht beschrieben. Das Problem kann Dich also wieder treffen.

Wir betreiben grosse Videoanlagen und muessen da staendig drauf (Support, Updates) da ist ein "bisschen" Ausfall aehnlich fatal wie bei Dir !
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Hans, wende Dich auch ann1&1, denn die dind Dein Vertragspartner.



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