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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.11.2006, 18:17
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
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Standard Boote mit Kanistern betanken

es gibt Neues zum Thema Betanken von Booten mit Kanistern und zur Beförderung der Kanister.

Der Deutsche Motoryachtverband hat dazu eine Info der Polizei Hamburg erhalten: http://www.dmyv.de/news/diesel.html
__________________
Charly
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  #2  
Alt 14.11.2006, 18:38
Benutzerbild von T.R.
T.R. T.R. ist offline
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Boot: Bis 07.2016 eine Rio Onda 500 (Suzuki DF70) dann aus Altersgründen verkauft
949 Danke in 544 Beiträgen
Standard

Hallo Charly,

danke für Dein Einstellen dieses links!

Ich bin jedes Mal wieder platt, wie Beamte(?) einen Text verfassen, der selbst einem Deutschen Verständnisprobleme bereitet!

Was zum Teufel sind einzelhandelsgerechte Verpackungen?

Eine Plastiktüte z.B.??

Warum kann man sich nicht so ausdrücken, dass auch "Normalmenschen", im Gegensatz zu Beamten den Text problemlos verstehen?

Der DMYV stellt dann das ganze ohne irgendeine Erläuterung ins Netz!
__________________
Grüße Thomas
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  #3  
Alt 14.11.2006, 18:44
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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604 Danke in 353 Beiträgen
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Moin

Daswegensteht an fast allen Zapfsäulen: Abgabe nur in HANDELSÜBLICHEN? Mengen.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #4  
Alt 14.11.2006, 18:46
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
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Diesen Satz finde ich besonders amüsant :

Zitat:
Der Kraftstoff darf nicht in Großpackmitteln (IBC = Intermediat bulk container), Großverpackungen oder Tanks verpackt sein. D. h. im Umkehrschluß, dass alle nicht genannten Verpackungsarten wie Fässer, Kanister und sonstige Gefäße grundsätzlich zulässig sind, wenn sie geeignet sind und den sicheren Einschluß gewährleisten.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #5  
Alt 14.11.2006, 18:49
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Boot: Volksyacht Fishermen
44.674 Danke in 16.452 Beiträgen
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Soweit eigentlich nichts neues.
Aber was meinen die mit "Aus dem vorstehenden ergibt sich, dass die teilweise im Rahmen von Kontrollen erhobenen Forderungen nach zugelassenen Verpackungen, die Forderung, dass das Gut nur dann als einzelhandelsgerecht verpackt angesehen wird, wenn es bereits verpackt zum Verkauf angeboten wird, und weitergehende Mengengrenzen als vorstehend beschrieben, nicht berechtigt sind."

Wo werden denn befüllte Kanister verkauft?
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  #6  
Alt 14.11.2006, 18:54
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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9.331 Danke in 3.121 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Soweit eigentlich nichts neues.
Aber was meinen die mit "Aus dem vorstehenden ergibt sich, dass die teilweise im Rahmen von Kontrollen erhobenen Forderungen nach zugelassenen Verpackungen, die Forderung, dass das Gut nur dann als einzelhandelsgerecht verpackt angesehen wird, wenn es bereits verpackt zum Verkauf angeboten wird, und weitergehende Mengengrenzen als vorstehend beschrieben, nicht berechtigt sind."

Wo werden denn befüllte Kanister verkauft?
wenn man den Satz aufdröselt, wird er verständlich:

Aus dem vorstehenden ergibt sich, dass die teilweise im Rahmen von Kontrollen erhobenen Forderungen
- nach zugelassenen Verpackungen,
- die Forderung, dass das Gut nur dann als einzelhandelsgerecht verpackt angesehen wird, wenn es bereits verpackt zum Verkauf angeboten wird,
- und weitergehende Mengengrenzen als vorstehend beschrieben,
nicht berechtigt sind.



Immer diese Juristensprache
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #7  
Alt 14.11.2006, 19:06
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Diesen Staz finde ich auch recht interessant. In diesen "Doku"sendungen wird doch immer wieder gezeigt, dass an der Grenze "Tanksünder" geahndet werden, die mehr wie einen 20L-Kanister billigen Sprit aus dem Ausland dabei haben... Mit der Behauptung, es wäre für ein Sportboot, käme man also ungeschoren davon ?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #8  
Alt 14.11.2006, 19:13
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw
..... In diesen "Doku"sendungen wird doch immer wieder gezeigt, dass an der Grenze "Tanksünder" geahndet werden, die mehr wie einen 20L-Kanister billigen Sprit aus dem Ausland dabei haben... Mit der Behauptung, es wäre für ein Sportboot, käme man also ungeschoren davon ?!
Hallo,

das dürfte wohl zollrechtliche Gründe haben.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #9  
Alt 14.11.2006, 19:14
Benutzerbild von hheck
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Zitat:
Zitat von xtw
Diesen Staz finde ich auch recht interessant. In diesen "Doku"sendungen wird doch immer wieder gezeigt, dass an der Grenze "Tanksünder" geahndet werden, die mehr wie einen 20L-Kanister billigen Sprit aus dem Ausland dabei haben... Mit der Behauptung, es wäre für ein Sportboot, käme man also ungeschoren davon ?!
Daß du ihn transportierst, kann dir keiner vorwefen, daß du ihn importierst schon!
So versteh ich das

Gruß
Helle
M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat.
Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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  #10  
Alt 14.11.2006, 19:16
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Zitat:
Zitat von T.R.

Ich bin jedes Mal wieder platt, wie Beamte(?) einen Text verfassen, der selbst einem Deutschen Verständnisprobleme bereitet!
Hallo,

Beamte sind i.d.R nicht die Gesetzgeber.
Und im übrigen hat jede Berufsgruppe ihre Fachsprache.
Versuch mal ein Gespräch in der Medienbranche zu verstehen, wenn du selber nicht dazugehörst. Dagegen ist die Gesetzessprache Kinderkram.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #11  
Alt 14.11.2006, 19:17
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Kann sein, dass Du recht hast, aber wie ist dieser Absatz gemeint ? Und woher kommt die 60L-Grenze ? Es wurde immer alles oberhalb 20 L bestraft...
Zitat:
Die hiervon abweichende zusätzliche Erläuterung in der RSE (Durchführungs-Richtlinie zur GGVSE) Ziff. 1-1.2, wonach für tragbare Kraftstoffbehälter (Ersatzkanister) 60 Liter bei Inanspruchnahme des 1.1.3.1 a) nicht überschritten werden sollten, ist im Jahre 2005 vornehmlich vor dem Hintergrund des "Tanktourismus" von Privaten im grenzüberschreitenden Verkehr und unter Berücksichtigung des Mineralölsteuerrechts aufgenommen worden. Es ist eine "Soll-Vorschrift" und kann nicht nach Gefahrgutrecht geahndet werden.

Ausschlaggebend bleiben die allgemeinen Beförderungsbedingungen des ADR nach 1.1.3.1 a) und die Mengengrenzen nach GGVSE, Anlage 2.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #12  
Alt 14.11.2006, 19:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Ich kann mir durchaus vorstellen, daß, wenn das Boot in Grenzenähe liegt, und die nächste Tankstelle über der Grenze ist, du diese Mengen einführen darfst.

Hab davon zwar in dem Text nichts gelesen, mir aber einmal sagen lassen, daß diese Mengen oberhalb 20 Liter nicht ewig weit transportiert werden müssen.
Ist halt so gedacht, daß du dein im Wasser liegendes Boot bei fehlender Wassertankstelle tanken kannst. Aber nicht, daß ich mir z.B. von zu Hause aus den Sprit zum 500 km entfernten Liegeplatz mitbringen darf.
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  #13  
Alt 14.11.2006, 19:37
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Wäre eigentlich logisch und - unter dem Sicherheitsaspekt - auch wünschenswert... aber der Text (Link) sagt (nach meinem Verständnis) etwas anderes...
Vielleicht liegt es daran, dass nur ein einziger Teilaspekt - Gefahrengut - betrachtet wird ?
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #14  
Alt 14.11.2006, 19:45
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Boot: Volksyacht Fishermen
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Vielleicht ergibt sich das aus "für Sportzwecke"?
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  #15  
Alt 14.11.2006, 20:02
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buti buti ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
.
Und im übrigen hat jede Berufsgruppe ihre Fachsprache.
Versuch mal ein Gespräch in der Medienbranche zu verstehen, wenn du selber nicht dazugehörst. Dagegen ist die Gesetzessprache Kinderkram.
............. was mag wohl gemeint sein wenn am Krankenbett gesagt wird "der Patient habe einen Morbus Bahlsen" ..... überall gibt es eine, für Außenstehende, nicht zu verstehende Sprache

Gruß
Jörg
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fas est et ab hoste doceri
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  #16  
Alt 14.11.2006, 20:19
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von buti
.... was mag wohl gemeint sein wenn am Krankenbett gesagt wird "der Patient habe einen Morbus Bahlsen"
Der Kranke hat einen mürben Keks!

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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #17  
Alt 14.11.2006, 20:27
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buti buti ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper
Zitat:
Zitat von buti
.... was mag wohl gemeint sein wenn am Krankenbett gesagt wird "der Patient habe einen Morbus Bahlsen"
Der Kranke hat einen mürben Keks!

oder einen an der Waffel ....
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fas est et ab hoste doceri
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  #18  
Alt 14.11.2006, 20:39
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw
Diesen Staz finde ich auch recht interessant. In diesen "Doku"sendungen wird doch immer wieder gezeigt, dass an der Grenze "Tanksünder" geahndet werden, die mehr wie einen 20L-Kanister billigen Sprit aus dem Ausland dabei haben... Mit der Behauptung, es wäre für ein Sportboot, käme man also ungeschoren davon ?!
Wie Volker schon bemerkte befürchte ich auch, dass es leider nicht funktioniert. Wenn ich aber mit meinem Boot auf dem Trailer nach A fahre gibt es keine Probleme. Die Frage ist nur wieviele Reservekanister ih dann dabei haben darf...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #19  
Alt 14.11.2006, 21:17
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Karlsson Karlsson ist offline
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Danke für den Beitrag.. habe ihn mir mal Ausgedruckt und werde ihn beim nächstenmal Tanke dabei haben .. man(n) weiß ja nie
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By Karsten
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  #20  
Alt 14.11.2006, 21:32
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
Zitat:
Zitat von thball
Wenn ich aber mit meinem Boot auf dem Trailer nach A fahre gibt es keine Probleme. Die Frage ist nur wieviele Reservekanister ih dann dabei haben darf...
kraftstoffe in größeren mengen sind gefahrgüter und da mußt du kennzeichnen, einen schein haben, noch einen schein haben, .... schau mal in die gefahrgutverordnung, ich habe keine.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #21  
Alt 14.11.2006, 21:37
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von hartmut2801
moin,
Zitat:
Zitat von thball
Wenn ich aber mit meinem Boot auf dem Trailer nach A fahre gibt es keine Probleme. Die Frage ist nur wieviele Reservekanister ih dann dabei haben darf...
kraftstoffe in größeren mengen sind gefahrgüter und da mußt du kennzeichnen, einen schein haben, noch einen schein haben, .... schau mal in die gefahrgutverordnung, ich habe keine.

bis denn
hallo Hartmut, das haben aber andere schon getan. Es gibt Sonderregelungen für den privaten Transport von Diesel oder Benzin zu Sportzwecken. Und nur darum gehts hier im Moment.
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Charly
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  #22  
Alt 14.11.2006, 22:02
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
hallo Hartmut, das haben aber andere schon getan. Es gibt Sonderregelungen für den privaten Transport von Diesel oder Benzin zu Sportzwecken. Und nur darum gehts hier im Moment.
Mußt du nicht so ernst nehmen. Hartmut ist gerade erst aufgewacht.
Wo er wohnt ist jetzt gerade "Früher Morgen", oder?

Gruß
Helle
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  #23  
Alt 14.11.2006, 23:13
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Zitat:
Zitat von hartmut2801
kraftstoffe in größeren mengen sind gefahrgüter und da mußt du kennzeichnen, einen schein haben, noch einen schein haben, .... schau mal in die gefahrgutverordnung, ich habe keine.
Glücklicherweise hat das noch niemand verlangt als ich mit dem Boot über die Grenze gefahren bin...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #24  
Alt 14.11.2006, 23:15
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
bin um 2:00 PKK-Zeit aufgestanden, also geht es eigentlich. alles schön und gut, aber wo sind dann definitiv die grenzwerte festgelegt. von sonderregelungen war ja bisher nicht die rede !!!

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #25  
Alt 14.11.2006, 23:31
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Les doch mal den ersten Post. Und vor allem den Link http://www.dmyv.de/news/diesel.html
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