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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.12.2006, 21:03
havanna havanna ist offline
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Standard Trailer überführen und anmelden

Hallo zusammen,
ich habe über 3-2-1 einen Trailer ersteigert. Da ich bisher keinen Trailer hatte meine (Anfänger-) Fragen:
Der Trailer steht 650 km entfernt Nähe Hannover - ich stehe am Bodensee. Der Trailer ist derzeit nicht zugelassen und hat keinen aktuellen TÜV. Da ich selten etwas mit Fahrzeugen zu tun habe: Gibt es noch die "rote Nummer"? Wenn ja, woher bekommt man die?
Papiere sind beim Trailer dabei. Wenn ich das so recht mitbekommen habe, sind die Trailer steuer- und versicherungsfrei. Was muss ich in welcher Reihenfolge zur Anmeldung wo tun?

Vielen Dank für Tipps.
Ciao Thomas
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  #2  
Alt 01.12.2006, 21:09
thball thball ist offline
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Hallo,

rote Nummern haben m.W. nur Händler. Mittlerweile gibt es ja die Kurzkennzeichen. Jedoch wäre es wohl am günstigsten wenn das Teil TÜV bekäme und Du den Trailer gleich ordentlich mit einer grünen Nummer anmeldest (nehme mal an es ist ein Bootstrailer).

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter (ist zwar M aber dürfte überall so gelten)

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/s...505/index.html
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #3  
Alt 01.12.2006, 21:16
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Jörg Jörg ist offline
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Mit dem Kurzzeitkennzeichen vom Landratsamt kannst du ihn auch ohne Tüv überführen
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 01.12.2006, 21:22
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard Re: Trailer überführen und anmelden

Hallo Thomas,
besorge dir eine Doppelkarte von deiner Versicherung, damit muß du zum Straßenverkehrsamt und läßt die ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen, dafür brauchst du keine Betriebserlaubnis und keinen gültigen Tüv, mit dem Kennzeichen kannst du deinen Trailer nach Hause holen wenn er einigermaßen Verkehrssicher ist. kostet ungefähr 100 Euro
Es gibt zwar einige Leute die behaupten du brauchst keine Doppelkarte weil der Trailer versicherungsfrei ist, das hat bei mir noch nie funktioniert

hast du den Trailer zuhause kannst du ihn in Ruhe Tüv fertig machen und dann anmelden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 01.12.2006, 21:29
thball thball ist offline
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Standard Re: Trailer überführen und anmelden

Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Straßenverkehrsamt und läßt die ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen, dafür brauchst du keine Betriebserlaubnis und keinen gültigen Tüv, mit dem Kennzeichen kannst du deinen Trailer nach Hause holen wenn er einigermaßen Verkehrssicher ist. kostet ungefähr 100 Euro
Es gibt zwar einige Leute die behaupten du brauchst keine Doppelkarte weil der Trailer versicherungsfrei ist, das hat bei mir noch nie funktioniert
Hallo Ralf,

die reguläre Anmeldung hat mich keine 100 EUR gekostet - das Geld für ein Kurzkennzeichen würde ich mir somit sparen.

Bei Kurzkennzeichen kenne ich mich nicht aus, aber bei der Anmeldung meines Bootstrailers vor ein paar Wochen habe ich keine Doppelkarte benötigt.
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Tom

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  #6  
Alt 01.12.2006, 21:32
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Wenn Du die Daten des Trailers mit zur Zulassungsstelle nimmst, werden diese vorort in den Ausweis für das KZK eingetragen und Du sparst Dir die Sache mit der Doppelkarte. Sollte Dir die Behörde kein Kennzeichen ohne Doppelkarte geben, verstößt sie gegen geltenes Recht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #7  
Alt 01.12.2006, 21:37
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Standard Re: Trailer überführen und anmelden

Hallo Tom,
du kannst den Trailer nur richtig anmelden wenn du eine Betriebserlaubnis und einen gültigen Tüv Bericht vorlegen kannst, fehlt dir eins von beiden schicken sie dich auf dem Straßenverkehrsamt wieder nach Hause
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Bertrand Russell
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  #8  
Alt 01.12.2006, 21:39
havanna havanna ist offline
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Kurzzeitkennzeichen - Doppelkarte. Da kommt eine neue Frage auf: Brauche ich dafür die Papiere (Original). Der Trailer sollte bei Abholung bezahlt werden (und damit die Papiere übergeben werden). Mit Straßenverkehrsamt meint ihr wohl die Zulassungsstelle - oder?

Das Problem wird sein, dass ich an einem Wochenende den Trailer holen wollte. D.h. vor Ort des Vorbesitzers werde ich nichts mehr richten. Wenn dann muss ich das ja von hier aus alles regeln.

Der Trailer ist lt. Verkäufer i.O. Bremsen funktionieren
Bremslicht / Blinker sollte ich noch nachfragen...

Ciao Thomas
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  #9  
Alt 01.12.2006, 21:40
thball thball ist offline
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Hallo Ralf,

da hast Du natürlich recht - darum meinte ich auch, dass es nicht schlecht wäre vorab noch eine Tüv-Abnahme zu bekommen.

Aber das dürfte wohl nicht einfach sein wenn der Anhänger bereits ohne TÜV verkauft wurde.

Nur EUR 100,00 sind ganz schön knackig!
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Tom

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  #10  
Alt 01.12.2006, 21:41
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Hallo Tom,

ich bekomme immer ein rotes Nummernschild von meiner Stammwerkstatt für umsonst. Das wäre der einfachste und billigste Weg.
Ansonsten, wenn der Trailer TÜV-Fahig ist, kannst du ihn auch vorfahren. Das wäre auch eine gute Lösung.
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  #11  
Alt 01.12.2006, 22:01
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Zitat:
Zitat von havanna
Kurzzeitkennzeichen - Doppelkarte. Da kommt eine neue Frage auf: Brauche ich dafür die Papiere (Original). Der Trailer sollte bei Abholung bezahlt werden (und damit die Papiere übergeben werden). Mit Straßenverkehrsamt meint ihr wohl die Zulassungsstelle - oder?

Das Problem wird sein, dass ich an einem Wochenende den Trailer holen wollte. D.h. vor Ort des Vorbesitzers werde ich nichts mehr richten. Wenn dann muss ich das ja von hier aus alles regeln.

Der Trailer ist lt. Verkäufer i.O. Bremsen funktionieren
Bremslicht / Blinker sollte ich noch nachfragen...

Ciao Thomas
Thomas du brauchst für das Kurzzeitkennzeichen nur deinen Ausweis und die Doppelkarte, ja ich meine die Zulassungsstelle
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  #12  
Alt 01.12.2006, 22:04
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Aber eine spezielle Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen, bekommst du aber nur wenn du nachher Hänger bei denen versicherst, sonst verlangen manche gesellschaften 50-80€ Bearbeitungsgebühr
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Gruß Jörg
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  #13  
Alt 01.12.2006, 22:09
havanna havanna ist offline
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Also das mit den Kurzzeitkennzeichen war schon einmal ein guter Tipp. Die Suche danach ergab beim Strassenverkehrsamt Aachen folgende Internet-Info:

Zitat:
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)

Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

Pass mit Meldebestätigung

Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Und kosten tut das dort 10,50 EUR plus Schild(er). Ein Schild kostet ja sicher nicht 89,50 EUR. Ich denke mit 30 EUR sollte ich dabei sein.

Jetzt nur noch die Fragen: Welche Infos (Papiere) ich bei der Zulassungsstelle zum Trailer benötige. Aber das kann ich ggf. Montag noch tel. abklären (wenn jemand abnimmt ) - hat sich mit der Antwort von ralfschmidt erledigt.

Ist Versicherungsnachweis = Doppelkarte?

Sorry, dass ich so frage. Aber ich kaufe im Schnitt alle 6 Jahre ein Auto. Die Zulassung lasse ich dann gleich vom Autohaus machen.
2x in 25 Jahren war ich auf der Zulassungsstelle (vielleicht auch zum Glück )

Ciao Thomas
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  #14  
Alt 01.12.2006, 22:23
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Doppelkarte ist eine Deckungskarte von Versicherung die du vom Versicherungsvertreter bekommst, aber bitte spezielle für Kurzzeitkennzeichen verlangen, 1 Schild kostet ca 15€ Zulassungskosten dürften 30€ auch nicht übersteigen. Du brauchst Fahrgestellnummer und Hersteller von Anhänger, manchmal bekommst du die Schilder auch blanco
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Gruß Jörg
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  #15  
Alt 01.12.2006, 22:34
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Nico Nico ist offline
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Da der Trailwer regulär versicherungsfrei ist, habe für das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung nur die Betriebserlaubnis und meinen Personalausweis benötigt.

Die Sachbearbeiter wollten zunächst eine Doppelkarte sehen, einer wußte, dass diese tatsächlich nicht benötigt wird.

Gruß Nico
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  #16  
Alt 01.12.2006, 22:52
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Einer wusste, das ist der springende Pünkt. Viele wissen es leider nicht.
Wenn alle Angaben zum Trailer vorhanden sind, wird keine Doppelkarte benötigt.(beim Trailer mit grünem Schild) Das heißt Bearbeitungsgebühr+ 1 Schild. Am Freitag geholt hast Du noch Mo und Di um zum TÜV zu fahren.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 02.12.2006, 10:27
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T.R. T.R. ist offline
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Was ich absolut nicht kapiere, dass doch die meisten, die hier antworten, selbst Bootsbesitzer sind.
Als Bootsbesitzer habe ich ja selbst meist einen Trailer, weiß also, dass für Trailer in D keine Versicherung benötigt wird.
Trotzdem wird ständig die „Doppelkarte“, der Versicherungsnachweis und ähnliches erwähnt!
Was soll das???
Das sind also wohl die Leute, die keinen Trailer besitzen.
Wer keinen Trailer besitzt soll erst gar nicht seinen unqualifizierten „Senf“ dazu geben!

Diese vielen, sich widersprechenden „Ratschläge“ können einem ganz schön „auf den Geist gehen“!
__________________
Grüße Thomas
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  #18  
Alt 02.12.2006, 10:38
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R.
Was ich absolut nicht kapiere, dass doch die meisten, die hier antworten, selbst Bootsbesitzer sind.
Als Bootsbesitzer habe ich ja selbst meist einen Trailer, weiß also, dass für Trailer in D keine Versicherung benötigt wird.
Trotzdem wird ständig die „Doppelkarte“, der Versicherungsnachweis und ähnliches erwähnt!
Was soll das???
Das sind also wohl die Leute, die keinen Trailer besitzen.
Wer keinen Trailer besitzt soll erst gar nicht seinen unqualifizierten „Senf“ dazu geben!

Diese vielen, sich widersprechenden „Ratschläge“ können einem ganz schön „auf den Geist gehen“!
Mal ruhig Blut.

Wie man aus den Postings entnehmen konnte,
wissen selbst manche Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht,
wie das gehandhabt wird.

Letzlich hat sich aus den Beiträgen die richtige Vorgehensweise
ergeben.
Also alles ok.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #19  
Alt 02.12.2006, 10:44
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Ja, Don Du hast ja im Grunde genommen Recht!

Ich habe mich halt mal wieder über die "Wichtigtuer" geärgert, die selbst kaum Ahnung haben und dann ihr "Halbwissen" verbreiten.

Tut mir leid!
__________________
Grüße Thomas
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  #20  
Alt 02.12.2006, 10:47
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Da ja offensichtlich das Problem auch bei den Straßenverkehrsämtern unterschiedlich gehandhabt wird, bleibt doch nur folgendes: Frag Dein zuständiges Amt, was die sehen wollen.
Die Leute dort sind nicht nur auskunftspflichtig, sondern in aller Regel auch hilfsbereit. (Meine persönliche Erfahrung auch beim Finanzamt)
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #21  
Alt 02.12.2006, 15:07
Fomi Fomi ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R.
Was ich absolut nicht kapiere, dass doch die meisten, die hier antworten, selbst Bootsbesitzer sind.
Als Bootsbesitzer habe ich ja selbst meist einen Trailer, weiß also, dass für Trailer in D keine Versicherung benötigt wird.
Trotzdem wird ständig die „Doppelkarte“, der Versicherungsnachweis und ähnliches erwähnt!
Was soll das???
Das sind also wohl die Leute, die keinen Trailer besitzen.
Wer keinen Trailer besitzt soll erst gar nicht seinen unqualifizierten „Senf“ dazu geben!

Diese vielen, sich widersprechenden „Ratschläge“ können einem ganz schön „auf den Geist gehen“!
Hallo,

habe vor kurzem selbst einen Trailer verkauft!

Mir war und ist bekannt, dass ein Bootstrailer versicherungsfrei ist... (mein Boot steht aja auch auf einem )

Nur mach dies mal den Damen auf der Zulassungsstelle begreiflich

Ich habe es nicht geschafft und daher musste ich eine Doppelkarte vorlegen um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten!

Und da Du ja so schlau bist, empfehle ich Dir, selbst den Versuch zu unternehmen bei Deiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für einen Bootstrailer OHNE Doppelkarte zu holen!

Wünsche viel Erfolg

Gruß Thomas
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  #22  
Alt 02.12.2006, 15:21
Benutzerbild von wolf b.
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Zitat:
Zitat von havanna
Und kosten tut das dort 10,50 EUR plus Schild(er). Ein Schild kostet ja sicher nicht 89,50 EUR. Ich denke mit 30 EUR sollte ich dabei sein.
Kann es sein, daß dies regional unterschiedlich ist?
Ich hatte nachgefragt und als Antwort einen Preis mit einer 8 davor genannt bekommen. Dazu wäre noch das Schild gekommen.

Zu der Doppelkarte kann ich mir vorstellen daß das davon abhängt wie der Hänger vorher zugelassen war. Meiner war als normaler Lastenanhänger zugelassen und vor der Umschreibung durch den TÜV hätte ich diese sicherlich auch benötigt. Nicht jeder Bootsanhänger ist als Sportgerätehänger zugelassen! Es gibt Gründe, es anders zu machen.
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  #23  
Alt 03.12.2006, 00:03
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R.
Trotzdem wird ständig die „Doppelkarte“, der Versicherungsnachweis und ähnliches erwähnt!
Was soll das???
Hallo TR,
ist nun mal leider so, daß manche Zulassungsstellen ohne Versicherungsnachweis kein Kurzzeit Kennzeichen rausgeben, weil das Kennzeichen ja Blanko ist, du bekommst das Kennzeichen ohne weitere Papiere wie Betriebserlaubnis Tüv Bericht oder Fahrzeugbrief, du kannst damit im Prinzip jedes Fahrzeug bewegen
das hat mit Halbwissen nichts zu tun
wenn die nicht wollen bekommst du das Kennzeichen eben nicht ohne den Versicherungsnachweis so einfach ist das
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  #24  
Alt 03.12.2006, 00:27
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Hallo Havanna,

also wir haben eine Rethana 24 mit Trailer vom Bodensee geholt und nur ein rotes Schild gehabt. Das Schild habe ich für ein paar Euro bei ´ner bekannten Werkstatt bekommen. TÜV war schon länger abgelaufen, weil der Trailer nur im Hafen stand und für Winterlager genutzt wurde. Würde aber trotzdem überprüfen, ob wenigstens die Bremsen funktionieren. War nämlich bei uns nicht so und wir haben es erst gemerkt als wir zuhause wieder zum Tüv wollten und der gesagt hat mit den Bremsen nicht.

Gruß Dirk
__________________
~~_/)_~~

Der Sport, der die geringste Energie beansprucht.

Albert Einstein übers Segeln
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  #25  
Alt 03.12.2006, 00:52
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@Ralf
Der springende Punkt ist die Eintragung der Trailerdaten in den Ausweis für das Kennzeichen vorort beim KVA. Damit kann man eben nicht jedes Fahrzeug bewegen, sondern nur DIESEN Sportgeräte-Anhänger. Dafür fällt dann eben kein Versicherungsbeitrag an, was ja Sinn und Zweck der Verordnung für Sportgeräteanhänger ist.

@Dirk
Die rote Nummer hat die Werkstatt sicher für Probefahrten oder Überführungen. Boot auf Trailer gilt in diesem Fall als gewerblicher Transport und es kann, wenn das nicht absolut in die Rahmenbedingungen des Unternehmens passt, großen Ärger und sehr empfindliche Strafe für die Werkstatt bedeuten.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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