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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 30.08.2019, 13:59
Benutzerbild von Jens-
Jens- Jens- ist offline
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Standard Info zum Führerschein in HR

geklaut von seahelp:
SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.
__________________
Grüße
Jens
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  #2  
Alt 30.08.2019, 20:08
skibo skibo ist offline
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Wie oft wollt Ihr das Thema noch durchquatschen?
Die Rechtslage ist doch klar oder nicht?
Was ADAC oder Seahelp schreiben ist völlig wurscht.

Wenn ich vor Ort den Hafenkapitän frage, ob und was ich für einen Schein brauche um vor Ort zu fahren, dann gilt Sein Wort. Aus und Öpfel.
Es gilt sowohl der kroatische Schein als auch der SFB See für deutsche Staatsbürger.
Und nein, Ein Deutscher braucht zum Bootfahren auch nicht extra eine Versicherung. Kein Kroate hindert ihn dennoch daran sein Geld einem Konzern hinterher zu schmeißen.
__________________
Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #3  
Alt 30.08.2019, 20:09
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Wie oft wollt Ihr das Thema noch durchquatschen?
Die Rechtslage ist doch klar oder nicht?
Was ADAC oder Seahelp schreiben ist völlig wurscht.

Wenn ich vor Ort den Hafenkapitän frage, ob und was ich für einen Schein brauche um vor Ort zu fahren, dann gilt Sein Wort. Aus und Öpfel.
Es gilt sowohl der kroatische Schein als auch der SFB See für deutsche Staatsbürger.
Und nein, Ein Deutscher braucht zum Bootfahren auch nicht extra eine Versicherung. Kein Kroate hindert ihn dennoch daran sein Geld einem Konzern hinterher zu schmeißen.
Klaus, les noch mal was Jens geschrieben hat.
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  #4  
Alt 30.08.2019, 20:26
Ahap Ahap ist offline
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Zitat:
Wie oft wollt Ihr das Thema noch durchquatschen?
Die Rechtslage ist doch klar oder nicht?
Was ADAC oder Seahelp schreiben ist völlig wurscht.
Gewissheit muss sein-so oder so. Besser so als 600€ zu zahlen wie der der Kollege vor Rab der seine Frau fahren ließ - er selbst hatte 8 Karlos

Meine Frau macht jetzt auch den HR Schein- (danach kann ich meine Karlos ziehen )
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Gruß Ahap
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  #5  
Alt 31.08.2019, 08:48
Benutzerbild von SL55
SL55 SL55 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ahap Beitrag anzeigen
Meine Frau macht jetzt auch den HR Schein- (danach kann ich meine Karlos ziehen )
Habe meiner Frau und meiner Tochter schon mitte der 90er den HR Schein "besorgt", somit stören die Karlos nicht wirklich.
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Gruß
Hans-Peter
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  #6  
Alt 31.08.2019, 10:21
werner3 werner3 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jens- Beitrag anzeigen
geklaut von seahelp:
SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.
Wenn der Bootsführer unter Alkoholeinfluss steht nutzt ihm der Rudergänger auch bei uns nicht. Er wird bestraft und ich meine auch zurecht!
Das es den "Rudergänger" im kroatischen Recht gar nicht gibt, ist mir neu.
Aber gut zu wissen, dagegen habe ich in der Vergangenheit dann schon oft verstoßen.

Gruß Werner
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  #7  
Alt 02.09.2019, 09:37
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Dazu kommt noch, dass man in Deutschland den SBF mit 16 machen kann,
man schnelle Boote in Kroatien aber erst ab 18 fahren darf.
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #8  
Alt 02.09.2019, 12:54
Humbug Humbug ist offline
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Muss in HR der Kapitän der "Queen Mary" dann auch immer höchst selbst am Ruder stehen?

SCNR
Christian
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  #9  
Alt 02.09.2019, 13:01
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dieter dieter ist offline
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willst du wirklich die Queen Mary mit deinem Youghurtbecher auf eine Stufe stellen ?






anders gesagt, zwischen Sportschifffahrt und den Profis sind schon ein paar gesetzliche Unterschiede.
außerdem hat nicht nur der Kapitän ein Patent auf der Brücke bei den Berufsschiffern.
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #10  
Alt 02.09.2019, 13:04
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billi billi ist offline
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ist doch ganz einfach... derjenige der in Kroatien am Ruder steht muss min. 18 Jahre alt sein und über einen SBF See verfügen...

sollte Funk an Bord sein benötigt er auch noch das Funkzeugniss…

Alternativ wäre der Kroatische Führerschein....

diese Info ist aber doch nicht neu....
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  #11  
Alt 02.09.2019, 13:13
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
diese Info ist aber doch nicht neu....
Viele wissen das aber nicht und denken, dass das beim deutschen Führerschein Gelernte auch in Kroatien gilt.

Wie sieht es denn im Rest der EU aus?
Sollten in der EU nicht einheitliche Regelungen gelten?
Muss Kroatien da evt. anpassen?
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  #12  
Alt 02.09.2019, 13:31
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Viele wissen das aber nicht und denken, dass das beim deutschen Führerschein Gelernte auch in Kroatien gilt.

Wie sieht es denn im Rest der EU aus?
Sollten in der EU nicht einheitliche Regelungen gelten?
Muss Kroatien da evt. anpassen?
ne da macht jedes Land seine Eigene Suppe genau wie die Führerscheinfreiheit

In Kroatien ist für jedes Motoriesierte Wasserfahrzeug ein Führerschein nötig
in Italien ab 40PS in Frankreich ab 9,9PS
in Deutschland ab 15PS (ausgenommen Rhein, bestimmte Landeswasserstrassen, Bodensee,...)
in Holland gilt wieder eine andere Regelung

Da gilt der Satz den man in der Fahrschule lernt, das man sich vor befahren eines Fremden Gewässers über die dortigen Regeln Informieren muss...
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  #13  
Alt 02.09.2019, 13:52
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Dazu kommt noch, dass man in Deutschland den SBF mit 16 machen kann,
man schnelle Boote in Kroatien aber erst ab 18 fahren darf.
Das ist falsch!

Skipper A (Boote bis 7m, Motorleistung bis 15 kW, bis 6SMvon der Küste entfernt) kann man ab 14 machen

Skipper B (bis 30 Bruttoraumtonnen, keine Leistungsbegrenzung) ab 16 mit der Ausnahme, dass man bei einer kommerziellen Nutzung mindestens 18 sein muss.

Findet sich im Internet und der Hafenkapitän hat es bestätigt. Mein Nachwuchs will ihn nächstes Jahr machen ( mit 16).


Grüße

Sandman
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  #14  
Alt 02.09.2019, 16:09
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Conni Conni ist offline
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Ich habe es anders gelesen:
Altersbegrenzung
Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt. Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr.


Nachzulesen hier:
https://www.kroatisches-küstenpatent...t-gueltigkeit/
und hier:
https://www.kuestenpatent-kroatien.o...oat-skipper-b/
und hier:
https://www.sailprofessionals.com/kr...tive-ratgeber/
und hier:
https://www.sailornet.at/kuestenpate...hrerschein.htm
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Geändert von Conni (02.09.2019 um 16:25 Uhr)
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  #15  
Alt 02.09.2019, 17:56
werner3 werner3 ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Dazu kommt noch, dass man in Deutschland den SBF mit 16 machen kann,
man schnelle Boote in Kroatien aber erst ab 18 fahren darf.
Wusste ich auch nicht, aber aus dem Alter bin ich eh raus!

Gruß Werner
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  #16  
Alt 02.09.2019, 21:31
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Bayliner 1702 Bayliner 1702 ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Ich habe es anders gelesen:
Altersbegrenzung
Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt. Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr.


Nachzulesen hier:
https://www.kroatisches-küstenpatent...t-gueltigkeit/
und hier:
https://www.kuestenpatent-kroatien.o...oat-skipper-b/
und hier:
https://www.sailprofessionals.com/kr...tive-ratgeber/
und hier:
https://www.sailornet.at/kuestenpate...hrerschein.htm
Wenn jetzt aber der deutsche 16 Jährige den SBF See hat, müsste er ja auch Boote mit über 20 PS fahren dürfen, da der Führerschein ja von Kroatien anerkannt wird. Und in Deutschland darauf er es ja. So sehe ich das. Das hat ja nichts damit zu tun, dass er es mit dem kroatischen Patent nicht darf. Er hat ja das deutsche Patent.
Gruß Wolfgang

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  #17  
Alt 02.09.2019, 21:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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nein er darf erst mit 18 fahren.. da der Rudergänger in Kroatien 18 sein muss.. es ist unerheblich das er den Schein hat...

ist vergleichbar mit der Führerscheinfreiheit... nur weil es in detuschland erlaubt ist mit 15 PS Führerschein frei zu fahren darf man es in Kroatien trotzdem nicht...
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  #18  
Alt 03.09.2019, 10:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nein er darf erst mit 18 fahren.. da der Rudergänger in Kroatien 18 sein muss.. es ist unerheblich das er den Schein hat...

ist vergleichbar mit der Führerscheinfreiheit... nur weil es in detuschland erlaubt ist mit 15 PS Führerschein frei zu fahren darf man es in Kroatien trotzdem nicht...


Aber genau darum ging es doch im Eingangspost: Den Rudergänger gibt es nicht in HR. Ob der dann 18 wäre oder nicht ist ja dann auch Wurscht...

Jan


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  #19  
Alt 03.09.2019, 10:46
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Aber genau darum ging es doch im Eingangspost: Den Rudergänger gibt es nicht in HR. Ob der dann 18 wäre oder nicht ist ja dann auch Wurscht...

Jan


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wie man ihn bezeichnet ist relativ egal... derjenige der am Ruder steht muss 18 Jahre alt sein und einen Führerschein SEE besitzen...

in Deutschland muss er keinen Führerschein haben nur min. 16 Jahre sein und Geistig und Körperlich geeignet.
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  #20  
Alt 03.09.2019, 14:43
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Das ist falsch.
In Italien gilt.
Fürs eigene Boot ab 5ps Führerscheinpflicht.
Bei der Vermietung erst ab 40PS.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ne da macht jedes Land seine Eigene Suppe genau wie die Führerscheinfreiheit

In Kroatien ist für jedes Motoriesierte Wasserfahrzeug ein Führerschein nötig
in Italien ab 40PS in Frankreich ab 9,9PS
in Deutschland ab 15PS (ausgenommen Rhein, bestimmte Landeswasserstrassen, Bodensee,...)
in Holland gilt wieder eine andere Regelung

Da gilt der Satz den man in der Fahrschule lernt, das man sich vor befahren eines Fremden Gewässers über die dortigen Regeln Informieren muss...
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Harry
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  #21  
Alt 03.09.2019, 14:48
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Zitat:
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Das ist falsch.
In Italien gilt.
Fürs eigene Boot ab 5ps Führerscheinpflicht.
Bei der Vermietung erst ab 40PS.
so geläufig ist mir Italien nicht hatte nur die 40PS im Kopf... da sieht man das man sich informieren muss...
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