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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportboot beruflich nutzen ?
Hallo,
was ist zu unternehmen, wenn ich mein Sportboot beruflich nutzen möchte? 1.) versicherungstechnisch? 2.) An- bzw. Ummelden ? 3.) Ausrüstung (Sicherheitsausrüstung) ? 4.) Scheine ? oder was wäre noch zu berücksichtigen ? Es wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, oder wenn weitere Gesichtspunkte auftauchen würden. Grüße Herbert |
#2
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Hallo Herbert,
ich glaube, du mußt berufliche Nutzung etwas näher erläutern. Willst du Personen befördern, verchartern oder es für berufliche Fahrten benutzen? In "meinem" Konzern steht z.B. ausdrücklich in den Reiserichtlinien, daß mir die Kosten für Fahrten mit dem eigenen Schiff oder Flugzeug nicht erstattet werden. |
#3
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Hängt alles davon ab, wo Du fahren willst: Binnen oder Buten? Deutschland oder woanders?
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#4
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Hallo,
@ Wolf: es sollen Arbeiten mit dem Boot ausgeführt werden. Keine Personenbeförderung und keine Vercharterung. @Rheinsegler: Zuerst in Deutschland, Binnen. Was sich dann weiter entwickelt ist mir noch nicht bekannt. Grüße Herbert |
#5
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Hallo Herbert,
kann Dir leider auch nicht sonderlich gut weiterhelfen, aber zumindest der Link zum "Hauptmedium" für Binnenschifffahrt: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#6
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Mit einem Link kann ich auch dienen.
http://www.forum-binnenschifffahrt.de/ Das ist hauptsächlich eine Linksammlung. |
#7
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Hallo Herbert,
die Frage ist derart unkonkret, dass man nicht mal allgemeine Floskeln antworten könnte. Wenn Du wirklich Hilfe erwartest, müsstest Du schon sagen, wie Du Dein "Sportboot" gewerblich nutzen möchtest. Der Begriff "Sportboot" setzt eigentlich eine private Nutzung voraus, ... L@rs
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#8
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Ich habe einen Freund, der hat ein MoBo als schwimmende Werkstatt in Kroatien ausgerüstet - allerdings mit kroatischem gewerbe und allem Drum und dran.
Nach meinen betriebswirtschaftlichen Wissen musst Du - ein Gewerbe anmelden. Das würde ich an einem festen Wohnort anmelden, denn sonst bekommst Du wahrscheinlich Probleme, wenn Dein Liegeplatz (irgendwo muss das Ding ja registriert sein) nicht für gewerbliche Zwecke zugelassen ist. - das Boot ist m. M. ein ganz normales Betriebsmittel, das Du wie einen Werkstattwagen mit allen Kosten ansetzen kannst. Allerdings ist es dann kein Sportboot mehr. - Ich sehe keinen Unterschied zu einem Sprinter, den sich ein Heizungsmonteur als rollende Werkstatt herrichtet. - Ich denke, danach geht es darum, ob Du noch einen privaten Eigennutzen hast. Dieser müsste dann wahrscheinlich nach Betriebsstunden angesetzt werden und die Bootskosten prozentual umgelegt werden. - Dann, denke ich, kommt es auf den wirklichen Verwendungszweck an. Damit sind sicherlich Auflagen verbunden, wie z.B. bei personenbeförderung etc. Auch bezüglich der Scheine. - In Kroatien müssen zumindest gewerbliche Boote dafür deklariert werden - leicht daran zu erkennen, dass sie die Buchstabenkombination hinter den Zahlen haben. Die Privatboote haben sie davor. Ob es so eine Anmeldung in Deutschland gibt, weiss ich nicht. Bei Autos zumindest ist es erst einmal egal - da wird ja nix unterschieden (ausser wenn das Auto z.B. als Eigner eine GmbH hat oder so. Das kommt erst bei der Steuererklärung/Bilanzierung. Du musst halt glaubhaft machen, dass Dein gewerbe den Unterhalt eines Bootes benötigt - dann sehe ich eigentlich keine Probleme. Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#9
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Zitat:
- Binnen reicht auch bei gewerblicher Nutzung der SBF als Führerschein. - Die Versicherung wird bei gewerblicher Nutzung eine andere (höhere) Prämie verlangen. - Ob eine Sicherheitsabnahme des Bootes erforderlich ist weiß ich nicht, da sollte die Berufsgenossenschaft Auskunft geben können. - Wichtig: Das Fahrzeug auf keinen so verändern, daß es kein Sportboot mehr ist, sonst wird es kompliziert. |
#10
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Zitat:
Macht sie bei meinem Firmenwagen doch auch nicht! Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#11
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Zitat:
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#12
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Mein Sportboot hat ca. 120 Betriebsstd. im Jahr.
Ich kenne keine Versicherung die da Unterschiede macht.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#13
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Hallo,
bei gewerblich genutzten Booten (Vercharterung bei mir) kannst Du mindestens von einem verdoppelten Versicherungsbeitrag rechnen. Die Berufsgenossenschaft wird sich nicht nur Dein Boot sondern den ganzen Betrieb regelmässig ansehen. Gruss Andreas |
#14
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Bei Vercharterung sehe ich das ein. Da sind auch fremde Nutzer an Bord.
Auch bei Personenbeförderung. Aber: Zitat:
Aber sicherlich kann unsere blaue Luise ( ) Norman als Spezialist etwas dazu sagen. Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#15
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Hallo,
habe jetzt das Büro leer und kann die Fragen beantworten. Zitat:
Habe jetzt den Gedanken das Boot als "Messboot", dh. das Boot beruflich, gewerblich zu nutzen, da sich interessante Perspektiven zu öffnen scheinen. Somit soll das Boot teils als "Freizeitboot", teils als "gewerbl. Boot" benutzt werden. @ Volker: ein Gewerbe brauche ich nicht anzumelden, bin freiberuflich tätig. Auch sollte es kein Problem sein, dem Finanzamt darzulegen, daß das Boot beruflich genutzt werden soll. Du sprichst evtl. Auflagen bei einer gewerbl. Nutzung an, gibt es Möglichkeiten diese in Erfahrung zu bringen? @ Rheinsegler: Die Versicherung meines Schlauchbootes, das ebenfalls für gewerbl. Tätigkeiten genutzt wurde, ist m.E. relativ hoch. (Festrumpfschlauchboot 3,60m, 30 PS, ca. 260,00 €) @funcharter: Unsere Berufsgenossenschaft (Verwaltungsberufsgenossenschaft) dürfte meines Erachtens Probleme haben, das Boot "anzusehen". Was soll sie im ganzen Betrieb weiter "ansehen"? Meine Fragen bleiben weiterhin bestehen: was ist zu unternehmen, wenn ich mein Sportboot beruflich nutzen möchte? 1.) versicherungstechnisch? 2.) An- bzw. Ummelden ? 3.) Ausrüstung (Sicherheitsausrüstung), auch Volker hat diese Frage angesprochen ? oder was wäre noch zu berücksichtigen ? der Punkt 4.) scheint durch die Antwort von Rheinsegler geklärt zu sein Zitat:
könntet. Auch über Lösungsansätze wäre ich dankbar. Grüße Herbert |
#16
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Hallo Herbert,
nun wurde das ja einigermassen konkreter Bis auf die versicherungsrechtliche Frage, ob die bislang schon existierende Bootshaftpflichtversicherung auch greift, wenn das Boot - künftig- überwiegend gewerblich genutzt wird, sind Deine Fragen nach meiner Einschätzung eher steuerrechtlicher Natur. Zu der Versicherungsfrage wird sich sicherlich Norman (blaue elise) einschalten, eigentlich wäre er schon längst drangewesen, er wird wohl im Urlaub sein ..... Such mal nen Steuerberater auf... Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#17
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@ Volker und Lars
Sorry, aber ich kann ja nicht immer alles lesen. In den Haftpflichtbedingungen für die Bootshaftpflicht ist bedingungsgemäß immer nur die "ausschließliche Nutzung für private Zwecke" versichert. Das versicherungstechnische Problem bei dieser Form der gewerblichen Nutzung ist, dass es sich für den Versicherer seitens des Risikos nicht mehr um eine "private Nutzung" handelt. Vercharterte Boote z.B. sind (nach Prämienerhöhung) trotzdem versicherbar, da die private Nutzung bestehen bleibt, da sich ja nur der Schiffsführer ändert, nicht aber die Nutzungsart. Soetwas kann aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausgelegt werden und hängt mit der Risikokalkulation für den entsprechenden Tarif zusammen. Da hilft nur eine genaue Beschreibung und direkte Einzelanfragen bei den Versicherern. Sollte es nicht über die Bootshaftpflicht versicherbar sein, bleibt nur der Weg über die Betriebshaftpflicht. Klingt jetzt sicher für den Einen oder Anderen unnötig kompliziert, hängt aber damit zusammen, dass Beiträge, Deckungsumfang und Schadenwahrscheinlichkeit anhand des niedrigeren Risikos und der geringeren Nutzungsdauer bei privater Nutzung für Sportboote, von durchschnittlich ca. 6 Wochen pro Jahr kalkuliert werden. Dass Nutzungsdauern einzelner privater Sportboote trotzdem auch höher sein können, als z.B. die Nutzungsdauer eines gewerblichen Bootes, kommt sicher vor, aber irgendwo muss halt eine Abgrenzung gemacht werden. Wie gesagt, das sind Einzelfallentscheidungen, für die es von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Grundlagen gibt. Also bei konkretem Bedarf einfach anfragen. "Versuch macht kluch". Gruß Norman |
#18
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Sportboot beruflich
Hi,
ein Sportboot kann nur für Sport und Vergnügungszweke genutzt werden (vergl: § 1.01 BinSchStrO). Bei der Zulassung eines KleinFz für gewerbliche Zwecke solltest du dich mal mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen www.bgf.de zum Thema Arbeitsschutz unterhalten. Bei Deinem zuständigen WSA wird man Dir aucj weiterhelfen können bezüglich einer eventuell erforderlichen Zulassung. Hier in Berlin gabs mal einen Schlepper, der, nachdem er kein Attest mehr bekam, sich als Kleinfz zugelassen hat. Mann, haben sie dem die Ohren dick gehauen. gruss katibert |
#19
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Das verstehe ich alles trotz meines fortgeschrittenen Alters.
Warum zahle ich aber dann für meinen Firmenwagen genauso viel Versicherung wie für meinen Privatwagen? Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#20
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Zitat:
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#21
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Volker, bei Deiner Autoversicherung wurdest Du mit Sicherheit auch gefragt (bzw. musstest anklicken/ankreuzen) ob der Wagen privat, überwiegend privat aber auch geschäftlich, oder überwiegend geschäftlich genutzt wird. Das ergibt zusammen mit den heutzutage gängigen "Schattenparkerrabatten" u.ä. dann den Tarifbeitrag.
Gruß Norman |
#22
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Zu dem Thema Versicherungsbeitrag Firmenwagen oder privat solltest Du mal bei verschiedenen Direktversicherern nachfragen, bei denen kann ein nur privat genutztes Auto preiswerter sein.
Gruss Andreas |
#23
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Zitat:
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#24
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Zitat:
Gruß Norman |
#25
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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