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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 13.12.2006, 18:31
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Standard Griechenland - zweiter Scheininhaber?

Moin,

nachdem ich dreimal die Agäis als Co-Skipper besegelt habe und jedesmal vom Vercharterer und z. T. auch in den Häfen mit griechischer Gründlichkeit die Existenz zweier "Scheine" (SBF bzw. SKS) kontrolliert wurde, stellt sich für mein 2008er Vorhaben eines Törns mit meiner "scheinlosen" Co-Skipperin / Gemahlin die ernsthafte Frage, ob wirklich zwei "Scheinheilige" an Bord sein müssen.
Was macht dann der Einhandsegler - evtl. eine Kopie mitführen??

Die Auskünfte der Vercharterer reichen von "selbstverständlich zwei Scheininhaber" bis "alles Quatsch".

Wer weiss was Verbindliches?

Gruß in alle Himmelsrichtungen

Saxinavi
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  #2  
Alt 13.12.2006, 20:08
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Sorry, wenn ich's schon wieder bin.
Ich habe mal für Dich gegurgelt und unter www.sailgreece.de/Form.htm folgendes gefunden:


Bootsführerscheine

Es gibt (noch) keine in der EU einheitlichen Richtlinien für Bootsführerscheine. In Deutschland übliche Führerscheine werden in Griechenland anerkannt, was bedeutet, dass der Sportbootführerschein-See reicht, sofern man in Griechenland keine Yacht chartern will. Charterunternehmen verlangen oft neben dem Sportbootführerschein-See auch noch einen BR-Schein (oder neuerdings den Sportküstenschifferschein, SKS).

Damit nicht genug: An Bord einer Charteryacht müssen sich gleich zwei Inhaber entsprechender Führerscheine befinden oder aber die zweite Person (der Co-Skipper) muss sonst irgendwie ausreichende Segelerfahrung nachweisen. Die Sache mit dem Nachweis der Segelerfahrung wird hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnt; Sie sollten es gleich wieder vergessen, denn kaum ein Vercharterer wird sich beispielsweise lediglich auf einen Meilennachweis verlassen.


Yachten unter griechischer Flagge sind mit UKW/VHF-Geräten ausgerüstet. Es ist uns nicht bekannt, dass jemals irgendeine griechische Behörde nach einem entsprechenden Betriebszeugnis gefragt hätte, dennoch ist es besser, eines dabei zu haben.

Persönliche Anmerkung: als ich noch in Griechenland segelte, wusste man dort noch nicht, was ein Bootsführerschein ist. Die vielen Engländer, die in Lefkas an Bord der Flottillen-Yachten gingen, hatten garantiert keine Scheine.
Aber .. die Zeiten ändern sich.


Servus

Paul
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  #3  
Alt 13.12.2006, 22:13
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Hallochen,

besten Dank für die Mühe, aber ich zitiere hier einmal aus der Antwort eines bedeutenden, in Griechenland vertretenen Charterunternehmens aus meine Anfrage (2005):

"Es reicht definitiv, wenn eine Person in Besitz eines Küstenscheins ist.
Eine weitere Person muss allerdings "Segelerfahrung" mit sich bringen,
was bedeutet, dass es vollkommen langt, wenn die Person segeln gelernt
hat. Das Griechische Gewässer können Sie also gemeinsam mit Ihrer Frau
mit ruhigem Gewissen erobern."

Unn nu, wie der Sachse fragen würde.

Besten Gruß

Saxinavi
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  #4  
Alt 14.12.2006, 00:03
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Die Frage könnte jetzt sein, wie der Nachweis dieser "Segelerfahrung" der zweiten Person aussehen muss. Reicht eine Selbsterklärung, will man eine Erklärung an Eides statt oder eine Seemeilenbestätigung?

Ich würde mir vom Charterunternehmen meiner Wahl vor Abschluss des Chartervertrages schriftlich bestätigen lassen, dass die von mir als Skipper bestätigte Qualifikation meines Mitseglers definitiv akzeptiert wird.

Ich kann über diese lächerliche "Vorschrift" nur den Kopf schütteln.
In meine Revier bekommt jeder, der ausreichend Geld auf den Tisch legt, ohne jede Qualifikation einen Katamaran im Wert einer halben Mio Euros bei den größtern Charterunternehmen der Welt.

Servus

Paul
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  #5  
Alt 19.12.2006, 09:53
seili seili ist offline
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Die Segelerfahrung wird mit der beigefügten "Declaration of a Skipper" bescheinigt.

Der Co-Skipper füllt diese aus und unterschreibt sie - damit ist der Fall erledigt.

Dennoch stimme ich Paul darin zu, sich das Ausreichen dieser Erklärung vom jeweiligen Charterunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.

Meine Vorgehensweise (zuletzt im Juni 2006):
email mit der angehängten Declaration an den Vercharterer mit der Frage, ob damit die Qualifikation des Co-Skippers ausreichend nachgewiesen sei --> Antwort: jawohl, reicht aus --> Fazit: alles o.k., auch bei Eintreten eines Versicherungsfalles (und nur dafür lasse ich es mir jedesmal schriftlich bestätigen) ist der Skipper auf der sicheren Seite

Gruß Seili
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Ich bin so froh, dass ich froh bin !
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