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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verluste und Strafen wo bilanziert?
Hi zusammen
Weiß vielleicht jemand im Forum, in welchem Land die Auslands-Strafen und die Kosten für Umrüstungen, z.B. bei Daimler und VW bilanziert werden? Konnte da bisher keine Aussagen zu finden. |
#3
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Na ja
Einfach um zu wissen, was diese Geschichte den dt. Steuerzahler kosten wird. |
#4
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Die kosten keinen Steuerzahler was.
Nur die Aktionäre. Weniger Gewinn --> evtl. weniger Dividende. Damit ist ganz am Ende des grossen Spiels ist der grosse Verlierer natürlich dann auch der Mr. Finanzminister.. Also ich meine, dass es klar ist. Einfliessen tut das in das Ergebnis vom "Konzern" in WOB oder S (zumindest liest man, das die "Rückstellungen" da gebildet wurden).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#5
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Zitat:
Wegen der Mitteilung über Rückstellungen, auch für Auslandsverluste, war ich neugierig geworden. Weniger Gewinn heißt z.B. weniger Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Weniger Dividende heißt weniger Einkommenssteuer. Heißt: ca. 50% der Kosten übernimmt der Steuerzahler durch entgangene Steuereinnahmen. |
#6
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Strafen müssten von dem Gewinn nach Steuern bezahlt werden und nicht vorher. Ich kann meine Stafzettel wegen zu schneller Nutzung einer Wasserstraße oder zu kleinen Kennzeichen auf dem Boot ja such nicht bei der Steuer als Werbeausgaben geltend machen.
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Gruß Jörg
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#7
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Zitat:
Aber 50% sind´s net. So hohe Steuern zahlt keiner. Und nochmal, das muss keiner bezahlen von den Steuerzahlern. Ist nur Geld das man (der Staat zum Teil) hätte haben können, aber es kam halt anders
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (17.01.2020 um 12:10 Uhr) |
#8
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Hi Jörg
Kenne ich so von Strafen die Mitarbeiter einer Firma durch schuldhaftes Handeln hervorrufen und Personen zuzuordenen sind. Ob das bei Vorgängen, welche die Firma selbst und als Körperschaft betrifft auch so ist, kann ich nicht sagen. Meine Frage zielt in Richtung Kosten für Anwälte, Prozeßkosten, Umrüstaktionen und Entschädigungen u.s.w. Die Ausweisung von Rückstellungen deutet auf Anerkenntnis durch die Finanzbehörden. Geändert von sporty (17.01.2020 um 12:12 Uhr) |
#9
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Zitat:
Also um das auszurechen wie viel Schaden dem Steuerzahler entstanden ist braucht es etwas mehr als nur zu fragen wo solche Strafen bilanziert/verbucht werden. Letztendlich wird es immer auf dem Rücken der Allgemeinheit verteilt, so oder so.
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#10
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Umrüstung währe ja noch ok, mann hat ja vorher mit mangelhafter Technik mehr Gewinne gemacht auf die man Steuern bezahlt hat
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Gruß Jörg |
#11
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Zitat:
Da denke ich, daß es eine große Kosten-Differenz zwischen dem serienmäßigen Einbau der z.B. SCR-Technik am Band und dem nachträglichen Einbau gibt. Dazu kommen Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Entschädigungen etc. btw.: Die Kosten für die Entwicklung der Nachrüstanlagen und die Anpassung an vorhandene Fahrzeuge kommt oben drauf. |
#12
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Muss man auch mal positiv sehen, sichert Arbeitsplätze für Juristen und KFZ Techniker die die Nachrüstung einbauen
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Gruß Jörg |
#13
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Wir können da Milchmädchenrechnungen aufmachen, soviel wir wollen:
Die Zeche zahlt am Ende immer der Endverbraucher, also der Steuerzahler, also wir alle!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#14
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Zitat:
Dann zitiere ich mich mal selber....! |
#15
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Hi?
War für mich nicht relevant. Aber nun gut. Die Frage ist beantwortet. Danke für Eure Meinungen. |
#16
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Zitat:
Hallo Jörg, ich kenne jemand der bezahlt seine Knollen für falsch Parken mit Briefmarken (Postwertzeichen). Die Quittungen für Postwertzeichen (Briefmarken) kommen bei der Steuererklärung in V+V (Vermietung und Verpachtung) als Kosten. Nein, ich bin es nicht.
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Gruß Albert
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#17
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Zitat:
Wenn dieser Dritte keinen Gewinn macht, dann soll das verwerflich sein. Ja, es wird sogar insinuiert, daß die Allgemeinheit die "Zeche" zu zahlen habe, wenn dieser Dritte keinen Gewinn macht. Die "Zeche" sind wohl geringere Steuereinnahmen durch den Fiskus. Dieses Anspruchsdenken auf Gewinnerwartung bei Dritten durch "die Allgemeinheit / den Steuerzahler" halte ich für bemerkenswert. Ich fühle mich dabei an Arbeitslager o.ä. erinnert: läuft es in Deutschland darauf hinaus, daß jedermann einen Mindestgewinn abliefern muß? Sonst wird man für die "Zeche", die die Allgemeinheit zu "zahlen" hat, bestraft? Gibt es einen Anspruch an eine Mindeststeuer, die jedermann abzuliefern hat? Nun gut, ein Gedankenanstoß von: edjm. |
#18
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Die Zeche, die immer der Endverbraucher zahlt, muß ja nicht zwangsläufig aus Steuern bestehen, das können genauso höhere Preise sein, geringere Verfügbarkeit von Waren, oder auch schlechtere Qualität.
Aber irgendwann kommt alles ja mal dort an, wo es keinen weiteren Gewinn erzielen kann.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#19
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Zitat:
Da sieht man mal, wie lange sich solche Gerüchte halten. Wer soll denn Briefmarken als Zahlungsmittel anerkennen? Achim |
#20
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Kann, aber muss nicht akzeptiert werden.
...Sonstige Zahlungsmittel Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen. Insbesondere kann ein Gläubiger sie als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht besteht jedoch nicht. Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[22] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber. In Deutschland werden sie erfüllungsrechtlich als Leistung an Erfüllungs statt (Überweisung) oder Leistung erfüllungshalber (die übrigen Zahlungsmittel) eingeordnet. Sorten und Devisen sind ausländische Zahlungsmittel. Außerdem gibt es geldnahe Wertzeichen, etwa Briefmarken. |
#21
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Ja klar, sonst wird man VW Liebhaberei vorwerfen und den Laden endlich dicht machen
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#22
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Zitat:
Gruß Axel |
#23
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Zitat:
Das gilt meines wissens für alle Töchter großer Firmen, die in Deutschland nur verkaufen. Da kann man nicht einfach die Preise zum Mutterkonzern so anpassen, dass in Deutschland kein Gewinn abfällt. |
#24
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Zitat:
5% werden mal so anerkannt. D.h. cost plus five. Gilt auch für ein Büro, das im Grundsatz Null Umsatz macht, reine Unterstützung / Engineering / Resident engineer........... 5% von allem was es kostet (Auto, Miete, Gehalt zum Bsp. im Falle eines Büros) wäre also der Gewinn vor Steuern (drunter würde man ja als Unternehmen den Scheiss auf Dauer eh nicht machen wollen). https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9302328.html
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#25
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Zitat:
Die Transferpreise zwischen verbundenen Unternehmen muessen nach dem „arms length principle“ (ALP) festgelegt werden, also so, wie sie einem unabhaengigen Dritten berechnet werden. Ob mit diesen Einkaufspreisen ein Gewinn erwirtschaftet wird, ist ein anderes Thema. Da hast Du etwas verwechselt. Wenn das liefernde Unternehmen ein Produkt nicht an unabhaengige Dritte verkauft, kann an Stelle des ALP eine Kostenkalkulation des liefernden Unternehmens treten. Auch hier ist es unerheblich, ob das belieferte Unternehmen einen Gewinn erziehlt. Das ist internationales Steuerrecht. Es wird je nach Land unterschiedlich streng kontrolliert und gehandhabt, folgt aber immer diesen Grundsaetzen (zumindest in allen Laendern, in den in gearbeitet habe). |
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