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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.01.2020, 15:02
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Standard Verluste und Strafen wo bilanziert?

Hi zusammen
Weiß vielleicht jemand im Forum, in welchem Land die Auslands-Strafen und die Kosten für Umrüstungen, z.B. bei Daimler und VW bilanziert werden?
Konnte da bisher keine Aussagen zu finden.
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  #2  
Alt 16.01.2020, 15:05
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Wozu benötigst Du diese Info?
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Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 16.01.2020, 15:13
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Na ja
Einfach um zu wissen, was diese Geschichte den dt. Steuerzahler kosten wird.
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  #4  
Alt 17.01.2020, 09:34
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Die kosten keinen Steuerzahler was.

Nur die Aktionäre. Weniger Gewinn --> evtl. weniger Dividende.


Damit ist ganz am Ende des grossen Spiels ist der grosse Verlierer natürlich dann auch der Mr. Finanzminister..

Also ich meine, dass es klar ist. Einfliessen tut das in das Ergebnis vom "Konzern" in WOB oder S (zumindest liest man, das die "Rückstellungen" da gebildet wurden).
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #5  
Alt 17.01.2020, 11:49
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Die kosten keinen Steuerzahler was.

Nur die Aktionäre. Weniger Gewinn --> evtl. weniger Dividende.


Damit ist ganz am Ende des grossen Spiels ist der grosse Verlierer natürlich dann auch der Mr. Finanzminister..

Also ich meine, dass es klar ist. Einfliessen tut das in das Ergebnis vom "Konzern" in WOB oder S (zumindest liest man, das die "Rückstellungen" da gebildet wurden).
Hi Frankie
Wegen der Mitteilung über Rückstellungen, auch für Auslandsverluste, war ich neugierig geworden.
Weniger Gewinn heißt z.B. weniger Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Weniger Dividende heißt weniger Einkommenssteuer.
Heißt: ca. 50% der Kosten übernimmt der Steuerzahler durch entgangene Steuereinnahmen.
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  #6  
Alt 17.01.2020, 11:59
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Strafen müssten von dem Gewinn nach Steuern bezahlt werden und nicht vorher. Ich kann meine Stafzettel wegen zu schneller Nutzung einer Wasserstraße oder zu kleinen Kennzeichen auf dem Boot ja such nicht bei der Steuer als Werbeausgaben geltend machen.
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Gruß
Jörg
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  #7  
Alt 17.01.2020, 12:05
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Frankie
Wegen der Mitteilung über Rückstellungen, auch für Auslandsverluste, war ich neugierig geworden.
Weniger Gewinn heißt z.B. weniger Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Weniger Dividende heißt weniger Einkommenssteuer.
Heißt: ca. 50% der Kosten übernimmt der Steuerzahler durch entgangene Steuereinnahmen.
Na logisch. Was denn sonst am Ende (also ganz am Ende)?

Aber 50% sind´s net. So hohe Steuern zahlt keiner.

Und nochmal, das muss keiner bezahlen von den Steuerzahlern. Ist nur Geld das man (der Staat zum Teil) hätte haben können, aber es kam halt anders
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (17.01.2020 um 12:10 Uhr)
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  #8  
Alt 17.01.2020, 12:06
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Hi Jörg

Kenne ich so von Strafen die Mitarbeiter einer Firma durch schuldhaftes Handeln hervorrufen und Personen zuzuordenen sind.
Ob das bei Vorgängen, welche die Firma selbst und als Körperschaft betrifft auch so ist, kann ich nicht sagen.
Meine Frage zielt in Richtung Kosten für Anwälte, Prozeßkosten, Umrüstaktionen und Entschädigungen u.s.w.
Die Ausweisung von Rückstellungen deutet auf Anerkenntnis durch die Finanzbehörden.

Geändert von sporty (17.01.2020 um 12:12 Uhr)
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  #9  
Alt 17.01.2020, 12:14
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Frankie
Wegen der Mitteilung über Rückstellungen, auch für Auslandsverluste, war ich neugierig geworden.
Weniger Gewinn heißt z.B. weniger Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Weniger Dividende heißt weniger Einkommenssteuer.
Heißt: ca. 50% der Kosten übernimmt der Steuerzahler durch entgangene Steuereinnahmen.
Ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Durch das einsparen von Material und Arbeit kam es ja erst überhaupt zu dem ganzen Schlamassel und hätte man das Geld vorher für Entwicklung und Einbau besserer SCR Katalysatoren und größerer AdBlue Tanks ausgegeben, dann hätte der Konzern vorher weniger Gewinn erwirtschaftet und somit weniger Steuern gezahlt.

Also um das auszurechen wie viel Schaden dem Steuerzahler entstanden ist braucht es etwas mehr als nur zu fragen wo solche Strafen bilanziert/verbucht werden.
Letztendlich wird es immer auf dem Rücken der Allgemeinheit verteilt, so oder so.
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Gruß Stefan
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  #10  
Alt 17.01.2020, 12:14
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Umrüstung währe ja noch ok, mann hat ja vorher mit mangelhafter Technik mehr Gewinne gemacht auf die man Steuern bezahlt hat
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Gruß
Jörg
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  #11  
Alt 17.01.2020, 12:30
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Zitat:
Zitat von von Jürgen Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Durch das einsparen von Material und Arbeit kam es ja erst überhaupt zu dem ganzen Schlamassel und hätte man das Geld vorher für Entwicklung und Einbau besserer SCR Katalysatoren und größerer AdBlue Tanks ausgegeben, dann hätte der Konzern vorher weniger Gewinn erwirtschaftet und somit weniger Steuern gezahlt.
Das ist die Argumentation der Steuerberater.
Da denke ich, daß es eine große Kosten-Differenz zwischen dem serienmäßigen Einbau der z.B. SCR-Technik am Band und dem nachträglichen Einbau gibt.
Dazu kommen Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Entschädigungen etc.
btw.: Die Kosten für die Entwicklung der Nachrüstanlagen und die Anpassung an vorhandene Fahrzeuge kommt oben drauf.
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  #12  
Alt 17.01.2020, 12:37
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Muss man auch mal positiv sehen, sichert Arbeitsplätze für Juristen und KFZ Techniker die die Nachrüstung einbauen
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Gruß
Jörg
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Alt 17.01.2020, 12:45
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Wir können da Milchmädchenrechnungen aufmachen, soviel wir wollen:

Die Zeche zahlt am Ende immer der Endverbraucher, also der Steuerzahler, also wir alle!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #14  
Alt 17.01.2020, 12:52
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Das ist die Argumentation der Steuerberater.
Da denke ich, daß es eine große Kosten-Differenz zwischen dem serienmäßigen Einbau der z.B. SCR-Technik am Band und dem nachträglichen Einbau gibt.
Dazu kommen Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Entschädigungen etc.
btw.: Die Kosten für die Entwicklung der Nachrüstanlagen und die Anpassung an vorhandene Fahrzeuge kommt oben drauf.
Du hättest alles zitieren sollen und nicht nur das wo Du Gegenargumente hast...

Zitat:
Zitat von von Jürgen Beitrag anzeigen
Also um das auszurechen wie viel Schaden dem Steuerzahler entstanden ist braucht es etwas mehr als nur zu fragen wo solche Strafen bilanziert/verbucht werden.
Letztendlich wird es immer auf dem Rücken der Allgemeinheit verteilt, so oder so.
Dann zitiere ich mich mal selber....!
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  #15  
Alt 17.01.2020, 12:59
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Hi?
War für mich nicht relevant.
Aber nun gut.
Die Frage ist beantwortet. Danke für Eure Meinungen.
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  #16  
Alt 17.01.2020, 18:06
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Strafen müssten von dem Gewinn nach Steuern bezahlt werden und nicht vorher. Ich kann meine Stafzettel wegen zu schneller Nutzung einer Wasserstraße oder zu kleinen Kennzeichen auf dem Boot ja such nicht bei der Steuer als Werbeausgaben geltend machen.

Hallo Jörg,

ich kenne jemand der bezahlt seine Knollen für falsch Parken mit Briefmarken (Postwertzeichen).

Die Quittungen für Postwertzeichen (Briefmarken) kommen bei der Steuererklärung in V+V (Vermietung und Verpachtung) als Kosten.

Nein, ich bin es nicht.
__________________
Gruß Albert
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  #17  
Alt 17.01.2020, 19:35
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
...
Die Zeche zahlt am Ende immer der Endverbraucher, also der Steuerzahler, also wir alle!
Der Tenor des bisherigen threads läuft darauf hinaus, daß es einen Anspruch der Allgemeinheit/ des Steuerzahlers geben soll, daß Dritte Gewinn machen, um dann die darauf fällig werdenden Steuern einvernehmen zu können.

Wenn dieser Dritte keinen Gewinn macht, dann soll das verwerflich sein. Ja, es wird sogar insinuiert, daß die Allgemeinheit die "Zeche" zu zahlen habe, wenn dieser Dritte keinen Gewinn macht. Die "Zeche" sind wohl geringere Steuereinnahmen durch den Fiskus.

Dieses Anspruchsdenken auf Gewinnerwartung bei Dritten durch "die Allgemeinheit / den Steuerzahler" halte ich für bemerkenswert. Ich fühle mich dabei an Arbeitslager o.ä. erinnert: läuft es in Deutschland darauf hinaus, daß jedermann einen Mindestgewinn abliefern muß? Sonst wird man für die "Zeche", die die Allgemeinheit zu "zahlen" hat, bestraft? Gibt es einen Anspruch an eine Mindeststeuer, die jedermann abzuliefern hat?

Nun gut, ein Gedankenanstoß von: edjm.
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  #18  
Alt 17.01.2020, 21:59
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huebi huebi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Die Zeche, die immer der Endverbraucher zahlt, muß ja nicht zwangsläufig aus Steuern bestehen, das können genauso höhere Preise sein, geringere Verfügbarkeit von Waren, oder auch schlechtere Qualität.

Aber irgendwann kommt alles ja mal dort an, wo es keinen weiteren Gewinn erzielen kann.
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  #19  
Alt 18.01.2020, 09:45
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Breezer Breezer ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

ich kenne jemand der bezahlt seine Knollen für falsch Parken mit Briefmarken (Postwertzeichen).

Die Quittungen für Postwertzeichen (Briefmarken) kommen bei der Steuererklärung in V+V (Vermietung und Verpachtung) als Kosten.

Nein, ich bin es nicht.
Mir hat vor ca. 30 Jahren auch mal jemand erzählt, dass er sojemanden kennt.
Da sieht man mal, wie lange sich solche Gerüchte halten.

Wer soll denn Briefmarken als Zahlungsmittel anerkennen?

Achim
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  #20  
Alt 19.01.2020, 23:10
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Kann, aber muss nicht akzeptiert werden.
...Sonstige Zahlungsmittel
Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen. Insbesondere kann ein Gläubiger sie als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht besteht jedoch nicht.

Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[22] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber.

In Deutschland werden sie erfüllungsrechtlich als Leistung an Erfüllungs statt (Überweisung) oder Leistung erfüllungshalber (die übrigen Zahlungsmittel) eingeordnet. Sorten und Devisen sind ausländische Zahlungsmittel. Außerdem gibt es geldnahe Wertzeichen, etwa Briefmarken.
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  #21  
Alt 20.01.2020, 05:47
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
...
Dieses Anspruchsdenken auf Gewinnerwartung bei Dritten durch "die Allgemeinheit / den Steuerzahler" halte ich für bemerkenswert. Ich fühle mich dabei an Arbeitslager o.ä. erinnert: läuft es in Deutschland darauf hinaus, daß jedermann einen Mindestgewinn abliefern muß?.. .
Ja klar, sonst wird man VW Liebhaberei vorwerfen und den Laden endlich dicht machen
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.

Akki

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  #22  
Alt 20.01.2020, 12:37
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Das ist die Argumentation der Steuerberater.
Da denke ich, daß es eine große Kosten-Differenz zwischen dem serienmäßigen Einbau der z.B. SCR-Technik am Band und dem nachträglichen Einbau gibt.
Dazu kommen Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Entschädigungen etc.
btw.: Die Kosten für die Entwicklung der Nachrüstanlagen und die Anpassung an vorhandene Fahrzeuge kommt oben drauf.
Wie viele Autos hat VW zusätzlich (zu Lasten der Konkurrenten) verkauft, weil sie die billiger oder früher anbieten konnten. Das wäre z. B. im Vergleich zu Toyota interessant, die ihre Hybriden regelkonform gebaut haben.

Gruß
Axel
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  #23  
Alt 20.01.2020, 12:41
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Dieses Anspruchsdenken auf Gewinnerwartung bei Dritten durch "die Allgemeinheit / den Steuerzahler" halte ich für bemerkenswert. Ich fühle mich dabei an Arbeitslager o.ä. erinnert: läuft es in Deutschland darauf hinaus, daß jedermann einen Mindestgewinn abliefern muß? Sonst wird man für die "Zeche", die die Allgemeinheit zu "zahlen" hat, bestraft? Gibt es einen Anspruch an eine Mindeststeuer, die jedermann abzuliefern hat?

Nun gut, ein Gedankenanstoß von: edjm.
Das ist so. Tesla Deutschland muss z. B. einen Mindestgewinn abwerfen und versteuern, sonst wird denen Manipulation an den Einkaufpreisen nach USA vorgeworfen.

Das gilt meines wissens für alle Töchter großer Firmen, die in Deutschland nur verkaufen. Da kann man nicht einfach die Preise zum Mutterkonzern so anpassen, dass in Deutschland kein Gewinn abfällt.
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  #24  
Alt 20.01.2020, 13:57
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Das ist so. Tesla Deutschland muss z. B. einen Mindestgewinn abwerfen und versteuern, sonst wird denen Manipulation an den Einkaufpreisen nach USA vorgeworfen.

Das gilt meines wissens für alle Töchter großer Firmen, die in Deutschland nur verkaufen. Da kann man nicht einfach die Preise zum Mutterkonzern so anpassen, dass in Deutschland kein Gewinn abfällt.
Das ist international so.

5% werden mal so anerkannt.

D.h. cost plus five.

Gilt auch für ein Büro, das im Grundsatz Null Umsatz macht, reine Unterstützung / Engineering / Resident engineer...........

5% von allem was es kostet (Auto, Miete, Gehalt zum Bsp. im Falle eines Büros) wäre also der Gewinn vor Steuern (drunter würde man ja als Unternehmen den Scheiss auf Dauer eh nicht machen wollen).

https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9302328.html
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #25  
Alt 20.01.2020, 15:22
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Das ist so. Tesla Deutschland muss z. B. einen Mindestgewinn abwerfen und versteuern, sonst wird denen Manipulation an den Einkaufpreisen nach USA vorgeworfen.

Das gilt meines wissens für alle Töchter großer Firmen, die in Deutschland nur verkaufen. Da kann man nicht einfach die Preise zum Mutterkonzern so anpassen, dass in Deutschland kein Gewinn abfällt.
Nein, weder Tesla noch ein anderes Unternehmen muss einen Mindestgewinn abwerfen.
Die Transferpreise zwischen verbundenen Unternehmen muessen nach dem „arms length principle“ (ALP) festgelegt werden, also so, wie sie einem unabhaengigen Dritten berechnet werden.
Ob mit diesen Einkaufspreisen ein Gewinn erwirtschaftet wird, ist ein anderes Thema.

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Das ist international so.

5% werden mal so anerkannt. ...
Da hast Du etwas verwechselt.
Wenn das liefernde Unternehmen ein Produkt nicht an unabhaengige Dritte verkauft, kann an Stelle des ALP eine Kostenkalkulation des liefernden Unternehmens treten.
Auch hier ist es unerheblich, ob das belieferte Unternehmen einen Gewinn erziehlt.

Das ist internationales Steuerrecht. Es wird je nach Land unterschiedlich streng kontrolliert und gehandhabt, folgt aber immer diesen Grundsaetzen (zumindest in allen Laendern, in den in gearbeitet habe).
Mit Zitat antworten top
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