|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Gardasee - Neue Verordnung für Anhänger
Hallo zusammen,
Ich wollte nur mal fragen ob Ihr auch betroffen seit von der neuen Verordnung für Bootsanhänger. Scheinbar müssen nun alle Bootsanhänger zumindest ein Kennzeichen haben und somit auch TÜV. Wir haben da ein Problem. Unser Boot steht das ganze Jahr in der Halle und muss nur zum "einwassern" über die Strasse gefahren werden. Der Hänger ist 4 Jahre alt und ist quasi Nagelneu aber ohne TÜV und Kennzeichen. Weis da jemand ob es irgend eine Regelung gibt die uns erspart, den Hänger alle zwei Jahre nach DE zum TÜV zu bringen? Ich dacht eigentlich bis 6 km/h braucht man keine Kennzeichen und keinen TÜV. VG HeinzK |
#2
|
|||
|
|||
Die italienischen regeln kenne ich nicht so genau, zu 6 km/h oder so kann ich daher wenig sagen.
Zu deinem Trailer allgemein: Du wirst ihn zumindest ein Mal nach Hause bringen müssen, um TÜV zu machen. Damit kannst du ihn zulassen, hast ein Kennzeichen und erfüllst die Vorschrift. Nach deutschen Regeln kannst du erst wieder TÜV machen, wenn du wieder deutschen Boden betrittst damit - auch, wenn das dann erst wieder nach 10 Jahren sein sollte... DAS müssen die ausländischen Behörden zwar erst mal (!) akzeptieren, allerdings können sie dir das Fahrzeug stilllegen, wenn sie es als nicht verkehrssicher Einstufen - und das liegt im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten... Eine risikoreiche Angelegenheit also... Frage 1 wäre: verlangen die Italiener tatsächlich nur ein Kennzeichen oder auch einen TÜV? Im zweiterem Fall musst du eh alle 2 Jahre heim. Frage 2: wie kam der Hänger ohne Zulassung überhaupt da runter? Denn die Heimfahrt wird jetzt unter Umständen echt ein Problem ohne TÜV und jemals zugelassen gewesen zu sein - am Ende musst du den auf nem Transporter heimbringen... Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#3
|
||||
|
||||
Wie weit bist du denn auf der Strasse unterwegs?
__________________
Gruß Hans-Peter |
#4
|
|||
|
|||
Wie wäre es mit einer Zulassung in Italien?
Da wären die „Überprüfungsinstitutionen“ ja direkt vor Ort. Gruß Rüdiger |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#6
|
||||
|
||||
Wir hatten vor ein paar Jahren mal ein sehr unangenehmes Erlebniss.
War zwar kein Trailer... jedoch eine überquerung einer Strasse ( verlassen des Privatgeländes ) Es ging um unseren Teleskoplader Manitou... er wurde von der Ital. Polizei beschlagnahmt... da das Fahrzeug ohne Kennzeichen und ohne Tüv auf einer " öffentlichen Strasse " bewegt wurde. Es hat zwei Tage gedauert ( Trotz hilfe von einen Verwanten Carabinieri ) wir mussten Nachweisen das für diese Baufahrzeuge in Deutschland kein Kennzeichen erforderlich ist... ein " TÜV " in einer Baumaschinenprüfung enthalten ist. Es gab eine Saftige Strafe... aber wir hatten unsren Manitou wieder. Ich würde das sehr genau vorort überprüfen lassen... in Italien wird alles in die Richtung gezogen , wie es am besten passt. Und nicht vergessen, du bist " kein Italiener ". Lg Robert
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Neue Verordnung für Wassermotorräder | Bratwurstfan | Allgemeines zum Boot | 27 | 06.01.2019 12:55 |
Welche Verordnung für das Fahren auf der Maas? | nagel254 | Allgemeines zum Boot | 12 | 08.08.2011 16:17 |
Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeug | Jany | Deutschland | 46 | 21.11.2008 20:02 |
EU-Verordnung läßt Schweinswalen in der Ostsee keine Chance | Fred | Kein Boot | 2 | 18.05.2004 20:31 |