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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie wird man in Deutschland Bootsmakler ??
Hallo zusammen,
wer kennt sich aus mit der Gewerbeanmeldung als Bootsmakler ?? Es geht dabei um den Verkauf von gebrauchten Booten. Wer weiss was ?? Gruss Chris
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Das Leben ist zu kurz, um sich über alles zu ärgern. |
#2
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Beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein holen, irgendwas um die 10 Euro auf den Tisch legen und fertig. Die Beitragsrechnung der IHK und die Steuernummer kommen automatisch, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Ist weder ein geschützter Beruf, noch gibt es beim reinen Handel irgendwelche Auflagen wie Ausbildung usw., wenn Du nicht z.B. auch reparieren willst, so viel ich weiß. Gruß Norman |
#3
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Sehe ich genauso.
Die Preise für Gewerbeanmeldung sind kommunal festgelegt. Denke daran, bei der Anmeldung eventuelle zusätzliche angebote, die du vielleicht machen möchtest gleich mit aufzunehmen. Kostet dich sonst jedesmal neu. Ich hatte meinen Laden mit "Handel und Dienstleistungen aller Art" angemeldet und das wurde akzeptiert. |
#4
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Das mit der möglichst dehnbaren Umschreibung der Tätigkeit ist richtig.
"Waren und Dienstleistungen aller Art, Im- und Export" geht allerdings nicht. Aber Verkauf von Zubehör z.B. sollte gleich mit aufgenommen werden. Wolf, Deine Beschreibung geht heutzutage auch nicht mehr, die Zeiten sind vorbei. Gruß Norman |
#5
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Norman, ich hatte mein Geschäft 1989 angemeldet und dann 10 Jahre lang ausgeübt. Seitdem bin ich aus der Übung.
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#6
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Das hört sich ja schon mal relativ einfach an.Ich denke, in dem Bereich macht es dann auch Sinn mit einem Gutachter zusammen zu arbeiten.Damit man keine bösen Überraschungen erlebt.
Gruss Chris
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#7
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Zitat:
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#8
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...natürlich ! Da hast du sicherlich Recht, aber ich denke mit einer wirklich guten Idee hat man eine Chance. Soll dann auch im nebenerwerb laufen.Muss da nicht von leben
Guten Rutsch an alle.. Chris
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#9
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Hallo,
alles vorher gesagte ist korrekt. Obwohl der Titel "Makler" etwas anderes vermuten lassen könnte, sind keine besonderen Vorbedingungen wie bei Immobilienmaklern ($34c) notwendig. Sachverständiger Hier scheiden sich die Geister. Sachverständiger darf erst mal jeder sein. Im Zweifelsfalle muss dieser dann seine Schaverstand nachweisen. Liegt er falsch, so wird das Gutachten verworfen. Den Titel behält er. Etwas besser sind Schaverständige mit Rundstempel (öffentlich geprüft und vereidigt). Hier wird meist mindestens eine Meisterprüfung vorausgesetzt. Wofür brauchst du den Sachverständigen? Für Holz, GFK, Stahl, Motoren .. Wirst wohl einen Bootsbaumeister oder Ing. nutzen wollen, welcher gebrauchtboote taxiert. Garantien gibt dir aber keiner. Und wenn der Motor verreckt, weil dies oder das falsch montiert war oder so, dann wars der falsche Gutachter Achte noch auf die Rechtsform. Einfach anmelden geht schnell. Du haftest aber mit deinem Privatvermögen. Ohne Gütertrennung hängt die Familie mit drin. Wie wäre es mit einer ltd? Diese ist der GmbH gleichgestellt (rechtlich) und befreit diech in den meisten Fällen von der Durchgriffshaftung. Gruß Peter Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#10
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Zitat:
Gewerbe anmelden und keine Firma gründen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#11
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Als Bootsmakler ist mittlerweile etwas mehr notwenig, als nur der Gewerbeschein. Bitte mal beim Gewerbeamt genau nachfragen, ist ähnlich wie Autoverkäufer mit Führungszeugniss und so. Zumindesten hat man uns dieses letztes Jahr im Amt erzählt
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Grüsse Ulli |
#12
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Zitat:
richtig. Nur ein Gewerbe anmelden. Jedoch wird er damit zum Vollkaufmann, weil Minderkaufmann gibt es nicht mehr. Bei einer Sachfirma (ltd.) für 1000,-- € Gründungskosten inkl. Secretary stellt er den Director und ist erst mal auf die Einlage (100 Pfund oder so) beschränkt mit der Haftung. In der Praxis wird die Firma wie sein Unternehmen auch geführt. Buchhaltung kann er auch immer noch selbst machen, wobei in der Größenordnung ein Steuerberater immer sinnvoll ist. Klar, etwas mehr Aufwand. Gruß Peter
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#13
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Zitat:
Chris |
#14
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Hallo alle zusammen,
vielen Dank für die vielen Infos. ich werde mich natürlich vorher noch mal beraten lassen sowohl von der IHK und Steuerberater. Ich halte euch auf dem laufenden ! Für alle ein frohes neues Jahr 2007 !! Chris
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#15
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Zitat:
Einer ltd leiht niemand auch nur 5 Cent, ohne daß der Inhaber persönlich eine Bürgschaft unterschreibt. Schwupps - da ist sie wieder, die Haftung mit dem Privatvermögen. Lieferanten werden ihn nur gegen Vorkasse beliefern, weil die nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben wollen. Als besonderes Bonbon ist er ab dem 1. Tag voll buchführungspflichtig. So richtig schön mit Bilanz und G+V-Rechnung. Da geht nichts mit der einfachen Einnahme/Überschuß-Rechnung. Alleine die Mehrkosten für die Buchhaltung summieren sich auf mehrere Tausend Euro im Jahr - besondern wenn man selbst davon keinerlei Ahnung hat. Ein Verstoß gegen die Buchführungsvorschriften ist übrigens eine Straftat! |
#16
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Graue Theorie
Zitat:
trifft auf eine GmbH oder Personengesellschaft genauso zu. War hier aber nicht gefragt und auch nicht gesagt. Haftung betrifft hier Forderungen dritter. Wie auch immer diese Zustande gekommen sind. Wenn die Geschäfte mit Fremdgeld laufen sollen, so ist immer die Bonität des/der Geschäftsführer(s) (GmbH, Ltd.) oder des/der Inhaber(s)(Personengesellschaften wie e.K, GbR etc.) entscheidendes Kriterium. Nur auf die Rechtsform hin leiht einem keiner was. Sicher ist die Buchführung etwas aufwändiger. Aber dafür gibt es Programme und die Vorgaben des Steuerberaters. So grau kann übrigens die Theorie nicht sein: "Die 'gute deutsche' GmbH hält dem europäischen Wettbewerb nicht mehr Stand. Insbesondere der enorme Zulauf, den die englische Limited genießt, hat deutlich gemacht, dass Deutschland den Anschluß an eine Modernisierung des Gesellschaftsrechts verpaßt hat."(Pressemeldung der Bayerischen Staatsministerin für Justiz, Beate Merk, 29. Mai 2006)" Gruß Peter[/i]
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#17
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Mit der GmbH hat er die gleichen (und mehr) Probleme wie mit der ltd.
Vernünftig ist es erstmal als einfacher Gewerbetreibender anzufangen. Das spart enorm Geld und Aufwand. Wenn der Laden stabil Umsatz produziert ist immer noch Zeit sich über die Rechtsform Gedanken zu machen. Startet man gleich mit einer Kapitalgesellschaft und das Geschäft kommt nicht in Schwung, dann hat man Tausende verheizt - für nichts. |
#18
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nur so meine persönlichen Erfahrungen:
war lange selbständig mit Ladenlokal: Umsatz in der Grtößenordnung, dass nur ein Steruerverbrater helfen konnte incl. Umsatzsteuerabrechnung Kosten : aua! ich habe immer draufgezahlt. seit einigen Jahren nur noch im Nebengewerbe selbständig (habe seitdem auch wieder bzw. noch eine Angestelltentätigkeit) Steuer mittels Software auf eigenem Rechner zu Hause - kostet an Zeit zwar 2-3 Abende aber sonst nur 29,90 € per anno o.k. als gelernter Bankkfm habe ich auch gewisse Vorkenntnisse, aber die Einnahme- Überschussrechnung ist dermassen vereinfacht, dass es mir letztes Jahr komisc vorkam nur eine Seite für das Gewerbe und dei ganzen sonstinen für die normale Einkommensteuer ans Finanzamt zu geben. Habe dann die enzelkonten beigefügt und innerhalb 2 Wochen (Ja, die waren hier so schnell) mehrere hundert Euro von denen überwiesen bekommen. Beim Nebengewerbe sollte m.E. die einfache Anmeldung und Steuer für Jahre reichen. Selbst der IHK-Beitrag ist wegen des Umsatzes = nullkommanix
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#19
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Zitat:
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#20
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doppelt
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#21
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Hallo,
Nebengewerbe bedeutet meines Wissens, dass eine Gewerbe neben einer festen Anstellung betrieben wird und der Umsatz p. a. 25.000,-- € nicht übersteigt. Beim Gewinn bin ich mir nicht sicher, glaube aber, dass nicht viel mehr als 5.000,-- € abfallen darf. In diesem Falle ist wohl auch kein IHK-Beitrag zu zahlen. Lässt sich aber wohl mit einem Bootsmakler nicht vereinbaren. Auch die vereinfachte Buchführung für Personengesellschaften ist mit Vorsicht zu geniessen. Diese gilt nur für Nettoumsätze unter 350.000,-- € oder gewinne < 30.000,-- € p. a.. Bei einem Bootsmakler kann ich mir vorstellen, dass eine der Grenzen schnell überschritten ist. Ich kann auch nicht erkennen, warum die Buchführung nicht vom Gewerbetreibenden selbst durchgeführt werden kann. Sollte mit geeigneten Programmen eigentlich kein Problem sein. Gruß Peter Grünhage
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#22
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Vielen Dank für die interessanten Ausführungen zu dem Thema. Ich werde mich mal heute mit der IHK usw. auseinandersetzen.
Gruss Chris
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Ich habe da noch zwei Fragen.
Wie sieht die ganze Sache eigentlich aus wenn man einen Verkauf nur vermittelt und dafür eine Provision/Courtage bekommt ? Wer gibt denn eigentlich dann auf ein verkauftes Gebrauchtboot die Gewährleistung ? Chris
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#24
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Möglicherweise kannst du über eine Versicherung eine Garantie / Gewährleistung anbieten. Das macht es für den Käufer attraktiver. Chris |
#25
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