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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhänger mit B
Hallo,
ich bin neu hier in Forum und habe auch gleich zu ANfang eine Frage. Da ich nicht weiß in welche Kategorie das gehört habe ich mir gedacht stelle ich die Frage einfach hier. Welchen Bootsanhänger darf ich mit dem normalen B-Führerschein ziehen? Ich darf ja einen Anhänger der mit z.Bsp einem Schlauchboot bestückt ist und mehr als 750 kg wiegt ziehen, wenn die Gesamtmasse nich über 3,5t liegt oder? Ich schätze mal dass der Anhänger mit Boot vielleicht so 1,2t wiegt, is aber nur ne Schätzung wäre für eure Antworten sehr dankbar Gruß noisi |
#2
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Hallo und Herzlich Willkommen in Forum
Habe im Laden eine Liste, schaue morgen früh mal nach.
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By Karsten
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#3
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Re: Anhänger mit B
Zitat:
höchstens 750kg Anhängelast (tatsächliche Anhängelast) und dann darf das Gespann nicht mehr als 3,5 Tonnen haben. Für 1200kg brauchst du einen entsprechenden Führerschein.
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Good Day To Be Alive, Sir |
#4
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Doch noch schnell was gefunden: unter www.fuehrerscheinklassen.de
3 Kfz bis 7500 kg Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) B Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
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By Karsten
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#5
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Ich habe mich anscheinend getäuscht.
Auf dieser Seite http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm steht folgendes: Zitat:
Wenn du also ein 1,6 Tonnen-Auto (Leergewicht) hast, darf das zulässige Gewicht des Anhängers nicht mehr als 1,6Tonnen sein. Da beides zusammen unter 3,5 Tonnen ist, wäre das Fahren dieses Gespannes mit der FS-Klasse B zulässig.
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Good Day To Be Alive, Sir |
#6
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aja, alles klar danke, na dann sollte das ja rechtlich gesehen kein Problem darstellen.
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#7
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Ganz einfach: Das zulässige Gesamtgewicht (und nicht das tatsächliche Gewicht!!!) des Anhängers muss kleiner sein als das Leergewicht (!!) des Zugfahrzeuges. Das Gespann darf max 3,5 Tonnen wiegen, wobei das m.W. um 750 kg angehoben werden soll. Weiss aber nicht, ob das schon umgesetzt wurde.
Chris |
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