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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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KFZ Sachmängelhaftung - Frage zur Fristwahrung
Hallo zusammen,
kennt sich jemand aus mit rechtlichen Details zur Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf ? Die Sache ist die, dass in wenigen Tagen die ersten sechs Monate der Haftung ablaufen (in der noch der Verkäufer nachweisen müsste, dass ein Mangel am Fahrzeug beim Kauf noch nicht bestanden hat), es also für mich noch relativ einfach ist. Der Händler ist aber zwei Autostunden von mir entfernt und ich liege mit ner dicken Erkältung im Bett - reicht es zur Fristwahrung, wenn ich dem Händler schriftlich per Email die Mängel anzeige oder gilt die Mängelanzeige erst, wenn er das Auto gesehen/den Mangel selbst begutachtet hat ? Es gibt im Wesentlichen drei Dinge, die ich checken lassen möchte (Klima defekt, Lagergeräusche Hinterachse und gerade gestern ist wieder einfach so der Motor ausgegangen in der Kurve). Würd mich freuen, wenn jemand was dazu weiß, im Netz hab ich nichts gefunden. UPDATE: das Problem ist inzwischen gelöst, der Händler hat auf meine Mail geantwortet und ich denke, dass alles seinen Gang gehen wird. Danke für die konstruktiven Beiträge ! Geändert von bootsmann033 (26.11.2020 um 21:09 Uhr) |
#2
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Hallo Christian,
ich würde den Händler schriftlich (per Einschreiben) von den Mängeln unterrichten.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#3
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Zitat:
Wenn er das E-Mail beantwortet hat man implizit auch gleich eine Empfangsbestätigung (wenn das Mail binnen 2 Werktagen nicht beantwortet ist, kann man immer noch das Einschreiben zur Post bringen)
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#4
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.."in wenigen Tagen" verstehe ich eigentlich nicht.
Die drei Mängel lesen sich nicht so, als wären die erst seit heute bekannt. Soweit ich das bisher verstanden habe, muss man Mängel sofort nach bekannt werden anzeigen, um dem Händler in dem Fall die Chance zu geben, bald nachzuregeln und so evtl. einen größeren Schaden zu verhindern. Davon abgesehen: Hattet Ihr bisher regen Kontakt? Oder kommst Du jetzt "kurz vor knapp" mit den Mängeln um's Eck? Bitte nicht falsch verstehen, aber die Händler sind meistens nicht blöde und haben auch Erfahrung mit dem Thema Mängel und Gewährleistung.. Da würde ich schon mal vorher anrufen, die Themen mündlich besprechen und dann im darauf folgenden Schriftstück direkt Bezug auf die besprochenen Themen nehmen. Wenn's schnell gehen soll, hilft evtl. auch eine Mail mit Besprechungsnotiz und der direkten Bitte "wie besprochen", Dir den Inhalt evtl. mit Termin zur Beseitigung einfach per Mail zu bestätigen. Das ist schon mal besser als nichts. Wenn Du ohnehin den Eindruck hast, dass ohne Einschreiben nichts läuft, dann lieber gleich sauberer Brief, Aufzählung der Mängel, evtl. Bilder/Daten und Frist zur Efüllung. Einschreiben dann nur mit Rückschein... ..nur "freuen" wird sich der Händler darüber nicht. Und ein freudiger Geist ist ein williger Geist. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#5
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Wir waren vor zwei Jahren in der Bretagne.
Urlaub noch zwei Wochen aber Garantie Ablauf in einer Woche. Ich habe von dort meinen Rechtsanwalt angerufen und ihm die Sache erklärt. Mein Rechtsanwalt hat dann den Verkäufer angerufen, im den Mangel telefonisch Zwecks Fristwahrung angezeigt. In diesem Telefonat wurde dann gleich geklärt, ob: Fahrzeug in Frankreich zu Mercedes? Fahrzeug durch ADAC zurück zum Verkäufer zwecks Mängelbeseitigung? Oder volles Risiko auf eigener Achse in zwei Wochen zurück fahren? Der Verkäufer hat sich dem Anwalt gegenüber erklärt: Fahrzeug in Frankreich in Ordnung bringen lassen, bei uneingeschränkter Kostenübernahme. Sauber und Einfach geregelt und abgelaufen. Ergo, Du krank, lass einen Rechtsanwalt anrufen. Gutes Gelingen.
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Gruß Albert
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#6
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Das ist sicher nett, aber nicht rechtlich bindend.
Wichtig für eine Mängelrüge (oä Ansprüche) ist der schriftliche u nachweisbare Eingang des Anspruchs (Begründung kann man nachreichen). Nicht die Vorlage des "corpus delicti". Mails haben rechtlich noch ihre Tücken, von daher, wenn Fristen laufen, lieber immer noch konventionell (mit Einschreiben; gerne ohne Rückschein). Ist die Frist unterbrochen, kann man sich in Ruhe Beistand suchen bzw die Weiterungen überlegen u mit dem Händler ins Gespräch gehen. Das wäre mein erster Weg
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#7
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Zitat:
Du bist 24 Wochen gefahren und hast nix gesagt und jetzt plötzlich ist alles gleichzeitig kaputt? Klimaanlage, jetzt? Und nicht im heissen Juli / August? Wenn was gewesen wäre hättest dich doch früher gemeldet. Also, so würde ich -ggf. ganz trocken mit meinem Anwalt- an so ne Sache rangehen. Sei mir net böse, bitte. Bin zum Glück kein Gebrauchtwagenhändler.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#8
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Zitat:
Lass doch den TE erstmal, bevor hier mal wieder wild rum spekuliert u geschimpft wird! Deinen trockenen Anwalt kannste Dir sparen, wenn die Fakten rechtlich gegen Dich sprechen. Warum müssen hier alle immer auf die Kacke hauen? 😳
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#9
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Besten Dank für Eure Antworten!
@Sunseeker_Portofino Na das ist ja wirklich vorbildlich gelaufen...so viel Glück hätte ich bestimmt nicht ;) Zwischenzeitlich hab ich dem Händler geschrieben und auch Antwort bekommen (soll gerne mit dem Auto vorbeikommen), somit sehe ich das auch erstmal als Empfangsbestätigung. Ein Einschreiben oder Anwalt wäre in dem Fall schon etwas zu viel, so argwöhnisch ist das Verhältnis zum Glück nicht. Der Händler ist an sich recht locker, ich wollte nur sicher gehen, dass ich's mir mit der Frist nicht unnötig schwerer mache. Zur "Ansammlung" der Mängel - wegen der Klima war ich vor Wochen schon mal dort, es sah erst nach Tierbiss (=Versicherungsschaden) aus, letzten Freitag zeigte sich aber in der Partnerwerkstatt der Versicherung, dass es kein Tierbiss war, ist also eine alte/bekannte Sache. Das Ausgehen des Motors ist ja auch gerade erst akut geworden. Und sofern jetzt nichts Ernsteres anliegt, ist der Händler sicher auch froh, wenn ich nicht jede Woche mit einer Kleinigkeit komme, sondern alles in einem Rutsch erledigt wird. Vielen Dank nochmal ! Geändert von bootsmann033 (26.11.2020 um 18:54 Uhr)
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#10
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Genauso isses, es steckt oft im Detail noch mehr dahinter, was hier aber zu weit führen würde...daher einen extra Dank fürs Lanze brechen
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#11
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Zitat:
Hier hauen nicht "alle" auf die Kacke. Mein erster Beitrag war sachlich und nur eine Situationsbeschreibung.
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Gruß Albert |
#12
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Zitat:
....bitte per Fax die Mängel fristgerecht melden, das reicht aus. Und außerdem hast Du durch den OK-Sendevermerk einen guten Beweis dafür, dass das rechtzeitig zugegangen ist. |
#13
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Zitat:
...Du meinst damit die sog. "unverzügliche Rügepflicht", die gilt nur unter Kaufleuten (§ 377 HGB). |
#14
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Zitat:
Mein Post war auch eher an Fraenkie. @bootsmann, wenn die Frist läuft, lieber schriftlich fixieren. Zurück rudern, sprechen u einigen kann u sollte man immer noch. In die andere Richtung gehts leider nicht mehr.
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#15
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Zitat:
Unterstell nicht etwas und gehe dann nicht mehr darauf ein.
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Gruß Albert
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#16
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Zitat:
Ich denke Hänschen meinte nicht Dich, also bleibt alle friedlich, lest mal zwischen den Zeilen und lasst hier keine Missverständnisse aufkommen ! Ich denke das Hänschen weiß wovon sie schreibt
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#17
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Albert, ich habe nicht Dich persönlich angesprochen. Ich freue mich für jeden, der außergerichtliche Einigungen erzielt, kosten- u nervenschonender.
Der TE scheint aber unter Zeit (Frist-)druck; da kann man nichts anderes raten, als das schriftlich zu fixieren. Ansonsten ist der Drops gelutscht. Ich spekuliere nicht, sondern antworte auf die Frage. Ansonsten sind wir bei Seite x, Frist abgelaufen u keinen Schritt weiter. Wie so oft hier.
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#18
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Zitat:
Der TE hatte aber nicht geschrieben, das er schonmal in Kontakt war wegen der Klima zum Beispiel. Deswegen meine "Spekulation". Hilfreich oder nicht, wird man sehen. Aber realistisch, denke ich mal Da kommt doch nix bei rüber "Beweislast, dass der Mangel nicht schon bestand" nach 6 Monaten. Da kann man nur auf Goodwill hoffen. Sorry. Ist net auf die KACKE GEHAUEN. Sondern nur eine Meinung, von vielen. Meine eben. Muss man hier immer Mimmiimmii schreiben? irgendwo muss man doch auch Mann sein. Ich hab´s gekauft, bin net verarscht worden oder hab´s eben versemmelt. Jetzt ist´s halt so. Oder ich such mal das Gespräch mit dem anderen Mann, und frag net Mimimi nach Fristen wahren und Gedöhns. Das gab´s ja auch mal so ein Verhalten. Soweit meine Kacke. BASTA. Ganz sicher.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (26.11.2020 um 20:38 Uhr) |
#19
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Fraenki, weder bin ich Mimimi, noch Mann.
Der TE hat aber nicht nach unserer Meinung gefragt, nur nach rechtlicher Frist.
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#20
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Hi
Die Mängel sollte der TE durch eine Fachwerkstatt/Sachverständigen vor Fristablauf dokumentieren lassen. Danach, wenn der Verkäufer nicht kompromisbereit ist, wird es auf rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Geändert von sporty (26.11.2020 um 21:09 Uhr) |
#21
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Zitat:
Und von wegen "bin nicht verarscht worden" - hier auch nicht den Zusammenhang verstanden. Wenn ich Anspruch auf Sachmängelhaftung habe, hab ich den. Fertig. Was das ich-stelle-erstmal-alles-in-Zweifel mit "Männlichkeit" zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht |
#22
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Seit knapp einem halben Jahr...aber wie oben schon beschrieben, ist das Problem inzwischen gelöst, der Händler hat auf die Mail geantwortet und ich denke, dass alles seinen Gang gehen wird.
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#23
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Nur mal so ein Tipp aus der Praxis: Die meisten Gebrauchtwagenhändler haben schon den ein oder anderen sehr teuren Rechtstreit hinter sich. Mit Rechtsschutz ist manch einer schnell dabei mit einer Klage und RSV für die Händler gibt es nicht. Die haben überhaupt keinen Bock auf einen Rechtsstreit. Kenne sogar einige die lieber einlenken selbst wenn sie im Recht sind weil sie sich nicht wegen was streiten wollen was sie 2-3 Stunden Arbeit und ein paar Ersatzteile zum Einkaufspreis kostet.
Ein vernünftiger Händler wird daher kaum einer berechtigte Nachbesserung verweigern. Gruß Chris
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#24
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Zitat:
mir tun die Autohändler leid, die müssen Mängel/Schäden bezahlen für die sie keine Schuld tragen, weil die heutigen Autos so konzipiert sind dass möglichst viel kaputt gehen soll...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#25
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Naja RSV für Gewerbetreibende gibt es schon.
Ist nur sehr viel teurer als für Privatpersonen. Braucht man aber auch nicht, wenn die Rechtslage sicher ist. |
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