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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Beherberungsverbot
Ist es wirklich noch so, dass in Deutschland das Beherbergungsverbot immer noch gilt? Also das man nicht im Wohnmobil übernachten darf ? Das würde auch heissen ihr dürft nicht auf eurem Boot übernachten?
Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#2
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Zitat:
ja, aber es gibt Ausnahmen Zitat:
Zitat:
Jedes Bundesland hat bei der Beherbung seine eigenen Regeln, daher lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#3
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Okay danke, wollten wieder mal in "den grossen Kanton" aber dann warten wir noch obwohl Baden-Würtemberg ja nun die Grenzen wieder offen hat für 24 Stunden.
Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482
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#4
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Hallo, wir stammen aus Ba-Wü und hier kommt es
schwer auf die Region an die man Besuchen möchte! Grüssle DLK die auch einen Oliver hat
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) |
#5
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immer das Kleingedruckte lesen
Zitat:
wenn Du autark bist/freistehend übernachten willst, dann wäre eher zu prüfen, ob das (im jeweiligen Landkreis) gegen irgendeine Ausgangssperre verstößt? ach ja, und dazu können noch Verordnungen des jeweiligen Landesfürsten kommen: Niedersachsen hatte z.B. explizit das Übernachten im Autos und Wohnmobilen verboten ... (weiß aber nicht, ob die Regelung noch gültig ist) |
#6
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Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Soweit ich weiß, muss die Inzidenz aber mindestens fünf Tage in Folge unter 100 liegen. In Brandenburg ist es m.W. ab 21.5. wieder erlaubt, in MV nicht.
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Viele Grüße Joachim |
#7
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In Niedersachsen dürfen die Landeskindern wieder beherbergt werden.
Genauso dürfen andere in ihrer Zweitwohnung, Boot am Heimatliegeplatz oder Dauercampingplatz übernachten. In SH ist glaube ich ab dem 17.:alles wieder auf, vorher nur in den Modellregionen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#8
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Moin,
Schleswig-Holstein: Keine Modellregion: Übernachten im Boot oder Wohnwagen nur im Heimathafen erlaubt, nicht aber in fremden Häfen. Gleiches gilt für Campingplätze. Modellregion: Übernachten im Boot oder Wohnwagen auch für Gäste erlaubt, wenn der Hafen / Campingplatz an der Modellregion teilnimmt. Zumindest bei Campingplätzen ist eine Voranmeldung erforderlich. Gäste müssen bestimmte Auflagen erfüllen und leisten, wie z.B. obligatorische Covid Tests. An den TO: An den paar Posts kannst Du schon erkennnen, dass jedes Bundesland und dann weiter unterteilt auch noch jeder Landkreis andere Regeln hat. Selbst wir als Bundesbürger blicken da kaum noch durch. Über Google kannst Du die entsprechenden Landesverordnungen der einzelnen Bundesländer finden. Wobei Schleswig-Holstein meiner Meinung nach sie relativ verständlich geschrieben hat, bei Baden-Würtemberg dagegen konnte ich keine Informationen finden. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#9
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Zitat:
Dann solltest aber nicht alle Camping Möbel aufbauen sondern nur das absolut nötigste.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#10
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Zitat:
Auch Hotels und Pension müssen vorerst geschlossen bleiben, da es durch das Frühstücks-Buffet zu Kontakt mit anderen Gästen kommen könnte. Nur Ferienwohnungen und Bungalows (Selbstversorger) dürfen vermietet werden und pro Miet-Einheit sind x Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. |
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