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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.06.2021, 14:54
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Standard Frage zur Bootskennzeichnung

Hallo Bootsfreunde
Ich habe mein Boot über die Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet.
Als Bootkennzeichen habe ich ein Rhr Kennzeichnung erhalten und dazu ein eingeschweißtes grünes Kärtchen mit den Bootdaten und Stempel und Unterschrift.
Nun meine Frage, brauche ich wenn ich in NL fahre eine IBS zusätzlich,oder reicht mein grünes Kärtchen ?
Gruß Rainer
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  #2  
Alt 27.06.2021, 15:04
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Burnoutbrother Burnoutbrother ist offline
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Grünes Kärtchen
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  #3  
Alt 27.06.2021, 15:06
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Reicht
Der IBS ist eher wieder so eine typisch deutsche Geschichte....international nur zwei jahre gültig, muss man also immer wieder velängern lassen.
Hört sich zwar toll an, wie vieles vom ADAC...., aber das was du hast, ist nützlicher.
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #4  
Alt 27.06.2021, 15:49
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  #5  
Alt 27.06.2021, 17:11
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Warum macht man so ein Kennzeichen und geht nicht zum WSA?
Mit dem kannst vermutlich nicht nach Holland..

Einfach beim WSA ein Kennzeichen beantragen 30€ zahlen und EU weit fahren ohne Probleme
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 27.06.2021, 18:25
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Wusste garnicht das es sowas auch gibt, habe da noch nie was von gehört, gelesen noch so ein Kennzeichen bewusst an einem Boot gesehen.
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Gruß
Jörg
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  #7  
Alt 27.06.2021, 18:53
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Warum macht man so ein Kennzeichen und geht nicht zum WSA?
Mit dem kannst vermutlich nicht nach Holland..

Einfach beim WSA ein Kennzeichen beantragen 30€ zahlen und EU weit fahren ohne Probleme
Ganz einfach, weil es hier in Düsseldorf keinen WSA gibt, und die Boote hier über die Bezirksregierung zugelassen werden ! Das nächste wäre in Köln gewesen, aber ein K kommt mir nicht ans Boot
Grundsätzlich darf ich damit in ganz Deutschland fahren, was auch so angedacht war. Aufgrund der sehr angespannten Liegeplatz situation im meinen Umkreis (200km) war es nicht möglich einen Platz zu bekommen. Daher haben wir jetzt einen in NL genommen. Über den Adac wäre es wohl möglich bei vorhandenen Kennzeichen dieses i den IBS zu übernehmen. Werde mich morgen noch mal bei der Beziksregierung informieren bezüglich des Fahrens in NL.
Gruß Rainer
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  #8  
Alt 27.06.2021, 19:04
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil es hier in Düsseldorf keinen WSA gibt, und die Boote hier über die Bezirksregierung zugelassen werden ! Das nächste wäre in Köln gewesen, aber ein K kommt mir nicht ans Boot
Grundsätzlich darf ich damit in ganz Deutschland fahren, was auch so angedacht war. Aufgrund der sehr angespannten Liegeplatz situation im meinen Umkreis (200km) war es nicht möglich einen Platz zu bekommen. Daher haben wir jetzt einen in NL genommen. Über den Adac wäre es wohl möglich bei vorhandenen Kennzeichen dieses i den IBS zu übernehmen. Werde mich morgen noch mal bei der Beziksregierung informieren bezüglich des Fahrens in NL.
Gruß Rainer
Dann hol die ein Kennzeichen in Duisburg...

Oder Mannheim oder oder ... das wsa Kennzeichen kannst du dir ja aussuchen und mit der Post kann man doch die Zulassung deutschlandweit beantragen
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 27.06.2021, 19:28
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Burnoutbrother Burnoutbrother ist offline
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Duisburg Rhein
Dauert 5 min -da is nix los
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  #10  
Alt 27.06.2021, 19:30
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Da es sich um ein Amtliches Kennzeichen handelt wird es wohl auch im Ausland wie ein solches anerkannt werden.

Denkt und grüßt der Rainer
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  #11  
Alt 28.06.2021, 14:47
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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bei schnellen Booten sollte man das Kennzeichen an beiden Seiten am Bug haben, sonst gibt das Ärger mit dem Wasserschutz
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #12  
Alt 28.06.2021, 14:50
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
bei schnellen Booten sollte man das Kennzeichen an beiden Seiten am Bug haben, sonst gibt das Ärger mit dem Wasserschutz
Wo das Kennzeichen anzubringen ist ist doch klar geregelt..
Entweder:
Beidseitig am Bug oder
Beidseitig am heck oder
Am Spiegelheck
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  #13  
Alt 28.06.2021, 14:50
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
bei schnellen Booten sollte man das Kennzeichen an beiden Seiten am Bug haben, sonst gibt das Ärger mit dem Wasserschutz
Warum sollte das Ärger geben?
Es gibt Vorschriften darüber, wie das Kennzeichen auszusehen hat und wo es anzubringen ist.
Ober das der WSP passt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

Grüße

Totti
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  #14  
Alt 28.06.2021, 15:06
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Warum sollte das Ärger geben?
Es gibt Vorschriften darüber, wie das Kennzeichen auszusehen hat und wo es anzubringen ist.
Ober das der WSP passt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

Grüße

Totti
weil der Kollege sein Boot in Holland stationieren möchte - da reicht ein amtliches deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen zwar heutzutage aus, aber bei einem schnellen Boot (>20km/h Höchstgeschwindigkeit) muß es beidseitig am Bug angebracht sein.
Was die deutsche KlFzKV-BinSch und die BinSchStrO dazu sagen, ist ausnahmsweise dann mal relativ egal, es gilt Art. 8.02 BPR, und der sagt 'an beiden Seiten' (im Original "aangebracht aan weerszijden van de boot").

lg, justme
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  #15  
Alt 28.06.2021, 15:08
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



weil der Kollege sein Boot in Holland stationieren möchte - da reicht ein amtliches deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen zwar heutzutage aus, aber bei einem schnellen Boot (>20km/h Höchstgeschwindigkeit) muß es beidseitig am Bug angebracht sein.
Was die deutsche KlFzKV-BinSch und die BinSchStrO dazu sagen, ist ausnahmsweise dann mal relativ egal, es gilt Art. 8.02 BPR, und der sagt 'an beiden Seiten' (im Original "aangebracht aan weerszijden van de boot").

lg, justme
Stimmt nicht... Mit deutschem Kennzeichen kann man dies nach deutschen Regeln anbringen... ein holländisches Kennzeichen muss am Bug angebracht werden
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  #16  
Alt 28.06.2021, 15:14
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Stimmt nicht... Mit deutschem Kennzeichen kann man dies nach deutschen Regeln anbringen... ein holländisches Kennzeichen muss am Bug angebracht werden
und das steht wo im BPR oder einem anderen amtlichen niederländischen Dokument? Solange das BPR die Anbringung (auch nur bei schnellen Booten) nach dieser Methode fordert würde ich mich zumindest nicht auf allfällige Diskussionen mit niederländischen Wasserschützern einlassen, genauso wie ich die Mitführpflicht des BPR und Anlegepflicht des Quickstop beachte.

lg, justme
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  #17  
Alt 28.06.2021, 15:16
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



und das steht wo im BPR oder einem anderen amtlichen niederländischen Dokument? Solange das BPR die Anbringung (auch nur bei schnellen Booten) nach dieser Methode fordert würde ich mich zumindest nicht auf allfällige Diskussionen mit niederländischen Wasserschützern einlassen, genauso wie ich die Mitführpflicht des BPR und Anlegepflicht des Quickstop beachte.

lg, justme
Die Regeln in Niederlanden gelten für boote die in Niederlanden zugelassen sind...
So lange man in den Niederlanden 7st unterliegt man diesen Regeln..

Früher brauchte man in den Niederlanden ein schnellfahrkennzeichen
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  #18  
Alt 28.06.2021, 15:25
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



und das steht wo im BPR oder einem anderen amtlichen niederländischen Dokument? Solange das BPR die Anbringung (auch nur bei schnellen Booten) nach dieser Methode fordert würde ich mich zumindest nicht auf allfällige Diskussionen mit niederländischen Wasserschützern einlassen, genauso wie ich die Mitführpflicht des BPR und Anlegepflicht des Quickstop beachte.

lg, justme
Holländer dürfen m.W. auch auf dem Rhein mit 15+m fahren, was uns noch nicht gestattet ist.
Es gelten dann doch häufig die nationalen Vorschriften der Herkunft des Eigners/Bootes.
Ist auch bei PKWs so, gibt tolle Sachen die in anderen Ländern zulässig sind, hier aber nicht. Darum dürfen die Fahrzeuge dennoch über die Grenze und hier bewegt werden.

Grüße

Totti
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  #19  
Alt 28.06.2021, 15:52
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Holländer dürfen m.W. auch auf dem Rhein mit 15+m fahren, was uns noch nicht gestattet ist.
Es gelten dann doch häufig die nationalen Vorschriften der Herkunft des Eigners/Bootes.
Ist auch bei PKWs so, gibt tolle Sachen die in anderen Ländern zulässig sind, hier aber nicht. Darum dürfen die Fahrzeuge dennoch über die Grenze und hier bewegt werden.

Grüße

Totti
Is aber nicht bei allen Dingen so. Mit 17 darfst Du in NL trotzt D-Führerschein keine 125iger fahren.

Lohnt sich also ausreichende Infos im Gastland einzuholen. Auf den ADAC würde ich mich da übrigens nicht verlassen.

Bis denne, Rainer
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  #20  
Alt 28.06.2021, 16:40
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Is aber nicht bei allen Dingen so. Mit 17 darfst Du in NL trotzt D-Führerschein keine 125iger fahren.

Lohnt sich also ausreichende Infos im Gastland einzuholen. Auf den ADAC würde ich mich da übrigens nicht verlassen.

Bis denne, Rainer
Hi Rainer
Ist nicht korrekt.
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  #21  
Alt 28.06.2021, 16:42
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Holländer dürfen m.W. auch auf dem Rhein mit 15+m fahren, was uns noch nicht gestattet ist.
Es gelten dann doch häufig die nationalen Vorschriften der Herkunft des Eigners/Bootes.
Ist auch bei PKWs so, gibt tolle Sachen die in anderen Ländern zulässig sind, hier aber nicht. Darum dürfen die Fahrzeuge dennoch über die Grenze und hier bewegt werden.

Grüße

Totti
auf dem Rhein sollte für allen Rheinanliegerstaaten die von der ZKR vereinbarten Regeln gelten - diese genau sind ja der Grund, warum trotz anderslautender nationaler Vorschriften in Deutschland auf dem Rhein nach wie vor bei 15m und 5PS Schluß ist (und Deutschland das auch nicht im nationalen Alleingang so einfach ändern kann).
Bei KFZ gilt (zumindest für zulassungsrechtliche Fragen) eine ziemlich andere Situation - da gibt es das sogenannte Wiener Übereinkommen, aufgrund dessen sich große Teile der Staaten der Welt u.A. auch auf die gegenseitige Anerkennung von Straßenverkehrszulassungen geeinigt haben.
Im Bereich der Schiffahrt gibt es sowas eigentlich nur im See-Bereich bzw. in der gewerblichen Schiffahrt (die ENI-Nummer der Berufsschiffe kommt aus einem solchen Standard), im Bereich der Freizeitschiffahrt gelten erstmal die Regeln der jeweiligen Länder (weshalb z.B. Niederländer in Deutschland ohne Kennzeichen fahren darf, solange er das Boot nicht länger als ein Jahr in Deutschland bewegt (§3 Abs. 3 KlFzKV-BinSch), ein Deutscher in den Niederlanden aber die Kennzeichnung nach BPR zu beachten hat).

lg, justme
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  #22  
Alt 28.06.2021, 16:47
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



auf dem Rhein sollte für allen Rheinanliegerstaaten die von der ZKR vereinbarten Regeln gelten - diese genau sind ja der Grund, warum trotz anderslautender nationaler Vorschriften in Deutschland auf dem Rhein nach wie vor bei 15m und 5PS Schluß ist (und Deutschland das auch nicht im nationalen Alleingang so einfach ändern kann).
Bei KFZ gilt (zumindest für zulassungsrechtliche Fragen) eine ziemlich andere Situation - da gibt es das sogenannte Wiener Übereinkommen, aufgrund dessen sich große Teile der Staaten der Welt u.A. auch auf die gegenseitige Anerkennung von Straßenverkehrszulassungen geeinigt haben.
Im Bereich der Schiffahrt gibt es sowas eigentlich nur im See-Bereich bzw. in der gewerblichen Schiffahrt (die ENI-Nummer der Berufsschiffe kommt aus einem solchen Standard), im Bereich der Freizeitschiffahrt gelten erstmal die Regeln der jeweiligen Länder (weshalb z.B. Niederländer in Deutschland ohne Kennzeichen fahren darf, solange er das Boot nicht länger als ein Jahr in Deutschland bewegt (§3 Abs. 3 KlFzKV-BinSch), ein Deutscher in den Niederlanden aber die Kennzeichnung nach BPR zu beachten hat).

lg, justme
Das mit dem Rhein war jetzt nur ein Punkt, der mir auf die Schnelle eingefallen ist. Es gibt sicher bessere Vergleiche.
Die 15m Hürde fällt offenbar zum Frühjahr 2022 auf die 20m...

Gruß

Totti
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  #23  
Alt 28.06.2021, 16:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Regeln in Niederlanden gelten für boote die in Niederlanden zugelassen sind...
So lange man in den Niederlanden 7st unterliegt man diesen Regeln..

Früher brauchte man in den Niederlanden ein schnellfahrkennzeichen
sorry, aber das stimmt nicht - in den Niederlanden gilt das BPR für jedermann, der ein Boot bewegt, genauso wie in Deutschland die BinSchStrO und die KlFzKV-BinSch für jedermann gelten, der ein Boot bewegt. Und da das BPR im Gegensatz zur deutschen Verordnung eben keine Ausnahme für ausländische Boote beinhaltet hat man genau diese Regeln zu befolgen, solange man mit dem Boot in den Niederlanden unterwegs ist (dafür bräuchte ich für mein Boot, solange ich es nur in den Niederlanden bewege halt auch überhaupt gar kein Kennzeichen).
Früher war die Vorschrift im BPR dergestalt, daß man für ein schnellfahrendes Boot zwangsweise ein niederländisches Kennzeichen benötigte, was dann zusätzlich zur deutschen Registrierung angebracht werden mußte, inzwischen wird ein deutsches amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen ebenfalls als ausreichend anerkannt.

lg, justme
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  #24  
Alt 28.06.2021, 16:57
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Zitat:
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Das mit dem Rhein war jetzt nur ein Punkt, der mir auf die Schnelle eingefallen ist. Es gibt sicher bessere Vergleiche.
Die 15m Hürde fällt offenbar zum Frühjahr 2022 auf die 20m...

Gruß

Totti
nimm einfach das Führerschein-Mindestalter: auch wenn man einen (in den Niederlanden selbstverständlich anerkannten) SBF See und Binnen besitzt darf man in den Niederlanden damit kein schnelles Boot fahren, solange der Führerscheininhaber noch nicht 18 ist (Art 1.09 BPR). Und auch wenn er es ist muß er in den Niederlanden in jedem Fall den Quickstop anlegen (Art. 8.03 BPR), völlig egal ob er Niederländer, Deutscher oder Amerikaner ist...

lg, justme, der natürlich auch darauf hoff, daß die Sonderregelungen auf dem Rhein durch eine Regelung analog den deutschen Führerscheinregelungen für alle Rheinanliegerstaaten ersetzt werden...
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  #25  
Alt 28.06.2021, 19:43
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Hi Rainer
Ist nicht korrekt.
Hmmm - nach allem was ich bisher gelesen musst Du mit A1 in NL 18 sein um über die Grenze D nach NL huschen zu dürfen.

Daher die Frage woher weißt Du, dass das so nicht ist?
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